PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Fernabgesetz


pt3
2003-02-02, 15:59:50
Bekommt man nach Fernabgesetz den bezahlten Preis oder den derzeit aktuellen Preis zurückerstattet?

Thowe
2003-02-02, 22:43:24
Den gezahlten, zumindestens solange es im Zeitraum liegt.

pt3
2003-02-03, 11:15:15
Thx

-tk|doc-
2003-02-03, 13:31:50
Was ist ein Fernabgesetz?
Würde mich nun echt mal interessieren.

ciao Mr. Brain

pt3
2003-02-03, 16:41:21
Fernabgesetz bedeutet kurz gesagt 14 Tagen Widerrufrecht.

JTHawK
2003-02-03, 17:20:04
es gibt kein Fernabgesetz ..

wenn dann meinst du das Fernabsatzgesetz (und wenn kurz dann FernAbsG) und das is != 14 rückgabe .. das is nur ein teil davon .. das ganze gesetz sagt noch viel mehr aus :D aber egal .. jetzt spalte auch ich kümmel

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/fernabsg/inhalt.html

pt3
2003-02-03, 17:47:03
Originally posted by JTHawK
14 rückgabe .. das is nur ein teil davon

Ich quote mich mal kurz selber:
Originally posted by pt3
Fernabgesetz bedeutet kurz gesagt 14 Tagen Widerrufrecht.

Aber damit, dass es Fernabsatzgesetz heißt, magst du wohl Recht haben.
Aber wie auch immer.

MfG pt3

-tk|doc-
2003-02-03, 18:10:54
Achso, naja Gesetze lesen macht nicht so viel Spass. :D

ciao Mr. Brain

JTHawK
2003-02-03, 20:07:51
und befolgen auch nicht :D

Thowe
2003-02-03, 20:26:44
Achtung! Feind hört mit.

-tk|doc-
2003-02-03, 20:40:31
Wo? Ich sehe keinen. ;D

ciao Mr. Brain