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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unter welchen bedingungen Ausdruck von CC Lizenz Foto erlaubt?


kevsti
2012-02-05, 13:01:57
Vorerst: Es geht zwar nicht in 1. Linie um die Bearbeitung von Medien, aber ich habe kein bessere Forenrubrik gefunden, außer natürlich Offtopic - aber ich denke da werden sich wohl ziemlich wenige Aufhalten die mir meine Frage beantworten können. Sollte ein Mod anderer Meinung sein, kann er den Thread natürlich gerne verschieben.

Es geht um folgendes:

Ich möchte gerne eine Skyline von Hong Kong auf einen große Leinwand (online) drucken lassen uns sie mir in die Wohnung hängen.
Es handelt sich genau um folgendes Foto:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hong_Kong_Night_Skyline.jpg

Das Foto ist unter der "Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported" Lizenz lizenziert.

Jetzt heißt es in der Lizenz dass stets der Urheber angegeben werden muss.
Nun frage ich mich aber wie der konkret bei einem solchen Druck aussieht?

Wenn ich das Bild im Netz verlinke ist ein Quellenverweis natürlich logisch, auch wenn ich das Foto in irgend eine Zeitung oder ähnliches drucke kann ich ein Quellenverweis darunter einfügen.

Aber wie sieht es mit einen Randlosen Fotodruck aus?
Mir fallen dabei nur 3 Möglichkeiten ein:

1. Verboten
2. Hier entfällt die Urheberangabe
3. Ich muss das Bild selbst bearbeiten und ein Urheberverweis irgendwo mitten ins Bild schreiben

Ich denke drittens ist am ehesten der Fall - aber auch hier weiß ich nicht in welcher Form genau und wie groß das sein muss.

Selbst nach gut einer Stunde Google quälen habe ich keine eindeutig Antwort auf meine Frage gefunden - der Lizenztext ist auch nicht wirklich konkret zu dieser Sache.

Ich hoffe hier sind einige Experten die mir helfen können keine Urheberrechtsverletzung zu begehen :biggrin:

StarGoose
2012-02-05, 13:38:37
bei dir in der wohnung?
dürfte da wohl völlig egal sein^^
ansonsten gibt es immer noch rückseiten ;)

oder den hausherren der jedem der das bild anschaut mitteilt woher es stammt und wer der urheber ist

kevsti
2012-02-05, 16:20:26
Mir geht es auch weniger um das "auffliegen" - sondern viel mehr dass der Druck durch geht - wenn eine Druckerrei urheberrechtliches Material, für einen Kunden der kein geeignetes Recht hat, druckt machen die sich - glaube ich - auch strafbar.
Daher werden sie wohl solche Druckaufträge nicht annehmen?

StarGoose
2012-02-05, 16:38:28
die handeln im auftrag des kunden
und im vertrag steht bestimmt eine ausschlußklausel die sie von sowas ausschließt bzw. wo explizit der kunde angibt auch alle rechte an der drucksache zu besitzen
damit sind die zumindestens mal raus aus der sache
und im privaten umfeld sollte das wohl auch reichen

zudem wie schon gesagt.. um der gerechtigkeit genüge zu tun kannste auf der rückseite die quelle angeben oder in nem schmalen rand (oder nem kleinen ausschnitt des bildes davon) der dann im rahmen verschwindet bzw. bei leinwand auf der außenseite sitzt
(ist aber nur mein verständnis des ganzen)

zudem ist dort auch der besitzer des bildes aufgeführt... man könnte sich auch die mühe machen und denjenigen kontaktieren und die erlaubnis für nen (privaten) druck einholen?
der originalposter ist wohl er hier http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Base64

Spirou
2012-02-06, 09:20:28
Wer ein digitalisiertes Werk auf eine Anforderung hin versendet, übereignet damit dem Empfänger die Verfügungsgewalt. Nachträgliche Eingriffe in diese Verfügungsgewalt sind nicht statthaft. Es obliegt dem Besitzer des Werks, der es durch diese Versendung rechtmäßig erworben hat, das Urheberrecht zu beachten. Zum Urheberrecht gehört nicht, den Aufenthaltsort oder die Aufbewahrungsform zu bestimmen. Man kann also selbstverständlich ausdrucken was man will, und sich an die Wand pappen, was man will. Und zwar ohne jede besondere Kennzeichnung.

Eine Druckerei wiederum ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, die ihr ausgehändigten Werke nicht eigenmächtig über den Druck hinaus zu verwenden. Ergo bricht man keine Rechte des Urhebers, wenn man statt des eigenen Druckers eine Druckerei beschäftigt.

Man sollte sich vor der in Mode gekommenen Unsitte hüten, Urhebern und anderen Inhabern von Verwertungsrechten einzuräumen, worauf sie keinen Anspruch haben. Das Unwort Kopie ist nicht bedeutungsgleich mit der Verfielfältigung im Sinne der Verbreitung oder Verwertung.

Ich sehe es kommen, daß sich bald keiner mehr traut, amtliche Antragsformulare per Fax zu versenden, weil das ja eine Fernkopie darstellt.

Es ist alles zulässig, was nicht explizit durch Gesetz (nicht etwa AGB oder frommer Wunsch) untersagt ist, und zweitens muss selbst ein Gesetz formale Kriterien erfüllen, um überhaupt anwendbar zu sein. Wer eine Kopie zusendet, übereignet sie damit auch, und muss die Verfügungsgewalt des Empfängers im Sinne aller bestimmungsgemäßen Verwendungsformen akzeptieren. Das ergibt sich aus dem Eigentumsschutz des deutschen Grundgesetz. Wer das nicht möchte, dem steht es frei, seinen Kram erst gar nicht ins Web zu stellen.

Wenn der Browser etwas anfordert und der Server sendet es, ist damit die Verfügungsgewalt an den Empfänger übergegangen, und er geniesst den Eigentumsschutz des Grundgesetz. Eigentum begründet eben nur kein Verfielfältigungs- oder Verwertungsrecht. Das verbleibt beim Urheber oder demjenigen, dem es vom Urheber übertragen wurde.

Unerlaubte Verfielfältigung meint, weiteren Personen Verfügungsgewalten auszuhändigen. Das tut ja keiner, der etwas ausdruckt und an die Wand hängt, oder ausdrucken lässt und an die Wand hängt.

Klagen ohne Darstellung des berechtigten Schutzinteresses werden übrigens nicht bearbeitet. Hoffe, damit alle Klarheiten ausgeräumt zu haben.