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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung im Trennungsjahr - rückwirkend


JesusFreak_83
2012-05-14, 10:51:17
Hallo,

ich bekam vom Finanzamt einen Brief, dass ich für das Jahr 2009 meine Steuererklärung abgeben muss.
Eigentlich kein Problem (bekomme immer Geld raus) nur jetzt habe ich ein paar Fragen:

Mitte 2009 haben meine ex-Frau und ich uns getrennt, Scheidung Okt. 2010 vollzogen.

Was muss ich bei der Lohnsteuererklärung beachten?

Welche Lohnsteuerklasse gilt? Um ehrlich zu sein weiß ich nichtmal welche ich damals hatte da sie sich (so weit ich mich erinnere) im Jahr 2009 von III auf IV geändert hat. Das Datum der Änderung (sofern es eine gab) weiß ich nicht mehr.

Galt für das Jahr 2009 bei der Pendlerpauschale der einfache oder doppelte Weg?

Wie sieht das mit der Auszahlung bzw. Nachzahlung aus? Wer muss zahlen? Wer bekommt das Geld?

Gegoogelt habe ich aber daraus werde ich auch nicht schlau. Die Frau vom Finanzamt hat gemeint, ich solle bei der Erklärung "getrennt veranlagt" eintragen. Als ich fragte was das sei wurde ich wieder von Fachwörtern überschlagen.

Kann mir einer einfach erklären was ich machen muss und wie das funktioniert? Und wieso kommen die erst so spät?


Dank und Gruß
JesusFreak

JesusFreak_83
2012-05-15, 06:59:39
Schieb

Detritus
2012-05-15, 07:26:01
Das gesamte Trennungsjahr gilt afaik die gleiche Steuerklasse, d.h. erst ab Januar 2010 musst Du mit der 1er Lohnsteuerklasse rechnen.
(Das weiss ich deshalb so genau weil meine Ex-Frau sich im November 2009 getrennt meldete. Hätte sie bis Januar 2010 gewartet, hätte ich in 2010 nicht mehrere tausend mehr Lohnsteuer zahlen müssen.)
Welche Steuerklasse Du hattest sollte eigentlich aus der Jahresgesamtabrechnung Deines Arbeitgebers hervorgehen.

Deine Ex wird auch eine Erklärung abgeben müssen. Kommt es zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung wird das anhand der jeweils einbezahlten Lohnsteuer zu gleichen Anteilen berechnet. Das macht aber das FA.

Wieso die so spät kommen, weiss ich nicht.

Hol Dir ein Steuerprogramm von damals. Ich hab damals das erste Mal mit WiSo meine Steuer gemacht. Oder befrage die örtliche Lohnsteuerhilfe.

JesusFreak_83
2012-05-15, 09:33:29
Danke für die Infos.
War grad im Personalbüro und hab meine Lohnsteuerbescheinigung geholt. Sprich ich muss so wie es auf dem Zettel stelt vom 01.01.-31.08 mit III besteuern und den Rest dann mit IV?

Muss ich irgendwelche Daten meine ex eintragen oder fülle ich das Formular für mich alleine aus?

Lohnsteuerprogramm von damals habe ich nicht. Habe nur die neueste Version. Geht das mit der auch rückwirkend?

jorge42
2012-05-15, 09:58:01
(Das weiss ich deshalb so genau weil meine Ex-Frau sich im November 2009 getrennt meldete. Hätte sie bis Januar 2010 gewartet, hätte ich in 2010 nicht mehrere tausend mehr Lohnsteuer zahlen müssen.)
he he, das hatte ich mit meiner Ex Frau vorher abgesprochen, hatten wir beide was von. Gut dass wir beide unseren Ärger runter geschluckt haben und so was vernünftig geplant haben. Eine Scheidung ist schon Scheisse genug.

-Duke-
2012-05-15, 10:20:25
Hi.
Besser nicht alleine die Steuer machen, sondern im Trennungsjahr nochmal mit der Ex zusammen. Für die Einkommensteuer gelten die Verhältnisse zu Beginn des Jahres, sodass ihr in 2009 noch zusammen veranlagt werden könnt, was im normalfall wegen des Splittingtarifs günstiger ist.
Kannst dir ja die Elsterformular-software runterladen, die sollte auch 2009 noch können und rechnet dir auch ein Ergebnis aus. So könnte man mit euren Daten dann vergleichen was besser ist: getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung.
Für 2010 müsst ihr dann eh getrennt machen , da ihr am 01.01.2010 ja mindestens dauernd getrennt lebend wart.
Gruß
-Duke-


Edit: Nach nochmaligem Lesen deines Beitrags: Ich hoffe für Dich, dass Deine ex nicht bereits für sich selber 2009 als getrennte Veranlagung abgegeben hat. (Sieht nach der Beschreibung des Telefonats mit dem FA allerdings so aus) . Das würde nämlich bedeuten, dass Du 2009 ebenfalls getrennte Veranlagung wählen MUSST. Du würdest dann für 2009 komplett als Lediger behandelt, mit der Folge, dass Du evtl im ersten Halbjahr per Lohnsteuerklasse III zuwenig bezahlte Lohnsteuer zurückzahlen musst ^^ Good Luck!

JesusFreak_83
2012-05-15, 11:02:01
@duke

Ich denke schon, dass das ganze als getrennte Veranlagung läuft.

Rechnet sowas (getrennte Veranlagung für die eine Hälfte des Jahres) das Lohnsteuerprogramm für mich auch aus? Eine Trennung hat so einen mega Rattenschwanz das ist echt nicht zu glauben.

Inwiefern wird ihr Einkommen, Fahrten zur Arbeit etc. mit meiner Steuererklärung bzw. umgekehrt verrechnet? Oder wird da nichts miteinander verrechnet?

-Duke-
2012-05-15, 11:19:11
Wenn einer der Eheleute getrennte Veranlagung wählt, musst der andere auch getrennt machen. Dabei wird nichts mehr vom anderen berücksichtigt. Veranlagung also wie bei ledigen.

Und zwar zählt das ganze Jahr dann als ledig (Versteuerung nach Grundtabelle), quasi rückwirkend.

Das blöde in Deinem Fall könnte sein, dass Du halt für das Jahr 2009 zuwenig Lohnsteuern bezahlt hast, da Du ja teilweise Steuerklasse III hattest. Dh. rechne tendenziell mit einer Nachzahlung. ( ohne konkrete Zahlen kann man das aber nie genau sagen.)

JesusFreak_83
2012-05-15, 17:44:27
Sodelle, habe ein wenig im Internet recherchiert. Das Thema ist ziemlich komplex.

http://www.mein-recht.de/steuern.html

Kann mir jemand Punkt 2 erklären?

So wie ich das sehe, muss sie auf Verlangen von mir der gemeinsamen Veranlagung zustimmen, wenn ich im Gegenzug verpflichte, etwaige Steuernachteile zu ersetzen (siehe auch die beiden Gerichtsentscheidungen am Ende von Punkt 2).

Habe mal grob Wiso eine Erklärung mit getrennt und gemeinsam veranlagt.
Bei getrennt muss ich 1700 € nachzahlen :eek:. Bei gemeinsam veranlagt bekomme ich 1200 € raus. Laut Wiso zähl letzte Steuerklasse im Jahr, also in meinem Fall die IV.

Spaßeshalber habe ich mal für sie auch eine Steuererklärung gemacht. Sie müsste mit V, wie auch mit IV ungefähr gleichviel nachzahlen wie ich. Bei "gemeinsam veranlagt" würde sie auch Geld bekommen. Daher verstehe ich nicht wieso ich "getrennt veranlagt" machen muss. Das ergibt kein Sinn. Btw: woher weiß ich was ich machen muss?

Kontakt habe ich keinen und will ich auch nicht wieder aufnehmen (wüsste nichtmal wo sie hingezogen ist).

-Duke-
2012-05-16, 00:05:03
ich nochmal .... hab s ja befürchtet. ^^ Nachzahlung.
Eigentlich müsste sie aber um fast denselben Teil besser da stehen als Du. Dass Sie nachzahlen soll passt eigentlich nicht so ganz in Bild, weil sie ja Klasse V gehabt hat und entsprechend hohe Lohnsteuerabzüge hatte und somit relativ viel voraus bezahlt hat. Aber wie gesagt: Ohne konkrete Zahlen ist das nicht mit SIcherheit zu sagen, zuviele Faktoren.. (hast Du zb ihre 2009er Lohnsteuerwerte?)

Ohne Kontakt zu Deiner ehemaligen wird es nicht gehen, denn für die Zusammenveranlagung muss die gemeinsame Steuererklärung von beiden Unterschrieben werden.
Ähnliche Urteile wie von Dir verlinkt, kenne ich im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen ( Realsplitting). Für 1700 euro würde ich mich glaube ich mit ihr streiten, wobei dann natürlich zu berücksichtigen wäre , wieviel du ihr dann ausgleichen müsstest..

-Duke-