PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrecht - Kleinreparaturen


sun-man
2012-03-02, 18:28:26
Hi,

Status: ausgezogen
Übergabeprotokoll ist unterschrieben, die "Schäden" nicht aufgeführt

1. Ex-Vermieter möchte uns die Gummilippe der Duschunterkante über die Klausel der Instandhaltung (siehe Bild) in Rechnung stellen
2. Ex-Vermieter möchte uns eine verdreckte und mit "Flugrost" gebeutelte Kurbel für eine Jalousie in Rechnung stellen.

Die Hardware ist im allgemeinen gute 10-16 Jahre alt. Die "Gummilippe" geht halt mit der Zeit über den Jordan bzw verdreckt auch. Komplett zerlegen wollte ich da nichts.
Die "Kurbel" ist auch im Badezimmer und im Laufe der Jahre hat die oben leichten Rost angesetzt. Nichts tragisches.

Mich würde Eure Meinung interessieren ob er das darf. Wir reden über 40-60€, also nichts was mich zum weinen bringt und wir werden das wohl so oder so bezahlen einfach weil der Typ nervt. :freak:
http://www.abload.de/thumb/dsc7142a3js2.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=dsc7142a3js2.jpg)

Mögen die Spiele beginnen.


PS: Mieterschutz habe ich angefragt. Da ist im Moment aber niemand.

Monkey
2012-03-02, 18:36:25
Haste ne Rechtsschutz?

Ein Bekannter hatte auch so einen Spaß mit dem Exvermieter. Rechtsschutz->Anwalt->alles gut :)

cartman5214
2012-03-02, 19:49:23
Hi,

Status: ausgezogen
Übergabeprotokoll ist unterschrieben, die "Schäden" nicht aufgeführt

1. Ex-Vermieter möchte uns die Gummilippe der Duschunterkante über die Klausel der Instandhaltung (siehe Bild) in Rechnung stellen
2. Ex-Vermieter möchte uns eine verdreckte und mit "Flugrost" gebeutelte Kurbel für eine Jalousie in Rechnung stellen.

Die Hardware ist im allgemeinen gute 10-16 Jahre alt. Die "Gummilippe" geht halt mit der Zeit über den Jordan bzw verdreckt auch. Komplett zerlegen wollte ich da nichts.
Die "Kurbel" ist auch im Badezimmer und im Laufe der Jahre hat die oben leichten Rost angesetzt. Nichts tragisches.

Mich würde Eure Meinung interessieren ob er das darf. Wir reden über 40-60€, also nichts was mich zum weinen bringt und wir werden das wohl so oder so bezahlen einfach weil der Typ nervt. :freak:
http://www.abload.de/thumb/dsc7142a3js2.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=dsc7142a3js2.jpg)

Mögen die Spiele beginnen.


PS: Mieterschutz habe ich angefragt. Da ist im Moment aber niemand.

Nach meiner Interpretation der Klausel:
Kurbel ja, Lippe nein

GBWolf
2012-03-02, 19:53:04
Finde solche Klauseln seltsam. Die Nutzung dieser Dinge ist doch mit der Miete schon abbezahlt, die ist ja net nur reiner Gewinn für den Vermieter sondern entschädigt logischerweise auch für die normale Abnutzung von Gebrauchsgegenständen die zur Wohnung gehören.

Hätte das nichtmal unterschrieben. Aber obs überhaupt zulässig ist bin ich mir auch nicht wirklich sicher.

Aber wenns net im Übergabeprotokoll steht, waren die Schäden auch nicht da, als DU die Wohnung übergeben hast oder? ;)

ALTAY
2012-03-02, 19:55:53
Wenn es im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist - Sein Problem. ;)

Du bist für Reparaturen bis zu 80,00 €/jährlich als Mieter zuständig, aber ganz gewiss nicht mehr, wenn du ausgezogen bist - Frag sicherheitshalber Mieterschutzbund nach!

cartman5214
2012-03-02, 19:58:54
Ist aber Standard und eigentlich auch ganz sinnvoll. Üblicherweise ist es in der Form geregelt das Kleinreparaturen bis zu einer Summe vonn XX EUR (ca. 10% Kaltmiete) je Schaden, summiert max. aber YY EUR (meist 1/3 Kaltmiete) im Jahr. durch den Mieter übernommen werde. Das deckt dann kleine Mini-Schäden ab die in der professionellen Abwicklung mit Handwerker usw. für beide Seiten teuerer und nervieger wären.

Bei uns wars letztens der Wasserhahn. Baumarkt und 15 Minuten Installation vs. 200€ Handwerker wenn ich den Vermieter angehauen hätte.

edit: ganz überlesen mit dem Protokoll. Dann evtl. Totalausfall. Wobei diese kleineren Mängel je nach Sichtweise auch als verdeckter Mangel durchgehen. Man kann bei Wohnungsübergaben nicht immer alles entdecken. Daher wird meistens ne 14-Tage Frist vereinbart wo man nachmelden kann.

sun-man
2012-03-03, 07:19:17
Hi,

also ich bin mittlerweile auch schlauer. Es gibt ne Kleinrep UND eine Schönheitsrepklausel. Beide greifen unterschiedlich. Die Kurbel könnte man uns als anlasten, die Dichtung nicht. Nach dem Übergabeprotokoll wäre das ganze zwar hinfällig, aber darum ging es mir nicht.

MFG

ux-3
2012-03-03, 10:47:21
Warum die Gummilippe nicht?

sun-man
2012-03-03, 15:55:30
Weil die zu den Schönheitsrepps zählt und die Klausel ist unwirksam :)

sun-man
2012-03-06, 20:32:32
Wunderschön. Heute kam ein Anruf das wir vorbei kommen sollten weil noch Schmutz da sei und Sie keine Lust mehr hat. Übergabeproto ist unterschrieben, Besenrein angesagt.

Man hatte die Heizungen oben auf gemacht und zeigte mir das darin Staub wäre. Das möge an zwei Heizungen entfernt werden. Dann war an der Duschhalterung der obere Teil (~2,30 hoch) der Abdeckung alt - der möge ausgetauscht werden weil wir ja nicht richtig putzen würden.
Zusätzlich kamen Vorwürfe das wir Schweine seien weil die Küche oben auf der EBK nicht blitzeblank war und einen leichten Film hatte. Dies alles würde nicht zu Ihren Vorstellungen von besenrein passen. Ich sollte sauber machen oder man würde sich weitere Schritte vorbehalten. Naja, ich hab auch nur gegrinst und Ihm diesmal tatsächlich angeboten die 150€ für seinen Anwalt zu übernehmen damit er endlich mal irgendjemandem glaubt. Seine Alte rannte nur schimpfend durch die Wohnung und meinte das wir Schweine sind.

Zudem - Nebenkosten. Wir haben ~40l/Öl pro qm pro Jahr verbraucht. Diese scheiß ungedämmte Hütte....Durchschnitt sollen wohl ~16l/qm sein.

Dicker Igel
2012-03-06, 21:01:34
Ihr wurdet als "Schweine" bezeichnet, unter Zeugen?

sun-man
2012-03-06, 21:12:47
Zeugen? Nein, ich hab nur ne Audiodatei. ist mir aber auch egal. Auf den Level hab ich mich nicht begeben müssen.