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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung & Resturlaub


Showers
2012-05-11, 13:22:52
Ich habe heute zum 15.06.2012 meinen Arbeitsvertrag gekündigt, den ich seit dem 17.02.2011 habe. Ich habe laut Arbeitsvertrag 24 Urlaubstage. Ich habe dieses Jahr noch keinen einzigen Urlaubstag in Anspruch genommen. Meine Chefin meint mir würden 11 Urlaubstage zustehen. Für mich klingt das natürlich ein bisschen zu wenig:biggrin:

Kennt sich jemand aus?


Danke im Voraus

Vega2002
2012-05-11, 13:26:27
Ich habe heute zum 15.06.2012 meinen Arbeitsvertrag gekündigt, den ich seit dem 17.02.2011 habe. Ich habe laut Arbeitsvertrag 24 Urlaubstage. Ich habe dieses Jahr noch keinen einzigen Urlaubstag in Anspruch genommen. Meine Chefin meint mir würden 11 Urlaubstage zustehen. Für mich klingt das natürlich ein bisschen zu wenig:biggrin:

Kennt sich jemand aus?


Danke im Voraus

2 Tage pro Monat bei Vollzeit ist normal. Stimmt also!

PHuV
2012-05-11, 13:29:48
Deine Chefin liegt richtig.

Stormtrooper
2012-05-11, 13:30:56
Normalerweise sollten es nur 10 Tage sein, also halte die Füße still.

Franconian
2012-05-11, 13:31:28
War völlig unklug von dir den Urlaub nicht vorher schon zu nehmen wenn du wusstest dass du kündigst, aber 2 Tage pro Monat ist richtig. 2x 5,5 Monate = 11.

Showers
2012-05-11, 13:36:29
War völlig unklug von dir den Urlaub nicht vorher schon zu nehmen wenn du wusstest dass du kündigst, aber 2 Tage pro Monat ist richtig. 2x 5,5 Monate = 11.

Ich wusste leider nicht im Voraus das ich Kündigen werde, das hat sich sehr kurzfristig ergeben.


@all

Danke für die Feststellung:smile:

http://extreme.pcgameshardware.de/attachments/301375d1294506421-noblorros-gold-book-go-gold-keks.jpg

Pro2k
2012-05-11, 13:38:53
War völlig unklug von dir den Urlaub nicht vorher schon zu nehmen wenn du wusstest dass du kündigst, aber 2 Tage pro Monat ist richtig. 2x 5,5 Monate = 11.
Sind es bei Kündigung zum 15.06. nicht 6,5 Monate?

Franconian
2012-05-11, 13:41:02
Sind es bei Kündigung zum 15.06. nicht 6,5 Monate?

Nein.

Am 15.06. sind eben erst 5,5 Monate des Jahres verstrichen/gearbeitet worden.

Stormtrooper
2012-05-11, 13:44:35
Bevor jetzt hier noch mehr mal falsche Zahlen schreiben.

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Ok, jeder hat also ein Mindestanspruch von 24 Werktagen.
So jetzt gehts weiter.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
So, der TE hat den ganzen
-Januar
-Februar
-März
-April
-Mai gearbeitet.
den Juni aber nur zur Hälfte, somit fällt der Juni aus der Urlaubsberechnung raus.
24/12* 5 Monate=10 Tage.

Franconian
2012-05-11, 14:10:36
Das machen aber nur die allerwenigsten AG so. Weiterhin ist das in Tarifverträgen auch meist anders geregelt.

Rajin the troll
2012-05-11, 14:26:52
War völlig unklug von dir den Urlaub nicht vorher schon zu nehmen wenn du wusstest dass du kündigst, aber 2 Tage pro Monat ist richtig. 2x 5,5 Monate = 11.

Ist auch nicht die Beste idee, da auch dieser fall eindeutig definiert ist.

burlg § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

das heist, hätte er alle 24 Tage schon genommen müsste ihmm sein neuer Arbeitgeber keinen Urlaub gewähren. Kann er natürlich trozdem Tun wenn er will, sollte man aber vieleicht dann vorher abklären.

Franconian
2012-05-11, 14:30:07
Ist auch nicht die Beste idee, da auch dieser fall eindeutig definiert ist.

burlg § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

das heist, hätte er alle 24 Tage schon genommen müsste ihmm sein neuer Arbeitgeber keinen Urlaub gewähren. Kann er natürlich trozdem Tun wenn er will, sollte man aber vieleicht dann vorher abklären.

Natürlich bekommt er nicht nochmal Urlaub, aber er "verliert" keine Tage wie jetzt in diesem Fall. Aber da es spontan kam, gabs auch nichts zu planen. Ich hab das nur fürs nächste Mal gesagt.

Kenny1702
2012-05-11, 16:13:47
Wann scheidest du aus der Firma aus?

Wenn du 2012 mehr als 6 Monate in dem Betrieb arbeitest, hast du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.

Edit: Grundsätzlich könnte dein Urlaubsanspruch bei deinem zukünftiger Arbeitgeber dann um die geschenkte Anahl gesenkt werden, wenn er sich dafür interessieren würde, aber das passiert in der Regel nicht.

Palpatin
2012-05-11, 16:40:55
Wann scheidest du aus der Firma aus?

Wenn du 2012 mehr als 6 Monate in dem Betrieb arbeitest, hast du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.


So hab ich das auch in Erinnerung, wobei er schreibt ja das er zum 15.06 gekündigt hat, also wird er wohl auch zum 15.06 ausscheiden :D. Hätter er zum 15.07 gekündigt hätte er 12 Tage Urlaub mehr gehabt, also ca 8 Tage länger arbeiten müssen.

Showers
2012-05-12, 14:44:58
So hab ich das auch in Erinnerung, wobei er schreibt ja das er zum 15.06 gekündigt hat, also wird er wohl auch zum 15.06 ausscheiden :D. Hätter er zum 15.07 gekündigt hätte er 12 Tage Urlaub mehr gehabt, also ca 8 Tage länger arbeiten müssen.

Das war leider nicht möglich, ich habe einen wichtigen freigewordenen Posten besetzt und da ging es darum, so schnell es geht beim neuen Arbeitgeber anzufangen. Muss ich halt durch, dafür ist der neue Job 32h/Woche für knapp 1000€ mehr Netto als der alte mit 40h/Woche:smile: Die Gehaltsdifferenz macht einiges wieder wett.

Aber danke noch mal allen für die Infos.

PedarPan
2012-05-13, 10:47:01
Bevor jetzt hier noch mehr mal falsche Zahlen schreiben.

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Ok, jeder hat also ein Mindestanspruch von 24 Werktagen.
So jetzt gehts weiter. [...]



Das Gesetz geht von einer 6 Tage Woche aus. Bei einer 5 Tage Woche reduziert sich der Mindesturlaubsanspruch entsprechend auf 20 Werktage.
Mitnichten hat also jeder einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen.

Rooter
2012-05-13, 12:18:19
dafür ist der neue Job 32h/Woche für knapp 1000€ mehr Netto als der alte mit 40h/Woche:smile::eek: Darf ich fragen was du arbeitest?

MfG
Rooter