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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Halteverbotsschild ohne Pfeile


Gimmick
2012-02-29, 11:47:13
Hi,

ich bin umgezogen und gegen Ende meiner Straße ist ein Halteverbotsschild ohne Pfeile
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b1/Zeichen_283.svg/220px-Zeichen_283.svg.png.

Jetzt bin ich mir aber nicht sicher wo das überall gilt =/
Nur ab dem Schild in Fahrtrichtung?
Über die gesamte Straßenlänge?

Zur Verdeutlichung ein Bild mit Auto, der rote Kringel ist das Schild :>

http://www.abload.de/img/strae995je.png

Darf ich da parken? Ich war mir wie gesagt nicht sicher, aber da grundsätzlich unter der Woche tagsüber die Straßenseite bis Schild vollgeparkt ist, hab ich mich da über Nacht hin gestellt und ein Knöllchen bekommen, im Gegensatz zu allen anderen. ^^

Mit google bin ich auf die unterschiedlichsten Ergebnisse gestoßen, vielleicht ist sich hier ja einer wirklich sicher :D

sun-man
2012-02-29, 11:51:09
http://www.verkehrszeichen-online.org/verkehrszeichen/

Im absoluten Haltverbot darf das Fahrzeug nicht angehalten oder geparkt werden. Die Haltverbotszone endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung in Fahrtrichtung.

Argo Zero
2012-02-29, 11:51:25
Das gilt die ganze Straße bis zu einer Kreuzung.

Edit: sun-man war schneller ;)

Kurgan
2012-02-29, 11:52:13
halb auf dem gehsteig? schonmal verboten ;)

ansonsten bedeutet das schild hat "absolutes halteverbot", sprich da darfst du gerade mal im stau stehenbleiben. :freak: und "halten" ist "auto steht und du bleibst sitzen", von parken reden wir gar nicht erst :biggrin:

deekey777
2012-02-29, 11:56:20
Ich hacke mal den Thread:
Ein Halteverbotsschild mit dem Pfeil nach rechts (also Ende), aber kein Halteverbotsschild mit dem Pfeil nach links. Mein Gefühl sagt, dass deswegen kein Halteverbot gegeben ist (wo soll das Halteverbot beginnen?).

Shaft
2012-02-29, 12:00:38
Ab Beginn nach der ersten Kreuzung oder Einmündung.

Wie oben beschrieben.

Gimmick
2012-02-29, 12:16:30
Ok, danke für die Antworten.

Werd ich mir nen anderen Platz suchen müssen :>

Unabhängig davon leider aber auch wieder ein Fall von ungünstiger Beschilderung. Die Straße macht eine leichte Kurve und ich bezweifel, dass man das Schild vom Straßenanfang aus überhaupt sehen kann ^^

sun-man
2012-02-29, 12:17:36
Das KÖNNTE man ja mal dem Ordnungsamt melden. Je nach Stadt und Ordnung wird da recht fix reagiert.

Urion
2012-02-29, 12:20:13
also meiner meinung nach darfste da parken....
verbot gilt ab schild bis zur kreuzung in fahrtrichtung einseitig...

das ticket ist bestimmt wegen dem bürgersteig

Mond
2012-02-29, 12:25:11
Warum erst ab Schild, wenn das Verbot in beide Richtungen geht?

sun-man
2012-02-29, 12:27:54
Warum erst ab Schild, wenn das Verbot in beide Richtungen geht?

Ich zitiere nochmal - es geht nicht in beide Richtungen.
Im absoluten Haltverbot darf das Fahrzeug nicht angehalten oder geparkt werden. Die Haltverbotszone endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung in Fahrtrichtung.

Gimmick
2012-02-29, 12:28:09
Aaargh hängt euch nicht an dem Fußweg auf. Ich stand auf der Straße. Das Bild is da einfach daneben, hab ich nich dran gedacht. ^^

Ich hatte auch noch auf Verkehrsportal.de gefragt und da waren die beiden Antworten bisher, dass ich da parken darf ^^

=C

Tidus
2012-02-29, 12:29:17
Warum fragt man in Foren, wenn es dafür richtige Websites gibt? Die entsprechende wurde ja oben schon genannt.

sun-man
2012-02-29, 12:34:43
Warum fragt man in Foren, wenn es dafür richtige Websites gibt? Die entsprechende wurde ja oben schon genannt.
Man werfe nicht mit Steinen wenn man im Glashaus sitzt.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=515232

Dafür ist das Forum doch da, oder?

Gimmick
2012-02-29, 12:38:48
Ein Hinweis auf Verkehrsportal.de war:


Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. (§ 41 Abs. 2 S. 1 StVO)


Jetzt frag ich mich halt was das "wo" heißen soll. Man darf das Schild nicht verdecken? +-5m? Oder doch die ganze Straße :D

DraconiX
2012-02-29, 12:39:18
Das Schild gilt erst AB dem Schild bis zur Kreuzung! So wie auf dem Bild ist das Parken / Halten erlaubt!

Heelix01
2012-02-29, 12:41:32
Hätte ja gesagt du darfst parken, Schild gilt erst ab dem Schild bis zur Kreuzung oO

Annator
2012-02-29, 12:43:02
Was stand denn auf dem Knöllchen?

mercutio
2012-02-29, 12:44:10
Also ich würd mir so kleine weiße Pfeile basteln (am besten magnetisch) und die je nach Bedarf so auf dem Schild platzieren, dass Du dort parken darfst.
So hast Du immer freie Parkplätze und das Ordnungsamt verdient auch noch mit, wenn alle anderen plötzlich im absoluten Halteverbot stehen - eine WinWin-Situation sozusagen.
Darfst Dich bloß net von den Nachbarn dabei erwischen lassen... ;)

Gimmick
2012-02-29, 12:54:12
Was stand denn auf dem Knöllchen?

Nix. Nur, dass ich Post mit Details bekomme. ^^
Aber da ich weder eine Ausfahrt, Hydranten oder sonst irgendwas verdeckt habe oder zu nah war oder sonst was, bleibt nur das Schild :D

Shaft
2012-02-29, 13:24:58
War evtl. gegenüberliegend eine Ausfahrt und je nach breite der Straße damit blockiert?

Das Verbotsschild gilt erst ab dem Schild, wenn es für die ganze Farhbahn gelten sollte, müsste es mit zwei Pfeile gekennzeichnet sein.

Gut das ich noch hier ein Lehrbuch habe, also oben habe ich Blödsinn erzählt.


Wie parken denn die anderen Anwohner?

Schlupp
2012-02-29, 13:33:28
Man darf dort NICHT parken/halten, wenn:

die Fahrbahn mit einem Verkehrszeichen 220 ("Einbahnstraße") versehen ist, welche die Fahrtrichtung nur von links nach rechts zulässt.

Ist dies nicht der Fall, wovon ich ausgehe, darfst du dort parken/halten.

Matrix316
2012-02-29, 13:46:46
Komischerweise finde ich zwei Aussagen:

Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot#cite_note-StVO_Anlage_2-0 Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286

Das Haltverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieses steht, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird.[1]

Wenn ich jetzt dem Link [1] folge, steht auf der Seite aber folgendes:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html

Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.


Beim weiterführenden Link steht nicht dabei, dass es erst AB dem Schild gilt, sondern für die Straße auf der es steht, bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, was in beiden Richtungen eigentlich gemeint sein kann.

Schlupp
2012-02-29, 14:06:08
Dass ein Schild ab da beginnt, wo es steht, sollte aber logisch sein...

Matrix316
2012-02-29, 14:13:33
Dass ein Schild ab da beginnt, wo es steht, sollte aber logisch sein...
Kommt drauf an. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrverbotsschilder, stehen in der Regel zur Fahrtrichtung hin gedreht.

Parkverbotsschilder stehen meistens eher parallel zur Fahrbahn.

Annator
2012-02-29, 14:47:59
Nix. Nur, dass ich Post mit Details bekomme. ^^
Aber da ich weder eine Ausfahrt, Hydranten oder sonst irgendwas verdeckt habe oder zu nah war oder sonst was, bleibt nur das Schild :D

Tüv agelaufen? :-) Schon komisch das nur du eins bekommen hast. An dem Schild kann es ja nicht liegen.

Komischerweise finde ich zwei Aussagen:

Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot#cite_note-StVO_Anlage_2-0

Wenn ich jetzt dem Link [1] folge, steht auf der Seite aber folgendes:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html


Beim weiterführenden Link steht nicht dabei, dass es erst AB dem Schild gilt, sondern für die Straße auf der es steht, bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, was in beiden Richtungen eigentlich gemeint sein kann.

Da steht bis zur nächsten Kreuzung. Wiki schreibt das nur etwas deutlicher.

Matrix316
2012-02-29, 14:54:58
[...]

Da steht bis zur nächsten Kreuzung. Wiki schreibt das nur etwas deutlicher.

Im Zweifel würde ich mich eher an den Paragraphen als an Wikipedia halten und da steht nicht eindeutig, dass es AB dem Schild in Fahrtrichtung gilt oder nicht. Sondern nur bis zur nächsten Kreuzung auf der Seite wo sie Angebracht sind.

Annator
2012-02-29, 14:57:54
Im Zweifel würde ich mich eher an den Paragraphen als an Wikipedia halten und da steht nicht eindeutig, dass es AB dem Schild in Fahrtrichtung gilt oder nicht. Sondern nur bis zur nächsten Kreuzung auf der Seite wo sie Angebracht sind.

Nichts hinzudenken. Paragrafen gelten immer so wie es da steht. Da steht "eindeutig" bis zur nächsten Kreuzung.

Matrix316
2012-02-29, 15:05:59
Nichts hinzudenken. Paragrafen gelten immer so wie es da steht. Da steht "eindeutig" bis zur nächsten Kreuzung.
Das stimmt. Aber nicht in welcher Richtung. Da steht nur "nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind.". Und auf dem Bild im ersten Posting wäre rechts und links des Schildes jeweils "bis zur nächsten Kreuzung" eindeutig.

Spasstiger
2012-02-29, 15:07:47
Es steht auch da, dass der Beginn des Halteverbots durch einen Pfeil kenntlich gemacht werden kann. Ist der Pfeil nicht vorhanden, gilt das Halteverbot wohl auf der gesamten Fahrbahn (bis zur nächsten Kreuzung). Oder gibts ein anderes Gesetz, dass generell die Gültigkeit von Schildern ab dem Schild in Fahrtrichtung festlegt, sofern nicht anderweitig geregelt?

GSXR-1000
2012-02-29, 15:45:11
Es steht auch da, dass der Beginn des Halteverbots durch einen Pfeil kenntlich gemacht werden kann. Ist der Pfeil nicht vorhanden, gilt das Halteverbot wohl auf der gesamten Fahrbahn (bis zur nächsten Kreuzung). Oder gibts ein anderes Gesetz, dass generell die Gültigkeit von Schildern ab dem Schild in Fahrtrichtung festlegt, sofern nicht anderweitig geregelt?
Kann es nur. denn ich kann keine Weisung befolgen die ich a) nicht zwingend sehen kann und die b) nicht eindeutig an mich gerichtet ist.
Wenn eine Ampelkreuzung nur auf der entgegenkommenden Spur ein Lichtsignal zeigt, für mich aber nicht... gilt dann für mich das Lichtsignal?
Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für mich die auf der Gegenfahrbahn angezeigt wird?

Matrix316
2012-02-29, 16:41:59
Kann es nur. denn ich kann keine Weisung befolgen die ich a) nicht zwingend sehen kann und die b) nicht eindeutig an mich gerichtet ist.
Wenn eine Ampelkreuzung nur auf der entgegenkommenden Spur ein Lichtsignal zeigt, für mich aber nicht... gilt dann für mich das Lichtsignal?
Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für mich die auf der Gegenfahrbahn angezeigt wird?
So lange es in deine Richtung zeigt, gilt das schon, auch wenn es auf der Gegenfahrbahn ist. Und wenn du Parkst, zeigt das Schild quasi dann in "deine" Richtung, wenn es parallel zur Fahrbahn ist. ;) Was hier einfach noch fehlt ist ein Schild etwas weiter rechts, damit es eindeutig ist, aber wenn bei einem Halteverbot kein Pfeil steht, gilt es AFAIK immer in beide Richtungen (bis zur nächsten Kreuzung).

Gimmick
2012-02-29, 16:52:08
Also in dem Verkehrsportal.de-Forum sind sich die Leute schon einig, dass das Verbot ab dem Schild gilt.

Bin mal gespannt was auf dem Wisch am Ende steht ^^. Eventuell hab ich sonst irgendwo was übersehen.