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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händler bietet nur teilweise Gutschrift an


blackbox
2012-01-14, 11:46:54
Moin,
ich möchte mal eure Meinung dazu lesen:
Ein Gerät geht kurz vor Ende der 2-jährigen Gewährleistungsfrist defekt. Das wird zum Händler eingeschickt. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass das Gerät zum Hersteller geschickt wurde. Da sich lange nichts getan hat, wurde wieder eine Nachfrage (nach c. 4 Wochen!) gestellt, was denn nun der Stand sei. Der Händler wollte nun nachliefern. Wieder über eine Woche gewartet, da sich nichts getan hat. Dieses Mal kam als Antwort, dass eine Nachlieferung nicht möglich sei und man eine Gutschrift veranlassen wolle. Die Höhe der Gutschrift wurde nicht erwähnt. Also wieder eine Nachfrage gestellt, wie hoch die Gutschrift ist. Und nun der Hammer: Der ursprüngliche Kaufpreis betrug 1858 EUR. Als Gutschrift wurde 1105 EUR "angeboten". Angeboten ist das falsche Wort, man hat es mitgeteilt.

Darf der Händler einen Teilbetrag abziehen?
Muss er nicht den gesamte Betrag erstatten? Schließlich handelt es sich hier um keinen Tausch, sondern um einen Rücktritt vom Vertrag, da der Händler weder nachbessern kann, noch für Ersatz sorgen kann.

Black-Scorpion
2012-01-14, 12:01:31
Du hast ein Gerät fast zwei genutzt und willst jetzt den vollen Kaufpreis zurück? Kann nicht dein ernst sein. Natürlich steht dir nur der Zeitwert zu und nicht der volle Preis. Das ist auch kein Rücktritt vom Vertrag.

blackbox
2012-01-14, 12:06:18
Was soll das sonst sein?

noid
2012-01-14, 12:06:20
Je nach Gerät ist der Preis sicherlich i.O. - zumal man quasi wetten kann, dass bei vielen Geräten für den Wert der Gutschrift sich ein _besseres_ Gerät finden lässt.
2Jahre sind viel Holz für Technik.

Ich seh' hier auch kein Problem, es entsteht dir ja kein Verlust wenn du dir ein Gebrauchtes Gerät (was anderes hattest du bis zuletzt ja nicht) für den Ersatz kaufst. Deine Empörung ist vllt (je nach Gerät eben) unangebracht und zeigt warum ich zB niemals Kunden haben will...

Was soll das sonst sein?

Rückerstattung abzüglich deines Nutzungsvorteils.

Annator
2012-01-14, 13:49:21
Da geht es um Garantie nicht um Gewährleistung. In den Garantiebedinunge wird was von Wertminderung bei Gutschrift oder sowas stehen.

Senior Sanchez
2012-01-14, 13:52:00
Hast du das Gerät jetzt auf Basis von Garantie oder Gewährleistung zurückgeschickt?

Wenn zweiteres, kannst du sogar froh sein, dass er das ohne großes Rumgezicke entgegengenommen hat.

Also ich sehe jetzt nicht wirklich das große Problem. Klar, es ist nicht überkulant, aber der Händler könnte sich im Falle der Gewährleistung auch quer stellen.

Annator
2012-01-14, 13:56:22
Hast du das Gerät jetzt auf Basis von Garantie oder Gewährleistung zurückgeschickt?

Wenn zweiteres, kannst du sogar froh sein, dass er das ohne großes Rumgezicke entgegengenommen hat.

Also ich sehe jetzt nicht wirklich das große Problem. Klar, es ist nicht überkulant, aber der Händler könnte sich im Falle der Gewährleistung auch quer stellen.

Nach den ersten 6 Monaten muss er beweisen, dass das Gerät schon beim Kauf fehlerhaft war nicht der Händler. Wenn er es nicht kann gibt es nur die Garantie. Und die Garantiebedinungen kann jeder Hersteller selber festlegen.

Senior Sanchez
2012-01-14, 14:18:50
Nach den ersten 6 Monaten muss er beweisen, dass das Gerät schon beim Kauf fehlerhaft war nicht der Händler. Wenn er es nicht kann gibt es nur die Garantie. Und die Garantiebedinungen kann jeder Hersteller selber festlegen.

Das weiß ich und deshalb fragte ich ja auch.
Deine Aussage ist aber nicht korrekt. Der Händler kann nach Ablauf der 6 Monate bis zum Ende der 2 Jahre fordern, dass der Kunde es nachweist, dass der Fehler von Anfang an bestand. Der Händler kann das aber auch lassen, was er hier wohl getan hat. Ergo kann er auch auf Gewährleistung das Gerät zurücknehmen und da ist meines Wissens auch eine Art Nutzungsgebühr abziehbar.

Sumpfmolch
2012-01-14, 15:33:29
Zunächst mal: kam das fast 2000€ teure Gerät wirklich nur mit der windigen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung daher? Keine Herstellergaratie? :eek:

Falls wir hier über Gewährleistung reden, kann dir hier wohl niemand abschließend was sagen. Es kommt dann nämlich darauf an, ob ein Mangel wirklich von Anfang an vorgelegen haben könnte und sich jetzt erst bemerkbar gemacht hat. Der Nachweis hierüber liegt nach 6 Monaten beim Käufer und ist daher bei höheren Geldbeträgen auch aml ein Grund sich professionell beraten zu lassen. (Auch, ob der Händler nicht durch sein Handeln anerkannt hat, dass deine Gewährleistungsansprüche begründet sind).

Zurück zur Gewährleistung:
Wir kennen die Rechte ja alle aus der Schule noch: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung.

Nacherfüllung wäre die vorrangige Pflicht deines Händlers. Dein Gerät gibts wohl nicht mehr im Handel?!
Bleibt noch Rücktritt und Minderung. Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet, dass der Händler die Ware wieder bekommt und du den KAUFpreis (extra Fett geschrieben für Herrn Black-Scorpion).
Minderung bedeutet, dass du die Ware behältst aber aufgrund der Mangelhaftigkeit den Kaufpreis gemindert bekommst. Bei einem defekten Gerät wäre das aber eher ungewöhnlich.

Händlern mit solchen seltsamen "Zeitwert"-Angeboten traue ich nicht über den Weg. Du solltest dir mal alle Daten mit denen das Gerät (angeblich) zum Hersteller geschickt wurde geben lassen und dann beim Hersteller selbst die Fehlerdiagnose einholen. Wäre nicht das erste mal, dass ein Gerät nie beim Hersteller war oder vom Hersteller ein brandneues Austauschgerät zum Händler kam und von diesem als Neugerät verscherbelt wurde.

Flyinglosi
2012-01-14, 15:42:53
Mir kommt das ganze etwas seltsam vor. Vorallem weil nicht jede Form von technischem Equipment veraltet. Wenn ich nen Stereoverstärker um 2000€ kaufe, muss ich in 2 Jahren noch immer die idente Summe hinblättern um ein gleichwertiges Produkt zu erhalten. Da man selbst aber einen 2000€-Verstärker aber sicher nicht auf gerade mal 5 Jahre abschreibt (denn dann wäre bei der vom Händler gewählten Wertminderung der Restwerb bei 0) entsteht einem als Kunden doch ein Nachteil.

Allerdings macht es wenig Sinn, hier weiter zu diskutieren, wenn nicht bekannt ist um was für ein Produkt es sich handelt (handelt es sich zb. um ein Notebook, wäre der Händler sogar sehr großzügig gewesen).

mfg Stephan

user77
2012-01-14, 15:50:19
Zunächst mal: kam das fast 2000€ teure Gerät wirklich nur mit der windigen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung daher? Keine Herstellergaratie?

BMW gibt für 100k Limousinen auch nur 2 Jahre Gewährleistung

Flyinglosi
2012-01-14, 16:10:18
BMW gibt für 100k Limousinen auch nur 2 Jahre Gewährleistung

Die Gewährleistung kann ein Hersteller auch nicht verlängern, nur die Garantie...

Sumpfmolch
2012-01-14, 16:10:46
BMW gibt für 100k Limousinen auch nur 2 Jahre Gewährleistung

Allerdings eine erweiterte mit u.a. Beweislastumkehr zugunsten des Kunden über volle 2 Jahre. Letztlich muss aber der Kunde entscheiden inwiefern er Herstellern vertrauen will, die auf die eigenen Produkte keine verlängerte Herstellergarantie wagen...

Annator
2012-01-14, 17:39:36
Nochmal meine Freundin gefragt. Wenn der Gewährleistungsantrag annerkannt wurde muss der Hersteller den vollen Betrag gutschreiben. Wenn der Gewährleistungsantrag abgelehnt wurde ist das dann eine Kulanz des Herstellers einen Teil trotzdem zu bezahlen.



Allerdings macht es wenig Sinn, hier weiter zu diskutieren, wenn nicht bekannt ist um was für ein Produkt es sich handelt (handelt es sich zb. um ein Notebook, wäre der Händler sogar sehr großzügig gewesen).

mfg Stephan

2 Jahre ist das Minimum. Nur bei z.B. Gebäuden gibt es 5 Jahre.

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1.
in 30 Jahren, wenn der Mangel

a)
in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b)
in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,

besteht,
2.
in fünf Jahren

a)
bei einem Bauwerk und
b)
bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und

3.
im Übrigen in zwei Jahren.

Black-Scorpion
2012-01-14, 17:54:56
Zunächst mal: kam das fast 2000€ teure Gerät wirklich nur mit der windigen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung daher? Keine Herstellergaratie? :eek:

Falls wir hier über Gewährleistung reden, kann dir hier wohl niemand abschließend was sagen. Es kommt dann nämlich darauf an, ob ein Mangel wirklich von Anfang an vorgelegen haben könnte und sich jetzt erst bemerkbar gemacht hat. Der Nachweis hierüber liegt nach 6 Monaten beim Käufer und ist daher bei höheren Geldbeträgen auch aml ein Grund sich professionell beraten zu lassen. (Auch, ob der Händler nicht durch sein Handeln anerkannt hat, dass deine Gewährleistungsansprüche begründet sind).

Zurück zur Gewährleistung:
Wir kennen die Rechte ja alle aus der Schule noch: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung.

Nacherfüllung wäre die vorrangige Pflicht deines Händlers. Dein Gerät gibts wohl nicht mehr im Handel?!
Bleibt noch Rücktritt und Minderung. Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet, dass der Händler die Ware wieder bekommt und du den KAUFpreis (extra Fett geschrieben für Herrn Black-Scorpion).
Minderung bedeutet, dass du die Ware behältst aber aufgrund der Mangelhaftigkeit den Kaufpreis gemindert bekommst. Bei einem defekten Gerät wäre das aber eher ungewöhnlich.

Händlern mit solchen seltsamen "Zeitwert"-Angeboten traue ich nicht über den Weg. Du solltest dir mal alle Daten mit denen das Gerät (angeblich) zum Hersteller geschickt wurde geben lassen und dann beim Hersteller selbst die Fehlerdiagnose einholen. Wäre nicht das erste mal, dass ein Gerät nie beim Hersteller war oder vom Hersteller ein brandneues Austauschgerät zum Händler kam und von diesem als Neugerät verscherbelt wurde.
Er hat das Gerät fast zwei Jahre in Betrieb gehabt. Und bei Gewährleistung tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Er kann froh sein das sich im Fall der Gewährleistung der Händler nicht quer stellt und das fordert was das Gesetz besagt. Und wie schon gesagt wurde ist im Fall der Garantie der Hersteller Ansprechpartner. Und der kann seine Bedingungen festlegen wie er will.

onkel2003
2012-01-14, 19:09:14
Er hat das Gerät fast zwei Jahre in Betrieb gehabt. Und bei Gewährleistung tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Er kann froh sein das sich im Fall der Gewährleistung der Händler nicht quer stellt und das fordert was das Gesetz besagt. Und wie schon gesagt wurde ist im Fall der Garantie der Hersteller Ansprechpartner. Und der kann seine Bedingungen festlegen wie er will.

Beweislastumkehr ist aber nicht gleich freibrief für den händler.

ob das teil nach 3 tagen, 5 monaten oder 23 monaten schrott geht ist doch völlig egal.

24 monate Gewährleistung heist 24 monate und nicht 23 monate.

Flyinglosi
2012-01-14, 19:40:55
auch wenns wenig hilft: Händler agieren hier wohl sehr unterschiedlich. Vor 2 Jahren hatte ich nen 24"-Display von Amazon geordert (kostet knapp 400€)

Nach ca. 8 Monaten traten kleine Bildfehler auf. Ich hab das Teil eingesendet und nach ner Woche hieß es, man könne mir keinen Ersatz senden, daher bekam ich den Kaufpreis+20€ Entschädigung zurück überwiesen.

mfg Stephan

Black-Scorpion
2012-01-14, 20:04:11
Beweislastumkehr ist aber nicht gleich freibrief für den händler.

ob das teil nach 3 tagen, 5 monaten oder 23 monaten schrott geht ist doch völlig egal.

24 monate Gewährleistung heist 24 monate und nicht 23 monate.
Vielleicht solltest du dich mal informieren was Beweislastumkehr bedetet. Jedenfalls nicht das was dir gerade gefällt. Wenn sich nach 6 Monaten der Händler stur stellt hast du die Arschkarte nicht er.

Sumpfmolch
2012-01-14, 20:25:04
Vielleicht solltest du dich mal informieren was Beweislastumkehr bedetet. Jedenfalls nicht das was dir gerade gefällt. Wenn sich nach 6 Monaten der Händler stur stellt hast du die Arschkarte nicht er.

Ich wäre bei so einem "Angebot" dennoch schnell hellhörig geworden. Warum bietet der Händler denn die Gutschrift an? Greift denn nun bei dem Gerät die Gewährleitung oder greift sie nicht?

Btw. schade, dass es wohl kein Schftistück gibt mit dem Hinweis, dass eine Nachlieferung nicht möglich ist. Das wäre ja glatt die Zusage, dass hier ein Fall von Gewährleistung vor liegt und dem Kunden noch der Rücktritt (also Erstattung des Kaufpreises) offen steht.

blackbox
2012-01-14, 20:43:41
Moin!
Erstmal: Es geht hier klipp und klar um die Gewährleistung. Hatte ich im ersten Beitrag eigentlich auch geschrieben.
Der Händler hat sich den Fall angenommen und das Teil zum Hersteller geschickt. Erst sagt der Händler, das Teil wird nachgeliefert. Dann sagt er, geht nicht, weil es nicht mehr lieferbar ist. Von nun an wirds doch interessant. Habe mich nun ein bisschen eingelesen. (Da gibt es anders gelagerte Fälle, aber gleicher Sachverhalt. Da ging es um Autos, wo der volle Kaufbetrag erstattet werden musste.) Eigentlich hat der Kunde nun die Wahl: entweder wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht oder der Händler liefert ein gleichwertiges Teil.

Black-Scorpion
2012-01-14, 20:46:08
Was genau abgelaufen ist werden wir wohl nur erfahren wenn der TS was dazu schreibt. So wie es aussieht gibt es vom Hersteller kein neues Gerät und deshalb wurde das Angebot gemacht.

Sumpfmolch
2012-01-14, 22:16:41
Was genau abgelaufen ist werden wir wohl nur erfahren wenn der TS was dazu schreibt. So wie es aussieht gibt es vom Hersteller kein neues Gerät und deshalb wurde das Angebot gemacht.

Da gibts auch viele Möglichkeiten. Beispielweise hat der Hersteller schon längst ein nagelneues Gerät geliefert und der Händler wills lieber verkaufen und den Kunden mit der Gutschrift abspeisen... ;)

Deshalb wäre es interessant sich direkt beim Hersteller über das eingesendete Gerät zu informieren, denn eins ist auch klar: der Händler ist in der besseren Position und wenn es blöd läuft braucht man ein Gutachten.

Von einem Sachverständigen wäre aber durchaus zu prüfen, ob die Zusage des Händlers (mündlich?) eine Nachbesserung vorzunehmen nicht als Anerkennung der Gewährleistungsansprüche gilt. Dann ist es auch zu spät vom Kunden einen Nachweis zu verlangen.

foobi
2012-01-15, 01:21:50
Ein Gerät geht kurz vor Ende der 2-jährigen Gewährleistungsfrist defekt. Das wird zum Händler eingeschickt. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass das Gerät zum Hersteller geschickt wurde. Da sich lange nichts getan hat, wurde wieder eine Nachfrage (nach c. 4 Wochen!) gestellt, was denn nun der Stand sei. Der Händler wollte nun nachliefern. Wieder über eine Woche gewartet, da sich nichts getan hat. Dieses Mal kam als Antwort, dass eine Nachlieferung nicht möglich sei und man eine Gutschrift veranlassen wolle. Die Höhe der Gutschrift wurde nicht erwähnt. Also wieder eine Nachfrage gestellt, wie hoch die Gutschrift ist. Und nun der Hammer: Der ursprüngliche Kaufpreis betrug 1858 EUR. Als Gutschrift wurde 1105 EUR "angeboten". Angeboten ist das falsche Wort, man hat es mitgeteilt.
Zu solch einem Fall gibt es noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen, §346 Abs 1 BGB legt aber nahe, dass eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann.
Falls du nur die Höhe der Entschädigung als ungerechtfertigt erachtest, kannst du dich natürlich mit dem Verkäufer herumschlagen.

Und auch wenn es hier keine Rolle mehr spielt, da es schon vorbei ist: Fünf Wochen um festzustellen, dass eine Nachbesserung nicht möglich ist, halte ich für keinen angemessenen Zeitraum.

onkel2003
2012-01-15, 05:59:16
Vielleicht solltest du dich mal informieren was Beweislastumkehr bedetet. Jedenfalls nicht das was dir gerade gefällt. Wenn sich nach 6 Monaten der Händler stur stellt hast du die Arschkarte nicht er.

und du musst dir noch mal post 1 durchlessen.

mit den angebot von händler wurde die Gewährleistung anerkannt.
somit steht die Beweislastumkehr nicht mehr zur debate.

dir geht es auf den sack das kurz vor den 24 monaten das teil kaputt geht und er ein betrag x bekommt wo du sagst er kann froh sein das er noch soviel bekommt.

und ich sage da nur es ist egal ob 1 tag, 4 monate oder 23 monate, den man hat 24 monate Gewährleistung.

und das bedeutet 1 tag vor den 24 monaten besteht noch Gewährleistung peng und aus.

Sumpfmolch hat hier schon ganz recht, vieleicht hat der Hersteller schon ersatz geliefert (neugerät)
und der händler will nur abkassieren.

von daher würd ich erst mal mit den seriennummer beim hersteller erfragen ob und was gemacht wurde.
bekomme ich da keine infos, von händler eine auftragsbestätigung seitens des herstellers geben lassen, fehlerdiagnose oder was auch immer.