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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauerauftrag zurück buchen


Sentionline
2012-04-02, 21:29:58
Hallo leute!

Bin jetzt überfragt und Google spuckt nichts brauchbares aus. Ich habe einen Dauerauftrag am laufen, der jeden Monat am 2. überwiesen wird.

Am Donnerstag (30.03.) habe ich Online den Überweisungsauftrag um einen Monat vorgeschoben. Habe TAN eigegeben usw. Alles OK. Am Montag 02.04. wurde trotzdem abgebucht. Wie ärgerlich...

Kann ich das Rückbuchen lassen? Der Dauerauftrag an sich soll ja an sich stehen bleiben, kann aber nicht wissen, das ich online 2 Wochen vorher die Modalitäten ändern sollte. In den Unterlagen finde ich zu diesem Thema nicht viel. Kreditinstitut ist die Sparkasse.

Hoffe auf mithilfe und Danke euch schonmal.

lg

Zergra
2012-04-02, 21:34:45
Hast du schonmal angerufen oder am besten gleich hinfahren ?

Sentionline
2012-04-02, 21:37:01
Anrufen ja, sind ja nur bis 18Uhr da. Habe das erst vorhin gesehn das die abgebucht haben. Kontrollieren tut man sein Konto ja nicht jede Stunde.

Fahre morgen hin, laut Google stehn die Karten eher schlecht. :frown:

Falk
2012-04-03, 15:23:44
Da hast Du keine Chance, von Dir veranlasste Überweisungen können nicht zurückgeholt werden. Lass Dir das Guthaben vom Empfänger zurück zahlen oder lass es für den nächsten Monat stehen.

Sentionline
2012-04-03, 15:27:07
So, Rückbuchungen sind "Unmöglich" laut Sparkasse. Eine Änderung eines Dauerauftrags muss 2-3 Tage vorher erfolgen. Um das Geld wieder zu bekommen, muss man sich mit dem Zahlungsämpfänger in Verbindung setzen und eine Rücküberweisung verlangen.

Online(-änderungen) sind scheinbar nicht gleichzusetzen mit => schnell.

Fazit; Nicht möglich

GSXR-1000
2012-04-03, 15:33:32
So, Rückbuchungen sind "Unmöglich" laut Sparkasse. Eine Änderung eines Dauerauftrags muss 2-3 Tage vorher erfolgen. Um das Geld wieder zu bekommen, muss man sich mit dem Zahlungsämpfänger in Verbindung setzen und eine Rücküberweisung verlangen.

Online(-änderungen) sind scheinbar nicht gleichzusetzen mit => schnell.

Fazit; Nicht möglich
Korrekt. Seit 01.01.2011 sind im Zuge der europäischen Harmonisierung im Zahlungsverkehr sämtliche auf elektronischem Wege veranlasste Zahlungen im moment der einreichung unumkehrbar auszuführen. Zudem sind die Banken nicht mehr verpflichtet zu überprüfen, ob angegebener Zahlungsempfänger und Kontoinhaber übereinstimmen. Die Zahlung wird ausschliesslich aufgrund der in der überweisung angegebenen BV ausgeführt.