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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ Versicherung Vertragsfragen


AtTheDriveIn
2012-03-12, 22:24:12
hallo, folgende situation. Meine freundin ist Beamtin und unsere beiden Autos sind bei ihr versichert, seit 2012. Im oktober haben wir die verträge abgeschlossen. Dabei wurde versucht die SF Rabatte des vor Jahren verstorbenen Vaters meiner Freundin zu übernehmen, da das nie gemacht wurde. Der Versicherungskaufmann versuchte bei der damaligen Versicherung alle nötigen Freigaben zu bekommen und wollte sich bei negativen Resultat nochmal melden. Damit waren wir einverstanden. Einige Wochen später bekamen wir jedoch die Verträge und Scheine mit den übernommenen SF Rabatten zugesendet...alles ok. Dachten wir zumindest, bis sich ende Februar der Versicherungsmensch bei uns meldete und es jetzt doch anders machen will, weil es wohl doch nicht geht. Wir sollen nun mehr bezahlen. Das kann aber doch nicht rechtens sein, schließlich ist der Vertrag monate alt und die Widerrufsfrist für beide Seiten nur zwei Wochen.

Irre ich mich oder ist das jetzt ausschließlich ein internes Problem der Versicherung und nicht das meiner Freundin und mir?

JaDz
2012-03-13, 08:54:12
Wenn sie einseitig die Preise erhöhen solltet ihr zumindest ein Sonderkündigungsrecht haben und zu einer günstigeren Versicherung wechseln können.

Dykstra
2012-03-13, 10:30:48
Das Ganze ist schon sehr komisch gelaufen. Von daher würde ich dem Versicherungsvertreter die Pistole auf die Brust setzten. Entweder die Tarife bleiben wie in den Verträgen angegeben oder die Versicherung wird gewechselt. Kann ja nicht angehen, dass der Kamerad nicht weiß, was er macht und erst nach Monaten draufkommt, dass da was nicht passt.

Blackland
2012-03-13, 10:56:56
Das Ganze ist schon sehr komisch gelaufen. Von daher würde ich dem Versicherungsvertreter die Pistole auf die Brust setzten. Entweder die Tarife bleiben wie in den Verträgen angegeben oder die Versicherung wird gewechselt. Kann ja nicht angehen, dass der Kamerad nicht weiß, was er macht und erst nach Monaten draufkommt, dass da was nicht passt.

So funktioniert es leider nicht. In den Vertragsbedingungen ist alles niedergeschrieben - unter anderen auch, was passiert, wenn man vom Vorversicherer die beantragten SFR nicht erhalten hat.

Alles rechtens und man hat kein Sonderkündigungsrecht, denn es ist KEINE Beitragserhöhung, sondern nur eine Berichtigung der Einstufung!

Sodann ist es nicht unerheblich, wann der Vater verstorben ist und seit wann die Freundin des TE den Führerschein ausgehändigt bekam.

Dem Versicherungsmensch sollte man tatsächlich mal fragen, warum er nicht VORHER alles abgeklärt hat. Da reicht nämlich in der Regel ein einfaches Telefonat. ;)

Hier liegt max. ein Beratungsfehler vor, der mit ordentlicher Recherche womöglich hätte vermieden werden können.

Unioner86
2012-03-13, 12:21:18
Einige Wochen später bekamen wir jedoch die Verträge und Scheine mit den übernommenen SF Rabatten zugesendet...alles ok.

Wenn ihr das also schriftlich und offiziell per Versicherungsschein habt,würde ich einem evt. Rechtsstreit sehr gelassen entgegen sehen.

Dykstra
2012-03-13, 13:05:38
So funktioniert es leider nicht. In den Vertragsbedingungen ist alles niedergeschrieben - unter anderen auch, was passiert, wenn man vom Vorversicherer die beantragten SFR nicht erhalten hat.

Alles rechtens und man hat kein Sonderkündigungsrecht, denn es ist KEINE Beitragserhöhung, sondern nur eine Berichtigung der Einstufung!

Sodann ist es nicht unerheblich, wann der Vater verstorben ist und seit wann die Freundin des TE den Führerschein ausgehändigt bekam.

Dem Versicherungsmensch sollte man tatsächlich mal fragen, warum er nicht VORHER alles abgeklärt hat. Da reicht nämlich in der Regel ein einfaches Telefonat. ;)

Hier liegt max. ein Beratungsfehler vor, der mit ordentlicher Recherche womöglich hätte vermieden werden können.

Auch gut, dann wird die Versicherung aber sowas von sicher zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Wenn ich in meinem Job was verbocke, muss ich auch dafür gerade stehen und kann mich nicht einfach sagen: "Ach das war vor einem halben Jahr falsch berechnet, Kupferkabel reichen doch nicht für die gewünschte Übertragungsrate, jetzt machen wir das Ganze nochmal mit LWL..."

AtTheDriveIn
2012-03-13, 18:05:19
Der Versicherungskaufmann hat damals gesagt "Er versucht das für uns Beste (SF Übernahme) zu erreichen, kann aber auch seien das es nicht klappt". Jetzt kommt raus, die liegen da wohl seit 2001 und meine Freundin kann davon nicht viel bekommen, da sie erst seit 2001 den Führerschein hat...

Damals war es kein Problem, aber jetzt sagt man mir gerade am Telefon das ein höheres Tier genauer nachgeschaut und es abgelehnt hat. Seine Idee ist nun die Mutter meiner Freundin einzuspannen, die die SF des Vaters komplett übernehmen kann. Da sie keine Beamtin ist, wird es für uns aber ca. beim gleichen Preis bleiben.

Mein Problem ist:

1) Vertrag ist Vertrag. Das etwas nicht geht hätte spätestens innerhalb der Fristen (2 Wochen) auffallen müssen, ansonsten Pech für die Versicherung, Glück für uns. Vertrag verstößt nicht gegen ein Gesetz, höchstens hausinternen Regeln. Die Versicherungsscheine und Verträge liegen uns seit Dezember vor.

2) Die Mutter zu involvieren ist eine Lösung die mir gar nicht schmeckt. Auch weiß Sie von der ganzen Sache noch gar nichts. Was kann rechtlich passieren wenn sie ablehnt?

GSXR-1000
2012-03-13, 19:22:06
Mein Problem ist:

1) Vertrag ist Vertrag. Das etwas nicht geht hätte spätestens innerhalb der Fristen (2 Wochen) auffallen müssen, ansonsten Pech für die Versicherung, Glück für uns. Vertrag verstößt nicht gegen ein Gesetz, höchstens hausinternen Regeln. Die Versicherungsscheine und Verträge liegen uns seit Dezember vor.

2) Die Mutter zu involvieren ist eine Lösung die mir gar nicht schmeckt. Auch weiß Sie von der ganzen Sache noch gar nichts. Was kann rechtlich passieren wenn sie ablehnt?
Wie weiter oben schon gesagt wurde, es ist eben nicht "pech der versicherung".
Die Grundsätzlichen Preisvereinbarungen sind teil des vertrags, da hast du recht. Aber nicht die einstufung in die SF Klassen. Die hängt (versicherungsunabhängig) von der vorgeschichte und Vorversicherérn ab. Die Versicherung KANN dich nur so versichern, wie sie es vom vorversicherer übergeben bekommt. Insofern hat der Vertrag eindeutig rechtskraft. Du kannst natürlich die versicherung zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen... aber wieso? Auch hier werden wieder die SF klassen des vorversichers übergeben (also die deines jetzigen) und somit ändert sich auch bei einer neuen versicherung an den SF klassen nichts.

ALTAY
2012-03-14, 17:30:10
Kann es nicht sein, dass der Vater evtl. SFR14 oder mehr hatte und die Tochter mit dem Führerschein erst seit 2001 maximal auf SFR11 kommt?

Checkt das erstmal ab, denn das wäre völlig korrekt und keine Versicherung gibt jemanden einen höheren SFR als der Führerscheinerwerb her ist.

Blackland
2012-03-14, 20:59:31
Kann es nicht sein, dass der Vater evtl. SFR14 oder mehr hatte und die Tochter mit dem Führerschein erst seit 2001 maximal auf SFR11 kommt?

Checkt das erstmal ab, denn das wäre völlig korrekt und keine Versicherung gibt jemanden einen höheren SFR als der Führerscheinerwerb her ist.

Völlig korrekt, wobei die Ausstellung des Führerscheins (vor oder nach dem 01.07.) auch eine Rolle spielt - bei Übertrag von lebenden Personen. Hier liegt es dann auch an den bedingungen der Versicherung, ob nach 7 Jahren der SFR stückweise rückgerechnet wird, oder "unberührt" liegen bleibt.

Allerdings hat die Sache einen verdammt großen Haken:

Bei Tod des SFR-Inhabers muss der "Übertrag" innerhalb von 6 Monaten beantrag werden - also nach Tod + 6 Monate. Die Zeit ist hier in dem Fall schon 10 über Jahre um.

Da sollte der Versicherungskaufmann den Kaufmann wohl noch mal machen .... :devil:

Infos auch hier: http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html


@TE

Da haste wirklich kein Chance, ist alles "richtig" gelaufen und nix verkehrt. Dir bzw. Deiner Freundin wurde halt nur falsche Hoffnung gemacht und das ist verdammt bedauerlich, mehr aber auch nicht. :(