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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangel (früher Wandlung)


Surrogat
2012-03-03, 20:43:38
Hallo,

habe hier einen BluRay-Player von Samsung. Seit dem Kauf gabs damit eigentlich nur Probleme, so das ich mich nunmehr schon zweimal genötigt sah das gerät bei Samsung als defekt zu melden.
In beiden Fällen wurde mir eine vertragswerkstatt genannt, die das Gerät dann auch "repariert" hat, was aber jedesmal nur wenige Monate hielt.
Nun habe ich das Teil also bereits zweimal durch den Service von Samsung reparieren lassen und es ist schon wieder fratze :mad:

Da ich noch innerhalb der zwei Jahre Garantie bin, könnte ich doch theoretisch vom kaufvertrag zurücktreten, früher hiess das ja Wandlung, oder nicht?
Meine mal gelesen zu haben das man mehr als zwei Reparaturversuche nicht hinnehmen muss, oder gilt das auch nicht mehr?

Ric
2012-03-03, 21:12:16
Garantie ungleich Gewährleistung!!

Die Frage lautet, bei wem hast du reklamiert, und nach welchem Rechtsanspruch (Garantie oder Gewährleistung)

So wie sich dass für mich anhört, hast du direkt bei Samsung reklamiert. Rechtsbasis hierbei das Garantieversprechen. So wie es sich für mich anhört, hat der Verkäufer (Anspruchsgegner der Gewährleistung) mit der Abwicklung nichts zu tun gehabt, als auch hat er dies nicht als Nachbesserungsversuch anerkannt.
Damit hatte der Verkäufer noch kein einziges Mal die Möglichkeit, einen Nachbesserungsversuch im Rahmen der Gewährleistung zu leisten. Damit ist in der Regel ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich. Der Verkäufer muss erst einmal die Möglichkeit erhalten nachzubessern.


Welche Möglichkeiten dir das Garantieversprechen von Samsung bietet, ob Austausch, noch eine Reparatur oder anderes Gerät, musst du über die Garantiebedingungen herausfinden. Anders als bei der Gewährleistung, kann der Garantiegeber selbst und frei bestimmen, welche Garantieleistungen er erbringen will.

Im Zweifel: Erneut bei Samsung anfrufen und nachfragen. Ebenso den Verkäufer fragen, ob er es als Nacherfüllungsversuch ansieht.

Surrogat
2012-03-03, 21:18:07
feinen Dank mein Bester, hatte gehofft das du was dazu sagst :up:
Dachte immer Gewährleistung geht nur 6 Monate, glaube fast das die Garantie/Gewährleistungsgeschichte das meist missverstandene gesetz in Deutschland ist, sowas sollte schon in der grundschule gelehrt werden

Ric
2012-03-03, 21:31:24
Die Gewährleistung geht an sich bei Neuware 2 Jahre. Jedoch erhält man innerhalb der ersten 6 Monate ein Privileg.
Dieses Privileg heißt Beweislastumkehr. Regelung ist vereinfacht, dass es vermutet wird, dass der Mangel schon bei Übergabe da war.

Nach 6 Monaten gilt wieder normales BGB. Man muss ab dann, wie bei allen anderen Ansprüchen beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache vorhanden war.

Faktisch heißt es, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nicht einfach sich darauf zurückziehen kann zu sagen, dass die Sache in Ordnung war.
Nach 6 Monaten, jedoch kann der Verkäufer wieder entgegenhalten, das der Käufer diesen Anspruch beweisen muss.
Praktisch wird es nach 6 Monaten viel schwerer seinen Anspruch durchzusetzen.

Garantie, ist davon unabhängig.
Der Hersteller (selter der Verkäufer) kann festlegen:
- ob er Garantie gibt, oder nicht
- wie lang sie ist (üblich ab 90 Tage, 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre - bis 30 Jahre)
- was als Garantiefall angesehen wird
- wie die Reparaturbedingungen sind
- Ob nur repariert wird, ersetzt wird oder auch Geld erstattet wird
- und, und, und ...

FeuerHoden
2012-03-05, 16:55:15
Ergänzend hierzu vl. nicht uninteressant das ASUS sich einen Sonderfall bei der Garantie leistet. Der Garantiezeitraum bezieht sich bei einigen Produkten wie zb. Mainboards auf das Produktionsdatum und NICHT auf das Kaufdatum. Diese Differenz kann im Einzelhandel schonmal ein paar Monate betragen und den reellen Garantiezeitraum für den Kunden empfindlich verkürzen.

Rush
2012-03-05, 16:59:56
Wenn ich mich recht entsinne muss auch bei Gewährleistunganspruch bzw. Nachbesserung, zweimal der gleiche Defekt vorliegen, damit man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Bspw. Auto: Lager kaputt, repariert, Fensterheber kaputt -> Kein Recht zurückzutreten