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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entschlüsselung von 34 BDSG


DerStudent
2012-03-07, 01:52:38
Hallo,

ich möchte (aus reinem Interesse) die Verkehrsdaten, die mein Internetprovider speichert, einsehen. Ich denke bzw. dachte, Paragraph 34 BDSG (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html) wäre die passende Rechtsgrundlage. Hab' daher fix ein informelles Schreiben aufgesetzt. Heute kam nun die Antwort, die da war, dass
34 BSDG "auf die Art des gepsicherten Daten beschränkt" ist, "konkrete Verkehrsdaten können deshalb nicht beauskunft werden".

Ist das richtig so?

Vielen Dank

Geldmann3
2012-03-07, 02:04:56
Welche Daten hast du denn gefordert, welche bekommen?
Ich hatte mal ein Video zu dem Thema gemacht. (http://youtu.be/AL3yUGGTlKY)

DerStudent
2012-03-07, 03:54:08
Welche Daten hast du denn gefordert, welche bekommen?
Ich hatte mal ein Video zu dem Thema gemacht. (http://youtu.be/AL3yUGGTlKY)
Alle Vekehrsdaten sowie personenbezogenen Daten. Bekommen habe ich Adresse, Kontodaten und meine Telefonnummer (!) - Verkehrsdaten eben nicht (og. Begründung).

sei laut
2012-03-07, 10:45:56
Die Verkehrsdaten werden nicht gespeichert. Also nicht in Verbindung mit deiner Person direkt, sondern allgemein und erstmal rein anonym. Klar, wenn die Staatsanwaltschaft nachfragt, kann ein personenbezug hergestellt werden, aber auch nicht immer. Doch durch die Flatrates sind Verkehrdaten nicht für die Abrechnung notwendig und werden nicht dir zugeordnet, höchstens statistisch ausgewertet - aber auch dann anonym.
Daher gibts keine Herausgabe für Privatpersonen.

So wäre mein Sicht.

ESAD
2012-03-07, 11:29:09
aber da gabs doch denn fall wo ein (afaik grüner politiker) seine handynetz standortdaten freigeklagt hat. Diese gehen doch ziemlich in die gleiche Richtung.

sei laut
2012-03-07, 11:42:27
Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Wenn du eine Flatrate hast, in alle Netze, mit allen Sondernummern, mit.. äh, sowas gibts nicht oder? (zumindest nicht in DE)
Daher sind die Verbindungsdaten für dein Handy zur Abrechnung notwendig.

Hätte ich mir jetzt so erklärt. Der Grünen-Politiker dürfte Ströbele gewesen sein.

DerStudent
2012-03-07, 12:36:42
Klar, wenn die Staatsanwaltschaft nachfragt, kann ein personenbezug hergestellt werden, aber auch nicht immer.
Genau dies ist der Fall, wie man in diversen Blogs von Juristen nachlesen kann. (http://luzifer-lux.blogspot.com/2011/06/im-namen-des-volkes-nicht-fur-die.html) Ich sehe keinen Unterschied zwischen Staatsanwaltschaft und mir als Betroffenen. Des weiteren geht es mir um die Begründung meines Provides - die IMO nonsense ist.

sei laut
2012-03-07, 14:00:12
Ja, und?
"die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,"
Die Verkehrsdaten werden nicht zu deiner Person gespeichert. (viel Spaß bei der Klage, das Gegenteil zu beweisen)

Die Staatsanwaltschaft verlangt keine Daten zur Person x, sondern zur IP y. Du bist aber nicht IP y, sondern Person x.

DerStudent
2012-03-07, 16:14:14
Ja, und?
"die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,"
Die Verkehrsdaten werden nicht zu deiner Person gespeichert. (viel Spaß bei der Klage, das Gegenteil zu beweisen)

Die Staatsanwaltschaft verlangt keine Daten zur Person x, sondern zur IP y. Du bist aber nicht IP y, sondern Person x.
Die Zuordnung IP->Person ist definitiv personenbezogen-

EDIT: und nochmal zum Thema zurück - die Antwort des Providers ist dann aber wieder Käse.

Geldmann3
2012-03-07, 17:51:12
Welcher Provider?
Wie genau sah dein Schreiben aus?
Welchen Wortlaut hat der Provider im Rückschreiben genau geliefert?