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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aussage nach Unfall


hell_bird
2012-03-15, 15:01:13
Wer kennt sich aus mit den Ritualen nach einem größeren Unfall? Folgende Situation hier: X hat einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Der Motorradfahrer hat einen Abflug gemacht und ist (jedenfalls auf den ersten Blick) unverletzt geblieben. Ich habe X geraten vor Ort keine Aussage zu machen. Jetzt denkt X aber er müsse bis Sonntag eine Aussage nachreichen. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Was ist diese "Aussage" nach einem Unfall eigentlich? In diesem Fall doch wahrscheinlich eine Befragung als Beschuldigter. X könnte vielleicht erklären, wie es dazu kam dass er den Motorradfahrer übersehen hat, aber dabei belastet er sich ja nur selber, da der Motorradfahrer nichts falsch gemacht hat.

Im Prinzip sollte er doch einfach schweigen, oder? X meinte noch, dass obwohl nichts passiert ist zählt das zu einem Unfall mit Personenschaden und damit landet die Situation eh bei der Staatsanwaltschaft. Für mich ein Argument mehr jetzt auf jedenfall keine Aussage zu machen. Falls das nötig wär gibt es ja noch genug Gelegenheit. Ist es eventuell Zeit für einen Anwalt?

Gruß und vielen Dank für Tipps

[dzp]Viper
2012-03-15, 15:04:35
Also da das doch eh alles über die Versicherung geht, kann er doch seine Aussage machen. Und wenn er zu 100% Schuld ist, dann kann er das auch zugeben und seine Aussage machen.

Natürlich kann er versuchen das hinauszuzögern und um die Strafe herumzukommen. Aber da die Situation, so wie du sie erzählst, zu 100% klar ist, wird er eben Strafe zahlen müssen und 2-3 Punkte bekommen..

hell_bird
2012-03-15, 15:09:35
Ja meine Befürchtung ist eher, dass die Forumlierung dann irgendwie blöd ist und irgendjemand ihm das anders als gemeint auslegt und schon ist es mehr als Fahrlässigkeit.

Philipus II
2012-03-15, 15:11:19
Eine Aussage als Beschuldigter bringt meist keinen Vorteil, aber mit etwas Pech einen großen Nachteil. Schweigen ist ohne Anwalt immer die bessere Lösung.

Anadur
2012-03-15, 15:16:03
Bei Wem will er denn da was genau nachreichen? Vorallem das Bei Wem würde mich mal interessieren.

hell_bird
2012-03-15, 15:20:52
Bei der Polizei. Was genau diese "Aussage" ist weiß ich auch nicht.

Flux
2012-03-15, 15:39:21
Keiner ist gezwungen, sich selbst zu belasten.

Surrogat
2012-03-15, 15:40:53
der soll bloss die Klappe halten, besser machen kann ers eh nicht mehr!

ux-3
2012-03-15, 15:49:36
Versicherungstechnisch kann ein voreiliges Schuldübernehmen Ärger machen.

hell_bird
2012-03-15, 15:49:47
Vielen Dank euch allen, ich werds ihm eintrichtern. Die Situation ist eh schon scheiße, da muss er nicht auch noch für sich das schlechtest mögliche Ergebnis rausholen.

Keel
2012-03-15, 21:43:17
[ironie]

So ist's fein, nur nicht für das eigene Handeln verantworten. Sonst ist am Ende der arme Täter noch völlig traumatisiert...
Und überhaupt ist doch der Täter hier das Opfer. Wieso springt Y ihm auch vor's Auto?? Den blöden Motorradfahrer sollte man anzeigen!!!

[\ironie]

KakYo
2012-03-15, 21:46:11
+1

Vor sich hinträumender Dosentreiber rasiert Motorradfahrer weg und alle raten den Fehler auf keinen Fall bei der Polizei einzugestehen? Traurig.

hell_bird
2012-03-15, 21:49:37
Ich kann gar nich anfangen zu beschreiben wie unglaublich dämlich eure Gedankenabsonderung ist. Vielen Dank fürs mitteilen.

KNemeth
2012-03-15, 22:34:43
Viper;9209883']Also da das doch eh alles über die Versicherung geht, kann er doch seine Aussage machen. Und wenn er zu 100% Schuld ist, dann kann er das auch zugeben und seine Aussage machen.

Hat weiter oben schonmal einer angedeutet, aber mit diesem Zitat möchte ich das nochmal gesondert herausstellen, da wichtig.

Schuldeingeständnis kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Versicherung nicht zahlen will.

basti333
2012-03-15, 23:05:51
Ähh, maul halten ohne anwalt ist sicherlich bei einer straftat nicht verkehrt. Aber hier geht es nur um einen Sachschaden. Da darf man schon reden denke ich.

Man sollte natürlich darauf achten was man sagt. Das man gerade von der nachtschicht kommt und 25 stunden nicht geschlafen hat kann man ja durchaus für sich behalten. Ich würde einfach schildern was passiert ist. Und je nachdem wie klar oder unklar die lage ist vergisst man ja vielleicht auch gewisse details.

hell_bird
2012-03-16, 02:53:52
Ich glaube der Geschädigte kann auf jeden Fall Strafantrag wegen Körperverletzung stellen. Außerdem kann es ja sein, dass der Motorradfahrer nur im ersten Moment und mit Adrenalin fit war und sich später irgendwelche Verletzungen gezeigt haben. So ganz trivial wie ein Blechschaden ist das nicht.

Es sollte erst einmal klar sein welche Beschuldigungen im Raum stehen. Das kann man doch als normaler Mensch von der Polizei erfahren oder? Dann wäre nämlich auch klar ob er einen Anwalt benötigt.

der_roadrunner
2012-03-16, 03:17:56
Normalerweise sollte X von der Polizei Post bekommen, wo X sich nochmal dazu äußern kann. Selbst muss er da erstmal nichts machen.

der roadrunner

Argo Zero
2012-03-16, 10:46:16
Mir hatte einer auf der Autobahn die Vorfahrt genommen, wodurch er Geld bezahlen durfte und Punkte kassiert hat. Allein die Gefährdung der Vorfahrt bringt dir schon 3 Punkte...
Der Polizist meinte zu mir nur, sollte er weiterhin vor haben die Schuld abzustreiten, was er an der Unfallstelle getan hat, wird das an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet mit höherem Strafmaß.

Am Ende hat er wohl klein bei gegeben, denn seine Versicherung hat zu 100% meinen Totalschaden übernommen.

Dein Herr X wird auf jeden Fall Post bekommen, wo er das Verkehrsdelikt entweder zugibt oder abstreitet (Anwalt ist dann empfehlenswert).

Surrogat
2012-03-16, 10:53:47
+1

Vor sich hinträumender Dosentreiber rasiert Motorradfahrer weg und alle raten den Fehler auf keinen Fall bei der Polizei einzugestehen? Traurig.

OMG, hier gehts doch gar nicht darum einen Fehler einzugestehen, anhand der Sachlage wird die Polizei wohl ohnehin zum Schluss kommen das er Schuld hat.
Im übrigen kann er an anderer Stelle, vor gericht z.b., immer noch Stellung nehmen, dann aber mit Rücksprache durch seinen Anwalt.

Hieraus eine Situation a la der böse Autofahrer klatscht den edlen Moppedtreiber wech zu konstruieren ist völliger BS!
Ich bin übrigens selbst Motorradfahrer seit >25 Jahren!

Urion
2012-03-16, 11:19:25
auf keinen Fall aussagen und auf keinen Fall Schuld zugeben.. könnte Stress mit der Versicherung geben...

Unfall mit Perso.schaden -> Anwalt und nicht 3dc

und Schuld oder nicht Schuld entscheidet ein Verkehrsgericht und nicht die Polente.... sollten sich die Versicherer nicht einig sein...
Was ein Strafgericht oder ein Zivilgericht am Ende noch so alles entscheidet hat damit nichts zu tun.

Polizeiliche Maßnahmen - Strafprozess - und Zivilprozess hängen garnicht zusammen....

HAL
2012-03-16, 13:01:39
[ironie]

So ist's fein, nur nicht für das eigene Handeln verantworten. Sonst ist am Ende der arme Täter noch völlig traumatisiert...
Und überhaupt ist doch der Täter hier das Opfer. Wieso springt Y ihm auch vor's Auto?? Den blöden Motorradfahrer sollte man anzeigen!!!

[\ironie]
Die Schuldlage ist doch schon sowieso klar. Hier geht es nur darum sich durch unbedachte Äußerungen nicht noch zusätzlich Probleme aufzuhalsen.

Mumins
2012-03-16, 13:22:12
bei der polizei muß man keine aussage machen, man muß auch eine etwaige vorladung bei der polizei nicht wahrnehmen. klappe halten bevor nicht ein anwalt akteneinsicht bekommt.

mobius
2012-03-16, 14:08:22
Darf man fragen was für zusätzliche Probleme man bekommen sollte, wenn man ganz normal wahrheitsgemäß schildert was passiert ist? Hier wird so getan als wenn man direkt auf dem Stuhl landet, wenn man nicht die Aussage verweigert.

Argo Zero
2012-03-16, 14:12:34
Falls das Unfallopfer auf die Idee kommen sollte den Unfallverursacher wegen Körperverletzung anzuklagen, ist es besser vorher nichts gesagt zu haben.

GSXR-1000
2012-03-16, 14:23:34
Falls das Unfallopfer auf die Idee kommen sollte den Unfallverursacher wegen Körperverletzung anzuklagen, ist es besser vorher nichts gesagt zu haben.
hier gehts rund...
Ein Unfall mit personenschaden bei offensichtlicher Missachtung der strassenverkehrsordnung wird von amts wegen an die StVA weitergeleitet. Dazu bedarf es keiner anzeige.
Insofern wird er natürlich auch um eine aussage gebeten. Er kann natürlich nichts sagen, ob das so vorteilhaft ist, lasse ich mal dahingestellt.
Ich würde es in solchen fällen so halten, ich bin im ADAC, dort ist eine erstberatung kostenlos, würde dort den fall schildern und mich briefen lassen, ob und wie ich die aussage am besten mache, bzw einfach nur welche formulierungen (denn darauf kommts am ende an) ich besser nicht nutze, damit mir daraus nicht fälschlicherweise eine grobe fahrlässigkeit oder gar vorsatz konstruiert werden kann. Ansonsten würde ich wahrheitsgemäss und vollständig aussagen... warum auch nicht? Man kann seine aussage im übrigen auch schriftlich machen.

Argo Zero
2012-03-16, 14:24:28
Rund? Du weißt nicht auf welche Ideen Leute kommen wenn sie $$$ riechen :wink:

HAL
2012-03-19, 08:41:22
Darf man fragen was für zusätzliche Probleme man bekommen sollte, wenn man ganz normal wahrheitsgemäß schildert was passiert ist? Hier wird so getan als wenn man direkt auf dem Stuhl landet, wenn man nicht die Aussage verweigert.
Allgemein:
Z.B. könnte anstatt eines Fahrfehlers unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen werden. Oder man bringt die Behörde dazu aus einer Fahrlässigkeit eine Vorsatztat zu konstruieren. Auch Dinge die man eigentlich zur Entlastung anbringen wollte können böse nach hinten losgehen (z.B. der berühmte Sekundenschlaf der aus einer einfachen Verwarnung eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs macht).

Das ist natürlich nicht die Regel. Aber sowas kann passieren. Und: Sich selbst vor dem Amtsschimmel tiefer reinzureiten bringt dem Geschädigten ja auch nichts. Außerdem ist es einem jeden sein gutes Recht die Aussage zu verweigern - und darf auch nicht negativ ausgelegt werden.

DrMabuse1963
2012-03-19, 12:34:41
Habs grad selber gebraucht , zum Glück war ich nicht schuld...
http://www.unfall-und-was-nun.de/