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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietwohnung - wie reinlich nach Auszug?


JesusFreak_83
2012-03-11, 11:57:21
Hallo,

ich bin vor 3 Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag steht zum Auszug: "gruendlich gereinigt".

Meine Vermieterin bat mir an, dass sie ein Reinigungsunternehmern (sie arbeitet mit einigen Reinigungsunternehmen berufstechnisch zusammen) fuer die Wohnung beauftragt, damit ich ungestoert in den Urlaub (da bin ich grad) kann und mit der Wohnung abschliessen kann. Das war mir aber zu teuer. Ich bin definitiv kein Schmutzfink. Jetzt hab ich die Wohnung nach meiner Meinung nach gruendlich gereinigt verlassen. Kurz vor meinem Urlaub bei der Uebernahme meinte die Vermieterin am Abend vor dem Urlaub telefonisch, dass noch Kalkringe an den Armaturen seien und im Backofen, unter der Schiene, Backofenreinigerreste.
Sie ist damit nicht zufrieden und spricht mit ihrem Mann darueber und gibt nach dem Urlaub Bescheid.

Ich finde das Schikane. Die Wohnung ist mega rein. Fenster geputzt, Backofen gereinigt, gefegt, gestaubsaugt, gewischt usw.

Muss ich mir das gefallen lassen? Die Passage "gruendlich gereinigt" ist ja sehr subjektiv.

Was wuerdet ihr machen? Klar, die einfachste Antwort ist rueberfahren und korrigieren. Aber ich fuehle mich einfach schikaniert.

Gruss
JesusFreak

Surrogat
2012-03-11, 11:59:46
afaik gibts diese Fomulierung offiziell gar nicht, da völlig subjekiv
In der Regel heisst es doch "besenrein"

Mach Fotos von allem, das hilft im Falle einer Klage etc.!

FeuerHoden
2012-03-11, 12:33:15
Backofenreinigerreste? :freak:

Ich würde das getrost ignorieren, das sind Kleinigkeiten weswegen die keinen Aufstand machen werden. Sie hat die Chance wahrgenommen dich durch einen Anruf zum sauber machen zu bewegen, viel mehr Aktivität wird die da auch nicht reinstecken weil das in keiner Relation zum Aufwand steht.

sun-man
2012-03-11, 13:06:04
Hi,

mal abgesehen davon das das, wie bei uns, kleinlich ist. Wenn Du nicht im Mieterverein bist dann schreib mal die Jungs hier an.
http://www.mietrechtslexikon.de/securimage/mailer.php

Es gibt durchaus Mietverträge in denen gültige Klauseln sind die ähnliches fordern.

Mein Ex-Vermieter hat mich einbestellt und mir gezeigt das IN den Heizungen Staub war und die Duschstange obenrum zu wenig geputzt war. Ich hab mich auch gerfragt ob die noch alle Tassen im Schrank haben. Die Redaktion dort schrieb mir das das natürlich Unsinn wäre (ich hatte auch nen Auszug aus meinem Mietvertrag mitgeschickt), denn wir haben zwar "sauber zu verlassen" im Vertrag, das aber heisst auch nur "besenrein".

JesusFreak_83
2012-03-11, 13:22:24
Ja backofenreinigerreste. Der weiße Schaum halt. Der ist in so einer Fuge drin und bekam den nicht raus. :)

Ich hab halt kein Bock dass die sagen: kalkringe und Reiniger entfernen sonst keine Kaution.

sun-man
2012-03-11, 13:48:29
Wozu Du Bock hast entscheidest in den Fall aber nicht Du. Du könntest denen schreiben das die Klausel ungültig ist - die gehen zum Anwalt und Du stehst weiter da. Wie gesagt, meine haben es auch versucht. Mir war das allerdings Schnuppe da ich ne Analyse des Mietvertrages seitens des DMB habe.

Auf der anderen Seite? Hast Du eine Wohnungsübergabe gemacht? Wenn Du ein protokoll hast bist Du fast raus. Kalkreste und Reste vom Backofenreiniger kann man wohl kaum als "absichtlich verschwiegen" hinstellen.

Ohne Awnwalt wirst Du schlimmstenfalls aber nicht weit kommen.

GSXR-1000
2012-03-12, 10:00:43
Wozu Du Bock hast entscheidest in den Fall aber nicht Du. Du könntest denen schreiben das die Klausel ungültig ist - die gehen zum Anwalt und Du stehst weiter da. Wie gesagt, meine haben es auch versucht. Mir war das allerdings Schnuppe da ich ne Analyse des Mietvertrages seitens des DMB habe.

Auf der anderen Seite? Hast Du eine Wohnungsübergabe gemacht? Wenn Du ein protokoll hast bist Du fast raus. Kalkreste und Reste vom Backofenreiniger kann man wohl kaum als "absichtlich verschwiegen" hinstellen.

Ohne Awnwalt wirst Du schlimmstenfalls aber nicht weit kommen.

Das ist so nicht richtig.
Zu diesem Thema hat es bereits eine menge einschlägiger Urteile gegeben, mit immer gleichem Tenor:
Es wird eine besenreine Übergabe vorgesehen, sprich eine Übergabe in normalem Zustand ohne grosse Verschmutzungen deren Beseitigung unzumutbar oder aber aufwändig wären. Dazu gehören Kalkablagerungen (die sich im zweifel nach wenigen Tagen bilden) oder Reste von Backofenreiniger definitiv nicht.
Sollte es also zu einer kürzung der Kaution aus diesem Grunde geben, würde ich schnellstmöglich den Übergabezustand dokumentieren und die gesamte kaution anmahnen. Ansonsten nach fristverstreichung Mahnbescheid stellen. Das führt so oder so zum erhalt der Kaution.

sun-man
2012-03-12, 10:12:30
Das ist IMHO so nicht richtig. Ich empfehle den Deutschen Standardmietvertrag -> http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/muster/mv-standard-muster.pdf

Nix besenrein wenn anders und rechtsgültig vereinbart. Der Autor vertritt, IMHO kostenfrei, Vermieter die mit diesen Mietvertrag vor den Anwalt gezogen werden. Das "Pflichtenheft" ist dabei arg interessant. Mein Ex-Vermieter hatte einen ähnlichen - allerdings in version 1.4 und aktuel ist 10.4. Er hat da einfach seid Jahren an der falschen Stelle gespart.

GSXR-1000
2012-03-12, 10:39:56
Das ist IMHO so nicht richtig. Ich empfehle den Deutschen Standardmietvertrag -> http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/muster/mv-standard-muster.pdf

Nix besenrein wenn anders und rechtsgültig vereinbart. Der Autor vertritt, IMHO kostenfrei, Vermieter die mit diesen Mietvertrag vor den Anwalt gezogen werden. Das "Pflichtenheft" ist dabei arg interessant. Mein Ex-Vermieter hatte einen ähnlichen - allerdings in version 1.4 und aktuel ist 10.4. Er hat da einfach seid Jahren an der falschen Stelle gespart.
Diese Mietverträge sind, wie das schon einige male durch gerichte festgestellt wurde, beutelschneiderei.
Sie gelten nur dann, wenn sie eine seite nicht unbillig benachteiligen.
jedenfalls werden die vom TS erwähnten Punkte niemals relevante Punkte eines Mietvertrages sein, die einen Kautionseinbehalt rechtfertigen. Es sei denn er habe einen sterilen Praxisraum angemietet...

sun-man
2012-03-12, 10:59:43
Du kannst den Mietvertrag rechtssicher - vorläufig - genau so erstellen und nutzen. Schlimmstenfalls musst Du danach eben den Weg durch die Gerichte geltend machen. "Besenrein" ist dabei lediglich der kleinste gemeinsame Nenner. Der Vermiezer kann auch eine proff. Reinigung eines verlegten Teppichs fordern, das nur mal als Beispiel - denn das hat das BGH abgenickt.

Dykstra
2012-03-12, 13:27:52
Darf man fragen, was die Schnalle für das Beauftragen des "professionellen" Reinigungsunternehmens verlangt hat?