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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapitallebensversicherung Rückkaufswert ist geringer - Trotzdem Steuer fällig?


ALTAY
2012-02-16, 12:38:23
Hallo,

bin gerade dabei dem "legalen Betrug" in Form meiner Kapitallebensversicherung ein Ende zu bereiten - Vertrag läuft seit 7 Jahren, mit Einzahlungen und Überschüssen müssten es mind. 5300 € sein, der Rückkaufswert beträgt jedoch nur 3300 €, trotz jährlich garantierter Verzinsung von 2,75 %. :mad:
Es handelt sich hierbei wohl nicht um eine kapitalbildende, sondern kapitalvernichtende Lebensversicherung. :D

Jetzt wurde ich auch noch darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf den Rückkaufswert noch Abgeltungssteuer zahlen soll - Kann doch nicht deren Ernst sein, bei knapp 2000 € Minus.

Habe den Vertrag erstmal gekündigt - Was hält ihr von Lösungen wie "lv-doktor.de", die sollen deutlich mehr rausholen können.

Gruß
Altay :)

Wurschtler
2012-02-16, 13:49:15
Habe den Vertrag erstmal gekündigt - Was hält ihr von Lösungen wie "lv-doktor.de", die sollen deutlich mehr rausholen können.


Bis zum Ausbruch der Finanzkrise konnte man so seine Lebensversicherungen noch gewinnbringend "entsorgen", heute geht das kaum mehr.
Wenn überhaupt, dann nur noch für Lebensversicherungen mit hohem Wert und eher wenig Restlaufzeit. Also nix für deine Mini-LV.


Jetzt wurde ich auch noch darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf den Rückkaufswert noch Abgeltungssteuer zahlen soll - Kann doch nicht deren Ernst sein, bei knapp 2000 € Minus.


Auf den Ertragsanteil muss man tatsächlich Abgeltungssteuer zahlen, auch wenn durch die Verwaltungskosten und Provisionen wesentlich mehr Verluste entstanden sind.

Aber wenn du deinen Freistellungsauftrag i.H.v. 801 € noch nicht ausgereizt hast, dann fällt eh nichts an bzw. du kannst es mit der Steuererklärung wieder zurückholen.

josefYY
2012-02-16, 14:00:12
Eventuell macht es auch mehr Sinn, den Vetragn icht gleich zu kündigen sondern für die Restlaufzeit ruhen zu lassen. Sprich Beitragsfrei stellen lassen, so das du nicht mehr monatlich neue Beiträge einzahlst.

Macht womöglich aber nur Sinn, wenn die Restlaufzeit nicht allzu lang ist.

Stormtrooper
2012-02-16, 14:07:28
Oder zumindest 12 Jahre.
Dann fällt keine Steuer mehr an.

ALTAY
2012-02-16, 14:19:22
Also Restlaufzeit sind noch etliche Jahrzehnte glaube bis 2033. :(

Es geht nicht um das Geld, sondern um eine generelle Umschichtung in eine private Rentenversicherung (abgesichert und fondsgestützt) - Da macht so eine Geldverbrennungsanlage wie ne Kapitallebensversicherung absolut keinen Sinn, zumal ich noch deutlich unter 30 bin.

Wurschtler
2012-02-16, 14:19:28
Oder zumindest 12 Jahre.
Dann fällt keine Steuer mehr an.

Oder so.
Angesichts der aktuellen Lage würde ich aber nicht länger warten und sofort kündigen.
Aber vielleicht reicht der Freistellungsauftrag eh dafür aus.

ALTAY
2012-02-16, 14:29:36
Oder so.
Angesichts der aktuellen Lage würde ich aber nicht länger warten und sofort kündigen.
Aber vielleicht reicht der Freistellungsauftrag eh dafür aus.

Der Tipp mit dem Freistellungsauftrag sollte klappen, da nur sehr geringe Überschussbeteiligen deutlich unter 800 € vorhanden sind, anderweitig ist der Freistellungsauftrag auch nicht genutzt, passt also. :)

Wurschtler
2012-02-16, 14:38:28
Es geht nicht um das Geld, sondern um eine generelle Umschichtung in eine private Rentenversicherung (abgesichert und fondsgestützt) - Da macht so eine Geldverbrennungsanlage wie ne Kapitallebensversicherung absolut keinen Sinn, zumal ich noch deutlich unter 30 bin.

:facepalm:

Von einem Schafsprodukt ins andere - bitte nicht!
Eine priv. Rentenversicherung ist genauso Geldverbrennung, da kannst du gleich bei der Lebensversicherung bleiben.

Blackland
2012-02-16, 14:42:20
Oder zumindest 12 Jahre.
Dann fällt keine Steuer mehr an.

Ne, ne - Denkste!

Gilt nur für Verträge, die VOR dem 01.01.2005 abgeschlossen (Beginn) wurden.

Die Kapitalertragssteuer ist natürlich fällig, allerdings nicht so dramatisch, wie es sich erst mal anhört. Hier ist auch zu unterscheiden, wann der Vertrag aufgelöst wird und wie lange er insgesamt läuft.

Des Weiteren muss dem TS die ernste Frage gestellt werden, warum er denn

1.) Kapital-LV und keine Rentenversicherung abgeschlossen hat

2.) Nicht weiß, dass es sich um ein langfristiges Kapitalanlageprodukt handelt???

Möchte man unbedingt in Versicherungsprodukten investieren, dann nutzt man entweder einen einzigen Sparvertrag (Rentenversicherung), oder eine Kombination aus Risikoabsicherung für den Todesfall und Sparversicherung (Kapitallebensversicherung).

Da kann man sich doch nach 7 Jahren nicht beklagen, wenn vielleicht das falsche Produkt gewählt wurde - das hätte bei Antragstellung doch beachtet werden müssen?? :eek:

Sollte es als reine Sparanlage gedacht gewesen sein, liegt möglicherweise eine Falschberatung vor - jedoch nach 7 Jahren kaum Chance auf Rückabwicklung.

Ebenso ist zu unterscheiden - ein Rückkaufswert ist nämlich NICHT der tatsächlich im Vertrag befindliche Wert, er beziffert konkret ausschließlich den Betrag, den ich bei vorzeitiger Auflösung abzgl. aller Gebühren und Kosten erhalte. Der tatsächliche Wert der Versicherung liegt in der Regel deutlich drüber. ;) Mit einer kurze Nachfrage beim Versicherer können die Zahlen exakt gegenüber gestellt werden.


PS: Auch bei einer Festgeldanlage wären übrigens Stornogebühren bei frühzeitiger Auflösung zu zahlen, also man sollte hier doch mal bitte differenzieren. ;)

FeuerHoden
2012-02-16, 14:47:50
Ich bin auch der Meinung dass es sich um fast das selbe Produkt handelt. Informiere dich wohin beide Anlagen investieren, das werden am Ende fast die gleichen Papiere sein.

Überhaupt ist es generell nicht zu empfehlen sein gesamtes Kapital in einer Anlage zu horten, mindestens 3 sollten es schon sein und diese mit unterschiedlichen Charakteristika. Ein Bausparvertrag, ein Fond, eine Lebensversicherung, ein Sparbuch, Staatsanleihen, ein Aktienpaket, ein paar Gold- und Silbermünzen und neuerdings sogar Kupfer, bieten genug Raum um sinnvoll nach eigenen Vorlieben zu diversifizieren.

proConcept
2012-02-23, 10:29:29
@Altay: Eine private Rentenversicherung funktioniert nach dem gleichem Prinzip wie eine kapitalbildende Lebensversicherung. Die Unternehmensgelder sind auch hier nicht von den Versichertengeldern getrennt, die Kosten sind hoch, die Renditen gering und die Verträge undurchsichtig und unverständlich.

@Wurschtler: Sie verwechseln das Prinzip von LV-Doktor mit klassischen Aufkäufern. Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene Art eine Lebens- oder Rentenversicherung zu verwerten. Dass eine eigenständige Kündigung in den meisten Fällen hohe finanzielle Verluste mit sich bringt und daher nicht zu empfehlen ist, muss sicher nicht noch einmal ausgeführt werden.

1. klassische Aufkäufer: Die kaufen (wie Sie oben erwähnten) seit der Finanzkrise nur Verträge mit einem recht hohen Mindestguthaben im Vertrag sowie einer geringen Restlaufzeit. Hier bekommen Sie 2 - 3% über dem aktuellen Rückkaufswert, manche zahlen sogar weniger als die aktuelle Mitteilung Ihrer Versicherung.

2. unseriöse Aufkäufer: Sehr hohe Versprechen deuten oftmals auf unseriöse Anbieter hin. Ein 3-facher oder sogar 4-fachen Rückkaufswert bzw. einer Rendite über 7% ist unrealistisch. Zudem bekommen Kunden ihr Geld meistens nicht sofort und in einem Betrag ausgezahlt, sondern in Raten – teilweise sogar gestreckt auf bis zu 32 Jahre! Verbraucherschützer warnen bereits seit langem davor, denn wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird, werden Sie Ihr Geld nicht wieder sehen.

3. Professionelle Kündigung: Anbieter, die für ihre Kunden Lebens- und Rentenversicherung professionell kündigen. Allein durch die fachgerechte Kündigung erhöht sich der Rückkaufswert sofort um 20%. Außerdem können aller erlittenen Verluste steuerlich geltend gemacht werden – das geht allein nicht! Zusätzlich haben Sie so die Chance alle in die Versicherung eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu bekommen. Dafür werden Sammelklagen und Musterverfahren geführt.

Ganz allgemein gilt: Eine Lebensversicherung sollte nur der Absicherung der Hinterbliebenen dienen. Dafür gibt es sehr günstige Risikolebensversicherungen. Kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherungen eignen sich nicht als Geldanlage.

Eine Beitragsfreistellung bedeutet im Übrigen weitere Kosten. Die Freistellung an sich bringt Stornokosten mit sich, da es sich um eine Vertragsänderung handelt und während der Freistellung fallen laufende Verwaltungskosten. Da kein frisches Geld in den Vertrag fließt, nimmt Ihr Guthaben dadurch tendenziell eher ab als zu.

Wurschtler
2012-02-23, 11:45:20
Außerdem können aller erlittenen Verluste steuerlich geltend gemacht werden – das geht allein nicht!

Wieso kann man die Verluste "alleine" nicht steuerlich geltend machen?

ALTAY
2012-02-23, 12:39:21
Wieso kann man die Verluste "alleine" nicht steuerlich geltend machen?

Damit ProConcept aka LV-Doktor auch Geld verdient. ;)
Obwohl ich ProConcept nicht wirklich als seriös empfinde, werde ich den Fall denen anvertrauen, habe zwar eher das Gefühl, dass
die eigenen Kanzleien mit kostenintensiven Fällen versorgt werden sollen, aber mal sehen wie es ausgeht.