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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitmieter beansprucht meinen Stellplatz


DanMan
2012-05-07, 20:04:08
...für den ich Geld bezahle, und der in meinem Wohnungsübergabeprotokoll (von beiden Parteien unterschrieben) mir zugeteilt wurde (Plätze sind durchnummeriert). Im Mietvertag steht nur, dass ich einen kriege, nicht welcher.

Er behauptet einfach, dass der Vermieter ihm den schon vorher zugesprochen hätte, kann aber nix schriftliches vorweisen. Beruft sich lediglich auf einen Aushängeplan im Treppenhaus. Der Vermieter selbst hat sich mir gegenüber nicht dazu geäußert. Das erste Mal hat der andere Mieter sich Anfang Februar beschwert.

Ich weiß, hier ist keiner Anwalt, aber wie seht ihr das? Wenn er nix schriftliches hat, was will er dann? Kann ja jeder kommen, oder? Die Vormieter hatten auch auf dem gleichen Parkplatz gestanden.

derpinguin
2012-05-07, 20:07:35
Verstehe ich das richtig, dass du definitiv eine Nummer zugeteilt bekommen hast? Dann hat der andere einfach gelitten, IMHO.

Simon Moon
2012-05-07, 20:12:08
Ich weiß, hier ist keiner Anwalt, aber wie seht ihr das? Wenn er nix schriftliches hat, was will er dann? Kann ja jeder kommen, oder? Die Vormieter hatten auch auf dem gleichen Parkplatz gestanden.

Richtig. Sowie du das schilderst, solltest du dich eher darum kümmern, wie du dein Recht durchsetzt, als dich zu fragen, ob du überhaupt im Recht bist.

Schau mal für eine Aussprache zwischen den beteiligten Parteien und nimm deine Belege mit.

DanMan
2012-05-07, 20:12:45
Verstehe ich das richtig, dass du definitiv eine Nummer zugeteilt bekommen hast? Dann hat der andere einfach gelitten, IMHO.
Ja, hab einen Parkplatz mit bestimmter Nr. zugeteilt bekommen. Mir flattert jetzt alle 6-8 Wochen immer wieder einer seiner Erinnerungszettel ins Haus, obwohl ich ihm beim ersten Mal schon schriftlich meinen Standpunkt erklärt habe.

derpinguin
2012-05-07, 20:13:54
Wenn er nichts vorzuweisen hat zeig ihm doch einfach dein Übergabeprotokoll und den Rest ignorierst du einfach.

Zwergi
2012-05-07, 20:15:40
Kannste getrost ignorieren oder ihm halt das Übergabeprotokoll unter die Nase halten. Wenn der Parkplatz dir zugeteilt wurde und du hast es schriftlich, gibts doch keinen Streitpunkt. ;)

Lokadamus
2012-05-07, 20:20:30
Er behauptet einfach, dass der Vermieter ihm den schon vorher zugesprochen hätte, kann aber nix schriftliches vorweisen. Beruft sich lediglich auf einen Aushängeplan im Treppenhaus. Der Vermieter selbst hat sich mir gegenüber nicht dazu geäußert. Das erste Mal hat der andere Mieter sich Anfang Februar beschwert.mmm...

Ist er ein Mitmieter oder Untermieter?
Sind die Stellplätze fest den Wohnungen zugeteilt oder sind noch welche frei?
Kostet der Stellplatz extra oder ist er fest in der Miete enthalten?
Der Vermieter wird sich hier heraus halten. Was soll er auch machen? Er ist nicht für euren Wohnfrieden zuständig.

DanMan
2012-05-07, 20:29:13
Eigentlich ist mir die Sache ja auch klar. Das einzige, was mich zweifeln lässt ist, ob die vermeindliche mündliche Absprache am Ende mehr zählt, als mein Schriftstück, wenn der Vermieter die Behauptung des anderen bestätigen sollte.

Sonst sehe ich mich im Recht, weshalb ich auch nicht einsehe ihm irgendwelche Beweise zu unterbreiten. Mehr als Behauptungen aufgestellt hat er ja auch nicht. Zumal er meine Rechtfertigung komplett zu ignorieren scheint. Wenn er mir nicht glaubt kann er ja die Vermieter fragen, die haben schließlich eine Kopie des Protokolls.

Lyka
2012-05-07, 20:31:00
Schriftlichkeit > mündliche Vereinbarung
immer. Er versucht aktuell nur noch, dich von deinem Platz wegzuekeln.

DanMan
2012-05-07, 20:35:58
Schriftlichkeit > mündliche Vereinbarung
immer. Er versucht aktuell nur noch, dich von deinem Platz wegzuekeln.
Gibts da nicht so 'ne Klausel von wegen "...im Irrtum abgeschlossene Rechtsgeschäfte/Verträge..."? Das und wegen 2vs1.

Ganz bitter wäre natürlich, wenn die beiden nachträglich einen rückdatierten Vertrag abschließen (der Sohn meiner Vermieter ist mit dem irgendwie befreundet...)

Lyka
2012-05-07, 20:40:36
tja, wenn das schon über Monate so geht... und er nicht auf die Idee gekommen ist... :uponder:

Plutos
2012-05-07, 20:56:50
Ein wirksamer Vertrag bedarf nicht unbedingt der Schriftform. Aber das ist in Zeiten, wo eigentlich jedem klar ist "Was ich nicht schriftlich hab, hab ich gar nicht" ein überaus theoretisches Argument im Sinne von "Recht haben" vs. "Recht bekommen". Ohne Mitwirkung des Vermieters wird sich das kaum abschließend klären lassen - wenn er den Stellplatz mündlich an X und schriftlich an dich vermietet, ist das erstmal sein Fehler. Im beiderseitigen Interesse solltet ihr euch also an den Vermieter wenden, könnte ja schließlich sein, dass der euch einfach über's Ohr haut und euch beide jeweils für denselben Stellplatz zahlen lässt.

Pompos
2012-05-07, 21:13:26
Sind denn alle anderen Plätze besetzt? Also muss dein Mitmieter aktuell auf der Straße einen Platz suchen?

Für mich hört es sich einwenig danach an, dass die beiden sich um den besseren Stellplatz streiten. In dem Fall hätte der TE wohl das Nachsehen. Sein Vertrag mit dem Vermieter wird ja eingehalten, da er ja einen Stellplatz bekommt.

PedarPan
2012-05-07, 21:37:56
[...]
Ich weiß, hier ist keiner Anwalt, aber wie seht ihr das? Wenn er nix schriftliches hat, was will er dann? Kann ja jeder kommen, oder? Die Vormieter hatten auch auf dem gleichen Parkplatz gestanden.

Die Sache an sich scheint relativ eindeutig. Immerhin hast du ein schriftliches Übergabeprotokoll vorzuweisen und er "nichts". Zumal ja bisher auch unstreitig ist, dass dir zuerst Besitz am Mietgegenstand eingeräumt wurde (wichtig). Insofern sei auch noch erwähnt, dass du gar nicht Anspruchgegner des "Mitmieters" bist, dass ist nämlich dessen (angeblicher) Vermieter.

Spaßeshalber erwähne ich noch den § 859 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html), aber bitte mit Vorsicht genießen. :)

DanMan
2012-05-07, 22:31:10
Sind denn alle anderen Plätze besetzt? Also muss dein Mitmieter aktuell auf der Straße einen Platz suchen?

Für mich hört es sich einwenig danach an, dass die beiden sich um den besseren Stellplatz streiten. In dem Fall hätte der TE wohl das Nachsehen. Sein Vertrag mit dem Vermieter wird ja eingehalten, da er ja einen Stellplatz bekommt.
Es sind noch Stellplätze frei. Ihm gefällt wohl nur meiner besser (ein paar Meter näher an der Haustür).

TE=Threadersteller=Ich? Ich hab doch geschrieben, dass die Plätze nummeriert sind, und ich eine Nr. in meinem Ügp. stehen habe. Wieso soll ich dann das Nachsehen haben? Ich glaube er hat das nicht, sonst hätte er den Trumpf wohl schon gespielt.

Dicker Igel
2012-05-07, 22:36:27
Beruft sich lediglich auf einen Aushängeplan im Treppenhaus.

Wie kann man sich das vorstellen? Vom Vermieter samt Unterschrift in einem verschloßenen Kasten, oder?

Exxtreme
2012-05-07, 22:59:26
Was sagt der Vermieter zu dem Thema? Weicht er da aus? Wenn ja dann drohe ihm den Stellplatz zu kündigen da du es nicht einsiehst dafür zu zahlen.

PedarPan
2012-05-07, 23:00:47
Wie kann man sich das vorstellen? Vom Vermieter samt Unterschrift in einem verschloßenen Kasten, oder?

Wenn sein Übergabeprotokoll (samt Anhang) eine andere Nummerierung vorsieht, ist dürfte diese Vertragsbestandteil geworden sein. Hierzu wäre interessant, was zu dem Übernahmeprotokoll im Mietvertrag steht.

Was im Treppenhaus hängt wäre dann ziemlich egal (, da nicht Vertragsbestandteil).

Was sagt der Vermieter zu dem Thema? Weicht er da aus? Wenn ja dann drohe ihm den Stellplatz zu kündigen da du es nicht einsiehst dafür zu zahlen.

Wieso das? Er parkt doch (noch) auf diesem.

Dicker Igel
2012-05-07, 23:40:03
Naja, wenn der Vermieter diesen Plan nachweislich gemacht und im Haus aufgehangen hat, wäre es ja schon ein Widerspruch in sich. Dass diese Nummer im Übergabeprotokoll steht finde ich auch sehr seltsam, denn darin wird doch meist nur der Zustand der Wohnung ab Einzug beschrieben. Hier wird auch von "Metern" und "Haustür" geschrieben, da greift dann mMn auch eher: Der Klügere gibt nach.

PedarPan
2012-05-07, 23:56:45
Naja, wenn der Vermieter diesen Plan nachweislich gemacht und im Haus aufgehangen hat, wäre es ja schon ein Widerspruch in sich.[...]

Die Frage ist doch viel eher, ob dieser Plan Bestandteil des Mietvertrages geworden ist. Dies kann durch Umwege z.B. über eine Hausordnung der Fall sein. Nur dann gibt es einen Widerspruch innerhlab ein und desselben Vertrages.

[...] Dass diese Nummer im Übergabeprotokoll steht finde ich auch sehr seltsam, denn darin wird doch meist nur der Zustand der Wohnung ab Einzug beschrieben.[...]


Das lässt darauf schließen, das bewusst dieser (bestimmte) Parkplatz mitübergeben wurde.

Hier wird auch von "Metern" und "Haustür" geschrieben, da greift dann mMn auch eher: Der Klügere gibt nach.

Kommt immer darauf an, wie wichtig einem die Sache ist.

DanMan
2012-05-08, 00:00:44
Wie kann man sich das vorstellen? Vom Vermieter samt Unterschrift in einem verschloßenen Kasten, oder?
Nee, einfach offen an's schwarze Brett gepinnt und schon mit Tippex drin rumgeschmiert...

Wenn das Ügp. von beiden Parteien unterschrieben wurde, dann gilt das ja wie ein Vertag so weit ich das gelesen habe.

Ich will nicht klein beigeben, weil sonst noch der Nächste kommt, der meint irgendwas zu wollen. Zumal der Herr sich mir gegenüber schon mal unkooperativ gezeigt hat, aber das ist eine andere Geschichte.

Rooter
2012-05-08, 00:07:35
Keine Ahnung warum hier noch Zweifel bestehen. Angebliche mündliche Vereinbarung? Öffentlicher Aushang? Wen interessiert das, der TS hat einen unterschriebenen Mietvertrag in dem eindeutig festgehalten wird dass dieser Stellplatz ihm gehört. Erkläre das dem Knilch und wenn er das nicht einsehen will verweise ihn an den Vermieter, wenn's gar nicht anders geht holst du diesen selbst hinzu.

MfG
Rooter

DanMan
2012-05-08, 00:11:48
Keine Ahnung warum hier noch Zweifel bestehen. Angebliche mündliche Vereinbarung? Öffentlicher Aushang? Wen interessiert das, der TS hat einen unterschriebenen Mietvertrag in dem eindeutig festgehalten wird dass dieser Stellplatz ihm gehört. Erkläre das dem Knilch und wenn er das nicht einsehen will verweise ihn an den Vermieter, wenn's gar nicht anders geht holst du diesen selbst hinzu.

MfG
Rooter
Ja, das scheint mir auch der Konsenz zu sein. Ich werde noch einen evtl. 3. "Liebesbrief" abwarten (der ist immer unterwegs und kaum anzutreffen, und ich renn ihm nicht hinterher - er will ja was), und dann die Sache ein für alle mal beenden.

...with fire. ;)

Danke für die Beiträge.

PedarPan
2012-05-08, 00:48:43
[...]Wen interessiert das, der TS hat einen unterschriebenen Mietvertrag in dem eindeutig festgehalten wird dass dieser Stellplatz ihm gehört.[...]

Der TS hat ein Übergabeprotokoll. Wichtig ist hier, was im eigentlich Mietvertrag zum Übergabeprotokoll steht. Wobei davon auszugehen ist, dass dieses in den Mietvertrag mit einbezogen wurde.

Am Rande: Ein Mietvertrag begründet nur einen Überlassungssnspruch des Mieters gegen den Vermieter. Kann der Vermieter diesen nicht erfüllen, weil er die Sache bereits an wen anders vermietet und überlassen/übergeben hat wird es problematisch. Der Mieter ohne Besitz an der Sache schaut dann in die Röhre und darf sich mit Schadenersatz oder anderen Späßen begnügen.

Annator
2012-05-08, 08:26:16
Der TS hat ein Übergabeprotokoll. Wichtig ist hier, was im eigentlich Mietvertrag zum Übergabeprotokoll steht. Wobei davon auszugehen ist, dass dieses in den Mietvertrag mit einbezogen wurde.

Am Rande: Ein Mietvertrag begründet nur einen Überlassungssnspruch des Mieters gegen den Vermieter. Kann der Vermieter diesen nicht erfüllen, weil er die Sache bereits an wen anders vermietet und überlassen/übergeben hat wird es problematisch. Der Mieter ohne Besitz an der Sache schaut dann in die Röhre und darf sich mit Schadenersatz oder anderen Späßen begnügen.

Dann kann er ja die Miete kürzen wenn er keinen Stellplatz hat dafür aber bezahlt.

V2.0
2012-05-08, 08:57:34
Es besteht ein Anspruch auf einen Stellplatz, nicht auf einen bestimmten. Der Vermieter kann die Verteilung neu regeln, sofern im Mietvertrag nicht explizit ein bestimmter Stellplatz genannt wird. Das Übergabeprotokoll regelt nur, welcher zu diesem Zeitpunkt zur Nutzung zugewiesen wurde.

Der Plan im Hausflur kann hier durchaus gültig sein. Der einzig sinnvolle Ansprechpartner ist hier der Vermieter.

Surrogat
2012-05-08, 10:05:32
nur mal zum Verständnis @TS
Du bekommst von dem Vermieter einen nummerierten Stellplatz fest zugewiesen für den du monatlich Kohle abdrückst, lässt dir dann aber von einem dahergelaufenen Hirni erzählen das es seiner ist und rennst dem Typen auch noch dauernd hinterher um irgendwas mit ihm zu diskutieren, was nicht dein Problem ist?
Zudem bombardiert er dich mit irgendwelchen Briefchen und erweckt scheinbar unterschwellig Schuldgefühle in dir?

Ich glaube du hast noch ganz andere Probleme als den Stellplatz!

Solchen Typen zeigt man spätestens beim stellen von irgendwelchen kruden Ansprüchen was ne Harke ist und das genau einmal, danach kommt dann der Arm des Gesetzes, sonst lernen die das nämlich nie!

PS: frag den Vermieter doch ob du ein Schild mit deinem Kennzeichen an dem Stellplatz anbringen kannst, natürlich nicht in Beton gegossen, aber so das es klar ist wer da stehen darf und wer nicht

DanMan
2012-05-08, 18:24:42
@Surrogat: lies erst mal den Thread richtig bevor du deinen Senf abgibst. Andere haben es ja auch verstanden.

@Thema: Fakt ist, dass er sich an den Vermieter, und der wiederum an mich wenden müsste. Der andere Mieter hat mir schließlich gar nix zu sagen. Denn, wie geschrieben, da könnte ja jeder kommen und einfach Behauptungen aufstellen. Der Vermieter äußert sich aber nicht, ergo bleibt alles wie es ist.
Das werde ich dem Mieter gleich noch perönlich verklickern - er traut sich ja scheinbar nicht mir sein Anliegen ins Gesicht vorzutragen.

Lyka
2012-05-08, 18:36:10
wie sähe es aus, wenn er auf deinem Platz parken würde? Die ganze Sache mit Abschleppwagen etc? :D

[dzp]Viper
2012-05-08, 18:40:13
Also du hast es Schriftlich und einen Vertrag für den Stellplatz. Das heißt er ist erstmal deine. Da gibts nichts zu rütteln. Das ist so.

Wenn der Vermieter nun dem anderen Mitmieter ebenfall einen Stellplatz zugesichert hat (mündlich) und dies der selbe Stellplatz war wie deiner, dann soll sich dein Mitmieter bitte direkt an den Vermieter wenden.

Wieso? Dann hat der Vermieter einen Fehler gemacht und nicht du oder dein Mitmieter! Also muss das auch der Vermieter klären!

Also bitte verweise deinen Mitmieter freundlich auf den Vermieter. Wenn der Vermieter merkt, dass er einen Fehler gemacht hat, dann soll der Vermieter dem Mitmieter eben den Stellplatz daneben geben...

Das alles ist jedenfalls nicht dein Problem - also verweise an den Vermieter!

Gast
2012-05-08, 20:05:34
wie sähe es aus, wenn er auf deinem Platz parken würde? Die ganze Sache mit Abschleppwagen etc? :D
Wie soll das schon aussehen? Wer bestellt bezahlt. Ganz einfach. Du müsstest die Kosten fürs abschleppen per Gericht einklagen.

DanMan
2012-05-09, 00:44:19
wie sähe es aus, wenn er auf deinem Platz parken würde? Die ganze Sache mit Abschleppwagen etc? :D
Den müsste ich ja erst mal selber bezahlen, nene. Außerdem bin ich ja nicht der Querulant, der sowas nötig hat.

@Viper: Jo, sehe ich ja auch so.

1234567
2012-05-09, 01:06:38
Ich hatte mal so ein ähnlichen Fall und kann nur sagen Vertrag ist Vertrag und der Mitmieter hat gegenüber dir nichts zu Kamelen. Wenn er ein Problem hat, so er sich an den Vermieter wenden und nicht an dich Punkt ende aus.
Da du ein schriftlichen Vertrag hast und der nur ein mündlichen gilt hier in D der schriftliche, der Vermieter kann ihm 1000 mal versprochen haben das er dein Platzt bekommt, aber das ist absolut EGAL du hast es schriftlich, also zurücklehnen und sich nicht aufregen.
Noch ein Tipp, gehe keinen Tausch ein behalte dein Platz, denn gibt du hier nach wirst du es in Zukunft auch nicht leichter haben der Mieter wird jede kleine Pillepalle beim Vermieter gegen dich geltend machen

Simon Moon
2012-05-09, 19:23:14
Gibts da nicht so 'ne Klausel von wegen "...im Irrtum abgeschlossene Rechtsgeschäfte/Verträge..."? Das und wegen 2vs1.

Ganz bitter wäre natürlich, wenn die beiden nachträglich einen rückdatierten Vertrag abschließen (der Sohn meiner Vermieter ist mit dem irgendwie befreundet...)

So dumm wird er wohl nicht sein. Immerhin wirst du ja belegt haben, dass du das gezahlt hast. Da kann er dann wählen, zwischen Urkundenfälschung (rückdatierter Vertrag) oder Betrug (doppelt Vermieteter Parkplatz).

Also, mach dir weniger Gedanken ob du Recht haben könntest, guck endlich mal zu dass du Recht bekommst. Durch zupflastern des Forums mit paranoiden Verschwörungstheorien wirst du das auf jeden Fall aber nicht bekommen.



@Thema: Fakt ist, dass er sich an den Vermieter, und der wiederum an mich wenden müsste. Der andere Mieter hat mir schließlich gar nix zu sagen. Denn, wie geschrieben, da könnte ja jeder kommen und einfach Behauptungen aufstellen. Der Vermieter äußert sich aber nicht, ergo bleibt alles wie es ist.

Nö. Du schreibst dem Vermieter einen eingeschriebenen Brief, dass er zu dieser Sache Stellung beziehen muss und du dich sonst an die zuständige Behörde wendest. Dazu setzt du noch eine akzeptable Frist (bspw. 2Wochen, 1Monat ... je nachdem wie dringend es dir ist, weniger würd ich aus Höflichkeit nicht setzen bzw. musst du natürlich noch 1 - 2 Tage Versand auf die Frist rechnen) und wartest ab. Sollte er sich nach verstreichen der Frist nicht melden, gehst du zur zuständigen Behörde und schilderst denen den Fall. Keine Ahnung was das in Dtl. ist.

Das werde ich dem Mieter gleich noch perönlich verklickern - er traut sich ja scheinbar nicht mir sein Anliegen ins Gesicht vorzutragen.

Ich warte nur darauf, bis "der Mieter" hier einen Thread im Forum aufmacht. ;D

Lawmachine79
2012-05-10, 07:45:35
Die Frage ist doch viel eher, ob dieser Plan Bestandteil des Mietvertrages geworden ist. Dies kann durch Umwege z.B. über eine Hausordnung der Fall sein. Nur dann gibt es einen Widerspruch innerhlab ein und desselben Vertrages.


Da sehe ich keinen Widerspruch. Der Vertrag ist spezieller, weil dieser eben unmittelbar zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt wird.
Man kann überlegen, den Plan als AGB zu sehen - die Pläne werden ja nicht individuell ausgehandelt; außerdem wird das teilweise sogar für den Mietvertrag selbst so gesehen, dann muss das für den Plan erst Recht so sein. Dann verdrängt die schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag diesen Plan, weil sie spezieller ist, §305b BGB.

PedarPan
2012-05-10, 23:10:17
Da sehe ich keinen Widerspruch. Der Vertrag ist spezieller, weil dieser eben unmittelbar zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt wird.
Man kann überlegen, den Plan als AGB zu sehen - die Pläne werden ja nicht individuell ausgehandelt; außerdem wird das teilweise sogar für den Mietvertrag selbst so gesehen, dann muss das für den Plan erst Recht so sein. Dann verdrängt die schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag diesen Plan, weil sie spezieller ist, §305b BGB.

Naja den Widerspruch, wir können es auch anders nennen wenn du dich am Begriff störst siehst du ja auch. Nur hast du zutreffend erläutert, dass in diesem Fall eine spezielle Regelung die allgemeine verdrängt. Dies wollte ich in diesem Zusammenhang gar nicht problematisieren.

Piffan
2012-05-14, 10:31:01
Warum wird hier eigentlich wieder so ein Bohei veranstaltet? Wie weit liegen denn die Parkplätze voneinander entfernt? Ist es nicht einfacher, mal den Vermieter auf seinen offensichtlichen Irrtum hinzuweisen und ihn drum zu bitten, dir eine neue Nummer, diesmal aber bitteschön eine freie Nummer, verbindlich zu geben?

Es ist doch klar was los ist: Der andere hatte den Platz schon, ist ja auch im Aushang vermerkt. Leider ist dem Vermieter ein Malheur unterlaufen, dass seine Liste nicht "up to date war".

Imho hat man erst dann Grund sich aufzuregen, wenn es weniger Plätze gibt als der Vermieter vermietet. Dann ist imho sogar der ganze Vertrag anfechtbar.

Der Fehler liegt beim Vermieter. Klug wäre es jedoch, wenn man sich ohne Aufriss einigt. Wie wäre es, wenn man den Plan heranzieht und den Platz belegt, der eigentlich frei sein müsste?

Man kann es sich natürlich auch mit dem Vermieter verscherzen und einen auf harte Hose machen. Ob das am Ende sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen. Wenn zb. Der Platz nun hundert Meter weiter entfernt liegt, wäre ich auch in Kampfeslaune......ansonsten: Der Klügere gibt nach.

Crazy_Bon
2012-05-14, 10:41:51
Soviel ich verstehe, bekommt jeder Mieter, sofern er Geld dafür zahlt, einen der vorhandenen Stellplätze, die zwar durchnummeriert, aber nicht fest im Mietvertrag oder andersweitig schriftlich zugeteilt sind.
Das heisst aber auch, jeder kann sich hinstellen wohin er will. Daher ist es ratsam vom Vermieter einen festen Stellplatz zugewiesen zu bekommen, bevorzugt seinen Wunschstellplatz.
Was hat sich mit dem Aushängeplan auf sich? Wenn dort die Stellplätze zu den Wohnungen bereits zugewiesen sind und dieser Plan vom Vermieter stammt, dann ist die Sache schon geklärt, oder?
Meine Frage ist, sind die anderen Stellplätze schlechter oder was ist der Grund wieso man einen bestimmten bevorzugt?

Piffan
2012-05-14, 11:55:31
Soviel ich verstehe, bekommt jeder Mieter, sofern er Geld dafür zahlt, einen der vorhandenen Stellplätze, die zwar durchnummeriert, aber nicht fest im Mietvertrag oder andersweitig schriftlich zugeteilt sind.
Das heisst aber auch, jeder kann sich hinstellen wohin er will. Daher ist es ratsam vom Vermieter einen festen Stellplatz zugewiesen zu bekommen, bevorzugt seinen Wunschstellplatz.
Was hat sich mit dem Aushängeplan auf sich? Wenn dort die Stellplätze zu den Wohnungen bereits zugewiesen sind und dieser Plan vom Vermieter stammt, dann ist die Sache schon geklärt, oder?
Meine Frage ist, sind die anderen Stellplätze schlechter oder was ist der Grund wieso man einen bestimmten bevorzugt?

So sehe ich das auch. Wenn man es aus der Perspektive des anderen sieht, der wohl die älteren REchte hat: Nur weil der Vermieter es verpeilt hat, soll er nun einen anderen Platz nehmen, der irgendeinen Nachteil hat. Wie groß die Wegdifferenz nun ist, hat der TE ja noch nicht erwähnt. Aber ohne Grund ist der sicher nicht so "erregt".