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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein - Behandlung verschweigen


GastGastGast
2012-04-17, 13:03:38
Hi Leute, ich habe meinen Autoführerschein bereits einige Jahre.

Ich hab mich jetzt bei einer Fahrschule wegen Motorradführerschein angemeldet. Da musste ich einen Fragebogen ausfüllen, wo u.A. auch die Frage auftauchte, ob ich schonmal wegen "seelischer/geistiger Probleme in Behandlung (ambulant/stationär), wenn ja wann:" war.

War etwas überrumpelt von dem Fragebogen. Ich war tatsächlich mal in ambulanter Behandlung. (Meinen Autoführerschein hatte ich schon vorher gemacht - da musste ich also nicht lügen).

Nun hatte ich angst, dass sie mir nicht nur den neuen FS verwehren, sondern eventuell auch den alten anzweifeln, obwohl ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin. Andere Sache ist, dass meine noch relativ neue Freundin dabei war, die von der Behanldung damals auch nichts weiß bisher. Ich habe also "nein" angekreuzt.

Nun weiß ich nicht genau ob ich das wirklich so lassen soll. Ich hab hier nur den Durchschlag, das Original hat die Fahrschule, wo ich heute das erste mal hingehe zum Theorieunterricht.

Was würdet ihr machen?

IchoTolot
2012-04-17, 22:55:59
Such dir eine andere Fahrschule. O_o

Was geht die das an?? Deren Job ist es, dir Motorradfahren beizubringen, das war´s. Was maßen die sich an, dich zu beurteilen ob man dich auf die Straße lassen darf. Wenn du da warum auch immer trotzdem hin willst, dann würde ich das nicht ausfüllen und leer lassen. Und wenn die fragen, dann würde ich fragen, warum die das wissen wollen.

Shaft
2012-04-17, 23:31:46
Ignorieren, bzw. falsche Angabe, geht denen sowie so nichts an.

Sollte auch nicht relevant sein, solange nicht im Zusammenhang der Krankheit Verkehrsdelikte vorliegen und dies ist nunmal nicht der Fall.

Anders es ist aktuell und du nimmst verschreibungspflichtige Medikamente, die Einfluss auf das Fahrverhalten haben usw...

derpinguin
2012-04-17, 23:45:46
So einen Fragebogen hab ich noch nie gesehen und auch noch von keinem gehört, der sowas vorgelegt bekommen hätte in der Fahrschule.
ich würde mir einen anderen Anbieter suchen.

[dzp]Viper
2012-04-17, 23:54:43
Wahrscheinlich will die Fahrschule sich einfach nur absichern. Mehr nicht. Ist trotzdem eine freiwillige Angabe.

GastGastGast
2012-04-18, 07:57:15
Hallo, also das ist ein Beiblatt zum Antrag an die Führerscheinstelle. Das ist also nix von der Fahrschule direkt, hab mich da falsch ausgedrückt. Hab im Moment original und Durchschlag noch da.

Ist halt die Frage ob da irgendwann mal was auf mich zukommen könnte wie fehlender Versicherungsschutz o.Ä. aufgrund falscher Angaben.

Die andere Frage ist, ob das dann gleich beide Führerscheine beträfe. Hab wirklich keine Ahnung, weiß aber auch nicht wie die Fahrschule reagiert, wenn ich da was sage. (war bisher eh nicht möglich, da das Sprechzimmer immer voll war)

Da steht zwar, dass es sich um freiwillige Angaben handelt, aber macht man sich nicht arg verdächtig, wenn man genau eine Frage nicht geantwortet?

Es steht noch da, dass bei Bedenken ärtliche Gutachten gefordert werden können. Ich will eigentlich keine schlafenden Hunde wecken, da es auch keine Probleme seit Jahren gab/gibt.

Die Formulierung ist durchaus Standard, zB auch hier:

http://www.kreis-kleve.de/c12570cb0037ac59/files/he%20110707%20antrag%20erteil.neu.erw.%20fe.pdf/$file/he%20110707%20antrag%20erteil.neu.erw.%20fe.pdf

(ist nicht mein Landkreis, nur ein Beispiel)

Pana
2012-04-18, 08:55:01
Also im Zweifel hat man doch die meisten Arztbesuche im Laufe seines Lebens völlig vergessen, oder? :)

derpinguin
2012-04-18, 11:13:31
Lass die Angabe einfach weg. Da macht sich niemand verdächtig mit.

Wurschtler
2012-04-18, 11:41:13
Viper;9256910']Wahrscheinlich will die Fahrschule sich einfach nur absichern. Mehr nicht. Ist trotzdem eine freiwillige Angabe.

Bei Vorstellungsgesprächen darf ja auch so einiges nicht gefragt werden und wenn man es trotzdem gefragt wird, dann DARF man auch LÜGEN.

Ich weiß aber nicht, ob das in diesem Fall hier auch gilt.

GastGastGast
2012-04-18, 11:43:17
Lass die Angabe einfach weg. Da macht sich niemand verdächtig mit.

Hmm muss ich nochmal nach nem neuen Formular fragen ^^

sei laut
2012-04-18, 11:57:57
Nun hatte ich angst, dass sie mir nicht nur den neuen FS verwehren, sondern eventuell auch den alten anzweifeln, obwohl ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin.
Das passiert höchstens, wenn du Scheiße baust. Aber auch dann eher wegen körperlichen Merkmalen (z.B. falsche/keine Brille) und nicht wegen einer psychischen Behandlung - sofern du natürlich normal wirkst. ("normal" gibts ja eh nicht)

AlecWhite
2012-04-18, 12:03:38
Ich finde es äußerst naiv zu sagen: "Geht niemanden was an"!

Die Angabe ist für die Führerscheinstelle wichtig: Auch wenn die Erkrankung bzw. Einschränkung für das Fahren nicht relevant ist, wäre die nachträgliche Feststellung dass du bei deinem Antrag gelogen bzw. zumindest fahrlässig gewesen bist, ein Grund dir im Nachheinein die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Sprich: Du hast zwar einen Führerschein, fährst dennoch ständig ohne. Falls du mal in einen Unfall kommen solltest, dann wird es richtig böse.

GastGastGast
2012-04-18, 12:12:04
Ich hab den Antrag jetzt mal neu ausgedruckt und die eine Angabe weggelassen.

Ganz unten ist noch ein Feld mit Erkrankungen "Sonstiges:_____ ja/nein"

Das hab ich auch weggelassen, mir fällt zwar nichts akutes ein, aber wer weiß was für ein Strick einem wegen irgendwas aus der Vergangenheit gedreht werden kann.

Wie gesagt im Formular steht:

Angaben sind freiwillig, bei Bedenken kann ein ärztliches Zeugnis gefordert werden.

Heißt das, wenn sie das wegen der fehlenden Angabe fordern können, dass mich der Amtsarzt begutachtet?

Feststellbar ist imo im Moment nix (ja ich wirke normal! bzw. keine Auffälligkeiten), wenn der aber Zugriff auf die Krankenakte hat, dann ist das ja das gleiche, wie wenn ichs gleich reinschreibe...?!

-|NKA|- Bibo1
2012-04-18, 13:17:13
War der Fragebogen "amtlich" oder von der der Fahrschule?
Ich weiß ja nicht wie heutzutage die Formulare sind, aber im "Zweifelsfall" sollte man bei der Wahrheit bleiben.

The_Strip
2012-04-18, 19:09:53
Ich nehme an, es geht um diese Frage:
"Sind Sie wegen nervlicher oder geistiger Erkrankung in
einer Krankenanstalt oder einem Krankenhaus oder einem
Sanatorium behandelt worden?"

Ich würde das als Frage nach einer stationären Behandlung auffassen und demnach wahrheitsgemäß "Nein" ankreuzen, du warst ja nur ambulant in Behandlung.
Da freiwillig, würde ich alle Antworten weglassen. Fehlt nur eine Antwort macht das den Bearbeiter wohl eher stutzig.
Zur "Falschaussage" steht ja extra unten, dass alle Fragen korrekt beantwortet wurden...

derpinguin
2012-04-18, 22:55:21
Mir ist immer noch nicht ganz klar was die das angeht. Ich hatte auch bei keinem Führerschein einen solchen Fragebogen in der Hand.

(del)
2012-04-18, 23:07:41
Bleib bei der Wahrheit. Wenn du auf Nachfrage nicht plausibel erklären kannst, wieso du in Behandlung warst, ist das ein klares Indiz dafür, dass du für das Führen von Fahrzeugen noch weniger geeignet bist als einen harmlosen Sachverhalt aufzuklären.

GastGastGast
2012-04-19, 07:51:48
Ich nehme an, es geht um diese Frage:
"Sind Sie wegen nervlicher oder geistiger Erkrankung in
einer Krankenanstalt oder einem Krankenhaus oder einem
Sanatorium behandelt worden?"

Ich würde das als Frage nach einer stationären Behandlung auffassen und demnach wahrheitsgemäß "Nein" ankreuzen, du warst ja nur ambulant in Behandlung.
Da freiwillig, würde ich alle Antworten weglassen. Fehlt nur eine Antwort macht das den Bearbeiter wohl eher stutzig.
Zur "Falschaussage" steht ja extra unten, dass alle Fragen korrekt beantwortet wurden...

In der Frage steht "stationär/ambulant" drin. 3 Wochen war ich zudem zur Beobachtung in einer Tagesklinik, was wohl als teilstationär gilt. Danach war ich halt wirklich einige Monate(!) krankgeschrieben und ambulant in Behandlung, weil die alles mögliche getestet haben.

Da es sich über einen Jahreswechsel hinzog müsste ich schreiben 2005/2006. Und da hab ich eben überlegt lieber gar nichts zu schreiben und die Frage auszulassen. Es wurden aus Unwissenheit Diagnosen gestellt, die über die Schlafprobleme hinausgehen. Ich war damals aber einfach so fertig weil ich einfach immer totmüde war, dass ich das alles mit mir machen lassen habe.

Ich hab ja nun 3 Optionen:

Gar nichts ausfüllen... dann muss ich garantiert zum Amtsarzt; die eine Frage weglassen; oder reinschreiben 2005/2006 und das ambulant unterstreichen.

Alles Mist, wie ich finde... :/

Im Moment habe ich mich noch nicht endgültig für eine Option entschieden.

rotkäppchen
2012-04-25, 22:35:19
um von anderen ärzten überhaupt irgendwelche daten zubekommen, die schon jahre zurückliegen, benötigen die ärzte deine schriftliche einverständis zur schweigepflichtentbindung.

Heelix01
2012-04-26, 08:12:54
Einfach richtig ausfüllen Bsp.: 12/06 bis 02/07 . Entzogen einfach so wird da eigentlich nichts, im Zweifel musst nochmal vorstellig werden dem sagst wieso damals und gut.

Die Angabe ist schon nicht soo unwichtig Leute mit einer ernsthaften Störung sollen kein Auto fahren! Zumindest dann nicht wenn sie den Verkehr negativ beeinflussen können.

GastGastGast
2012-04-26, 08:23:46
Ich war gestern bei der Fahrschule, und die haben gesagt, dass sich die Angaben nur auf die letzten 5 Jahre beziehen. Demnach sollte ich nein ankreuzen und fertig.