PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage: Gewährleistung + iPhone + T-Mobile


Daredevil
2012-01-19, 17:30:37
Moin Leute,

folgender Sachverhalt.
Ich besitze ein iPhone4, welches 1 1/2 Jahre alt ist und beim Kauf einen Lackfehler unter der Glasoberfläche hatte.
Jetzt möchte ich im Rahmen der Gewährleistung diesen Mangel behoben haben, war beim T-Punkt und die Leute haben mein iPhone nach Datrepair eingeschickt.

Standardmäßig kam natürlich eine Absage, das sich das iPhone nicht mehr im Rahmen der Garantie befinde und sie da nichts machen können blabla, worauf ich eine Mail veschickte mit folgendem Inhalt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat mich ihr Brief zur Reperatur meines iPhone 4 32GB Schwarz
erreicht. Der Fehlercode "B0G0 Gehäuse beschädigt" ist zwar passend, aber der Zusatz, das dieser Mangel ein nicht anfänglicher Schaden ist, stimmt so
nicht überein. Unter der Kameralinse links sehen sie genau, das ein Fleck
Silber reflektiert, wenn sie ihn in das Licht halten. Dieser Fehler ist ein
Lackschaden, der seit Beginn unter der Glasoberfläche der Rückseite
vorhanden ist und den ich unmöglich selber herbei geführt haben kann, da sich der Lackfehler wie gesagt im inneren unter der Glasoberfläche befindet und nicht Oberhalb. Deswegen möchte ich hiermit mein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen.


worauf ich folgende Antwort bekam


Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben Recht was den Fehler Ihres Gerätes betrifft, allerdings liegt
das Gerät lt. Hersteller außerhalb der Garantie und kann somit nicht
kostenlos ausgetauscht werden.
In Gewährleistungsfragen muss ich Sie an Ihren Vertragspartner/Verkäufer
verweisen, wir können diesbezüglich keine Entscheidungen treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Somit lief ich nun mit der ausgedruckten Mail und dem Antwortbrief zum T-Punkt ( Welcher auch nur mit ganz viel Überzeugungsarbeit das Ding überhaupt eingeschickt hat ) und schilderte einem Mitarbeiter den Fall.
Nachdem mir dann gesagt wurde, ich habe nur 1 Jahr Gewährleistung und ich die nette Dame nach ihrer Aussage "Hmmm.... wo ist da denn der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?" gegen einen Fachversierten Verkäufer eingetauscht hatte, sagte mir der Typ, das es dann wohl um einen Gewährleistungsfall handelt ( Was deren Reperaturstelle ja bestätigt! ), er das aber nicht am T-Punkt regeln kann.
Ich müsse diesen Fall dann wohl schriftlich einreichen, er selber kann da keinen Ersatz arrangieren.

Somit hab ich mich nun nochmal bei der Hotline eingewählt und dort wurde mir nach etlichen wiederholenden Belehrungen, das ich keine Garantie mehr habe und ich auf die Gewährleistung poche gesagt, das ich ja in der Beweislastumkehr bin nach 6 Monaten, und ich beweisen muss, das der Fehler von Anfang an nicht da gewesen wäre. Was Dat-Repair ja schriftlich getan hat, da der Fehler nicht oberflächlich ist und ich nicht unter Glas kratzen kann.

Letzt endlich hat mir der Hotline Mensch nach Beratung mit seinem Vorgesetzten nun gesagt ( Nachdem er meinte, der T-Punkt ist zuständig ), ein Lackfehler ist kein Gewährleistungsfall!
Muss ich mich mit so einem scheiß nun abfinden? Ein optischer Mangel ist kein Mangel an der Sache im Sinne der Gewährleistung?

Ich bin echt schon alles durch.
10 mal Hotline
4 Mal T-Punkt
3 ( !! ) Mal die Axa, die mit ihrer Garantieverlängerung von 2 Jahren auch auf optische Mängel scheißt
2 mal Apple ( Da gibts eh nix mehr zu holen, Kulanz gibts da irgendwie nicht wirklich )

Hilfö! Ich tret diesen Leuten in den Arsch ey, kann doch nicht sein, das ein offensichtlicher Fehler, der von Anfang an bestand, so runtergeredet wird.
Gewährleistung ist bei der T-Com echt nichts wert.

Mfg DD

Mr.Fency Pants
2012-01-19, 17:34:33
Warum hast den Mangel nicht direkt nach dem Kauf reklamiert oder war das gerät zum Kaufzeitpunkt bereits 1,5 Jahre alt?

Daredevil
2012-01-19, 17:45:06
Ich habe das Gerät nicht sofort reklamiert, da die Liefersituation total für den Eimer im August 2010 war und ich laut T-Mobile 1-2 Monate auf mein Gerät hätte warten müssen.
Ich habe aber selbstverständlich direkt bei der Hotline und auch bei Apple angerufen und dort bescheid gegeben.
Ansonsten hab ich mich innerhalb meiner Garantie nicht gemeldet, weil ich schlicht kein Bock hatte, das Gerät abzugeben, da ich ja an sich noch Gewährleistungsanspruch habe. Jetzt kümmer ich mich um das Problem, da ich mir das 4S zugelegt habe.

Lustig ist natürlich auch immer wieder, das die Mitarbeiter mir sagen, im Rahmen der Herstellergarantie hätten sie es zurückgenommen, aber im Rahmen der T-Mobile Gewährleistung ist das ja totaaaaaal schwierig. Aber es ist natürlich kein richtiger Mangel, nein nein...

r00t
2012-01-19, 17:56:35
selbst schuld, wenn du erst nach 1,5 jahren auf die idee kommst die apfelschale einzusenden.

was erwartest du hier jetzt? das wir dir recht geben?

Khaane
2012-01-19, 18:01:51
Shit happens, du hättest direkt reklamieren müssen oder zumindest innerhalb der ersten 6 Monate - Jetzt greift die Beweislastumkehr und du musst beweisen das der Mangel tatsächlich ab Kauf bestand.

Andere Frage - Warum hat dich der Fehler 18 Monate nicht gestört und jetzt auf einmal möchtest du diesen behoben haben?

PS: Ziemlich armseelig seitens Apple nur 12 Monate Garantie zu gewähren - Da ist Samsung soweit ich weis mit 2 Jahren deutlich kulanter. ;)

EdRu$h
2012-01-19, 18:45:59
Nach 1,5 Jahren, Träum weiter!
Denk doch mal logisch nach, wieso sollte man es dir jetzt noch umtauschen?


Ansonsten hab ich mich innerhalb meiner Garantie nicht gemeldet, weil ich schlicht kein Bock hatte, das Gerät abzugeben, da ich ja an sich noch Gewährleistungsanspruch habe.

Und jetzt erwartest du das Apple/T-mobile für deine Faulheit ein neues Gerät lieifern soll ?
Also manche Leute ......

Inquisitor
2012-01-19, 19:24:32
Ich denke, Du bist rein rechtlich im Recht. Der Fehler bestand von Anfang an, was Du beweisen kannst -> Gewährleistungsfall. Aber was willst Du machen, wenn Dir das Ding keiner nachbessern mag. Hast ja schon alles abgeklappert. Da bleibt meiner Meinung nach nur nen Rechtsstreit, was mir zu viel Aufwand wäre. Mir wär dafür auch schon der Aufwand zu viel, den Du bereits damit bis jetzt hattest. Ergo -> abhaken und gut is. Gibt eh bald den neuen Ei Föhn.

EdRu$h
2012-01-19, 19:31:21
Gibt eh bald den neuen Ei Föhn.

So bald nun auch wieder nicht, das 4s ist doch erst erschienen ......

foobi
2012-01-19, 20:54:56
Inquisitor hat recht, du hast alles was du brauchst für einen Gewährleistungsfall: Einen Artikel der jünger als zwei Jahre ist, mit einem Defekt der von Anfang an bestand, und sogar mit einer Aussage des Dienstleisters des Verkäufers, welche das alles bestätigt. Notfalls kann dies auch von einem Gutachter nochmals überprüft werden.

"Lohnen" wird es sich natürlich nicht gegen den Verkäufer anzurennen, ich würde die aber aus Prinzip nicht davon kommen lassen. Schick einen Brief per Einschreiben und als Vorwarnung ein Fax an die Telekom Deutschland GmbH, mit Schilderung des Falls, der Bitte den Mangel zu beheben und einer Fristsetzung. Lehnen sie deine Forderung ab oder stellen sich tot, trittst du vom Vertrag zurück. Reagieren sie darauf auch nicht, wird geklagt.

Daredevil
2012-01-19, 23:08:56
selbst schuld, wenn du erst nach 1,5 jahren auf die idee kommst die apfelschale einzusenden.

was erwartest du hier jetzt? das wir dir recht geben?
Das ich Tipps bekomme, wie ich weiter vorgehen kann. Es ist total egal ob 3 Wochen oder 1 Jahr und 11 Monate. Wenn die Herstellergarantie vorbei ist, greift die Gewährleistung.

Shit happens, du hättest direkt reklamieren müssen oder zumindest innerhalb der ersten 6 Monate - Jetzt greift die Beweislastumkehr und du musst beweisen das der Mangel tatsächlich ab Kauf bestand.

Andere Frage - Warum hat dich der Fehler 18 Monate nicht gestört und jetzt auf einmal möchtest du diesen behoben haben?

PS: Ziemlich armseelig seitens Apple nur 12 Monate Garantie zu gewähren - Da ist Samsung soweit ich weis mit 2 Jahren deutlich kulanter. ;)
Der Fehler hat mich am Anfang auch gestört, nur war wie gesagt die Lieferung eines Neugeräts zu lang. Aber das ganze ist ne Prinzipsache, das geb ich natürlich auch zu. Ich habe für ein makelloses Gerät bezahlt, also habe ich auch das Recht, eins zu bekommen.

Nach 1,5 Jahren, Träum weiter!
Denk doch mal logisch nach, wieso sollte man es dir jetzt noch umtauschen?



Und jetzt erwartest du das Apple/T-mobile für deine Faulheit ein neues Gerät lieifern soll ?
Also manche Leute ......
Faulheit? :)
Ich bin nicht verpflichtet, einen Mangel unverzüglich zu melden.

Ich denke, Du bist rein rechtlich im Recht. Der Fehler bestand von Anfang an, was Du beweisen kannst -> Gewährleistungsfall. Aber was willst Du machen, wenn Dir das Ding keiner nachbessern mag. Hast ja schon alles abgeklappert. Da bleibt meiner Meinung nach nur nen Rechtsstreit, was mir zu viel Aufwand wäre. Mir wär dafür auch schon der Aufwand zu viel, den Du bereits damit bis jetzt hattest. Ergo -> abhaken und gut is. Gibt eh bald den neuen Ei Föhn.
Der Aufwand um der Sache ist mir inzwischen auch viel zu gering, aber die Tatsache, das hier nicht nach deutschem Recht gehandelt wird, weil die Telekom Mitarbeiter einfach nicht helfen wollen, das nervt mich eingemein.

Inquisitor hat recht, du hast alles was du brauchst für einen Gewährleistungsfall: Einen Artikel der jünger als zwei Jahre ist, mit einem Defekt der von Anfang an bestand, und sogar mit einer Aussage des Dienstleisters des Verkäufers, welche das alles bestätigt. Notfalls kann dies auch von einem Gutachter nochmals überprüft werden.

"Lohnen" wird es sich natürlich nicht gegen den Verkäufer anzurennen, ich würde die aber aus Prinzip nicht davon kommen lassen. Schick einen Brief per Einschreiben und als Vorwarnung ein Fax an die Telekom Deutschland GmbH, mit Schilderung des Falls, der Bitte den Mangel zu beheben und einer Fristsetzung. Lehnen sie deine Forderung ab oder stellen sich tot, trittst du vom Vertrag zurück. Reagieren sie darauf auch nicht, wird geklagt.
Rücktritt vom Kaufvertrag war auch am Ende natürlich die drastischste Idee, ne Fristsetzung kann ich einfach so ausschreiben? Weil ich hab ja eher da Gefühl bei der T-Com, das ich hier nur verarscht werden, nach strich und Faden. Einmal aus Kostenersparnis und andererseits einfach aus Dummheit, weil viele das Deutsche Recht nicht kennen. Ich ruf Morgen nochmal bei der Hotline an, da sind ja dann andere Mitarbeitet am Start... dann lasse ich mir mal ne Adresse geben und schreib nen deftigen Brief.

EdRu$h
2012-01-19, 23:17:34
Rücktritt vom Kaufvertrag war auch am Ende natürlich die drastischste Idee, ne Fristsetzung kann ich einfach so ausschreiben? Weil ich hab ja eher da Gefühl bei der T-Com, das ich hier nur verarscht werden, nach strich und Faden. Einmal aus Kostenersparnis und andererseits einfach aus Dummheit, weil viele das Deutsche Recht nicht kennen. Ich ruf Morgen nochmal bei der Hotline an, da sind ja dann andere Mitarbeitet am Start... dann lasse ich mir mal ne Adresse geben und schreib nen deftigen Brief.


Ich finde es ungeheuerlich, was du da gerade "abziehst" du willst jetzt nen Mangel behoben haben, der dich in 1.5 Jahren nicht gestört hat und das bestimmt nur weil du das Handy verkaufen willst , hasst ja jetzt das 4S.

Also ich kann darüber nur den Kopf schütteln.

Daredevil
2012-01-19, 23:26:10
Aber genau dieses Argument ist völliger Bullshit.
Es ist doch völlig irrelevant, ob ich diesen anfänglichen Mangel 2 Wochen nach erhalt, oder 18 Monate nach erhalt bemängel. Es ist und bleibt ein Mangel.

EdRu$h
2012-01-19, 23:36:06
Ich sag ja nicht das du es nicht umgetauscht bekommst, aber ich finde dein Verhalten dabei nicht gerade vorbildlich. Man wartet einfach nicht so lange wie du, gerade noch bei einem so teuren Gerät.

Ric
2012-01-19, 23:49:03
Aber genau dieses Argument ist völliger Bullshit.
Es ist doch völlig irrelevant, ob ich diesen anfänglichen Mangel 2 Wochen nach erhalt, oder 18 Monate nach erhalt bemängel. Es ist und bleibt ein Mangel.


Gerade nicht. Rechtlich macht es einen bedeutenden Unterschied.
Nochmal die Kurzfassung, die hier schon im Thread gepostet worden ist:

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Anspruchinhaber alle beweiserheblichen Tatsachen zu belegen hat. Kann er es nicht, ist der Anspruch Essig. Davon macht das Gesetz eine Ausnahme bei Verbrauchsgüterkäufen. Es gibt dem Käufer ein "Druckmittel".

Der Käufer haftet nur für Mängel, die bei Gefahrübergang (meist Übergabe der Sache) besteht - Nicht für mehr.


Innerhalb der ersten 6 Monate, innerhalb der 24 monatigen gesetzlichen Gewährleistung besteht die gesetzliche Regelung, dass das Mangel schon zum Zeitpunkt des vorhanden ist (gesetzliche Fiktion).

Innerhalb der Gewährleistung, ab Monat 7-24 tritt wieder die normale Beweislastregelung des BGB ein. Du bist wieder am Zuge. Nun hat der Verkäufer das "Druckmittel"


Es kommt also entscheidend auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Mängelgewährleistungsanspruches an.

Verweigert sich der Verkäufer während der Gewährleistungszeit den Mangel zu beheben, ist entscheidend, wer die Beweislast hat ("Druckmittel").

Kannst du nun nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand, dann fallen auch die weiteren Rechte weg (Minderung/Rücktitt,etc). An dem Punkt bist du gerade, also die Frage: Kannst du beweisen, das bei Gefahrübergang die Sache mangelhaft war. (und nein, es reicht nicht aus, dass du das behauptest)

new_vision
2012-01-20, 08:28:42
Das ich Tipps bekomme, wie ich weiter vorgehen kann. Es ist total egal ob 3 Wochen oder 1 Jahr und 11 Monate. Wenn die Herstellergarantie vorbei ist, greift die Gewährleistung.

Richtig, und im Rahmen dieser Gewährleistung mußt DU beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war. Das geht nur mit einem Gutachter, denn DU erstmal bezahlen musst. Wenn er deine Version bestätigt und Apple es akzeptiert, wirst du entsprechend entschädigt werden. Aber ein Spass wird das ganze Prozedere nicht werden.

Der Fehler hat mich am Anfang auch gestört, nur war wie gesagt die Lieferung eines Neugeräts zu lang. Aber das ganze ist ne Prinzipsache, das geb ich natürlich auch zu. Ich habe für ein makelloses Gerät bezahlt, also habe ich auch das Recht, eins zu bekommen.

Und grade weil's dir ja um's Prinzip geht und es dich von Anfang an gestört hat, hättest du es auch dann zurückgeben sollen. Dann wäre der ganze Austausch kein Problem gewesen, bis auf die Wartezeit. Jetzt siehst du, was du von deiner

Faulheit? :)
Ich bin nicht verpflichtet, einen Mangel unverzüglich zu melden.

hast. Du bist nicht verpflichtet einen Mangel anzuzeigen, richtig. Aber wenn du zu bequem bist, weil du ja auf das Austauschtelefon warten musst, dann ist DAS auch nicht das Problem des Vertreibers/Herstellers, sondern dein Persönliches. Jetzt fällt dir auf einmal auf, dass es sich nicht so toll verkaufen läßt und willst den Schaden ersetzt haben. Also bleibt dir nur Punkt 1 - der Gutachter.


Der Aufwand um der Sache ist mir inzwischen auch viel zu gering, aber die Tatsache, das hier nicht nach deutschem Recht gehandelt wird, weil die Telekom Mitarbeiter einfach nicht helfen wollen, das nervt mich eingemein.

Die Telekom wäre in der Gewährleistungszeit eingesprungen, jetzt mußt du dich an den Hersteller wenden. Persönliches Pech, wärst du rechtzeitig aktiv geworden, wäre es so nicht passiert.


Rücktritt vom Kaufvertrag war auch am Ende natürlich die drastischste Idee, ne Fristsetzung kann ich einfach so ausschreiben? Weil ich hab ja eher da Gefühl bei der T-Com, das ich hier nur verarscht werden, nach strich und Faden. Einmal aus Kostenersparnis und andererseits einfach aus Dummheit, weil viele das Deutsche Recht nicht kennen. Ich ruf Morgen nochmal bei der Hotline an, da sind ja dann andere Mitarbeitet am Start... dann lasse ich mir mal ne Adresse geben und schreib nen deftigen Brief.

Viel Glück damit, vor allem mit dem Dummheitspart. Du kennst dich bestimmt vorbildlich im deutschen Recht aus, sieht man ja an deinen Forderungen. Du hast mit so einer Sache kein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du müßtest zuerstmal dem Verkäufer das Recht auf Mängelbeseitigung gewähren. Da du aber außerhalb der Gewährleistungszeit den Mangel angezeigt hast... Du merkst, wir drehen uns im Kreis.

Du hast dich selbst in diese Situation gebracht und es vermasselt durch deine Trägheit und dein Desinteresse. Und für diesen Mangel muss der Handyhersteller bestimmt nicht haften.

Sieh es als Lehrgeld an und überlege dir beim nächsten Mal, wenn du einen offensichtlichen Mangel an einem Gerät feststellst, rechtzeitig, was du machst.

Kenny1702
2012-01-20, 09:14:32
Aber genau dieses Argument ist völliger Bullshit.
Es ist doch völlig irrelevant, ob ich diesen anfänglichen Mangel 2 Wochen nach erhalt, oder 18 Monate nach erhalt bemängel. Es ist und bleibt ein Mangel.
Das Problem ist nach wie vor, dass du jetzt beweisen musst, dass der Fehler am Anfang bestand. Darüber hinaus ist ein wesentliches Problem an der mangelen "Flexibilität" von T-Mobile auch Apple. 1 Jahr Garantie fordern ihren Tribut.

geforce
2012-01-20, 09:25:35
Mal eine andere Frage: Warum genau willst du den Fehler behoben haben?

MfG Richard

Stormtrooper
2012-01-20, 09:45:57
Wenn die Herstellergarantie vorbei ist, greift die Gewährleistung.


Da sieht man mal das du auch keine Ahnung vom deutschen Recht hast.
Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.

GSXR-1000
2012-01-20, 11:46:16
Faulheit? :)
Ich bin nicht verpflichtet, einen Mangel unverzüglich zu melden.


Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
Es gehört zu deinen Obliegenheitspflichten einen Mangel sofort zu melden, wenn dieser dir bekannt wird. Das verlang einmal die schadensminderungspflicht, der auch du unterworfen bist, sowie die generelle geltende Rechtsprechung. Und tatsächlich kannst du auch ansprüche verlieren, wenn du eben diesen mangel nicht in einem vertretbaren Zeitraum anzeigst.

r00t
2012-01-20, 11:50:50
Mal eine andere Frage: Warum genau willst du den Fehler behoben haben?

MfG Richard

das frag ich mich auch, ein lackfehler unter dem glass womöglich auch noch auf der rückseite?

edit:
@TS mach mal ein bild von dem "Schaden"

blackbox
2012-01-20, 11:51:13
Das ist ja interessant, Apple bietet für das Iphone tatsächlich nur 1 Jahr Garantie? :freak:
Das wusste ich bisher nicht. Noch ein Grund mehr, die Firma zu meiden.
Premiumpreise und Service passen hier definitiv nicht zusammen.

r00t
2012-01-20, 11:51:45
natürlich was denkst du den? sind wir hier beim wohlfahrtsverein?

blackbox
2012-01-20, 11:53:30
natürlich was denkst du den? sind wir hier beim wohlfahrtsverein?
Das hat damit ja nun rein gar nichts zu tun.

r00t
2012-01-20, 11:58:34
hihi ja du hast schon richtig verstanden 1 JAHR ;)

Eco
2012-01-20, 12:21:31
Das ist ja interessant, Apple bietet für das Iphone tatsächlich nur 1 Jahr Garantie? :freak:
Das wusste ich bisher nicht. Noch ein Grund mehr, die Firma zu meiden.
Premiumpreise und Service passen hier definitiv nicht zusammen.
Mit Aufpreis kriegst Du auch 2 Jahre Garantie. Allgemein ist der Apple-Service sehr gut und schnell.

Walkman
2012-01-20, 13:18:39
Mal eine andere Frage: Warum genau willst du den Fehler behoben haben?

MfG Richard
das frag ich mich auch, ein lackfehler unter dem glass womöglich auch noch auf der rückseite?

edit:
@TS mach mal ein bild von dem "Schaden"

Ganz einfach, ihn persönlich stört der Fehler gar nicht. Er wollte sich die Option eines Umtausches für später offen halten. Jetzt hat er das 4S geholt und will das 4er umtauschen um das Austauschgerät als neuwertig zu verkaufen = mehr Geld.

Natürlich alles nur Spekulation.

Stormtrooper
2012-01-20, 13:34:38
Mit Aufpreis kriegst Du auch 2 Jahre Garantie. Allgemein ist der Apple-Service sehr gut und schnell.

Bei den Preisen kein Wunder.
Gibt aber genügend Handyhersteller deren Service genauso gut ist und kostenlos 2 Jahre Garantie geben.

Eco
2012-01-20, 14:05:51
Bei den Preisen kein Wunder.
Gibt aber genügend Handyhersteller deren Service genauso gut ist und kostenlos 2 Jahre Garantie geben.
Sicher, dass Apple sich das bezahlen lässt, hab ich nicht bestritten. Mir persönlich ist es das (verglichen mit Geräten/Infrastrukturen von anderen Herstellern) wert.

Walkman
2012-01-20, 14:10:43
Bei den Preisen kein Wunder.
Gibt aber genügend Handyhersteller deren Service genauso gut ist und kostenlos 2 Jahre Garantie geben.
Eines haben die anderen Hersteller aber nicht, nämlich Geschäfte. Die Male wo ich ein Problem mit meinem iPhone hatte, bin ich einfach in den Apple Store und habs vor Ort sofort ausgetauscht bekommen. Klar, die gibt es nicht überall, aber immerhin.

r00t
2012-01-20, 15:26:58
natürlich haben andere Hersteller keine geschäfte, weil schlichtweg einfach keine probleme auftauchen ;)

das problem hat nur apple :D

(trolololololol)

Daredevil
2012-01-20, 16:45:19
Ganz einfach, ihn persönlich stört der Fehler gar nicht. Er wollte sich die Option eines Umtausches für später offen halten. Jetzt hat er das 4S geholt und will das 4er umtauschen um das Austauschgerät als neuwertig zu verkaufen = mehr Geld.

Natürlich alles nur Spekulation.

Fast richtige Spekulatius, ich hab mir allerdings nicht die Tür offen gehalten, sondern habs einfach nur dabei belassen, wie es ist.
Verkaufen möchte ich es nicht, aber verschenken, da wär Neu halt ganz Töfte.

PS: Geht mir mit eurem "OMG du bist so Assi, hast extra gewartet um nun rumzutrollen bei T-Online" weg. Es geht mir um mein Recht und nicht um die Sache selber. Fände ich das nämlich so extrem wichtig, würde ich das Ding ins Klo fallen lassen, es ist nämlich versichert und hätte prompt ein Nigelnagelneues. :rolleyes:

_DrillSarge]I[
2012-01-20, 17:47:11
Es geht mir um mein Recht und nicht um die Sache selber.
welches recht? nach diesem langen zeitraum liegt die beweislast für einen mangel bei dir. pech gehabt. falls überhaupt noch gewährleistung nach diesem zeitraum vorhanden.

EdRu$h
2012-01-20, 18:28:04
PS: Geht mir mit eurem "OMG du bist so Assi, hast extra gewartet um nun rumzutrollen bei T-Online" weg. Es geht mir um mein Recht und nicht um die Sache selber. Fände ich das nämlich so extrem wichtig, würde ich das Ding ins Klo fallen lassen, es ist nämlich versichert und hätte prompt ein Nigelnagelneues. :rolleyes:


Was soll man zu so etwas noch sagen, weißt du überhaupt, was du dir da zurechtschreibst?
Du willst es nach 1.5 Jahren verschenken aber vorher noch den "Schaden" beseitigen lassen umsonst? Wie naiv kann man sein?

Daredevil
2012-01-20, 18:42:52
Ich habe gesagt, das ich das tun könnte und nicht, das ich sowas machen würde. Bleib mal locker Cowboy.
Ich will den Mangel beseitigen, jop. Ist das so verwerflich? :|

NameLessLameNess
2012-01-20, 19:03:45
Foto vom Mangel wäre mal nett. Ich hätt nen Gutachter beauftragt, einfach nur um zu sehen ob sich sowas lohnt.

Stormtrooper
2012-01-20, 19:18:32
Ich will den Mangel beseitigen, jop. Ist das so verwerflich? :|

Jo, also ab zum Gutachter, wenn der sagt Mangel war beim Kauf vorhanden, ab zum Anwalt und Klage einreichen. Wenn das Gericht dem Gegengutachter glaubt, Berufung einlegen und hoffen das die dir dann Recht geben.
Andere Möglichkeit gibts definitiv nicht!!!

r00t
2012-01-20, 20:37:41
Foto vom Mangel wäre mal nett. Ich hätt nen Gutachter beauftragt, einfach nur um zu sehen ob sich sowas lohnt.

der kratzer is womöglich so klein das man ihn nichtmal mehr erkennt ;)

Daredevil
2012-01-20, 20:41:48
Mein iPhone ist womöglich noch eingeschickt und nicht bei mir Zuhause ;)