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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten monatlich von der Lohnsteuer abziehen


D4ve
2012-01-15, 16:10:28
Ich hab zurzeit ca. 400-500€ monatlich Fahrtkosten zum Arbeitgeber, die ich natürlich vom Netto-Gehalt bezahle :freak:.
Ansich kann ich diese Kosten (zumindest teilweise) bei der nächsten Lohnsteuererklärung wieder geltend machen, aber mir wäre da natürlich lieber, ich müsste gleich garnicht soviel Lohnsteuer bezahlen!
Gibts da Möglichkeiten, die Lohnsteuer zu senken, indem der Betrag gleich monatlich verrechnet wird?

ux-3
2012-01-15, 16:14:36
Unterlagen mitnehmen und beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen.

Aber du kannst die Kosten von der Steuer nur absetzen, nicht abziehen.

F5.Nuh
2012-01-15, 16:39:14
Unterlagen mitnehmen und beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen.

Aber du kannst die Kosten von der Steuer nur absetzen, nicht abziehen.

Ich klinke mich mal mit ein. Man kann also den Freibetrag erhöhen wenn man wirklich immer den gleichen Weg fährt, wodurch Monatlich direkt weniger steuern abgesetzt werden?

Bei der Lohnsteuerabrechnung kann man natürlich die Fahrtkosten nicht mehr absetzen, aber dennoch andere Sachen mit der Hoffnung etwas Steuern zurück zu erhalten?

Wäre natürlich für mich auch eine gute Option bei 70km jeden Tag (35 km nur hinweg)

Grüße

foobi
2012-01-15, 17:15:11
Ich klinke mich mal mit ein. Man kann also den Freibetrag erhöhen wenn man wirklich immer den gleichen Weg fährt, wodurch Monatlich direkt weniger steuern abgesetzt werden?

Bei der Lohnsteuerabrechnung kann man natürlich die Fahrtkosten nicht mehr absetzen, aber dennoch andere Sachen mit der Hoffnung etwas Steuern zurück zu erhalten?
Ja.
Die Fahrtkosten selbst kann man im Übrigen nicht absetzen, nur eine Pauschale von 15 Cent pro Kilometer, auch wenn es wie überall im Steuerrecht natürlich Ausnahmen gibt.

AtTheDriveIn
2012-01-15, 17:23:01
30Cent pro km aber nur einfacher Weg (15Cent/km kommt also hin). Und natürlich kann man das auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen und hat dann monatlich mehr Netto.

D4ve
2012-01-15, 17:27:24
Super, danke Euch für die Antworten! Dann werd ich demnächst mal den Finanzbeamten meines Vertrauens aufsuchen und hab dann hoffentlich mal etwas mehr finanziellen Spielraum :)

[dzp]Viper
2012-01-15, 17:28:07
Richtig AtTheDriveIn

Ein Hinweis für alle Zeitarbeitnehmer.. die können Hin&Rückweg abbrechen. Das gilt aber nur, solange kein "Dienstvertrag" dort herrscht sondern ein reiner Zeitarbeitnehmervertrag wo man also von der Zeitarbeitsfirma jeder Zeit zu einem anderen Arbeitsort transferiert werden kann.

Dieses Gesetz ist sogut wie unbekannt - selbst in den Finanzämter.. aber es gibt es. Dadurch, dass es aber auch fast keinen Finanzamt bekannt ist, ist es nicht so einfach das durchzubekommen. Man muss da wirklich mit den ganzen Gesetzsprechungen und Urteilen kommen sonst wird das abgelehnt ;)

_Slayer_
2012-01-15, 21:50:42
Naja so unbekannt ist die Regel nicht. Die gibt es halt nur noch nicht so lange bzw. sind erst vor kurzem Urteile dazu ergangen.

In den ersten 3 Monaten an dem Arbeitsplatz kann man auch noch 6,- € pro Tag als Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Solange man mind. 8 Std. arbeitet.

GSXR-1000
2012-01-16, 11:35:47
Naja so unbekannt ist die Regel nicht. Die gibt es halt nur noch nicht so lange bzw. sind erst vor kurzem Urteile dazu ergangen.

In den ersten 3 Monaten an dem Arbeitsplatz kann man auch noch 6,- € pro Tag als Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Solange man mind. 8 Std. arbeitet.
Auch neu ist diese ganze regelung nicht. die gibt es schon ewig.
Nannte sich früher schon "einsatzwechseltätigkeit" und betraf zum beispiel viele im Baugewerbe beschäftigte schon ewig.
Es wurde lediglich präzisiert auf welche bereiche das immer anwendbar ist (also keine einzelfallprüfung nötig ist) und die nachweispflichten vereinfacht.
Ich möchte allerdings nochmal darauf hinweisen (was leider auch viele vergessen):
Bei zu hohen Freibeträgen droht am jahresende nachzahlung und bei eingetragenen Freibeträgen ist man IMMER zur abgabe der steuererklärung verpflichtet, die dann hoffentlich auch die freibeträge rechtfertigt. Auch da gilt: Fristen beachten.

[dzp]Viper
2012-01-16, 12:17:56
Auch neu ist diese ganze regelung nicht. die gibt es schon ewig.
Nannte sich früher schon "einsatzwechseltätigkeit" und betraf zum beispiel viele im Baugewerbe beschäftigte schon ewig.
Gilt aber erst seit 2008 für Zeitarbeiter. Denn erst dort wurde das Urteil rechtsgültig ;)


Bei zu hohen Freibeträgen droht am jahresende nachzahlung und bei eingetragenen Freibeträgen ist man IMMER zur abgabe der steuererklärung verpflichtet, die dann hoffentlich auch die freibeträge rechtfertigt. Auch da gilt: Fristen beachten.
Deswegen sollte man das immer etwas geringer ansetzen und wenn möglich am vorherigen Jahr orientieren.
Desweiteren sollte man z.b. Krankenkassenbeiträge und co. nicht mit eintragen sondern erst am Jahresende mit der Steuererklärung abrechnen.

GSXR-1000
2012-01-16, 13:24:41
Viper;9125438']Gilt aber erst seit 2008 für Zeitarbeiter. Denn erst dort wurde das Urteil rechtsgültig ;).
Auch das ist so nicht richtig. Die Rechtsgrundlage war grundsätzlich immer dieselbe, was die Einsatzwechseltätigkeit anging. Problematisch waren die umständlichen einzelnachweise bzw einzelfallprüfungen. Wie im Baugewerbe vor geraumer Zeit wurden lediglich vereinfachungsregeln eingeführt.
Das führte eben in der Konsequenz dazu, das mit der 2008 eingeführten Lohnsteuerrichtlinie die klaren Unterscheidungen zwischen Dienstreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeiten mit jeweils unterschiedlichen steuerlichen bewertungen und nachweisen weggefallen sind. Das ist letztendlich das was du meinst. Ändert aber nichts daran, das der anspruch bereits vorher die ganze zeit bestand, lediglich der nachweis war schwieriger.



Viper;9125438']Deswegen sollte man das immer etwas geringer ansetzen und wenn möglich am vorherigen Jahr orientieren.
Desweiteren sollte man z.b. Krankenkassenbeiträge und co. nicht mit eintragen sondern erst am Jahresende mit der Steuererklärung abrechnen.

Richtig. vor allem sollte man sich darüber klar sein, das man eben zur steuererklärung verpflichtet ist, und das eine nichtabgabe auch konsequenzen hat.
Ich für meinen teil halte es so, das ich keine freibeträge eintrage, auch wenn ich jedes Jahr eine rückzahlung um die 2.000 euro erhalte. Für mich ist das immer eine willkommene jahressonderzahlung zu ostern, und bringt mir als solche mehr als wenn ich jeden monat 150 euro mehr hätte. Muss letztlich jeder selbst wissen, aber mir ist das so lieber.

ux-3
2012-01-16, 16:07:02
Bei der Lohnsteuerabrechnung kann man natürlich die Fahrtkosten nicht mehr absetzen

Doch, natürlich.

[dzp]Viper
2012-01-16, 16:25:30
Doch, natürlich.
Jaein - wenn man sie schon als Freibetrag eingetragen hat, dann ist die Angabe nur fürs Papier

Dann kann man sie zwar ansetzen (muss es sogar) aber man bekommt nicht mehr raus. Man hat das übers Jahr ja schon rausbekommen indem man wesentlich weniger Lohnsteuer bezahlt hat.

Würde man die nicht mit angeben, dann müsste man deftig nachzahlen.. und man wäre der Depp des Jahres ;D