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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristischer Beistand bei folgendem Problem


Gast
2012-03-11, 18:33:45
Hallo,
ein Verwandter hat folgendes Problem:
Er ist seit über 50 Jahren Deutscher. Jetzt hat, nach 50 Jahren,die ehemalige Heimat festgestellt, dass er seit 50 Jahren in Deutschland unter angeblich falschem Namen lebe (der Vorwurf ist grandios absurd) und ihm damit wieder die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zugeteilt. Den Widerspruch hat er wohl durch sein gemächliches Tempo im hohen Alter versäumt. Damit ist er mit jenseits der 80 nun kein Deutscher mehr.
Ich benötige in der Angelegenheit möglichst kompetente Beratung. Leider weiß ich nicht,welche Spezialisierung ein Jurist haben sollte, um hier helfen zu können.

derpinguin
2012-03-11, 20:14:46
Ich würds mit einem Anwalt für Ausländer- und Asylrecht versuchen.

DerEineHades
2012-03-11, 20:46:04
Hö. Mein Wissen in dem Bereich ist zwar recht bescheiden, aber: Wenn ihm eine Staatsbürgerschaft zugeteilt wird, erlischt die andere nicht automatisch. Was soll denn da bitte passiert sein? Ich verstehe die Umstände nicht so recht.

w0mbat
2012-03-11, 20:55:46
Ein anderes Land kann ihm die dt. Staatsbürgerschaft nicht aberkennen. Ich glaub du hast da was nicht verstanden, sprech das nochmal durch. Er ist sicher immer noch dt. Staatsbürger.

Surrogat
2012-03-11, 20:57:55
sehe ich wie meine 2 vorposter, ob ihm der alte Verein die Angehörigkeit erteilt, ist den deutschen behörden doch völlig latte, zumal wenn er seit 50 Jahren hier ist

Gibts denn von deutscher Seite eine amtliche Reaktion? Wenn nein, drauf gschissen!

Dicker Igel
2012-03-12, 15:02:11
Naja - ganz so leicht wird ich das nicht sehen. Wenn die "ehemalige Heimat" ihm vorwirft hier die ganze Zeit unter falschen Namen zu leben, dann greift dieser Vorwurf uU auch in unsere Gesetze ein, was im Extremfall eine Ausbürgerung zur Folge haben kann. Die "Heimat" kann ihm allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft nicht "entziehen", das kann nur ein deutsches Gericht entscheiden.

w0mbat
2012-03-12, 15:08:14
Ja, aber man wird nicht so einfach ausgebürgert. Falsche Namen sind ein sehr häufiger Vorwurf, vor allem wenn es um Personen aus dem arabischen Raum geht.

Liegt den eine Stellungnahme der dt. Behörden vor? Wenn nicht, einfach vergessen.

G A S T
2012-03-12, 15:52:40
Hallo,
ein Verwandter hat folgendes Problem:
Er ist seit über 50 Jahren Deutscher. Jetzt hat, nach 50 Jahren,die ehemalige Heimat festgestellt, dass er seit 50 Jahren in Deutschland unter angeblich falschem Namen lebe (der Vorwurf ist grandios absurd) und ihm damit wieder die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zugeteilt. Den Widerspruch hat er wohl durch sein gemächliches Tempo im hohen Alter versäumt. Damit ist er mit jenseits der 80 nun kein Deutscher mehr.
Ich benötige in der Angelegenheit möglichst kompetente Beratung. Leider weiß ich nicht,welche Spezialisierung ein Jurist haben sollte, um hier helfen zu können.

Thou shalt not troll!

Was du hier schreibst ist unmöglich. Einmal Deutscher, immer Deutscher.
Was irgendwelche aberwitzigen Lolstaaten machen interessiert keine Sau.
Erst recht wenn er seit 50 Jahren von der dt. Verwaltung wie ein Staatsangehöriger behandelt worden ist.

Man kann mir Pässe jeder erdenklichen Staatsangehörigkeit in den Briefkasten stecken, durch's offene Fenster werfen oder heimliche in meine Aktentasche schieben. Das ist alles Makulatur und ficht mich nicht an. Weder persönlich, noch rechtlich.
Gut, ich hab sowieso meinen Ariernachweis Staatsangehörikeitsausweis daheim rumliegen...

Und abgesehen davon - wenn er die andere Staatsanghörigkeit nicht beantragt hat, wer trägt sie ihm denn dann gerade an?
Der Auslandsgeheimdienst von Absurdistan? ;D

Ehrlich, verarschen kann ich mich alleine besser...

Und wenn deine coole Stroy tatsächlich stimmen sollte, dann braucht dein Verwandter sicher keinen Juristen.
Er braucht nichtmal die Kanzleisekretärin des Rechtsanwalts.
Wenn seine Verschleppung ins Ausland droht, dann sollte er besser über einen privaten Personenschutz nachdenken... :tongue:


Liegt den eine Stellungnahme der dt. Behörden vor? Wenn nicht, einfach vergessen.
Wozu sollten die denn Stellung nehmen?
"Herr Soundsoso, wohnhaft in Dumpfdorf ist nach Sach- und Aktenlage deutscher Staatsangöriger."
Wohl kaum. Da kringelt man sich höchstens...

Lord Wotan
2012-03-12, 16:54:22
Wozu sollten die denn Stellung nehmen?
"Herr Soundsoso, wohnhaft in Dumpfdorf ist nach Sach- und Aktenlage deutscher Staatsangöriger."
Wohl kaum. Da kringelt man sich höchstens...
So einfach ist das denn doch nicht. Wenn ein Ausländer sich die Deutsche Staatsbürgerschaft mit einen falschen Namen erschlichen hat, wäre diese Ungültig. Und das mit recht. ;)

Piffan
2012-03-12, 17:18:09
Ich vermute mal, dass die Sache falsch aufgefasst wurde. Wie dem auch sei, hier in diesem Forum wird wohl keiner helfen können. Ich würde mal Googlen nach Asyl- und Ausländerrecht und da vielleicht die Suche nach Beratungsstellen eineingen.

Ehe ich hier im Trollforum derartiges ansprechen würde, hätte ich erstmal gegooglet....

w0mbat
2012-03-12, 19:25:17
So einfach ist das denn doch nicht. Wenn ein Ausländer sich die Deutsche Staatsbürgerschaft mit einen falschen Namen erschlichen hat, wäre diese Ungültig. Und das mit recht. ;)

Genau. Wenn das sein Heimatland behauptet und die dt. Behörden das auch glauben, kann er seine dt. Staatsbürgerschaft sehrwohl verlieren.

Aber wie gesagt, eben nur durch dt. Behörden.


@Piffan: Ich kann ihm helfen. Hatte schon so einen Fall. Ein irakischer Einwanderer. Nach dem Irakkrieg gab es eine Namensrefor im Irak bei der plötzlich ein Stammesname im Pass auftauchte. Er hatte sich mit einem anderen um Asyl beworden. Es hat etwas gedauert die dt. Behörden davon zu überzeugen, dass es sein richtiger Name ist und was die Änderung bedeutet.