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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie bzw. Gewährleistungpflicht bei Schenkung?


vad4r
2012-01-30, 12:34:30
Hi,

wir haben hier in der Firma 45 neue Rechner in der Konstruktion bekommen. Nun sollen die alten Rechner (C2Q 6600, 4GB, Quadro) alle in die Tonne, also vernichtet werden.
Die Firma hat vor 2 Punkten Angst:

1.Das Daten nach Außen gelangen.
2.Das die Firma eine Gewährleistung geben muss, wenn sie die Rechner verkauft.

Das mit der Gewährleistung kann ich verstehen bei einem Verkauf, aber wie sieht das aus, wenn sie die Rechner verschenkt, bzw spendet?
Gibt es da irgendwo eine Möglichkeit sich zu belesen?

Wenn ich denen was Schriftliches unter die Nase halte, das sie nicht haften müssen wenn die Rechner verschenkt werden, wäre meine Chance natürlich größer noch was vor dem Schredder zu retten.
Die Festplatten können ja gerne demontiert und entsorgt werden.

Philipus II
2012-01-30, 12:51:18
Die Festplatten sollten überschrieben und danach entsorgt werden, um sicher zu gehen.
Sonst: Haftung für Sachmängel bei Schenkung gibts nur bei Extremfällen wie Vorsatz

Kenny1702
2012-01-30, 12:53:13
1. Alle Festplatten komplett mit Nullen beschreiben
2. Bei Verkauf greift selbstverständlich die Gewährleistung über Mängel, die beim Verkauf nicht gesondert aufgeführt wurden. Ein Verzicht wird wohl nicht möglich sein, sonst würden dies auch viele dubiose Autohändler tun ;). Ein Verkauf an ein Unternehmen oder eine Schenkung (http://www.bpb.de/wissen/WYWF6P,0,0,Schenkung.html)ist deutlich vorteilhafter.

Spasstiger
2012-01-30, 12:53:57
Dazu finde ich das:

§ 521
Haftung des Schenkers.


Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


§ 524
Haftung für Sachmängel.


(1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Fehler der verschenkten Sache, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) Hatte der Schenker die Leistung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache versprochen, die er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte, wenn die geleistete Sache fehlerhaft und der Mangel dem Schenker bei dem Erwerb der Sache bekannt gewesen oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, verlangen, dass ihm anstelle der fehlerhaften Sache eine fehlerfreie geliefert wird. Hat der Schenker den Fehler arglistig verschwiegen, so kann der Beschenkte statt der Lieferung einer fehlerfreien Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Auf diese Ansprüche finden die für die Gewährleistung wegen Fehler einer verkauften Sache geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/521.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/524.html

Wenn die Rechner bis zuletzt einwandfrei liefen und man aufgrund von sachgemäßer Lagerung davon ausgehen kann, dass sie das auch jetzt noch tun, sehe ich keine Probleme bei einer Schenkung. Schlecht wäre halt, wenn die Rechner im Freien stehen und beim Beschenkten wegen der Feuchtigkeit erstmal aus den Netzteilen beim Anschalten Funken schlagen. Das könnte man dann als grobe Fahrlässigkeit auslegen.

P.S.: Viele Hochschulen würden sich über die Rechner freuen, damit könnte man z.B. studentische Rechnerpools mit Schwerpunkt auf CAD ausstatten.

1337
2012-01-30, 14:27:27
Halte denen eine schriftliche Verzichtserklärung bezüglich der Gewährleistung unter die Nase die du unterschrieben hast und lass dir alle 45 Rechner schenken, dann sind sie vor der Tonne sicher.

Danach kannst du froh und munter weiterschenken, ob Familie, Schulen, gemeinnützige Vereine.. Sie werden eher dankbar sein als dass sie dich auf Schadensersatz verklagen, zumal du nach §§ 521, 524 BGB gar nicht dazu verpflichtet bist, es sei denn du hast einen Kurzschluss mit eingebaut sodass der Rechner zu einer tickenden Zeitbombe wird ;)

Rajin the troll
2012-01-30, 16:13:31
Das verschenken der Rechner an sich dürfte wie die anderen oben geschrieben haben kein Problem darstellen.

Für die Festplatten halte ich nen guten industrieschredder (wenn sowas schon rumsteht) für die schnellste und einfachste Methode um zu verhindern das mit den Daten schindluder getrieben wird.

Das einzige wo man etwas Hirnschmalz rinstecken sollte ist falls ihr irgendwelche softwareliznenzen mitverschenken möchtet. Das ist, gerade dann wenn sie teil eines Volumenlizenzvertrag sind, manchmal nicht so einfach.

Und bei den Rechnern findet sich mit Sicherheit eine Schule/Uni/soziale Einrichtung die sich darüber freut.

ilPatrino
2012-01-30, 17:17:47
festplatten getrennt vernichten (lassen), keinerlei lizensen rausgeben.

schenkung ist in dem zusammenhang kein problem - am besten an eine institution oder mitarbeiter.