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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (V)DSL: Sonderkündigungsrecht beim Umzug - aktueller Stand?


boxleitnerb
2012-05-24, 16:52:50
Ich spiele mit dem Gedanken, mir einen VDSL-Anschluss zuzulegen. Wenn ich dann umziehe und am neuen Wohnort kein VDSL möglich sein sollte, kann ich den Vertrag kündigen?

Wie ist die aktuelle Rechtslage, kennt sich da jemand aus?

Fatality
2012-05-24, 17:11:02
man muss geschwindigkeitsabstufungen nach unten hinnehmen.
wenn es allerdings garnicht geht also z.b. nur normales DSL möglich wäre, dann könnte es seind as die Tcom hier auch nur eine Speedabstufung darunter versteht und du kein sonderkündigungsrecht hast.
ruf doch einfach an und frage nach wie sie das handhaben, das wird durch deren agb's festgelegt deren du zustimmst wenn du den vertrag unterschreibst.

sei laut
2012-05-24, 17:17:39
DasDer BGH sieht das anders:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html
Kündigung auf Kulanz hin ist aber vermutlich drin, doch die Rechtslage steht erstmal gegen einen.

boxleitnerb
2012-05-24, 17:25:41
Gabs da nicht irgendwie ein neues Gesetz ab 2012, das die Rechte der Kunden stärken soll?

Stormtrooper
2012-05-24, 18:05:59
Gabs da nicht irgendwie ein neues Gesetz ab 2012, das die Rechte der Kunden stärken soll?

Nein und nimms mir nicht übel?
Was kann dein Vertragspartner für, wenn du umziehst?

bloody`
2012-05-24, 18:20:43
Bei mir ging das damals, bin wieder zuhause eingezogen. Dort gab es weder Entertain noch VDSL. Telefon/Inet Anschluss bzw. Vertrag von Telekom war auch schon vorhanden also Kulanz erbittet und da haben sie dann den Vertrag aufgehoben...

Knuddelbearli
2012-05-24, 18:22:34
naja zumindest für einen geringen aufpreis sollte es eigentlich möglich sein aber meist muss man ja die gesamte restlaufzeit bezahlen ...

marx
2012-05-24, 20:15:20
DasDer BGH sieht das anders:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html
Kündigung auf Kulanz hin ist aber vermutlich drin, doch die Rechtslage steht erstmal gegen einen. Falsch! Die Pressemitteilung des BGH ist eine klassische Falschdarstellung. Die richtige Begründung kann man dem Urteil entnehmen, da das BGH dieses Urteil aber erst zwei Monate nach dem Urteilsspruch veröffentlicht hat, haben alle Medien unreflektiert quasi eine Falschmeldung publiziert.

marx
2012-05-24, 20:25:43
Ich spiele mit dem Gedanken, mir einen VDSL-Anschluss zuzulegen. Wenn ich dann umziehe und am neuen Wohnort kein VDSL möglich sein sollte, kann ich den Vertrag kündigen?

Wie ist die aktuelle Rechtslage, kennt sich da jemand aus?
Entscheident ist vor allem der Grund einen Wohnortwechsel - sofern es sich nur um einen Umzug auf privaten Gründen handelt... pech gehabt.
Hat man Dir jedoch deine bisherige Wohnung gekündigt oder must Du aus beruflichen Gründen (Arbeitsstelle an einem anderen Standort) umziehen hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

Lese Dir am besten das Urteil vom BGH - Aktenzeichen III ZR 57/10 - durch, die Begründung ist eindeutig und Du findest dort alle relevanten §§.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=55c7cd4b712e68a63f71e73b7c3557c7&nr=54335&pos=0&anz=1

GBWolf
2012-05-24, 20:30:08
Anscheinend nur noch auf Kulanz.


War früher anders.

Stormtrooper
2012-05-24, 20:39:23
Hat man Dir jedoch deine bisherige Wohnung gekündigt oder must Du aus beruflichen Gründen (Arbeitsstelle an einem anderen Standort) umziehen hast Du ein Sonderkündigungsrecht.


Interessant, woraus schließt du das?

blackbox
2012-05-25, 00:03:45
Was ist denn mit dem neuen Mieter der Wohnung?
Darüber hat sich wohl noch niemand befasst.

Alter Mieter zieht aus. DSL-Vertrag läuft weiter........... und besetzt den Anschluss. Neuer Mieter will ebenfalls DSL und Telefon....... was nun?

Stormtrooper
2012-05-25, 06:33:32
Was ist denn mit dem neuen Mieter der Wohnung?
Darüber hat sich wohl noch niemand befasst.

Alter Mieter zieht aus. DSL-Vertrag läuft weiter........... und besetzt den Anschluss. Neuer Mieter will ebenfalls DSL und Telefon....... was nun?

Neuer Mieter zahlt, alter Mieter zahlt.

maximum
2012-05-25, 07:55:19
In dem Urteil ging es ja darum, dass ein Kunde die Wahl hatte zwischen einem günstigen Tarif, der ihn 2 Jahre bindet, und einem etwas teureren Tarif mit monatlich möglicher Kündigung.

Da sich der Kunde bewusst für das monatlich günstigere Modell mit langer Laufzeit entschieden hatte, hat das Gericht entschieden, dass der Kunde die Restlaufzeit zahlen muss. Das geht aus dem Heise-Artikel tatsächlich nicht so ganz hervor.

Meiner Ansicht nach dürfte da trotzdem nicht die komplette Gebühr zu zahlen sein, der Kunde nimmt weder Service in Anspruch, noch belastet er das Netz des Anbieters.

P.S. Um welchen Anbieter es ging ist nicht bekannt, oder?

Thunderhit
2012-05-25, 08:59:44
Ob ein Nutzer einen Dienst nutzt, für den er bezahlt, ist doch egal. Ansonsten könnte ja jeder jeden gekauften Dienst kündigen, nur weil er ihn mal nicht benutzt.

sei laut
2012-05-26, 10:03:08
P.S. Um welchen Anbieter es ging ist nicht bekannt, oder?
1&1, die erste Instanz war Amtsgericht Montabaur, die Sache ist damit recht eindeutig. ;D
@blackbox: Gar nichts, der Vertrag läuft ja mit dir und er zieht mit dir in deine neue Wohnung - sprich, der Vertrag ist keine Übereinkunft, wohin DSL geliefert wird, sondern zu wem.
@marx: Naja, die Medien berichten nie so genau. Gleich falsch zu rufen ist etwas übertrieben, der Teufel steckt immer im Detail. Aber der Hinweis aufs Urteil war sicher nicht verkehrt.

marx
2012-05-26, 17:14:40
Interessant, woraus schließt du das? § 314 Abs. 1 BGB
Dabei Entscheidend ist nur die Begründung der vorzeitigen Vertragsauflösung.
Als einfachstes Bsp. ist zum erstmal der Todesfall des Vertragspartners, abgesehen von Mietrechts- und Kreditverträgen enden diese quasi sofort - mit Mitteilung des Umstandes.
Die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter ist ebenfalls ein unstrittiger Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung eines DSL-Vertrages, sofern am neuen Wohnort keine entsprechende Leistung des Anbieters erfolgen kann.

Wie schon erwähnt kommt es vor allem auf eine sinnige Begründung an, insbesondere auf die besonderen Umstände an denen man keine persönliche Schuld trägt - es wäre daher auch ein "familiärer Fall" möglich, der jedoch nur schwerlich zu begründen wäre.
Jedoch bedeutet das Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht das man komplett kostenfrei rauskommt >>> § 314 Abs. 4 BGB Schadensersatz trotz Sonder-Kündigung.


^^ Für mich ist solches Grundwissen eine Bürgerpflicht.

Mot
2012-05-26, 17:23:49
Gabs da nicht irgendwie ein neues Gesetz ab 2012, das die Rechte der Kunden stärken soll?
Nein und nimms mir nicht übel?
Was kann dein Vertragspartner für, wenn du umziehst?
Natürlich gibt es da was "Neues".

Stichwort TKG Novelle => http://gesetzgebung.beck.de/news/tkg-novelle

Bitte mal nicht so auf die Kacke hauen wenn man keine Ahnung hat.

D.h. bei Umzug kannst du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, egal was am neuen Standort verfügbar ist. Im Vergleich zu 24 den Monaten die man vor den Änderungen im ungünstigsten Fall hatte, ist das schon deutlich gerechter.

Edit: Die ganzen BGH-Urteile sind mit der neuen Gesetzeslage überholt.

marx
2012-05-26, 17:27:37
@marx: Naja, die Medien berichten nie so genau. Gleich falsch zu rufen ist etwas übertrieben, der Teufel steckt immer im Detail. Aber der Hinweis aufs Urteil war sicher nicht verkehrt.
Durch die Medien ging aber die "Eilmeldung" das eine Sonderkündigung eines DSL-Vertrages nicht möglich wäre. Selbst was bei Heise geschrieben steht ist totaler Mist.

...fasst zusammen: "Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."
^^Das ist eine Falschdarstellung der Tatsachen - nur in diesem Sachverhalt lag kein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung / Sonderkündigung vor.

Hätte es diese Falschmeldung nicht gegeben, hätte ich mich niemals für das Urteil interessiert. Nachdem das Urteil jedoch veröffentlich wurde, und dieses inhaltlich meinem Rechtsempfinden entspricht kann ich diese Pressemitteilung ohne weiteres als das bezeichnen was sie ist - eine Falschmeldung.
Sämtliche Medien die sich nur auf die Pressemitteilung beriefen, ohne die Veröffentlichung des Urteils abzuwarten, haben daher auch nur Falschmeldungen produziert.

Der Sandmann
2012-05-26, 18:37:19
Neuer Mieter zahlt, alter Mieter zahlt.

Wie kommst du den darauf? Und wenn der neue Mieter keine Lust auf VDSL hat weil es im zu teuer ist oder sonstige Gründe?

Soll der dann zwangsverpflichtet werden weil der Vormieter einen Vertrag abgeschlossen hat?

Also daran glaube ich ja nun nicht.

Stormtrooper
2012-05-26, 21:36:07
§ 314 Abs. 1 BGB
Dabei Entscheidend ist nur die Begründung der vorzeitigen Vertragsauflösung.
Als einfachstes Bsp. ist zum erstmal der Todesfall des Vertragspartners, abgesehen von Mietrechts- und Kreditverträgen enden diese quasi sofort - mit Mitteilung des Umstandes.

Falsch, Dauerschuldverhältnisse laufen weiter.

Auch Dauerschuldverhältnisse wie etwa Handy- oder Telefonverträge sowie Zeitschriftenabonnements laufen weiter. "Das ist ein Problem, denn oft haben gerade alte Leute eine große Zahl von Abonnements", sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen. Erben müssen sie fristgerecht kündigen – und solange zahlen. "An die Vertragslaufzeit ist der Erbe gebunden, wenn er denn das Erbe nicht ausschlägt und sich damit seiner Verpflichtungen entledigt", erläutert Anwalt Bornemann.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article3743310/Was-mit-den-Vertraegen-passiert-wenn-jemand-stirbt.html

brutzi
2012-05-27, 07:33:18
Hallo Leute,

gilt das Sonderkündigungsrecht nach Umzug gemäß dem neuen TKG eigentlich auch bei bereits vollzogenen Umzügen?
Mein Problem ist, dass ich seit 10 Monaten mit meinem Telefonanbieter im Clinch liege, da ich in ein nicht erschlossenes Gebiet umgezogen bin.
Damals wurde mir eine Sonderkündigung verneint, eine mögl. Zahlung einer Sondergebühr zur Vertragsauflösung wurde von mir versendet, jedoch vom Anbieter verschlafen - jetzt mag er sich nicht er dran halten. Nachdem ich jetzt noch eine Kündigung gemäß dem neuen TKG vollzogen habe, schreibt er mir, dass die Kündigung nicht möglich ist, da mein Umzug bereits (im November) stattgefunden hat. Seit langem habe ich nicht nur das Gefühl, dass die mich vera****en wollen.
Gibt es da weitere Leidgeplagte oder vielleicht Leute, die mir Tipps geben können?

SergioDeRio
2012-05-27, 08:31:12
Ich werde mal etwas Licht ins Dunkel bringen, weil hier leider sehr viel Halbwissen steht. Vorab ich arbeite in der Branche und seit der Unterschrift des Bundespräsidenten am 10.05.2012 gab es zwei gravierende Änderungen.


1. Änderung zu Umzügen

Ein Kunde zieht um und kann am neuen Wohnot nicht das gleichwertige Produkt erhalten. In diesem Fall kann der Kunde mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende den Vertrag kündigen. Der Kd hat hier ein Sonderkündigungsrecht. Hier eine genauere Erklärung was gleichwertiges Produkt heißt z.B. am alten Wohnort hat der Kunde einen ISDN Anschluss + DSL mit 16000 k/bits. Dann muss der Kunde am neuen Wohnort ebenfalls einen ISDN Anschluss + DSL mit 16000 k/bits erhalten. Kann er nur DSL mit 6000 k/bits erhalten ist dies nicht gleichwertig. Somit hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann er mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der Grund des Umzuges ist völlig unerheblich! Der Kunde muss nur durch Vorlage der Meldebescheinigung beweisen, dass er an diese neue Adresse gezogen ist. Das hier die alten DSL-Bandbreite nicht mehr geht sollte dem Anbieter ja bereits bekannt sein.

2. Vertragslaufzeit:

Bei einigen Anbietern hat ein Umzug früher immer zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit geführt. Die Anbieter haben dies damit begründet, dass ein Festnetzanschluss an einen festen Standort gebunden ist und die Leistung nicht transferierbar ist. Dies wurde nun ebenfalls geändert. Nun behält der Kunde seine alte Vertragslaufzeit. Natürlich sofern das Produkt gleich bleibt. Wenn jemand z.B seinen Vertrag upgradet beginnt natürlich wieder eine neue Laufzeit.

Noch eine wichtige Info:

Diese beiden Änderung gelten seit dem 10.05.2012 wer also z.B. im Januar 2012 umgezogen ist und sich nun im Nachhinein auf diese Gesetzesänderung berufen möchte, kann dies vergessen. Eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz generell gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge, sondern nur für Neue ab dem Gültigkeitsdatum.

Neben dem Umzug gibt es nur einen Fall in dem der Vertrag in jedem Fall vorzeitig gekündigt werden kann. Dies ist der Sterbefall. Alles andere ist Kulanz des Anbieters und wird bei jedem Anbieter anders gehandhabt.