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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung vergessen - wie weiter vorgehen?


Gast
2012-05-23, 09:15:12
Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass man zwingend eine Steuererklärung abzugeben muss, wenn man verheiratet ist. Im Jahr habe ich geheiratet. Ich war davon ausgegangen, dass ich diese nur abgeben muss, wenn ich oder meine Frau Ersatzleistungen wie H4 oder Krankengeld beziehen, bzw. hohe Kapitaleinkünfte haben.

Unwissenheit schützt vor Starfe nicht, das ist klar, aber ich will das Ganze jetzt sauber für die Jahre 2009-2011 angehen, bevor das Finanzamt auf mich zukommt. Kann man da einfach mal anrufen, die Situation schildern und die Steuererklärungen nachreichen, oder welche Vorgehensweise wäre in diesem Fall die Beste? Haben die Leute dort einen Ermessungsspielraum?

Mir gehts in diesem Thread nicht darum, wie ich eine Steuererklärung erstelle und abgebe, sondern eher darum, die ich die versäumten Erklärungen jetzt am besten nachreiche und in wiefern man mit den Leuten reden kann. Ich würde jetzt erstmal die für 2011 abgeben, damit ich dort nicht auch noch in Verzug gerate und dann ankündigen, dass ich die versäumten nachreiche. Ist das ok so, oder würdet ihr das anders machen?

Surrogat
2012-05-23, 10:49:16
such dir professionelle Hilfe über einen Lohnsteuerhilfeverein, die können das meist auch nachträglich noch möglich machen, z.b. http://www.vlh.de/content/index_html.htm

Ist auch nicht wirklich teuer, je nach Einkommen halt

Gast
2012-05-23, 11:41:13
Danke für den Tipp. Hatte ich auch schon überlegt, war mir aber nicht sicher, ob sich das lohnt. Die Steuer kann ich auch so selbst machen, brauche nur mal eine Info, wie ich die Versäumnis am besten angehe. Da lohnt ja eigentlich keine Mitgliedschaft für mehrere 100€ / Jahr. Oder hat der Lohnsteuerhilfeverein ein anderes Standing beim Finanzamt?

Matrix316
2012-05-23, 11:57:18
Ich glaube Stichtag für 2011 ist der 31.5.2012. Das heißt, du hättest noch eine Woche Zeit. :)

http://www.steuerberater.net/steuertipps/abgabefristen-fuer-steuererklaerungen-ist-nicht-fuer-jeden-stichtag_000145.html

JesusFreak_83
2012-05-23, 11:58:31
Ich habe meine für 2009 auch vergessen (wirklich vergessen, hab gedacht ich hätte sie schon abgegeben). Vor 2 Wochen kam ein Brief vom FA dass die Steuererklärung von 2009 noch fehlt und ich sie bis Ende des Monats abgeben muss.

Ich würde da jetzt nicht anrufen. Einfach Steuererklärung machen und abgeben. Fertig.
Solltest du eine Nachzahlung erwarten kannst du auch (um Zinsen zu sparen) warten bis das FA an dich herantritt. Früher oder später tuen sie das bestimmt. Strafen folgen erst, wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst.

Gast
2012-05-31, 21:47:12
Da mir noch Unterlagen fehlen, und z.Zt. beruflicher Stress ist, bekomme ich auch den 31.05. für 2011 nicht hin. Ich habe jetzt in einem Brief um Verlängerung für 2011 bis zum 30.09. gebeten. Sollte ich auch noch erwähnen, dass ich 2009 und 2010 noch nachliefern werde, oder besser keine schlafenden Hunde wecken? Wenn die die Verlängerung für 2011 akzeptieren, wäre ich wenigstens "nur" für 2009 und 2010 zu spät dran. Kommt es evtl. sogar gut, beim zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und die Situation zu (er)klären? Bringt so etwas was?

Captian Sheridan
2012-06-01, 01:22:53
Da mir noch Unterlagen fehlen, und z.Zt. beruflicher Stress ist, bekomme ich auch den 31.05. für 2011 nicht hin. Ich habe jetzt in einem Brief um Verlängerung für 2011 bis zum 30.09. gebeten. Sollte ich auch noch erwähnen, dass ich 2009 und 2010 noch nachliefern werde, oder besser keine schlafenden Hunde wecken? Wenn die die Verlängerung für 2011 akzeptieren, wäre ich wenigstens "nur" für 2009 und 2010 zu spät dran. Kommt es evtl. sogar gut, beim zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und die Situation zu (er)klären? Bringt so etwas was?
Antrag auf Fristverlängerung stellen kann man immer.

Wird in der Praxis sehr oft gemacht.

Für 2009/2010 einen Antrag stellen ist nicht verkehrt.

Meine Erfahrung: so lange man sich regelmäßig meldet,
sind die beim Finanzamt glücklich.

Wenn Du nichts machst, kommt ein schreiben vom Finanzamt samt Termin,
in dem Du aufgefordert werden, die Erklärung bis dahin nachzureichen.

Reagierst Du immer noch nicht, bekommst Du direkt den Steuerbescheid.
Dein Einkommen wird geschätzt.

Wenn du die vierwöchige Einspruchsfrist dazu verpennst,
ist fast nichts zu machen und Du musst die festgelegte Steuer zahlen.


BTW: WISO Steuer-Sparbuch reicht für normale Leute
abhängig Beschäftige + evtl. kleine Selbstständigkeit
etc aus.

Die Online Version ist umsonst, allerdings muss man
die Daten per Hand aufs Papier übertragen.

Vikingr
2012-06-01, 02:18:30
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2809

Abgabe - Fristen

Ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung Pflicht, dann gelten folgende Fristen:

Wer seine Erklärung selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai des Folgejahres für das vorangegangene Jahr abgeben. Kann man diesen Termin nicht einhalten, muss man mit triftiger Begründung beim Finanzamt um Fristverlängerung nachsuchen. Anderenfalls kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben.

Wer seine Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lässt, muss sie spätestens zum 31. Dezember der Folgejahres einreichen.

Eine freiwillige Steuererklärung zum Zwecke einer Steuererstattung wird auch noch nach vier Jahren vom Finanzamt akzeptiert – z. B. ist für 2007 der späteste Abgabetermin der 31. Dezember 2011.