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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RMA fehler


Gast
2012-03-22, 23:21:51
Hi, ich habe vor geraumer Zeit bei einem Großen Online Händler etwas für ca 300€ bestellt und musste es vor einigen Wochen Reklamieren. Habe nach einer Woche Ersatz bekommen und die Sache war soweit geklärt, nun hat mein Nachbar nach 8 Wochen!! sich bei mir gemeldet und mir ein Paket überreicht und sich entschuldigt das er es vergessen hat. Zu meiner Überraschung handelt sich es um das selbe Ersatzgerät vom Online Händler. Offensichtlich haben die es aus versehen zwei mal raus geschickt. Ich würde gerne wissen wie die Rechtslage aussieht und ich mich bei dem Händler melden muss?

Der Sandmann
2012-03-25, 20:08:18
Also melden mußt du dich bei denen nicht.

Aber dein Eigentum ist es auch nicht :) Wenn die irgendwie ihren Fehler bemerken können die es natürlich zurück fordern.

Ich kenne die Verjährungsfristen für diese Art von Fall nicht.

Zergra
2012-03-25, 22:14:52
Puhh.... das musst du selber entscheiden.
Wie gesagt: Wie man in den Wald hineinruft so schallt es wieder heraus!

Ob es dir die 300€ Wert sind und du mit einem guten gewissen Leben kannst. Und mehr als dich Auffordern können die Sachen zurückzuschicken kann nicht passieren.

dutchislav
2012-03-25, 22:19:58
hatte vor einiger zeit einen etwa ähnlichen fall. die kamen dann nach ein paar monaten drauf und haben mich in nem eingeschriebenen brief darauf hingewiesen ;)

hab auch ein wenig gehadert, aber irgendwie hab ich das dann mit der zeit vergessen bis mich der brief daran erinnert hat

StarGoose
2012-03-25, 23:51:10
mein gott ej. ist doch klar das es nicht dir ist^^
fall schildern (nachbarn nicht vergessen zu erwähnen) frage nach retourschein usw. stellen, anbieten den kram immerhin zur post zu bringen und schauen was kommt

damit hast du deiner pflicht genüge getan sofort nach kentnis der fehllieferung den absender zu benachrichtigen (der es dann eigentlich abholen müsste)
der nachbar war in dem fall nur erfüllungsgehilfe (genau so wie der postbote) .. DU stehst als empfänger drauf und hast es nun auch erhalten

da gibt es kein hadern, alles außerhalb der benachrichtigung und des bemühens das es zurückgeht ist schlicht unterschlagung und wegen 300,- am ende vorbestaft zu sein rentiert sich wohl nicht^^

mal ehrlich du vertraust dem händler soweit dort zu kaufen und deine reklamationen abzuwickeln (anscheinend zur zufriedenheit)
da kann er wiederum wohl erwarten das du schlicht ehrlich bist^^

(und ich frage mich wie man die frage was man tun soll überhaupt stellen kann!)

Gast
2012-03-26, 00:25:38
Kommt doch häufig vor heute. Was dein ist ist mein, was mir gehört, Finger weg.

TB1333
2012-03-26, 01:21:33
Ich würde es auf jeden Fall zurücksenden. Eigentlich doch selbstverständlich.

Bei mir kam auch mal das selbe Paket zwei mal an, weil das erste zwischenzeitlich auf dem Postweg verschollen gegangen war.
Habe das zweite Paket zurückgesendet, nachdem ich den Fall der Firma telefonisch geschildert hatte.
Aufgrund meiner "Ehrlichkeit" wie die sich ausdrückten, bekam ich einen Gutschein für meinen nächsten Einkauf.

Fiedler
2012-03-26, 05:38:56
Ich hätte keine moralischen bedenken das Paket zu behalten wenn es von einem großen Internetversandhandel kommt. Bei einer kleine Klitsche wäre es was anderes, aber wenn es keinen Armen trifft - Pech gehabt.

Darfst du aber leider nicht. Bzw. musst du es zumindest aufbewahren, bis der von dir benachrichtigte Händler es abholen lässt. Siehe § 241a Abs.2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html), und auch hier (http://www.juraforum.de/forum/verbraucherrecht/a241a-bgb-lieferung-unbestellter-sachen-130082).

Ich würde sie anrufen, und wenn sie dich fragen ob du es zurückschickst (Retourschein!) mal nach einem Gutschein für deine Mühen:D fragen. Zehn oder Zwanzig Euro, irgendwas kann man immer gebrauchen. Oder man verschenkt ihn halt.

StarGoose
2012-03-26, 16:11:11
du hättest also keine moralischen bedenken schlicht das gesetz zu brechen
(du weist schon das bissel kit das die gesellschaft am auseinanderbrechen in die anarchie hindert)
und auch nicht dich am eigentum anderer auf das du schlicht kein anspruch hast hast illegal zu bereichern?
interessant^^

wo wohnst du gleich? ich komm mal mit dem möbellaster vorbei. mal sehen wie deine moralischen bedenken dann aussehen wenn du auf dem boden schlafen kannst ^^
oh und kontonummer bitte mit dazu... die blöden zahlen da drauf nerven doch auch nur oder?
und weil es so schön ist darfst du den kram auchnoch selber einladen.. für lau.. lohn für deine arbeit und deine leistung lassen wir heute mal weg
nach meiner einschätzung bist du "groß genug" das alles wegzustecken
sollte ich mich irren... was solls

mann mann mann
wenn dir einer aufm schulhof den kaugummi klaut oder im supermarkt der kaffee an der kasse 10cent teurer ist als im ragal ausgewiesen rumheulen
aber bei falsch gelieferten 300,- sachen ist das plötzlich alles egal?
sachma gehts noch?

Fiedler
2012-03-26, 19:38:32
du hättest also keine moralischen bedenken schlicht das gesetz zu brechen
(du weist schon das bissel kit das die gesellschaft am auseinanderbrechen in die anarchie hindert)
und auch nicht dich am eigentum anderer auf das du schlicht kein anspruch hast hast illegal zu bereichern?
interessant^^

Du hast aber schon gelesen das ich keine moralische, aber juristische Bedenken habe?
Nimm mal den Fall daß der TS das 300€ Teil aufgrund einer Verwechselung in der Kundenkartei des Versenders, ohne das er aktuell etwas bestellt hat, zugesendet bekommen hätte. Dann sieht das Gesetz es ausdrücklich vor daß der Gegenstand in seinen Besitz übergeht. Bzw. das er bis an sein Lebensende mit dem Teil machen kann was er will, einschließlich zerstören.
Kein Grund sich so aufzuregen.

StarGoose
2012-03-26, 20:22:03
Ich hätte keine moralischen bedenken das Paket zu behalten

punkt

es ist auch keine unaufgeforderte lieferung er hat im gegenteil sehrwohl dazu aufgefordert
nämlich indem er eine rma durchgeführte und der nachbar als erfüllungsgehilfe der post bzw. des absenders hat es verschlampt
es wurde in der annahme das paket ist verloren gegangen ersatz geliefert
nun ist es beim ursprünglichen empfänger auch aufgetaucht

ich wüsste nicht wie der empfänger den inhalt jetzt auchnoch in seinen besitzt bringen könnte
das einzige wobei er sich sträuben könnte währe wiedrum als erfüllungsgehilfe des versenders das ding zur post zu schleppen und dabei gewisse risiken des verlustes oder der beschädigung einzugehen
der versender müsste im grunde dafür sorgen dass die fehlieferung bei ihm an der türe abgeholt wird
bis zu dem zeitpunkt hat er wiederum auf das eigentum anderer sorgsam zu achten

der ganze juristische schmuh ist mir aber eigentlich zuwider
JEDER sollte die korrekte verfahrensweise rein intuitiv ausführen und sich nicht irgendwelche winkelzüge anfangen zu überlegen wie man doch noch den kram behalten kann

wer so anfängt dem wünsch ich in dem falle das schlicht mal die polizei vor der türe steht und zur klärung des schverhaltes nicht nur erstmal die herausgabe der sendung verlangt sondern denjenigen zur feststellung der person und des geisteszustandes erstmal mit auf die wache nimmt
inkl amtlicher rektalüberprüfung^^

schon auch nur bei dem gedanken daran den kram zu behalten überhaupt noch von moral zu sprechen erzeugt bei mir einen würg reflex und den wunsch solche typen auf den mond zu schießen^^