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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlüssel verloren ...


maximAL
2012-03-13, 20:28:50
Ja, ich habs geschafft, ich hab einen Wohnungsschlüssel verloren.
"Nur" ein Zweitschlüssel zwar, aber mit einem unschönen Detail: meine Adresse hängt dran :rolleyes:
Ist wohl Ende letzte Woche verschwunden und leider nicht von allein wieder bei mir aufgetaucht. Im Fundbüro leider auch noch nicht.
Das Dilemma ist jetzt natürlich, dass ich einerseits nicht begeistert davon bin, dass irgendwer meinen Schlüssel hat und sogar weiß wo er passt, ihn aber noch nicht zurückgegeben hat (und das wohl auch nicht mehr tun wird), andererseits den Schlüssel als verloren zu melden einen riesen Ärger mit Hausverwaltung und Versicherung bedeutet (natürlich: zentrales Schließsystem, alle Schlösser tauschen etc.) und ich das Ding womöglich doch noch in ein paar Tagen zurückbekomme :frown:

Ich nehme an, die Versicherung würde sich wegen der Adresse am Schlüssel quer stellen?

Simon Moon
2012-03-13, 20:33:11
Ich nehme an, die Versicherung würde sich wegen der Adresse am Schlüssel quer stellen?

Bist du dir denn sicher, dass an dem Schlüssel die Adresse dran hing? Ich mein, du sagst doch, es sei dein 2. Schlüssel gewesen, evtl. erinnerst du dich einfach falsch daran wie du ihn zu letzt gesehen hast.

Die Frage ist ja viel mehr, wie du ihn überhaupt verlieren konntest. Ich mein, ein 2. Schlüssel springt nicht einfach so hops aus der Schublade, läuft runter zum Getränkemarkt und lässt sich dann voll laufen bis er den Heimweg nicht mehr findet.

Tech_FREAK_2000|GS
2012-03-13, 20:34:05
Ich denke das Problem der Versicherung ist weniger die Adresse am Schlüssel... schließlich war die ja nicht der Grund, das du den Schlüssel verloren hast.

Die stellen sich eher dann quer, wenn du dich an sie wendest weil deine Wohnung leergeräumt wurde. Und festgestellt wurde, das der Bruch ohne Gewaltanwendung passierte. (grob fahrlässige Handlung, Schlüssel mit Adresse).

Frage mich eher, unter was fällt das Verlieren eines Schlüssels bei der Versicherung?

Kladderadatsch
2012-03-13, 20:34:33
1. schloss tauschen lassen. das wird in einer größeren wohnanlage nur dein türschloss was angehen, nicht das hauptschloss. sonst würde das wahrscheinlich alle 2 wochen gewechselt werden..

2. pin von der ec-karte kratzen.

maximAL
2012-03-13, 20:43:29
Bist du dir denn sicher, dass an dem Schlüssel die Adresse dran hing? Ich mein, du sagst doch, es sei dein 2. Schlüssel gewesen, evtl. erinnerst du dich einfach falsch daran wie du ihn zu letzt gesehen hast.

Die Frage ist ja viel mehr, wie du ihn überhaupt verlieren konntest. Ich mein, ein 2. Schlüssel springt nicht einfach so hops aus der Schublade, läuft runter zum Getränkemarkt und lässt sich dann voll laufen bis er den Heimweg nicht mehr findet.
Ja, die Adresse hing dran, genauer gesagt Straße, Hausnummer und Wohneinheit - so hatte ich ihn von der Hausverwaltung bekommen :wink:
Und ich hatte ihn ausnahmsweise dabei, weil ich mal schnell einen 2. Schlüssel brauchte, den ich jemandem geben kann. Ich hatte ihn in der Hosentasche (eigentlich Bein-Tasche in den Kargos :wink:) und da hab ich ihn womöglich aus Versehen zusammen mit dem Schlüsselbund raus gezogen und verloren...

1. schloss tauschen lassen. das wird in einer größeren wohnanlage nur dein türschloss was angehen, nicht das hauptschloss. sonst würde das wahrscheinlich alle 2 wochen gewechselt werden..

2. pin von der ec-karte kratzen.
1. Da wurde mir beim Einzug was anderes erzählt, da war von vierstelligen Summen die Rede...

Kladderadatsch
2012-03-13, 20:46:27
1. Da wurde mir beim Einzug was anderes erzählt, da war von vierstelligen Summen die Rede...

gibts ja nicht. steht das im mietvertrag? meine freundin hat auch den schlüssel von so einer größeren anlange (100+) verloren, und da wurde auch nur das zimmerschloss gewechselt (das waren imo 80 euro, was ja im grunde genommen immer noch lächerlich teuer ist). ich meine, wenn das "zentral"-schloss gewechselt wird, brauchen alle einen neuen schlüssel. wie lange wohnst du da schon? hast du das schon jemals erlebt?

maximAL
2012-03-13, 20:49:18
gibts ja nicht. steht das im mietvertrag? meine freundin hat auch den schlüssel von so einer größeren anlange verloren, und da wurde auch nur das zimmerschloss gewechselt. ich meine, wenn das "zentral"-schloss gewechselt wird, brauchen alle einen neuen schlüssel. wie lange wohnst du da schon? hast du das schon jemals erlebt?
Im Mietvertrag hab ich dazu nichts genaueres gefunden, da steht nur, dass Schlüsselverlust umgehend zu melden ist und der Mieter die Kosten übernimmt.

Alle Schlösser wechseln ist natürlich einerseits logisch, weil sonst jeder ins Haus und die Kellerräume kann, andererseits ist das natürlich broken by Design.

Kladderadatsch
2012-03-13, 20:51:14
Im Mietvertrag hab ich dazu nichts genaueres gefunden, da steht nur, dass Schlüsselverlust umgehend zu melden ist und der Mieter die Kosten übernimmt.

Alle Schlösser wechseln ist natürlich einerseits logisch, weil sonst jeder ins Haus und die Kellerräume kann, andererseits ist das natürlich broken by Design.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Schluessel.htm

Schlupp
2012-03-13, 20:52:37
Hausverwaltung melden und zwar umgehenst!
Problem ist, wenn es ein komplettes Schließsystem ist, kommt der Finder nicht nur in deine Wohung, sondern eben auch ins Haus (evtl. Garage, Keller, sonstige Räume, ...).
Und zurückgeben ist zwar schön und gut, aber wer sagt dir, ob da nicht bereits nen Zweitschlüssel angefrtigt worden ist?
Und nein, man benötigt keinen Nachweiß oder sonst was von einer Hausverwaltung.
Für meine alte Wohnung habe ich 2 Schlüssel nachmachen lassen bei Ali um die Ecke ohne Probleme.

Geändert werden dann die allgemeinen Türen und deine Wohnung. Ist eben so.
Kostet natürlich nen Haufen Geld, aber da sollte man bei ner privaten Haftpflichtversicherung aufpassen, dass dieser Fall mit drin ist!

Kladderadatsch
2012-03-13, 20:55:16
Und nein, man benötigt keinen Nachweiß oder sonst was von einer Hausverwaltung.
Für meine alte Wohnung habe ich 2 Schlüssel nachmachen lassen bei Ali um die Ecke ohne Probleme.

das ist es ja. von so einer anlage kursieren etliche schlüssel. das ist doch klar und kann nicht auf kosten eines schwarzen schafes behoben werden, das so ehrlich/doof war, den verlust zu melden.

Schlupp
2012-03-13, 21:01:55
das ist es ja. von so einer anlage kursieren etliche schlüssel. das ist doch klar und kann nicht auf kosten eines schwarzen schafes behoben werden, das so ehrlich/doof war, den verlust zu melden.

In dem Fall schon, da das schwarze Schaf so d*mm war und seine Adresse drangehängt hat!
Wie oben erwähnt, PIN auf die EC-Karte schreiben!

BAGZZlash
2012-03-13, 21:38:19
Bei der Frage nach der Versicherung ist zunächst zu klären, welche Versicherung überhaupt gemeint ist.


Geht es um die Hausratversicherung?

Diese zahlt, wenn es beispielsweise zu einem Einbruchdiebstahl kommt. Einbruch liegt dann vor, wenn der Täter sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, ein Hindernis (z.B. Gartenzaun) überwindet (Einsteigen), sich hinterlistig einschleicht oder etwa einen sog. "falschen Schlüssel" verwendet. Das kann ein nachgemachter Schlüssel oder ein Werkzeug, z.B. ein Dietrich, sein. Einbruch liegt auch dann vor, wenn der Originalschlüssel zum Einsatz kommt.
Die Versicherung zahlt im letzteren Fall allerdings nur, wenn der Täter den Schlüssel durch Raub oder Diebstahl an sich gebracht hat und der Bestohlene nicht fahrlässig gehandelt hat (grobe Fahrlässigkeit ist für den Ausschluss nicht erforderlich). Fazit: Wenn sich jemand mit einem gefundenen Schlüssel Zutritt verschafft und die Bude leer räumt, so ist das zwar Einbruch, die Versicherung zahlt aber nix.


Oder geht es um die private Haftpflichtversicherung?

Diese zahlt, wenn der Versicherte einen Dritten geschädigt hat, so dass er diesem gegenüber haften muss. In diesem Fall ist der Schaden dem Vermieter (Hauseigentümer) entstanden, denn der muss die Sicherheit des Zugangs gewährleisten. Dadurch entstehen ihm Kosten, für die er den Verschuldenden in Regress nehmen kann.
Haftpflichtversicherungen zahlen allerdings nicht, falls der Versicherte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (wiederum keine Notwendigkeit der groben Fahrlässigkeit für den Ausschluss). Fahrlässig handelt, wer einen Schaden zufällig, versehentlich oder leichtfertig verursacht. Mindestens zwei dieser Voraussetzungen sind hier erfüllt. Es liegt ein fahrlässig verursachter Schaden vor, die Haftpflicht zahlt nix.

piefke
2012-03-13, 21:53:01
Fahrlässig handelt, wer einen Schaden zufällig, versehentlich oder leichtfertig verursacht. Mindestens zwei dieser Voraussetzungen sind hier erfüllt. Es liegt ein fahrlässig verursachter Schaden vor, die Haftpflicht zahlt nix.


Wie ist ein Schlüsselverlust nicht in diese Kategorien einzuordnen?

Ich glaube, was du schreibst macht keinen Sinn, denn dann kann man gleich drauf verzichten.

Wer zu schnell fährt und einen Unfall baut ist auch nicht versicherungslos.

Fiedler
2012-03-13, 22:02:47
Haftpflichtversicherungen zahlen allerdings nicht, falls der Versicherte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (wiederum keine Notwendigkeit der groben Fahrlässigkeit für den Ausschluss). Fahrlässig handelt, wer einen Schaden zufällig, versehentlich oder leichtfertig verursacht.
Das glaube ich in dem Zusammenhang auch nicht. Bei welchen Ereignissen sollte eine Versicherung den dann überhaupt zahlen?

Ich würde mal in den Vertrag (http://www.versicherung-in.de/private-haftpflichtversicherung-schliessanlage-schluessel-verloren-4503/) gucken.

Der Sandmann
2012-03-13, 22:06:23
Wie ist ein Schlüsselverlust nicht in diese Kategorien einzuordnen?

Ich glaube, was du schreibst macht keinen Sinn, denn dann kann man gleich drauf verzichten.

Wer zu schnell fährt und einen Unfall baut ist auch nicht versicherungslos.

Ich denke er bezieht sich darauf das der ThreadStarter seine Adresse am Schlüssel hatte. Das sollte man dem Vesicherer gegenüber evtl. nicht erwähnen.

piefke
2012-03-13, 22:11:50
Ich denke er bezieht sich darauf das der ThreadStarter seine Adresse am Schlüssel hatte. Das sollte man dem Vesicherer gegenüber evtl. nicht erwähnen.

Wenn in der Haftpflicht der Schlüsselverlust einbezogen ist spielt das keine Rolle.

Wird aber die halbe Nachbarschaft ausgeraubt und er hat das nicht gemeldet dann ist das grobe Fahrlässigkeit und dann wirds eventuell schwierig.

BAGZZlash
2012-03-13, 22:12:57
Das glaube ich in dem Zusammenhang auch nicht. Bei welchen Ereignissen sollte eine Versicherung den dann überhaupt zahlen?

Ich würde mal in den Vertrag (http://www.versicherung-in.de/private-haftpflichtversicherung-schliessanlage-schluessel-verloren-4503/) gucken.
Richtig, sorry, da hatte ich was falsch im Kopf. Ja, die Haftpflicht zahlt tatsächlich bei fahrlässig verursachten Schäden. Grobe Fahrlässigkeit (die hier aber ohnehin nicht in Betracht kommt) kann man - ebenso wie den Schlüsselverlust - mit einschließen (gesondert einschließen kann man ja fast alles), siehe auch Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung#Schl.C3.BCsselsch.C3.A4den). Klarheit bringt hier tatsächlich nur der Blick in's Vertragswerk, was man im Paket alles dabei hat.

maximAL
2012-03-13, 23:21:05
Da ich gar keine Hausratversicherung Versicherung habe ;-) gehts hier nur um die Haftpflicht und bei der hatte ich aus guten Grund drauf geachtet, das Schlüsselverlust versichert ist.

Rooter
2012-03-13, 23:27:03
@ TS: Such doch mal mit Google ob in den letzten paar Tagen irgendwo ein Thread eröffnet wurde wie "Schlüssel mit Adressanhänger gefunden, was kann ich damit machen?"

MfG
Rooter

Stormtrooper
2012-03-14, 11:09:09
Also ich würde das einfach der Hausverwaltung und der priv. Haftpflichtversicherung melden.
Sollen die beiden sich rumstreiten.
Aber nichts machen ist hier das denkbar Schlechteste.
Eine Haftpflicht zahlt im übrigen auch bei grober Fahrlässigkeit.
Die Hausrat würde hier beim Einbruch aber wohl eher nicht zahlen, da das Anbringen der Adresse wohl eine grobe Fahrlässigkeit darstellt.

@ Schlupp, normal brauchst du schon die Schließkarte für die Schließanlage.
Denn der Ali um die Ecke kommt normal gar nicht an die Rohlinge für eine Schließanlage.

Piffan
2012-03-14, 11:21:48
Wenn der Ali einen Systemschlüssel nacharbeitet, dann handelt er kriminell. Der einzige, der Systemschlüssel rausgibt, ist der Verwalter des Systems. Wie sonst sollte man überblicken, wieviel im Umlauf sind und ob alle artig zurückgegeben wurden.

Ich hatte mal Schlüssel von unserer Berufschule, an der ich früher mal Unterricht gegeben habe. Dort war es offiziell verboten, bestimmte Schlüssel mit nach Hause zu nehmen. Die mussten in einem Safe deponiert werden. WENN da einer verloren ginge, wäre der Schaden für einen Einzelnen ruinös, mehr als 100 000 wurde erzählt. Bei der Aushändigung musste ich gefühlte 100 Formulare unterschreiben.........
In solchen Fällen könnte auch die Privathaftpflicht Stress machen, wenn man das Ding trotzdem aus der Schule mitnimmt und verliert. Das könnte schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Schlupp
2012-03-14, 11:24:55
Natürlich ist es nicht erlaubt, dass er die Schlüssel nachmacht.
Ich habe trotzdem welche bekommen. Die Wohnanlage umfasste ca. 100 Wohnungen. Dazu kamen dann etliche Garagen, Kellerräume, etc..

piefke
2012-03-14, 11:39:39
In solchen Fällen könnte auch die Privathaftpflicht Stress machen, wenn man das Ding trotzdem aus der Schule mitnimmt und verliert. Das könnte schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Normalerweise ist nur privater Schlüsselverlust versichert.

pr0g4m1ng
2012-03-14, 12:59:39
Ich denke es ist ein Spiel mit zu vielen Unbekannten. Ich würde an Stelle des Threaderstellers erstmal bei der Versicherung nachfragen ob das ganze versichert wäre usw. Dann würde ich bei der Hausverwaltung anrufen und behaupten ich hätte meinen Schlüssel vielleicht verlegt oder so und wüsste gerne was mich erwartet falls ich ihn nicht wiederfinden sollte.

Wenn dann die Versicherung sagt "nein" und die Hausverwaltung "5000€!" kann man ja noch immer überlegen wie man damit umgeht. :)
Vielleicht sagt ja auch die Versicherung "kein Ding" und die Hausverwaltung lässt durchblicken, dass man das nicht ganz so eng sieht.

sun-man
2012-03-14, 14:15:33
Wie wäre es denn erstmal die umliegende Polizei abzutelefonieren oder das Fundbüro?
Nicht jeder Finder ist ein Dieb und vielleicht ist das ganze ja doch schon in der Port und auf dem Weg zu Dir.

Sven77
2012-03-14, 14:37:53
In solchen Fällen könnte auch die Privathaftpflicht Stress machen, wenn man das Ding trotzdem aus der Schule mitnimmt und verliert. Das könnte schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Normalerweise ist nur privater Schlüsselverlust versichert.

Jo, ist so. Für Schlüssel die man beruflich mit sich führt lässt sich aber eine extra Schlüsselversicherung abschliessen, kost fast nix.

maximAL
2012-03-14, 17:28:05
Wie wäre es denn erstmal die umliegende Polizei abzutelefonieren oder das Fundbüro?
Nicht jeder Finder ist ein Dieb und vielleicht ist das ganze ja doch schon in der Port und auf dem Weg zu Dir.
Genau das habe ich gestern getan, im Fundbüro war leider noch nichts. Aber wer macht sich auch die Mühe das Ding zum Fundbüro zu tragen (Öffnungszeiten, anstehen...), wenn die Adresse auf dem Schlüssel stolze 10 Fussminuten entfernt ist?
Naja, morgen früh probier ich nochmal mein Glück, wennn er dann nicht da ist, muss ichs wohl melden...

maximAL
2012-03-16, 10:18:29
So, wieder nichts im Fundbüre und bevor ich jetzt gleich den Vermieter anrufe: eigentlich soll man Schlüsselverlust "sofort" melden. Hab ich natürlich nicht gemacht, in der Hoffnung ihn wieder zu bekommen. Könnte sich der Fakt, dass ich ihn wahrscheinlich schon vor einer Woche verloren habe negativ auswirken?
Desweiteren treibt mich dieses dämliche Schild mit der Adresse in den Wahnsinn: soweit ich das im Netz lese, kann das durchaus Auswirkungen haben...

radi
2012-03-16, 10:29:38
Was sagt denn deine Mama dazu?

maximAL
2012-03-16, 10:33:53
Die sagt, dass du mich mal kannst :rolleyes:

radi
2012-03-16, 10:41:00
;D

creave
2012-03-16, 21:52:00
So, wieder nichts im Fundbüre und bevor ich jetzt gleich den Vermieter anrufe: eigentlich soll man Schlüsselverlust "sofort" melden. Hab ich natürlich nicht gemacht, in der Hoffnung ihn wieder zu bekommen. Könnte sich der Fakt, dass ich ihn wahrscheinlich schon vor einer Woche verloren habe negativ auswirken?


Musst du das überhaupt so genau sagen? Du hast gerade bemerkt, dass dein Zweitschlüssel verschwunden ist. Du erinnerst dich aber daran, dass du ihn vor ner Woche noch in der Hand hattest (was ja nicht falsch ist).

edit: schon ein paar Stunden vergangen, gibt's was neues?

maximAL
2012-03-16, 22:31:35
Musst du das überhaupt so genau sagen? Du hast gerade bemerkt, dass dein Zweitschlüssel verschwunden ist. Du erinnerst dich aber daran, dass du ihn vor ner Woche noch in der Hand hattest (was ja nicht falsch ist).

edit: schon ein paar Stunden vergangen, gibt's was neues?

Bei der hausverwaltung war heut nur noch die Mailbox erreichbar, habs mal draufgesprochen.
Und ich schätze, das mit der Adresse werden die wissen wollen, denn die Möglichkeit den Schlüssel zuzuordnen ist ja nicht ganz unwichtig. Könnte man natürlich schwindeln - aber wehe, das kommt dann raus weil deswegen die Schlösser nicht getauscht wurden und einer aller Keller leer räumt...

onkel2003
2012-03-16, 23:02:51
Bei der hausverwaltung war heut nur noch die Mailbox erreichbar, habs mal draufgesprochen.
Und ich schätze, das mit der Adresse werden die wissen wollen, denn die Möglichkeit den Schlüssel zuzuordnen ist ja nicht ganz unwichtig. Könnte man natürlich schwindeln - aber wehe, das kommt dann raus weil deswegen die Schlösser nicht getauscht wurden und einer aller Keller leer räumt...

also das mit der adresse würd ich bleiben lassen.
er ist jetzt 1 woche weg.
nun ja ich würd sagen bau bei dir ein neues schloss rein erst mal vorsichtshalber.

wenn du das mit der adresse angibst kann es sehr teuer für dich werden.

wenn der schlüssel bzw die wohnung von den finder nicht ausgemacht werden kann ist auch kein schaden somit muss nur ein neuer schlüssel gemacht werden.

alles austauschen für ein schlüssel mit dem der finder nichts anfangen kann würde bei kein gericht durch kommen.

sagst du da war die adresse dran dann viel spass ;-)