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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: Forenhaftung: Im Jahr 2012 immer noch katastrophale Rechtslage in ...


Leonidas
2012-02-19, 14:22:07
Link zur News:
http://www.3dcenter.org/news/forenhaftung-im-jahr-2012-immer-noch-katastrophale-rechtslage-deutschland

King Rollo
2012-02-20, 13:14:08
Es fehlen einem die Worte! Wie kann man denn mit so wenig Menschenverstand "Recht sprechen"?

Wie man man gegen solche Urteile vorgehen?

Spasstiger
2012-02-20, 13:59:11
Die Tatsachen werden hier aber ein wenig verdreht. Ich habe mir das Urteil durchgelesen und es hat mit einem Grundsatzurteil nicht ansatzweise etwas zu tun. In dem Urteil geht es darum, dass die Beschwerde eines auf Unterlassung verklagten Hosters abgewiesen wurde. Abgewiesen wurde die Beschwerde, weil er nicht hinreichend darlegen konnte, dass er wie angegeben keine Adminstrationsrechte im Forum gehabt hätte. Der Hoster war zudem wohl Privatperson, der seiner Mutter ein Forum eingerichtet hat. Die Beschwerde war letztlich mangelhaft und wurde deshalb abgewiesen. Ein professioneller Hoster mit Rechtsabteilung im Rücken hätte die Beschwerde sicherlich anerkannt bekommen.

Spirou
2012-02-20, 14:05:05
Das Urteil ist weniger ungewöhnlich als es scheint. Der Blog stellt die Angelegenheit leider sehr unvollständig dar, sodaß man nicht auf Anhieb sieht, worum es in solchen Verfahren meist geht.

Nicht wenige Forenbetreiber sind der irrigen Auffassung, im öffentlichen Raum könnten sie willkürlich agieren wie in ihrer eigenen Wohnstube und mißbrauchen ihre Administrationsmöglichkeiten zu rechtswidrigen Zwecken wie beispielsweise der öffentlichen Diffamierung willkürlich gesperrter Teilnehmer über Manipulationen an deren Benutzerprofil, das fallweise zu regelrechten Onlineprangern umgestaltet wird.

Kommt zu solchen Straftaten eine falsche Adressangabe im Impressum oder das Nichtvorhandensein eines Impressums, sodaß sich der Forenbetreiber der rechtlichen Klärung wirksam entzieht, greift natürlich die Mitstörerhaftung des Hosters und ermöglicht, solche öffentlichen Angriffe zu unterbinden.

Die ständige Rechtssprechung wird ja nicht müde, zu betonen, daß Meinungsforen kein rechtsfreier Raum sind. Manche wollen das nicht wahrhaben und fordern damit dann solche Urteile heraus. Wer schon mal gesehen hat, mit welcher Dickfelligkeit Benutzer in manchen Foren seitens des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen mit so erhellendem Vokabular wie z. B. "Unerwünschter Kinderficker" oder ähnlichen Diffamierungen gekennzeichnet werden, sieht solche Urteile etwas differenzierter.

Spasstiger
2012-02-20, 14:12:47
Das mit dem fehlenden Impressum kommt ja noch dazu. Es war Niemand als rechtmäßiger Foreninhaber kenntlich gemacht, so dass das Gericht annehmen musste, dass der Hoster auch Foreninhaber ist.

Leonidas
2012-02-21, 19:41:30
Ok, das tut den Fall dann wieder in eine andere Richtung drehen. Aber angesichts des gleichlautenden BGH-Urteils denke ich, daß man das durchaus stehen lassen kann. Im eigentlichen ist das BGH-Urteil noch viel dramatischer, weil von einem übergeordnetem Gericht.