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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme bei RMA einer Grafikkarte


Knuddelbearli
2012-02-11, 15:08:25
Moin, mir ist letztes Jahr eine Grafikkarte abgeraucht die ich 2ter Hand gekauft habe. Garantie wäre Ende Januar abgelaufen.

Habe die am 05.01 abgeschickt und laut Nachverfolgung ist die am 10.01 angekommen. Habe am 05.02 dann angerufen der konnte mir zu dem Paket nichts sagen. Auch die Bestellnummer, Auftragsnummer und Rechnungsnummer die ich ihm diktierte half nicht weiter da das System sie nicht fand. Habe dann also die Rechnung eingescannt, alles kurz erklärt und an die Email Adresse geschickt ( musste an die Standard Mail Adresse da er mir keine spezifische nennen konnte der erst beste Kollege wird sich schon darum kümmern ... ). Jetzt 1 Arbeitswoche später immer noch nichts.

Bevor ich jetzt dann nochmal anrufe hätte ich 2 Fragen.
1.) wie ist das mit der Garantie? wichtig ist nur das ich sie vor dem letzten Tag eingeschickt habe oder? Was wäre wenn sie wieder defekt retour kommt?
2.) soll ich bereits ein Frist setzen oder macht man das erst beim 3ten mal? Wenn ich eine setze wie lange?

sei laut
2012-02-11, 15:24:31
a) Gewährleistung und Garantie, hast du wirklich Garantie darauf? Die gesetzlichen 2 Jahre sind Gewährleistung
• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

b) Frist setzen? Du weißt ja momentan nicht einmal, wo die Grafikkarte ist. Stell ein Nachverfolgungsantrag bei der DHL. Wenn die dann immer noch zu dem Schluss kommen, dass das Paket bei dem Laden ankam, hast du was handfestes.

Knuddelbearli
2012-02-11, 15:38:26
Nehme mal an das es wie meisten Gewährleistung ist auch wenn XFX früher öfters Garantie gegeben hat. Da die Grafikarte natürlich nirgends mehr gelistet ist und auch auf XFX nichts spezielles steht ist es natürlich schwer da was genaues zu sagen. Und ich habe zumindest noch nie gehört das ein defektes Produkt nicht getauscht / repariert worden wäre ( außer natürlich bei Eigenverschulden ) bzw bei einem seriösen große Geschäft auf die Nachweispflicht des Käufers bestanden wurde. Man könnte ja immer argumentieren das das was auch immer kaputt gegangen ist eine Materialfehler war. Aber das ist hier auch nicht das Thema!

Dann stelle ich die Frage so ( auch wenn es Haarspalterei ist ... ). Wenn sie innerhalb des Gewährleistungszeitraums repariert worden wäre wie sieht es das aus wenn die Gewährleistung abläuft während sie bei denen ist?.

und zu b, dann sollen sie mir aber auch sagen können das es nicht angekommen ist und nicht einfach Funkstille ...

Lord Wotan
2012-02-11, 15:51:07
Zum ersten mal eine Begriffserklärung
Garantie = freiwillige Sache des Herstellers, Betonung liegt auf Freiwillig
Gewährleistung = gesetzliche Vorgegebene Leistung des Händlers. Wobei nach den ersten Halben Jahr sich die Beweislastung zu Ungunsten des Käufers auswirkt, er muss nämlich nach den halben Jahr beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag.

Als Zweitbesitzer hast du keine Herstellergarantie. Die gilt nur für den erst Besitzer.

Anders bei der Gewährleistung des Händlers die kann dir der Erstbesitzer per Abtretungserklärung überlassen.


Ansonsten hilft beim Kauf immer nur eine Rechnung ohne Namen.

Knuddelbearli
2012-02-11, 15:55:05
Ich hab es, nach Absprache mit dem Verkäufer, einfach als Geschenk beschrieben. Da man bei 2ter Hand Käufen doch ab und an einige abenteuerliche Geschichten bei der RAM hört.

sei laut
2012-02-11, 16:59:11
und zu b, dann sollen sie mir aber auch sagen können das es nicht angekommen ist und nicht einfach Funkstille ...
Gibt Shops, die sind halt schlecht. Die wollen verkaufen ohne Service. Musst halt nochmal nachfragen. Und wenn du den Nachweis der DHL hast, kannst du besser Druck machen.

Zu 1. Bei der Gewährleistung zählt das Datum, wenn dus abschickst. (für alles andere kannst du ja nichts) Aber es ist ja eh noch fraglich, ob die Grafikkarte ein Fall für die RMA ist.