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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Buchhalter/Steuerprofis sind gefragt?


Khaane
2012-01-17, 15:18:21
Servus,

habe aktuell ein Problem mit dem verbuchen einer Rechung - Normalerweise kein Problem. :rolleyes:

Der Jahresabschluss für 2011 ist gemacht, entsprechend sind auch schon die Umsatzsteuervoranmeldungen für Dezember raus, jetzt das Problem!

Es ist noch eine Rechnung eingetrudelt die auf den 26.12 datiert und auch zu diesem Zeitpunkt bezahlt wurde, d.h. diese müsste man noch in den Dezember 2011 einbuchen, dies geht jedoch nicht da die USt.-Voranmeldung und der Jahresabschluss gemacht wurde.

Ist es möglich die Rechnung einfach in den Januar 2012 einzubuchen? :confused:

Mylene
2012-01-17, 18:35:33
Es ist noch eine Rechnung eingetrudelt die auf den 26.12 datiert und auch zu diesem Zeitpunkt bezahlt wurde, d.h. diese müsste man noch in den Dezember 2011 einbuchen, dies geht jedoch nicht da die USt.-Voranmeldung und der Jahresabschluss gemacht wurde.
Wieso sollte das nicht gehen? Du machst eben eine Korrektur.

GSXR-1000
2012-01-17, 20:17:22
Wieso sollte das nicht gehen? Du machst eben eine Korrektur.
Geht nicht so einfach wenn er denn tatsächlich das jahr schon komplett abgeschlossen hat, beispielsweise schon saldenübernahmen etc gamcht hat. Normal haben zwar alle programme möglichkeiten das zu korrigieren und es ist in der tat sehr früh das jahr komplett abzuschliessen, einfache und sehr billig gestrickte programme erzwingen das aber quasi, da nur so sinnvoll im neuen jahr weitergearbeitet werden kann. es ist auch möglich, das er die daten an den steuerberater so früh weitergeben wollte/musste.
Gute programme haben für genausolche fälle zwar die buchungsperioden 13 oder auch 14, aber letztendlich ist das in diesem falle nicht notwendig.
er könnte natürlich die voranmeldung korrigieren. ABer warum sollte er? Wenn er das tut, muss er auch den aufwand noch im alten jahr buchen, die verbindlichkeiten anpassen und die steuerkonten wieder glatt buchen. Da es sich aber nur um vorsteuer handelt, kann er die natürlich auch im folgejahr melden (es stört das fa ja nicht wenn du ihnen einen monat dein guthaben bei ihnen schenkst). ANders sähe es aus, wenn er umsätze hätte, die noch dem Leistungszeitraum das alten jahres zugerechnet werden müssten. Das müsste er zwingend korrigieren. Im falle von eingangsrechnungen allerdings nicht.

-Duke-
2012-01-17, 22:38:24
Jopp so dürfte das sein.... Er darf sogar die Vorsteuer gar nicht im Dezember geltend machen, weil dazu die Rechnung vorgelegen haben muss. Die ist aber erst in 2012 eingegangen.

Buchung wäre also :
netto auf "periodenfremden Aufwand" ( da es in 2011 und nicht in 2012 gehört.)
Vorsteuer auf "Vorsteuer, im Folgejahr abzugsfähig"


Gruß
-Duke-

Butter
2012-01-17, 22:51:52
Jopp so dürfte das sein.... Er darf sogar die Vorsteuer gar nicht im Dezember geltend machen, weil dazu die Rechnung vorgelegen haben muss. Die ist aber erst in 2012 eingegangen.

Buchung wäre also :
netto auf "periodenfremden Aufwand" ( da es in 2011 und nicht in 2012 gehört.)
Vorsteuer auf "Vorsteuer, im Folgejahr abzugsfähig"


Gruß
-Duke-
Stimmt!

Mylene
2012-01-17, 23:26:36
So so, meine Herren, wie war das?
Es ist noch eine Rechnung eingetrudelt die auf den 26.12 datiert und auch zu diesem Zeitpunkt bezahlt wurde

Und danke für die weitreichende Erklärung, GSXR-1000, aber mir musst du das definitiv nicht erläutern. Ich halte es nur für reichlich sinnlos, einem offensichtlichen Laien solche Erklärungen im Detail auszuführen, wenn die Antwort "Korrekturen sind möglich" genügt. Unter den gegebenen Umständen scheint er m.M.n. außerdem besser damit bedient zu sein, sich lieber gleich mit seinem Steuerberater zu unterhalten.

-Duke-
2012-01-17, 23:47:59
oh UND BEZAHLT IN 2011... dann darf er doch VSt ziehen..
Und ja Korrekturen sind möglich

Khaane
2012-01-18, 14:32:50
1 Frage - 4 Expertenmeinungen. :(

So jetzt nochmal, das Jahr ist bereits abgeschlossen und die Salden übernommen. (EB Werte für 2012 liegen schon fest)

Es handelt sich um keine "Großanschaffung", lediglich um Betriebbedarf im Wert von knapp 45 €.

Muss ich das jetzt im 2012 Stapel folgendermaßen buchen:

2020 Periodenfremde Aufwendungen
(soweit nicht außerordentlich) an 1200 BANK

1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
an 1200 BANK
-----------------------------------------------------------
Oder muss der folgende Buchungssatz in den 2011er Stapel?

1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
an 1200 BANK

Aber für Dezember 2011 ist bereits die USt. Voranmeldung gemacht und das Jahr abgeschlossen, wird das überhaupt noch übernommen?

Eigentlich könnte ich das doch einfach auch im Januar 2012 unter 1576 19% Vorsteuer verbuchen und den Rest als Betriebsbedarf ohne Vorsteuer im Dezember 2011?

Mylene
2012-01-18, 15:31:05
Ich verstehe wirklich nicht, wieso du alles verkomplizieren willst. In der Zeit hättest du locker die Korrekturen durchführen können, und es wurde dir hier jetzt doch mehrmals gesagt, dass diese auch möglich sind. Greif zum Telefon und, nochmals, frag deinen Steuerberater, wenn du nicht klar kommst! Oder frag die Hersteller deines Programms, wenn das der einzige Punkt ist, woran es scheitert. Nimm's als Lehrgeld und schalt das nächste Mal bitte dein Hirn ein, wenn du die Bank buchst - spätestens da hätte dir doch auffallen müssen, dass dir zur Zahlung die Rechnung fehlt. *Kopf schüttelt*