Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Win 7 x64 - OEM installieren mit OA aktivieren?
Stullenandi
2012-05-27, 21:25:43
Hallo!
Mein Netbook ist abgeschmiert, weshalb ich mir nun ein neues Notebook kaufen möchte. Ich stelle mir nun die Frage, ob ich mein Windows 7 Home Premium 64 Bit OEM [Alte Version] (http://www.amazon.de/gp/product/B002NLEVSG/ref=oh_details_o00_s00_i00) zum Installieren verwenden kann und im Anschluss den Key meiner Windows 7 Home Prem OA Version, welchen ich der Rückseite des Netbooks entnehme, zum aktivieren der Win Version.
Wahrscheinlich nicht. Das Win 7 auf deinem Netbook wird sich über eine SLIC-Tabelle im BIOS aktivieren, die fehlt in dem neuen Notebook. Damit passt aber deine Seriennummer nicht zu der Onlineaktivierung deines Home Premium.
Stullenandi
2012-05-27, 22:28:03
Also muss ich Windows neu kaufen, nur weil mein Netbook kaputt ist...
PatkIllA
2012-05-27, 22:43:34
Wird beim SLIC im BIOS nicht der gleiche Key für alle Geräte des Herstellers genommen.
Ich würde jetzt spontan sagen das geht.
Hast du das Win7 bei Amazon nachgekauft? Bei Netbooks ist ja meist nur die Starter dabei.
Wobei es doch schon schwierig wird ein Notebook ohne vorinstalliertes Windows zu kriegen.
DerRob
2012-05-27, 23:17:33
Das müsste funktionieren, ist ja beides Home Premium. Die BIOS-Sache sorgt ja nur dafür, dass Windows schon bei der Installation aktiviert ist, und das nicht mehr übers Internet/Telefon gemacht werden muss.
Es ist mir zumindest nicht bekannt, dass es Hersteller mit unterschiedlichen SLIC-Tabellen gibt. Lenovo hat einmal seinen Code tauschen müssen, aber ansonsten dürften alle Hersteller immer mit den gleichen Einträgen arbeiten. Es gibt jedoch keinen Grund, warum in einem Gerät ohne Windows SLIC im BIOS vorhanden sein sollte. Ob man eine der SLIC-Seriennummern auch Online aktivieren kann, weiß ich zwar nicht, wage es aber zu bezweifeln, denn dann würden ja alle einfach mit den Nummern arbeiten und Cracks wären überflüssig.
Von der Lizenzseite scheint mir das recht eindeutig. Die Lizenz gehört zum Netbook, selbst wenn man die SLIC-Tabelle von dort nimmt und in ein anderes BIOS transferiert, ist das illegal. Da kann man sich gleich eine geklaute Version in irgendeiner Börse besorgen.
DerRob
2012-05-27, 23:55:51
Der Lizenzcode auf dem Aufkleber ist aber meistens nicht der Lizenzcode, der in der vorinstallierten Windows-Version verwendet wurde. Der Hersteller benutzt in seinen Images für alle Rechner (oder zumindest die einer bestimmten Serie) den gleichen Lizenzcode, welcher über das BIOS freigeschaltet/aktiviert wird. Installiert der Benutzer jetzt sein Windows mit einer "herkömmlichen" Windows-CD neu, und gibt dabei den Lizenzcode vom Aufkleber ein, erhält er ein normales Windows, welches er anschließend noch über Internet/Telefon aktivieren muss.
Möglich, erscheint mir aber unwahrscheinlich. Schließlich nutzt man den Code auf dem Aufkleber, sobald man auf der Maschine Windows neu installiert. Und damit ist Windows doch auch sofort aktiviert, oder liege ich in dem Punkt falsch? Beruflich habe ich nur mit Enterprise zu tun und privat ist mir die Prozedur längere Zeit erspart geblieben. Wenn der Aufkleber einen Code für die normale Onlineaktivierung beinhaltet, dann geht es natürlich.
Was es aber noch längst nicht legal macht, aber das Thema hatten wir hier im Forum ja schon zur Genüge. FPP/SB auf der einen Seite, OSB auf der anderen, findet sich per Suche.
Du kannst das Windows mit dem Key auf einem anderen pc/Notebook installieren. Rein Lizenzrechtlich braucht es noch die lizenzdoku. Der NetBook hat sich wie beschrieben über den slic im BIOS + Zertifikat! auf dem Rechner aktiviert. Da fand keine aktivierung über MS statt. Daher einfach mal Windows 7 auf einem Pc installieren und mit dem Key online aktivieren.
Haarmann
2012-05-28, 07:27:14
Stullenandi
Wenns wie bei meiner HP DVD ist - in ein anderes HP Gerät einlegen - installieren - fertig. OEM Key und Certifikat werden automatisch mitinstalliert.
PatkIllA
2012-05-28, 08:21:08
Wenns wie bei meiner HP DVD ist - in ein anderes HP Gerät einlegen - installieren - fertig. OEM Key und Certifikat werden automatisch mitinstalliert.Das ist dann aber ein Recovery Datenträger oder?
Möglich, erscheint mir aber unwahrscheinlich. Schließlich nutzt man den Code auf dem Aufkleber, sobald man auf der Maschine Windows neu installiert. Und damit ist Windows doch auch sofort aktiviert, oder liege ich in dem Punkt falsch?Mit dem Code auf dem Aufkleber und einer "echten" Installation müsste man aktivieren.
Haarmann
2012-05-28, 09:15:24
PatkIllA
Nicht wirklich... es geht auf jedem Rechner, aber wenn das HP SLIC 2.1 vorhanden ist, wird das Windows gleich aktiviert. Ich habe davon eine Win 7 Pro x64 von einem EB 2530 und eine Windows 7 x86 HP - beides sind eigentlich ansonsten völlig normale Win 7 DVDs. Kein Schundware und nichts sonst drauf. Treiber und Müllware sind auf einem anderen Datenträger.
Beim EB gabs noch die übliche XP CD dazu - mit SLP Aktivierung wenns ein HP ist.
Das Win 7 ist ein Upgrade für ein 12 Zoll Gerät von HP - ohne otisches Laufwerk logischerweise (Es gab Versionen mit externem USB DVD LW von dem Gerät). Das gabs am Ende der Vista Zeit bekanntlich so angeboten.
Das Gleiche hatte ich einst für 2 FSC Notebooks - die hab ich aber weiterverkauft.
Der mitgelieferte Key lässt sich aktivieren.
PatkIllA
2012-05-28, 09:20:47
Da müsste aber schon noch was drauf sein.
Mit einem Datenträger (inkl SP1 von digital river) war ein OEM Rechner bei mir noch nicht aktiviert.
Stullenandi
2012-05-28, 09:25:50
Was ist denn nun richtig?
Hier (http://forum.computerbild.de/windows-7/windows-7-download-aufbohren-umstieg-32-64bit-neuinstallation-aktivierung_87489.html) habe ich gelesen, dass man bestimmte Dateien ändern muss, es jedoch legal ist!?
PatkIllA
2012-05-28, 09:35:29
Was ist denn nun richtig?
Hier (http://forum.computerbild.de/windows-7/windows-7-download-aufbohren-umstieg-32-64bit-neuinstallation-aktivierung_87489.html) habe ich gelesen, dass man bestimmte Dateien ändern muss, es jedoch legal ist!?
Was genau meinst du unbedingt löschen zu müssen?
Iist deine jetzige Version eine einzeln nachgekaufte Version oder war die bei deinem Netbook dabei?
Oder willst du jetzt einfach nur das neue Notebook mit dem Key des neuen Notebooks neuinstallieren, um den vorinstallierten Müll loszuwerden?
Oder willst ein Notebook ohne Windows kaufen?
Du hast bei der Aktivierung ja zwei Möglichkeiten: Aktivierung per Internet/Telefon plus evtl. Neuaktivierung bei Hardwareänderungen. Oder bei Fertigrechnern/Notebook Aktivierung per SLIC im BIOS, Herstellerzertifikat und Seriennummer. (Punkt 6 in deinem Link)
Die ei.cfg ist eine simple Textdatei auf der Windows 7-DVD. Darüber wird nur gesteuert, welche Version automatisch installiert wird. Lässt man sie weg, erscheint eine zusätzliche Abfrage bei der Installation, bei der man von Home bis Ultimate auswählen kann, was man haben möchte. Natürlich braucht es dann auch den entsprechenden Key, mit dem einer Home kann man keine andere Edition aktivieren. Das ist ohne jeden Zweifel legal.
Hallo!
Mein Netbook ist abgeschmiert, weshalb ich mir nun ein neues Notebook kaufen möchte. Ich stelle mir nun die Frage, ob ich mein Windows 7 Home Premium 64 Bit OEM [Alte Version] (http://www.amazon.de/gp/product/B002NLEVSG/ref=oh_details_o00_s00_i00) zum Installieren verwenden kann und im Anschluss den Key meiner Windows 7 Home Prem OA Version, welchen ich der Rückseite des Netbooks entnehme, zum aktivieren der Win Version.
Du darfst das COA nicht von Deinem alten Netbook übertragen. Die Lizenz ist an das Gerät gebunden.
Die OEM-Software wurde für den Computer lizenziert, auf dem sie ursprünglich installiert wurde, und ist an diesen ursprünglichen Computer gebunden. OEM-Lizenzen sind einmalig verwendbare Lizenzen, die nur auf einem Computersystem installiert werden dürfen, auch wenn der ursprüngliche Computer nicht mehr genutzt wird. Die Softwarelizenzbedingungen für Endbenutzer, denen der Endbenutzer vor der Verwendung der Software zustimmen muss, legen fest, dass die Lizenz nicht gemeinsam genutzt, übertragen oder parallel auf verschiedenen Computern genutzt werden darf. System-Builder müssen Support für Endbenutzer für die Windows-Lizenz auf den Computern leisten, die sie herstellen, dürfen jedoch keinen Support für Computer leisten, die nicht von ihnen stammen. Dies ist einer der wesentlichen Gründe dafür, dass OEM System Builder-Lizenzen nicht übertragen werden können.
Haarmann
2012-05-28, 10:41:20
PatkIllA
Ja drauf ist schon noch mehr, denn das OS - es sind noch ein paar LPs mit dabei - üblich bei der Art Geräten. Dazu noch nen File mit allen OEM Keys... und die certs.
und damit meine ich wirklich alle... product.ini nennt sich das. 67 keys werden mitgeliefert. Ich dachte erst auch ich spinne.
pkeyconfig.xrm-ms und oem-cert.xrm-ms ist noch mit drauf. Ansonsten siehts aus wie eine normale DVD - mit nem Antwortfile.
Stullenandi
2012-05-28, 10:43:51
Danke Pana!
Dann werde ich erstmal die Windows 8 Beta nutzen und später (wenn mein Portemonnaie in Geberlaune ist) Windows 7 dazu kaufen.
Mischler
2012-05-28, 11:25:43
Du darfst das COA nicht von Deinem alten Netbook übertragen. Die Lizenz ist an das Gerät gebunden.
Gilt das auch in Deutschland? Hier werden OEM-Lizenzen doch teilweise sogar ohne PC verkauft.
Gilt das auch in Deutschland?
Ja. Viele Menschen glauben, dass das in Deutschland von einem Gericht gekippt wurde. Lediglich die Hardwarebündelung beim Verkauf wurde nichtig, was aber keine Auswirkungen auf das Verbot von OEM-Lizenzübertragungen hat.
Sprich: Du kannst Dir eine OEM ohne Hardware kaufen, bei der ersten Installation wird die Lizenz aber an das Gerät gebunden. Freie Lizenzzuweisungen hat man erst ab FPP, OPEN Value-Lizenzverträgen bzw. OPEN mit Software Assurance.
PatkIllA
2012-05-28, 11:56:12
Ja. Viele Menschen glauben, dass das in Deutschland von einem Gericht gekippt wurde. Lediglich die Hardwarebündelung beim Verkauf wurde nichtig, was aber keine Auswirkungen auf das Verbot von OEM-Lizenzübertragungen hat.
Sprich: Du kannst Dir eine OEM ohne Hardware kaufen, bei der ersten Installation wird die Lizenz aber an das Gerät gebunden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das wurscht ist. Du kannst das Zeugs auf der Hardware installieren auf der du möchtest. Nach welchem Gesetz sollte das verboten sein? Was in der EULA oder sonst wo steht ist rechtlich nicht bindend.
Der Hersteller muss es einem aber nicht unterstützen. Siehe Steamaccountbindung oder z.B. nur noch telefonische Aktivierung bei Windows OEM Lizenzen.
Beim gewerblichen Weiterverkauf gebrauchter OEM Software wird sich noch munter vor dem Gerichten gestritten. http://www.heise.de/resale/meldung/Schlappe-fuer-Microsoft-im-Streit-um-Handel-mit-Gebrauchtsoftware-1576641.html
Da gibt da einige Urteile, die sich teilweise widersprechen bzw. sich zumindest an Kleinigkeiten aufhängen.
Du verquickst drei verschiedene Themen. Aktueller Stand in Deutschland: Ein OEM-Betriebssystem wird bei der ersten Installation dauerhaft an die Hardware gebunden, eine Übertragung an ein anderes Gerät verstößt gegen die Lizenzbestimmungen.
Ein ungültiger Passus in der MSLT macht die MSLT übrigens nicht komplett ungültig ;)
Hier weitere Infos zum Thema "Microsoft Software richtig lizenzieren (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0CGMQFjAF&url=http%3A%2F%2Fwww.tubit.tu-berlin.de%2Ffileadmin%2Fa40000000%2Fbart4000%2FRichtige_Windows_Lizenzierung_Dec _2011.pdf&ei=dk7DT7HsNNDHtAaY8IyuCg&usg=AFQjCNEKScZ0HQ2y2Lsift2X4AxuI40RyQ)".
PatkIllA
2012-05-28, 12:08:56
Aktueller Stand in Deutschland: Ein OEM-Betriebssystem wird bei der ersten Installation dauerhaft an die Hardware gebunden, eine Übertragung an ein anderes Gerät verstößt gegen die Lizenzbestimmungen. Steht wo? Bitte Gerichtsurteil und nicht wie MS das sieht.
Übrigens macht ein ungültiger Passus nicht die ganze MSLT ungültig (was Du mit "EULA" meintest) ...Die sind von vornherein als ganzes nicht gültig, weil nicht Vertragsbestandteil beim Kauf.
Steht wo? Bitte Gerichtsurteil und nicht wie MS das sieht.Das steht in Deinem von Dir "unterschriebenen" Lizenvertrag und ist gültig, bis es von einem Gericht für ungültig erklärt wird - was bislang nicht geschehen ist.
Die sind von vornherein als ganzes nicht gültig, weil nicht Vertragsbestandteil beim Kauf.Auch hier irrst Du Dich. Es ist interessant, wie hartnäckig sich solche Gerüchte halten.
PatkIllA
2012-05-28, 12:15:50
http://www.heise.de/ct/artikel/Entfesselt-290296.html
Auch der „Umzug“ eines mitgelieferten Windows-Exemplars von einem alten Rechner auf einen neuen dürfte als legal gelten. Das Urheberrecht liefert dem Softwarehersteller keine Handhabe, dem Endanwender vorzuschreiben, auf welchem Rechnerexemplar er seine Software einzusetzen hat. Wenn Microsoft dergleichen Umzugspraxis allerdings durch die technische Hintertür - sprich: durch das Verweigern einer dafür benötigten neuen Windows-Aktivierung - hintertreibt, wird es schwierig. Es gibt dann zumindest keinen einfachen rechtlichen Hebel, den man ansetzen könnte, um eine Aktivierung zu erzwingen [4].
Die gefürchtete EULA-Klauselwüste (End User Licence Agreement), die jedem PC mit vorinstalliertem Windows beiliegt und die man bei jeder Neuinstallation per Zwangs-Mausklick abnicken muss, hat übrigens keine vertraglich bindende Kraft
"dürfte" -> Wertlos.
Die MSLT können von Jedermann vor Kauf eingesehen werden, sie stehen öffentlich zur Verfügung. Die MSLT werden dann ungültig, wenn das Vertragswerk während der Installation von dem vorab veröffentlichten Vertragswerk abweicht.
PatkIllA
2012-05-28, 12:24:10
"dürfte" -> Wertlos. Es steht jedem frei deine Interpretation über die von heise zu stellen und sich eine weitere Kopie zu kaufen.
Die MSLT können von Jedermann vor Kauf eingesehen werden, sie stehen öffentlich zur Verfügung. Die MSLT werden dann ungültig, wenn das Vertragswerk während der Installation von dem vorab veröffentlichten Vertragswerk abweicht.Nur weil die irgendwo rumliegen sind die noch lange kein Vertragsbestandteil.
Rooter
2012-05-28, 12:27:19
Du kannst Dir eine OEM ohne Hardware kaufen, bei der ersten Installation wird die Lizenz aber an das Gerät gebunden.Was passiert wenn ich mein legales Windows auf einem neuen PC installieren will kennen wir hier doch: Die Onlineaktivierung versagt, man greift zum Telefon und bekommt es trotzdem aktiviert.
MfG
Rooter
Was passiert wenn ich mein legales Windows auf einem neuen PC installieren will kennen wir hier doch: Die Onlineaktivierung versagt, man greift zum Telefon und bekommt es trotzdem aktiviert.
MfG
Rooter
Was ist ein "legales" Windows? OEM? SB-OEM? FPP? OPEN? OPEN SA? OPEN NL SA? OPEN NL ohne SA? OEM+Intune? OPEN Value? Value Subsription? Company-Wide? Select? [...]
Wer seine OEM-Lizenz auf einen anderen PC überträgt, der hat gegen die MSLT verstoßen. Wer sich in rechtliche Grauzonen begeben möchte, der kann so natürlich verfahren.
PatkIllA
2012-05-28, 12:29:26
Was passiert wenn ich mein legales Windows auf einem neuen PC installieren will kennen wir hier doch: Die Onlineaktivierung versagt, man greift zum Telefon und bekommt es trotzdem aktiviert.Jup und da wird man nur gefragt auf wie vielen Rechnern man das installiert hat. Wenn man nur einen angibt bekommt man problemlos den Aktivierungscode. Komisch das MS das macht, wenn es doch rechtlich so eindeutig ist, dass man das gar nicht darf.
Rooter
2012-05-28, 12:33:24
Was ist ein "legales" Windows? OEM? SB-OEM? FPP? OPEN? OPEN SA? OPEN NL SA? OPEN NL ohne SA? OEM+Intune? OPEN Value? Value Subsription? Company-Wide? Select? [...]Alles was du aufzählst. Eine Lizenz die ich erworben habe. Illegal wäre ein Key der M$ unbekannt ist weil er nie verkauft wurde (Keygen).
MfG
Rooter
Na ja, es gibt Lizenzen, die darfst Du übertragen, andere nicht. Daher ist so eine pauschale Aussage einfach nicht passend.
Rooter
2012-05-28, 12:44:32
Trotzdem habe ich noch nie gehört dass jemandem, der einen Windows-Key erworben hat (der auch von M$ kommt, also nicht gefälscht o.Ä.), von der Hotline die Aktivierung verweigert wurde.
MfG
Rooter
Dann beantworte die Frage nach der Anzahl der installierten Geräten mal ehrlich ;)
PatkIllA
2012-05-28, 13:07:37
Dann beantworte die Frage nach der Anzahl der installierten Geräten mal ehrlich ;)
Es soll Leute geben die das wirklich nur einmal einsetzen.
Gerade im Selbstbaubereich ist doch nicht mal klar an welche Hardware das gebunden sein soll.
Bei mir hat die Produktaktivierung schon zweimal ohne Hardwareänderung (BIOS und Treiberupddates reichten) zugeschlagen, dafür konnte ich auch schon einmal Mainboard und CPU ohne Neuaktivierung wechseln. Mal ganz abgesehen davon dass die von MS eingebaute Änderungserkennung wohl nicht automatisch geltendes Recht definiert.
Und die großen Volumelizenzen kauft man eben nicht mal eben so beim Händler um die Ecke. Da kann man dann auch sicher andere Vertragsbedingungen reinpacken.
DerRob
2012-05-28, 13:25:53
Wer seine OEM-Lizenz auf einen anderen PC überträgt, der hat gegen die MSLT verstoßen. Wer sich in rechtliche Grauzonen begeben möchte, der kann so natürlich verfahren.
Das heißt, wenn mir mein Rechner kaputt geht, und ich mir einen neuen anschaffe, muss ich mir auch ein neues Windows anschaffen? :freak:
Rooter
2012-05-28, 13:28:26
Dann beantworte die Frage nach der Anzahl der installierten Geräten mal ehrlich ;)Ich hatte bisher jeden Key immer nur auf einem Gerät installiert. Wenn der umzogen ist gab es den Rechner auf dem er vorher war nicht mehr (formatiert, in Einzelteilen verkauft, ...).
EDIT:
Das heißt, wenn mir mein Rechner kaputt geht, und ich mir einen neuen anschaffe, muss ich mir auch ein neues Windows anschaffen? :freak:Pana macht das so. ;)
MfG
Rooter
Habe mal in mein schlaues Buch geguckt. Bei einem Defekt darf die OEM-Lizenz übertragen werden.
Und die großen Volumelizenzen kauft man eben nicht mal eben so beim Händler um die Ecke. Da kann man dann auch sicher andere Vertragsbedingungen reinpacken.
Jede Volumenlizen setzt eine OEM-Lizen voraus ;)
Gerade im Selbstbaubereich ist doch nicht mal klar an welche Hardware das gebunden sein soll.
An das Mainboard.
Maorga
2012-05-28, 22:49:05
Ich hab mein OEM Vista aber mit einer X-Fi gekauft. Ergo muss es ja wohl mit der X-Fi immer zusammen sein.
Ich hab mein OEM Vista aber mit einer X-Fi gekauft. Ergo muss es ja wohl mit der X-Fi immer zusammen sein.
Nein. Diese lustigen Bundles waren nur für den legalen Verkauf von OEM-Versionen notwendig (war das bei Vista überhaupt noch so?), aber das hat nichts mit der Hardwarebindung der Lizenz zu tun. Die Lizenz ist immer an das Mainboard gebunden.
DerRob
2012-05-29, 00:35:47
Die Lizenz ist immer an das Mainboard gebunden.
Ans Mainboard? Aha... Also darf ich alle anderen Komponenten hin- und hertauschen wie ich lustig bin, aber sobald ich mein Mainboard austausche (und dabei sämtliche anderen Komponenten weiter verwende), muss ich mir ein neues Windows kaufen...? :rolleyes:
Außerdem, wenn die Lizenz ans Mainboard gebunden ist, warum klebt dann der Lizenzaufkleber meistens auf dem Gehäuse, ist die Lizenz dann nicht eher ans Gehäuse "gebunden"? ;D
Microsoft hätte es wohl gern, dass man sich bei jedem kleinen Scheiss eine neue Lizenz kaufen müsste. Ich sehe die Lizenz bzw. das betriebssystem aber wie jede andere Komponente im Rechner auch: CPU zu langsam? Raus, neue rein, Rest wird weiter genutzt. Festplatte zu klein? Neue Platte dazu. Windows veraltet? Weg, neue Version. Und solange die Lizenz auch nur auf einem Rechner gleichzeitig genutzt wird, fühle ich mich auch nicht im Unrecht.
Das COA ist nicht "die Lizenz". Ich erkläre nur, was in den MSLT stehen. Kein Grund für Polemik, mein Lieber.
Lord Wotan
2012-05-29, 09:44:25
Du verquickst drei verschiedene Themen. Aktueller Stand in Deutschland: Ein OEM-Betriebssystem wird bei der ersten Installation dauerhaft an die Hardware gebunden, eine Übertragung an ein anderes Gerät verstößt gegen die Lizenzbestimmungen.
Das ist Blödsinn. Das gilt nicht in Deutschland. Hier kannst du dein Windows frei verkaufen ohne Hardwarebindung.
Oder dein Windows auf andere PC´s installieren. Nur du darfst nur jeweils ein PC legal nutzen. Man kann sein Windows so oft neu Installieren wie man will und wo man will. Wichtig ist das man den Keyaufkleber hat. Denn kann man auch von Gehäuse ablösen und somit an anderen PC weiter nutzen. Dann besorgt man sich legal per Download über MS Vertragsanbieter Digital-River Kostenlos eine Iso und man hat sein Legales Windows zusammen. Das man auf den PC seiner Wahl legal einsetzten kann. Alles andere ist Quatsch und Weltfreund. Mag sein das MS gerne das OS an das Mainboard koppel möchte, das ist in Deutschland aber laut Verbraucherschutz legal.
Somit gilt die Eula dazu in Deutschland nicht.
Wie gesagt, Stullenandi kann sein Windows auf anderen Laptop ohne Probleme weiter nutzen.
Und niemand braucht sich ein neues OS Kaufen wenn er neue Hardware einsetzt.
Haarmann
2012-05-29, 13:48:07
Pana
Software an Hardware zu binden ist nur eines - verboten.
Die Menge der Gerichturteile gegen die jeweiligen Hersteller ist gross.
Waren es einst nur Maustreiber von Logitech, so sinds zB auch Brennprogramme wie Nero. Es hat schon seinen Grund, weswegen die verdongelten Nero Versionen ausstarben ;).
@TE
hier (http://easytopia.de/windows-7-direkt-download-links/) bei der Vertriebsorganisation von M$ (Digital River) die zu deinem Key passende Iso von Win7 ziehen und an irgendeinem Rechner in der Familie/Verwandschaft mit deinem Key ausprobieren. Dann siehst du obs funktioniert. Notfalls stellst du halt dafür eine Festplatte zur Verfügung.
Versteh das ganze Gelaber hier echt net. Im Privatbereich guckt keine Sau auf irgendwelche pingeliche Lizenzverletzung.
Software an Hardware zu binden ist nur eines - verboten.Das betrifft den Verkauf der Software, aber nicht die Bindung einer OEM-Lizenz an einen Computer bei der Installation. Du wirst kein anderes Gerichtsurteil finden.
Das ist Blödsinn. Das gilt nicht in Deutschland. Hier kannst du dein Windows frei verkaufen ohne Hardwarebindung.
Ja, kann man auch. Ändert nichts daran, dass die Lizenz an einem Computer gebunden wird. Das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge.
Versteh das ganze Gelaber hier echt net. Im Privatbereich guckt keine Sau auf irgendwelche pingeliche Lizenzverletzung.
Desinteresse macht es nicht legal.
PS:
Ich drehe mich hier im Kreis:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=9318895#post9318895
PatkIllA
2012-05-29, 21:58:17
Das betrifft den Verkauf der Software, aber nicht die Bindung einer OEM-Lizenz an einen Computer bei der Installation. Du wirst kein anderes Gerichtsurteil finden.Es gibt kein Urteil weil es Blödsinn ist.
Die ganze Bündelung ist ungültig und nicht nur der Verkauf. Genauso wie die Klauseln in den Lizenzbedingungen nicht gelten.
Quellen wurden ja schon genannt, während du es nicht mal schaffst deine heiligen Lizenzbedingungen entsprechend zu zitieren.
Selbst die Telefonaktivierung fragt explizit nicht danach und aktiviert auch anstandslos.
Ich habe jetzt sogar mal die Lizenzbestimmungen auf meiner Windows OEM Version angesehen und finde da auch nichts.
Du hast #17 (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=9317945#post9317945) übersehen.
Und weil es DIR nicht passt, ist es noch lange nicht "ungültig". Die Bindung einer OEM-Lizenz an einen Computer wurde bislang von keinem Gericht in Deutschland für ungültig erklärt... *seufz*
Übrigens fragt die "telefonische Aktivierung" sehr wohl nach der Anzahl der PC, auf denen das OS installiert wurde.
PatkIllA
2012-05-30, 08:29:20
Und weil es DIR nicht passt, ist es noch lange nicht "ungültig".Vertragsbestandteile gehören zum Vertrag und nicht nachher eingeschoben. Das ist bei jedem Vertrag so.
Übrigens fragt die "telefonische Aktivierung" sehr wohl nach der Anzahl der PC, auf denen das OS installiert wurde.Nach der Anzahl aber nicht ob sich das System gewechselt hat.
Du kannst das Vertragswerk vor dem Kauf komplett einsehen ... da wird nichts "nachgeschoben" und deshalb sind die MSLT auch noch von keinem Gericht als ungültig erklärt worden.
Was glaubst Du eigentlich? Das die MSLT in Deutschland ein unverbindlicher Spaß sind, Du Dein Windows beliebig kopieren, aktivieren, verteilen und cracken kannst? lol.
Zum Glück verfolgt MS so gut wie nie Endanwender. Im Enterpriseumfeld hat so manch ein naiver Geschäftsführer einen Heulkrampf erlitten.
PatkIllA
2012-05-30, 09:18:55
Im Internet einsehbar zählt aber nicht. Der Haken AGB gelesen steht beim Einkauf auch nicht zum Spass.
Man darf auch entgegen der Lizenzbedingungen Reverse-Engeneering betreiben und Softwarekopierschüze aushebeln.
Und was man als Geschäftsführer in Sachen Volumenlizenzen abschließt ist eine ganz andere Baustelle als eine CD im Laden oder per Internetshop zu kaufen.
Was glaubst Du wo man eine "Volumelicense" (was auch immer Du damit genau meinst) kauft? ;D Die bestellt man auch online oder kauft sie in einem Laden oder bei einem Microsoft Partner, also z.B. bei mir ;) ...
Ob das "zählt" oder nicht wurde von keinem Gericht in einem Urteil festgehalten und so lange würde ich jedem raten, die MSLT halbwegs ernst zu nehmen, wenn man lizenztechnisch sauber aufgestellt sein will. Das muss natürlich jeder Endanwender für sich selbst klären.
StarGoose
2012-05-30, 10:14:13
ich hoffe dir wird deine hier verbrachten freizeit als überstunden vergolten
schließlich verbreitest du hier fleißig winzigweichs meinung und deren erfüllungsgehilfen in form deines arbeitsgebers^^
Gipsel
2012-05-30, 14:17:08
Können wir uns darauf einigen, daß MS die Wiederbenutzung von OEM-Lizenzen offenbar ungern sieht, es aber selbst zum einen nicht konsequent unterbindet (erlaubt die Aktivierung und stimmt somit faktisch der Nutzung zu) und noch kein Gericht festgestellt hat, daß es illegal wäre? Bisherige Entscheidungen deutscher Gerichte zu gebrauchten OEM-Lizenzen deuten eher in die andere Richtung und MS hat bisher keine höchstrichterliche Entscheidung dazu angestrebt. Die Gültigkeit der EULAs ist hierzulande nunmal generell fragwürdig. Deswegen ist dieses Vorgehen bestimmt nicht klar erkennbar illegal zu nennen sondern höchstens im Graubereich anzusiedeln, bis es vielleicht doch irgendwann mal ein Urteil dazu gibt.
So, dann zurück zum Thema und bitte laßt die Diskussion über Legalität oder Illegalität aus dem Thread hier heraus. Die Standpunkte der einzelnen Beteiligten sind wohl klar geworden und können offensichtlich nicht in Übereinstimmung gebracht werden.
Danke!
Stullenandi
2012-06-01, 19:20:30
So Jungs, wie sieht's aus!?
Wo muss ich anrufen, um den Key vom Netbook auf meinem Notebook zum Laufen zu bekommen?
PatkIllA
2012-06-01, 19:22:10
So Jungs, wie sieht's aus!?
Wo muss ich anrufen, um den Key vom Netbook auf meinem Notebook zum Laufen zu bekommen?
Bei der Telefonnummer die Windows dir anzeigt, wenn du es aktivierst.
Netbook defekt/tot? Dann nirgendwo. Es sei denn die Onlineaktivierung schlägt fehl, dann wird Dir aber die Telefonnummer angezeigt.
Stullenandi
2012-06-01, 20:51:34
Das hatten wir doch nun schon geklärt!?
Altes Netbook im Sack nun die Lizenz auf dem neuen Notebook nutzen,
da die Lizenz nicht an Hardware gebunden ist..
Doch, die Lizenz ist an die Hardware gebunden - es sei denn, die Hardware ist defekt. Wenn Sie das ist, dann darfst Du Deine OEM-Lizenz übertragen. Aktivierung ganz normal über Internet oder über Telefon.
Lord Wotan
2012-06-02, 21:18:41
So Jungs, wie sieht's aus!?
Wo muss ich anrufen, um den Key vom Netbook auf meinem Notebook zum Laufen zu bekommen?
Ganz einfach die Nummer für Deutschland anrufen und sagen es wurde nur auf einen Computer installiert. Falls nachgefragt wurde, Hardware wurde getauscht. Und dann hast du vollkommen legal dein Windows Aktiviert.
Haarmann
2012-06-03, 07:18:34
Pana
Es gibt noch etwas wichtiges...
Wettbewerbsrecht
Und hier kommen die OEMs zum Zug - nehmen wir HP, deren Keys alle sich aktivieren liessen (und davon hab ich viele).
Würden M$ Vorstellungen bei uns gelten, dürfte kein OEM mehr mit Windows 7 auf seinem Gerät werben - nicht einer. Das Wettbewerbsrecht untersagt das nämlich für den Fall.
Es geht aber noch weiter - bei Deinem Dell geht das ATX Mainboard übern Jordan. Dell liefert kein Ersatzteil mehr (was die ohnehin nicht gerne tun) oder nur zu einem sogenannten Mondpreis.
Windows deaktiviert sich natürlich.
Nun gibt es leider zig Urteile, dass es sehr wohl erlaubt ist das Gerät umzubauen - die Lizenz bleibt somit erhalten.
In der Schweiz gibt es zudem noch ein weiteres Urteil - es ist erlaubt jeglichen Dongleschutz/Kopierschutz zu umgehen, solange man rechtmässiger Besitzer der Software ist.
Fazit: Die OEMs sorgen dafür, dass die Codes aktivierbar bleiben, denn sonst bezahlten diese die Zeche - Du hast keinen Vertrag mit M$ abgeschlossen - es ist Dir egal was in den EULA steht - die gelten sowieso nicht. Du hast bestenfalls ein Gerät von zB HP gekauft.
Ob Dell ein Mainboard liefern kann oder nicht - völlig egal. Bei einem Defekt darf die Lizenz auf einen beliebigen anderen Computer übertragen werden. Ansonsten gibt es eben nicht "zig Urteile" in Deutschland zu genau dem Thema. Ich führe diese Diskussionen häufig, am Ende musste immer kleinlaut bezahlt werden.
Und was habt Ihr eigentlich immer alle mit "EULA"? Wir haben 2012. Das Vertragswek nennt sich MSLT. Und es ist völlig unklar, ob die MSLT ungültig sind, da sie Jedermann vor Kauf Online und beim Händler einsehen kann.
Ihr müsst die OEM Lizenzen mit den 1 Euro-Handys vergleichen, da subventioniert der Vertrag das Endgerät, dafür ist das Endgerät für andere Betreiber gesperrt. Fast nichts anderes macht Microsoft hier - und alle finden es furchtbar gemein. Mimimi.
StarGoose
2012-06-03, 09:44:33
*gähn*
deine gehrinwäsche war wirklich gut^^
(und das thema eigentlich selbst vom mod als hier zumindestens abgeschlossen erklärt worden)
EULA ist übrigens recht "deutsch" und bedeutet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
aber schön das wir darüber geredet haben^^
der begriff wird ja nicht ständig in der fachpresse und im normalen sprachgebrauch bei dem thema verwendet
muss man also nicht kennen
kleiner wichtiger passus aus der wiki
In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen)."
dann hätten wir zum thema oem weiterverkauf usw noch die beiden hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-muss-im-OEM-Streit-Niederlage-einstecken-29554.html
http://www.heise.de/resale/meldung/Schlappe-fuer-Microsoft-im-Streit-um-Handel-mit-Gebrauchtsoftware-1576641.html
daraus ableitend dürfte klar sein das wenn der weiterverkauf legal ist und auch der käufer legal eigentum an den dingern erwirbt und sie einsetzten darf ohne sich strafbar zu machen
dann darf ich eine oem lizenz auch von einem system auf ein anderes übertragen
die lizenz ist vielleicht an die jeweilige hardware gebunden d.h. aber nicht das ich die hardware nicht ändern darf^^
klar ist nur das es (meist) einzelplatzlizenzen sind und die jeweilige lizenz (bzw. der key oder aufkleber mit key oder key in hardware what ever) zur gleichen zeit nur einmal verwendet werden darf
geb ich nen rechner weg und will die lizenz behalten nehm ich schlicht aus dem windoof die serial raus und der nächste muss seine eigenen lizenzen verwenden
genau so ist es wenn ich die lizenz auf einem anderen eigenen system verwenden will
ehrlich gesagt wundert es mich das hier im forum gegen uns die enduser stimmung gemacht wird
laut winzigweich sitzen wir eh alle mit einem bein im knast
das andere haben wohl die rechteverwerter der musik und film industrie^^
fehlt ja nurnoch die bündelung der lizenzen an die einzelnen personen gebildet aus nem TCM Modul key der hardware der nummer des elektronischen ausweises und ner dna und stuhlprobe^^
Das Vertragswerk heißt MSLT. Indiskutabel, alles klar?
Dein erster Link verweist auf einem Artikel zum Verkauf von OEM-Lizenzen mit Hardware. Darum geht es hier aber in keinster Weise.
Der zweite Link befasst sich mit OEM-Datenträtger, bei denen es um den Vorwurf der Fälschung geht.
In den - sicher auch von Dir abgenickten - MSLT steht, dass Du die OEM-Lizenz an einen Computer bindest und nicht übertragen kannst. Punkt.
Bislang wurde von keinem Gericht die MSLT in Deutschland für ungültig erklärt. Glaub mir, schon ganz andere Leute dachten dies und mussten am Ende heulen.
Es ist egal, was Anwälte "meinen" oder irgendjemand auf Wikipedia schreibt ;)
Spirou
2012-06-03, 11:15:03
Ist doch irrelevant. Erwerb bedeutet Übertragung der Verfügungsgewalt und damit Eigentum. Was Eigentum ist, wie man es erlangt, und was das bedeutet, reguliert das BGB. Der Abschnitt zum Eigentum im BGB ist von der gesetzgeberischen Gewalt durch Artikel 14 GG ausgenommen, sprich: Diesbezügliche Rechtsnormen können vom Gesetzgeber nur transitiv gefasst werden, nicht aber positivistisch reguliert.
(Wer annimmt, ein Gewerbebetrieb hätte in Deutschland weitreichendere legislative Kompetenzen als der Gesetzgeber, hat vielleicht ein medizinisches Problem, aber kein juristisches)
Und bevor nun wieder ein Schaf daherkommt und die Vokabel Lizenz in den Thread blökt: Eine Lizenz ist eine Regulierung der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, nicht aber der Gebrauchsrechte.
Der Begriff Lizenz hat eine Etymologie: Lizenzbedingungen wurden vor Jahrzehnten von Urhebern Digitalkopien beigefügt, weil so im Rahmen des Urheberrechts (das ist nicht das Handelsrecht!) die Übertragung der Verfügungsgewalt an die Vertragsbedingungen des Urhebers gekoppelt wurde. Das ist für potentielle Verbreiter und/oder Verfielfältiger bindend, und zwar aus dem Urheberrecht heraus, das allein die Verbreitung und Verfielfältigung reguliert.
Nun haben juristische Laien in totaler Unkenntnis des Rechtszusammenhangs wie die Affen nachgemacht, was sie gesehen haben (analog dieser albernen Deppenklauseln auf Websites - LG Hamburg und so), sodaß nun unzählige völlig unwirksame Texte in unzähligen Softwarepaketen mitverbreitet werden, ohne daß die auch nur die allermindeste juristische Bedeutung hätten.
Verkäufer einer Ware haben nach Übertragung der Verfügungsgewalt keinerlei Rechte an der Verfügung über diese Ware, und können sie auch nicht durch vorherige Proklamation erlangen, weil dadurch das Wesen des Kaufvertrages aufgehoben würde. Es ist dann kein Erwerb mehr. Fantasievolle Konstruktionen wie "Wir räumen ihnen das Recht ein blablabla" dokumentieren nur den geistigen Verfall ihrer Urheber. Das Recht an der uneingeschränkten Verfügung ist Gegenstand des Kaufvertrages. Der Verkäufer bekommt ja auch den Kaufpreis ohne an die Wünsche des Käufers hinsichtlich der Verwendung des Geldes gebunden zu sein.
Und nein: Auch für Software gibt es keine Extrawürste. Völlig egal, wie Microsofts Angestellte ihre frommen Wünsche nennen, oder was sie in diese albernen Texte reinschwurbeln. Man kann auch auf seine Geldscheine schreiben: "Dieser Schein darf nicht für Alkohol, Tabakwaren, Pornographie oder Waffen verwendet werden", und darüber als Überschrift "Lizenzbestimmungen". Wäre eigentlich eine lustige Idee, aber eben auch nichts anderes als das.
Und nein: Daran ändert das Urheberrecht nicht ein Jota, denn das Urheberrecht reguliert eben nicht die Verfügungsgewalt, sondern die Vervielfältigung (und öffentliche Aufführungen), was naturgemäß als Sonderform der Verfügung vom Eigentum an der Sache ausgenommen ist, ohne damit den Eigentumscharakter zu schmälern.
Das betrifft übrigens auch andere Gegenstände. Wer ein Auto erwirbt, darf es deswegen noch lange nicht nachbauen und als Kopie in Umlauf bringen ;D
Aus umgangssprachlichen Normen der falschen Darstellung erwächst nun mal keine Rechtsnorm. Auch nicht wenn Myriaden von albernen Texten, die sowieso nur einer vom anderen abgeschrieben hat, also im Grunde ein Text sind, der nun mal keine legislative Rechtsschöpfungskraft haben kann. Lizenzen regulieren nur die Weitergabe im Sinne der Vervielfältigung.
Gegenstand eines Kaufvertrages ist der Kauf. Das bedeutet: Es wird die Verfügungsgewalt übertragen. Eine Vertragsbedingung, die diesen Vertragsinhalt aufhebt, ist nichtig, weil damit der Wesensgrund des Vertrags aufgehoben wird. Wer als Verkäufer bestimmen möchte, was mit einer Ware geschieht, soll sich ein eigenes Exemplar zulegen. Bestimmung über den Gebrauch ist Ausübung von Verfügungsgewalt. Die übt nach dem Kauf der Käufer aus. Do i speak clear?
Verkaufen und über den Gebrauch bestimmen ist wie Geld zum Bezahlen hinhalten und wegziehen, wenn der Kassierer danach greift. Das mag bei den Irren jenseits des Atlantik Brauch und Sitte sein, aber hier in good old europe haben wir noch Zivilisation und Kultur. Hier gibt es noch Recht & Ordnung, Law & Order, nix Wild West & Repetiergewehr!
(Ihr Götter, ich hätte niemals angenommen, daß ich das eines Tages mal erklären muß)
StarGoose
2012-06-03, 11:22:27
na zum glück bist du nicht bei der ms lizenz polizei und klapperst die straßenzüge ab um bei alten omis und finanzschwachen studenten die rechner zu checken
und auch sonst kein rechtsverdreher der die urteile und gesetze auszulegen hat
hab keine lust mehr auf den kram
einigen wir uns darauf.. MS will am liebsten jedem auf der welt für teuer geld und mit allen mitteln das geld aus der tasche ziehen
und die enduser wollen einfach nur ihre rechner verwenden wie sie es für richtig halten
wenn es nach dir ginge müssten wir haufenweise hardware zerstören um "legal" die lizenzen übertragen zu können oder für jedes system neu blechen
(und das zu unfairen konditionen und nicht den gleichen verbilligten wie die oems oder die studenten die angefixt werden sollen usw.)
träum einfach weiter und agitir weiter ins blaue hinein ;)
(und verschließ die augen vor der wirklichkeit da draußen)
p.s.: Danke Spirou
hätte auch nicht gedacht das man das heute noch jemandem erklären muss
Haarmann
2012-06-03, 11:39:29
Pana
Als ich noch jung war...
Da täumten die Hersteller von Garantiesiegeln - also das man den Computer nicht selbst aufrüsten darf etc. Und flogen alle damit aufs Maul. Ob TV oder Computer - chancenlos.
Deswegen darfst Du das Board eben wechseln - das ist sozusagen ein Urteil aus der Steinzeit.
Auch das Urteil mit den Dongles und Updates ist imho noch ausm vorigen Jahrtausend in der Schweiz.
Gibt nebenher immer nur genau ein Bundesgerichtsurteil in der Schweiz - denke das ist bei euch auch so. Das Gericht heisst nur anders.
Auch die MSLT etc ist absolut unwirksam in der Schweiz - denn hier gilt - weist der Händler nicht auf die AGBs hin - gelten sie nicht - es gilt dann das OR. Das simple Auslegen oder das Verfügbarmachen reicht eben nicht.
Und nach wie vor - Wettbewerbsrecht - da eine DSP teurer ist, denn eine OEM, müsste dies gekennzeichnet werden.
Du erinnerst Dich ja bestimmt an das Urteil aus Frankreich, als einer die EULA nicht abnickte... und sein Geld zurück wollte für all die Schundware ;).
Er bekam Recht.
P.S. Die Lizenz ist nicht das 1€ Handy, sondern die SIM.
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