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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrradfahren in Bayern - Bin ich wirklich falsch abgebogen? ;(


Asyan
2012-05-28, 19:26:53
Huhu!

Ich hatte gerade eine kurze Diskussion mit der Polizei in der es um 1 Punkt und 45 Euro ging. Ich bin wie im Bild durch den Pfeil symbolisiert von der Straße kommend (Grün für Autofahrer), innerhalb einer Fußgängerfurt abgebogen um dann in einer Fußgängerzone (Fahrräder frei) zu fahren (Ortskundige: auf die alte Mainbrücke in Würzburg). Den Beamten zufolge handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, denn ich hätte in dieser Situation absteigen müssen, mit dem Fahrrad von der Fahrbahn auf den Bürgersteig um dann, wenn grün für die Fußgänger ist, die Straße zu überqueren.
Ist hier jemandem schonmal etwas ähnliches passiert, oder kennt sich jemand ganz gut damit aus weil er selber in der Exekutive oder gar Judikative tätig ist? :usweet:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/attachment.php?attachmentid=42908&stc=1&d=1338226001

ux-3
2012-05-28, 19:30:01
Laut Photo darf man auf der Spur nicht abbiegen. Steht da ein Geradeauspfeil auf blauem Grund?

Philipus II
2012-05-28, 19:30:08
Ich würde eher nicht auf einen Rotlichtverstoß tippen. Bin aber kein Verkehrsrechtsprofi. Frag im radarfalle Forum.

Es könnte aber ein verbotswidirges Abbiegen sein, das ist aber ein anderer Abschnitt im Bußgeldkatalog.

Asyan
2012-05-28, 19:33:58
Laut Photo darf man auf der Spur nicht abbiegen. Steht da ein Geradeauspfeil auf blauem Grund?
Ich fahr mir das ganze morgen nochmal angucken aber wenn ich mich recht erinnere nicht. Autos können an der Stelle auch nicht links abbiegen weil direkt die Fußgängerzone beginnt in die ich als Radfahrer aber darf.

schoppi
2012-05-28, 19:34:25
Sehe ich auch so...wenn überhaupt, dann war das Linksabbiegen verboten.

Der Sandmann
2012-05-28, 19:34:55
Nette Kombi.

Du warst also auf der Straße und bist dann links abgebogen in die Fußgängerzone? Ein Auto darf da nicht links abbiegen auch wenn es eine Fußgängerzone ist?

Wenn du da ein Abbiegen verboten hast würde ich sagen die Polizei hat leider recht.

radi
2012-05-28, 19:36:48
Da darft man nur geradeaus fahren. Sieht man ja am Pfeil...

Da war haben die Polizisten wohl nen schlechten Tag gehabt oder war dein Abbiegen in dichtem Verkehr?

Bei uns is die Kriminalität so hoch da juckt das die Polizei nicht, wie man fährt :uclap: Freue sich wer will :devil:

Fairy
2012-05-28, 19:39:06
Was bedeuten die roten Markierungen? Fußgängerampeln? Auf deiner Spur durftest du nicht links abbiegen. Da du hättest absteigen und dein Rad über die Straße hättest schieben müssen, könnte man es zu einem Rotlichtverstoß zählen. Falls es rote Fußgängerampeln sind.

schoppi
2012-05-28, 19:39:54
Die Polizei hat nicht recht. Asyan hatte ja in jedem Fall grün, durfte aber evtl. nicht abbiegen...da kann man nicht eben so tun, als wäre er vor der roten Ampel gestanden und dort über die Straße gefahren. Finde ich schon komisch von den Experten in grün bzw. blau.

Fairy
2012-05-28, 19:42:04
Die Polizei hat nicht recht. Asyan hatte ja in jedem Fall grün
Ja, grün für geradeaus.

Wäre er auf dem Bürgersteig gefahren, hätte er ja auch an der Fußgängerampel warten müssen. Man könnte somit sagen, er hat die rote Ampel geschickt ausgelassen.

ux-3
2012-05-28, 19:45:16
Im Zweifel für die Staatskasse... :D

schoppi
2012-05-28, 19:46:09
Ja, grün für geradeaus.

Wäre er auf dem Bürgersteig gefahren, hätte er ja auch an der Fußgängerampel warten müssen. Man könnte somit sagen, er hat die rote Ampel geschickt ausgelassen.Oder einfacher: Das Linksabbiegeverbot missachtet.:smile:

€: Wobei anscheinend die Männer in grün wirklich Recht haben:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=44801
OLG Düsseldorf v. 22.06.1993 und BayObLG v. 18.04.1994: Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden Fußgänger-Ampel nach dem Abbiegen

Wird ein Kraftfahrer nach dem Rechts- oder Linksabbiegen mit einer überraschenden (z.B. einer nur den Fußgängern dienenden hinter einem Kreuzungsbereich angebrachten) Ampel konfrontiert, die er fahrlässig bei Rot überfährt (und auf die er nicht schon vor dem Abbiegen durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht wurde), dann ist nicht nur von einem Fahrverbot abzusehen, auch wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde lang rotes Licht abstrahlte, sondern es ist sogar die Regelbuße deutlich herabzusetzen (im konkreten Fall von 250,00 DM auf 100,00 DM); es handelt sich nämlich dann um einen weniger schweren Fall, in dem von der nach § 1 II 1 BKatV bei gewöhnlichen Tatumständen zu verhängenden Regelbuße abzuweichen ist, vgl. OLG Düsseldorf DAR 94, 39 f. (Beschl. v. 22.06.1993 - 5 Ss (OWi) 184/93 - (OWi) 84/93 I).

nemesiz
2012-05-28, 20:06:46
genau das (ohne Fussgängerzone) hatte ich schon und war so schon im TV.

Mit Grün/Rot hat das so eigentlich garnichts zu tun, es geht eigentlich nur darum er hätte nicht abbiegen dürfen, er hätte anhalten und die straße direkt überqueren müssen (als Fussgänger).

Doof das genau richtig zu erklären aber so isses, ob mit oder ohne Fussgängerampel.

Er darf nur direkt rüber "als Fussgänger" ob nur rüber oder direkt in die Fussgängerzone (falls da Fahrrad erlaubt war).

Philipus II
2012-05-28, 20:20:44
Das problem ist: Ein Verbotswidriges Abbiegen ist ein anderer Tatbestand. Er müsste auf grund anderer Rechtsgrundlage geahndet werden. Falls das also wirklich so wäre, könnte es sein, dass man sich vor der Abzocke drücken kann, in dem man gegen den Bescheid Widerspruch einlegt und Zeit schindet, bis das andere verjährt ist.

Subjektiv ists eh Abzocke, daher kann man da ruhig auch unsportlich spielen.

The_Strip
2012-05-28, 20:50:45
Das problem ist: Ein Verbotswidriges Abbiegen ist ein anderer Tatbestand. Er müsste auf grund anderer Rechtsgrundlage geahndet werden. Falls das also wirklich so wäre, könnte es sein, dass man sich vor der Abzocke drücken kann, in dem man gegen den Bescheid Widerspruch einlegt und Zeit schindet, bis das andere verjährt ist.

Subjektiv ists eh Abzocke, daher kann man da ruhig auch unsportlich spielen.Es ist auch ein Rotlichverstoß, wenn man eine rote Ampel umfährt. Also bspw. über einen Tankstellenhof und auf der anderen Seite wieder raus. Asyan hat hier die Fußgängerampel umfahren. Zumal ja auch der zu kreuzende Gegenverkehr anscheinend grün hatte.

Abzocke: Verkehrsregeln gelten nunmal auch für Fahrradfahrer! Hätte ein entgegenkommendes Auto ihn umgenietet, dann wäre der Fahrer jetzt der Depp, obwohl er nichts falsch gemacht hat :mad:

derpinguin
2012-05-28, 21:23:52
Letztlich heißt das doch nur, dass die Polizei in Würzburg alle anderen Straftaten aufgeklärt hat. Glueckwunsch.

(del)
2012-05-28, 21:29:40
Subjektiv ists eh Abzocke, daher kann man da ruhig auch unsportlich spielen.
Verkehrserziehung ist niemals Abzocke.

Du betrachtest den Fall aus dem falschen Blickwinkel. Anstatt die Strafe in den Mittelpunkt zustellen, sollten wir lieber den Erkenntnisgewinn für Aysan herausheben. Er hat eine kleine, zu vernachlässigende, Strafe erhalten aber - und das ist noch viel wichtiger - er weiß nun, dass bei der Spurführung für Fahrradfahrer die gleichen Regeln Anwendung finden, wie für Autofahrer.

Unter diesem Hintergrund, wird auch ersichtlich warum dass hier keine Abzocke ist. Es ist wie bei Kindern: "Bestrafe einmal und belehre für das Leben."

radi
2012-05-28, 22:08:49
Für diejenigen, die das mit der "roten Ampel umgehen" nicht sehen:
Das ist das gleiche als wenn man an einer Kreuzung rechts abbiegen möchte und rot hat. Ist an der Ecke rechts ne Tanke und man fährt drauf, durch die Tanke durch und wieder auf die Straße in die gewünschte Richtung, ist es auch wie über ne rote Ampel fahren. Hier ist es das gleiche in grün ;D

ux-3
2012-05-28, 22:14:47
Darf man bei einer roten Ampel eigentlich vom Rad absteigen, als Fußgänger das Rad auf dem Fußweg an der Ampel vorbeischieben und dann weiterfahren?

radi
2012-05-28, 22:16:03
Wenn du dann als Fußgänger bei ner grünen Fußgängerampel die kreuzende Straße überquerst, seh ich da kein Problem. Wird dir zeitlich aber keine Vorteile bringen :D

ux-3
2012-05-28, 22:19:50
Wenn du dann als Fußgänger bei ner grünen Fußgängerampel die kreuzende Straße überquerst, seh ich da kein Problem. Wird dir zeitlich aber keine Vorteile bringen :D

Nicht überqueren. Nur nicht abwarten, bis die Fußgänger gekreuzt haben. Während die über die Staße gehen (und ich deshalb auch rot habe), steige ich ab und schiebe auf dem Fußweg an der Ampel vorbei. Hinter der Ampel steige ich auf und fahre weiter.

Fairy
2012-05-28, 22:30:31
Da du es gezielt darauf absiehst, die rote Ampel zu umfahren/gehen, ist es ebenfalls ein Rotlichtverstoß. Würdest du z.B. aus einem Wohnhaus oder Geschäft kommen und dich mit deinem Rad hinter der roten Ampel bzw. dem Fußgängerüberweg auf die Straße begeben, sehe ich da keinen Verstoß, solange es keine Kreuzung ist.

Crazy_Bon
2012-05-28, 22:36:17
Wenn du dann als Fußgänger bei ner grünen Fußgängerampel die kreuzende Straße überquerst, seh ich da kein Problem. Wird dir zeitlich aber keine Vorteile bringen :D
Kommt auf die Rotphase der Ampel an, an so mancher hätte ich auch gerne das Auto unterm Arm geklemmt und wäre zu Fuß weiter gegangen. ;)

Zum Topic: Da hat der Polizist aber es sehr genau genommen, oder solche Verstöße wurden schon öfters beobachtet und als verkehrsgefährdend eingeschätzt. Aber eine Verwarnunghätte genügt, die Härte der Bestrafung empfinde ich für übertrieben.

Raff
2012-05-28, 22:42:11
Halb-offtopic: Jaja, die Feinde und Nichthelfer in Bayern. Mir begegnen auf dem Weg von und zur Arbeit auch jeweils zwei Streifen. Die nerven als Radfahrer nur, weil man immer "praktische" Ratschläge aufgedrückt bekommt, wenn man die Haare der StVO nicht selbst spaltet. Und dann wird einem das Fahrrad doch am hellichten Tag geklaut ...

MfG,
Raff

ux-3
2012-05-28, 22:47:36
Da du es gezielt darauf absiehst, die rote Ampel zu umfahren/gehen, ist es ebenfalls ein Rotlichtverstoß. Würdest du z.B. aus einem Wohnhaus oder Geschäft kommen und dich mit deinem Rad hinter der roten Ampel bzw. dem Fußgängerüberweg auf die Straße begeben, sehe ich da keinen Verstoß, solange es keine Kreuzung ist.

Als Fußgänger ist geradeaus durch die Ampel nicht betroffen. Als Fußgänger umgehe ich also keine rote Ampel. Und der Wechsel von Rad auf Fußgänger ist legal. Das würde mich jetzt echt interessieren.

Fairy
2012-05-28, 23:00:02
Du meinst es so, richtig?

http://www.abload.de/img/unbenannt3qz7m.png

Beim roten Punkt verlässt du die Straße, gehst auf dem Gehweg bis zum blauen Punkt und fährst anschließend ab da auf der Straße weiter. Wie gesagt, wenn es gezielt so abläuft, ist das nicht okay.

Raff
2012-05-28, 23:01:28
Weil? Wem tust du damit weh? "Den Regeln". Die Regeln gelten nicht. Regeln gelten pauschal, damit man ja nicht auf die Idee kommt, zu denken.

MfG,
Raff

Fairy
2012-05-28, 23:03:30
Weil es genauso ein Rotlichtverstoß ist, wie ihn auch Asyan begangen hat. Es tut vielleicht niemandem weh, aber erzähl das dem, der dir das Bußgeld und den Punkt aufdrückt.

Die Rspr. hat einen Rotlichtverstoß bejaht, wenn die LZA durch Benutzung eines Gehwegs umgangen wurde (OLG Düsseldorf VRS 63, 75; OLG Hamm VRS 65, 158; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; a. A. OLG Düsseldorf DAR 1994, 247; s. auch OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250 = VRS 113, 135 = NZV 2002, 408 [jedenfalls dann, wenn der Betroffene unmittelbar nach Umfahren der LZA auf die Fahrbahn zurückkehrt]).

radi
2012-05-28, 23:11:26
Was lernen wir daraus. Wenn man sowas macht, einfach vorher mal umgucken ob jemand in der Nähe ist, der sich dadran stören könnte ;)

Raff
2012-05-28, 23:20:08
In Bayern kommen die auch mal urplötzlich um die Ecke gerauscht. Die Dichte ist einfach ekelhaft. :D Und hilft dann doch nicht gegen die echten Kriminellen ...

MfG,
Raff

foobi
2012-05-29, 00:44:46
Es ist auch ein Rotlichverstoß, wenn man eine rote Ampel umfährt. Also bspw. über einen Tankstellenhof und auf der anderen Seite wieder raus.
Für diejenigen, die das mit der "roten Ampel umgehen" nicht sehen:
Das ist das gleiche als wenn man an einer Kreuzung rechts abbiegen möchte und rot hat. Ist an der Ecke rechts ne Tanke und man fährt drauf, durch die Tanke durch und wieder auf die Straße in die gewünschte Richtung, ist es auch wie über ne rote Ampel fahren.
Das stimmt beides nicht, bzw nur bedingt. Ein Rotlichtverstoß liegt nur dann vor, wenn man tatsächlich in den geschützten Bereich der Kreuzung einfährt. Der geschützte Bereich ist in der Regel der von allen Haltlinien eingegrenzte Raum, inkl Radwegen, Bürgersteig, Parkstreifen, etc. Wenn die Tankstelle also groß genug ist um darüber die Ampel umfahren zu können ohne überhaupt in den Kreuzungsbereich zu kommen, dann liegt auch kein Rotlichtverstoß vor. Das Benutzen von Tankstellen zur Durchfahrt mag eventuell trotzdem nicht erlaubt sein, aber das hat nichts mit Ampeln zu tun.


@Gaytrooper:
Das nächste Mal geradeaus weiter fahren, die Kreuzung hinter dir lassen, an geeigneter Stelle ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wenden, aus der entgegengesetzten Richtung dann wieder auf die Ampel zufahren und rechts auf die Brücke abbiegen.
Mit dem Fahrrad lohnt sich das zeitlich natürlich nur, wenn die Grünphase für den Straßenverkehr sehr lange und die Rotphase für die querenden Fußgänger dementsprechend sehr kurz ist. Dann ist das Schleifen-Fahren evtl schneller als sich minutenlang an der Fußgängerampel die Beine in den Bauch zu stehen.

Lyka
2012-05-29, 00:47:53
In Bayern kommen die auch mal urplötzlich um die Ecke gerauscht. Die Dichte ist einfach ekelhaft. :D Und hilft dann doch nicht gegen die echten Kriminellen ...

MfG,
Raff

in Berlin ists andersrum: 2 Wochen Radfahrerkontrolle beim Alexanderplatz und Berlin wäre die Schulden los :freak:

PHuV
2012-05-29, 12:08:11
in Berlin ists andersrum: 2 Wochen Radfahrerkontrolle beim Alexanderplatz und Berlin wäre die Schulden los :freak:

Oder konsequente Kontrolle aller Autos, die falsch auf Fahrradwegen und Fußgängerwegen parken.

Stormtrooper
2012-05-29, 12:31:08
Der geschützte Bereich ist in der Regel der von allen Haltlinien eingegrenzte Raum, inkl Radwegen, Bürgersteig, Parkstreifen, etc. Wenn die Tankstelle also groß genug ist um darüber die Ampel umfahren zu können ohne überhaupt in den Kreuzungsbereich zu kommen, dann liegt auch kein Rotlichtverstoß vor.

Sicher???
http://www.burhoff.de/rspr/texte/ai_00015.htm

". Denn jedenfalls ist auch nach dieser Entscheidung beim Umfahren ein Rotlichtverstoß dann anzunehmen, wenn "der Betroffene in den geschützten Kreuzungsbereich hineingefahren ist". Das ist vorliegend aber der Fall gewesen, da bei der Entfernung von 10-15 m hinter der Lichtzeichenanlage, nach der der Betroffene auf die H.Straße aufgefahren ist, noch vom von § 37 StVO geschützten Kreuzungsbereich aufzugehen ist."

Spasstiger
2012-05-29, 12:38:54
Du kannst auf jeden Fall Einspruch einlegen, für falsches Abbiegen ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gibts jedenfalls keine Punkte in Flensburg, die du bei einem Rotlichtverstoß kassiert.

Lurelein
2012-05-29, 13:52:11
in Berlin ists andersrum: 2 Wochen Radfahrerkontrolle beim Alexanderplatz und Berlin wäre die Schulden los :freak:

Das stimmt sowas von ;D;D

Morale
2012-05-29, 21:00:11
Letztlich heißt das doch nur, dass die Polizei in Würzburg alle anderen Straftaten aufgeklärt hat. Glueckwunsch.
Das wäre ja in etwa so, als ob Krebs und Aids geheilt sind, weil mein Hausarzt meine Erkältung behandelt. ;)

derpinguin
2012-05-29, 21:13:57
Das wäre ja in etwa so, als ob Krebs und Aids geheilt sind, weil mein Hausarzt meine Erkältung behandelt. ;)
Nö. Es heißt, dass die Jungs scheinbar nichts wichtigeres zu tun haben als solche Kinkerlitzchen zu bestrafen. Solches Gebahren kenne ich vom Ordnungsamt zur Genüge, bei denen kann man aber auch nichts anderes erwarten. Aber von der Polizei? Mein Gott, er ist mit dem Fahrrad abgebogen wo er nicht dürfte, hat niemanden gefährdet oder behindert. Was solls. Gibt auch richtige Straftaten da draußen.

ux-3
2012-05-29, 21:15:17
Nö. Es heißt, dass die Jungs scheinbar nichts wichtigeres zu tun haben als solche Kinkerlitzchen zu bestrafen. Solches Gebahren kenne ich vom Ordnungsamt zur Genüge, bei denen kann man aber auch nichts anderes erwarten. Aber von der Polizei? Mein Gott, er ist mit dem Fahrrad abgebogen wo er nicht dürfte, hat niemanden gefährdet oder behindert. Was solls. Gibt auch richtige Straftaten da draußen.

Woran sterben mehr Leute in D jährlich? Den "richtigen" Straftaten, oder den Folgen von Fehlern im Straßenverkehr? Du hast zwei Versuche! :cool:


Edit: Warum gab es 1993 bis 1996 so viele Morde in D?

derpinguin
2012-05-29, 21:17:27
War ja ne richtig lebensgefährliche Aktion da abzubiegen. In dem Fall ist das entschiedene Einschreiten der Polizei natürlich gerechtfertigt. Ich nehme alles zurück.

ux-3
2012-05-29, 21:21:10
War ja ne richtig lebensgefährliche Aktion da abzubiegen.


Das denken alle Leichen noch wenige Momente vorher! :tongue:

Morale
2012-05-29, 21:26:36
Nö. Es heißt, dass die Jungs scheinbar nichts wichtigeres zu tun haben als solche Kinkerlitzchen zu bestrafen. Solches Gebahren kenne ich vom Ordnungsamt zur Genüge, bei denen kann man aber auch nichts anderes erwarten. Aber von der Polizei? Mein Gott, er ist mit dem Fahrrad abgebogen wo er nicht dürfte, hat niemanden gefährdet oder behindert. Was solls. Gibt auch richtige Straftaten da draußen.
Für die großen Straftaten gibts aber dann andere Leute, wenn man Streife fährt, dann fährt man halt Streife für Verkehrssicherheit.
Wurde auch vor 3 Monaten angehalten weil mein Tüv 1! Tag abgelaufen war. Hatte ich vergessen. Gabs ne Strafe.
Und ist ja nicht so dass die den Vergewaltiger auf der anderen Seite laufen lassen weil die gerade dem TE ein Knöllchen geben. Und um die laufenden Ermittlungen kümmern sich schon die Abteilungen.
Wobei wir auch abgrenzen müssen wo denn richtige Straftaten anfangen.
Solange niemand gefährdet wird ist also alles ok?

Kurz 20 Meter falsch in die Einbahnstraße fahren?
Ist doch gerade keiner zu sehen und man spart sich die 5 Minuten aussen rum. Und plötzlich kommt doch wer?
Nachts bei Rot über die Ampel?
Ist doch alles frei.
Ups da war doch Fahrradfahrer der ohne Licht schnell drüber wollte.

Banküberfall, 50.000.
Was ist das heute denn schon, Versicherung zahlt, alles paletti.
Brauch man doch nicht verfolgen.


"Erlaubt" man eine Sache kommt gleich einer und meint, ja das ist doch auch so und blablabla. Ist wie bei Kindern, dürfen die mal 5 Minuten länger aufbleiben kann man sich schon darauf einstellen beim nächsten Mal 50 Minuten zu diskutieren.

Was diskutabel wäre, ist evtl. das Strafmaß.

Lyka
2012-05-29, 21:29:32
berlin
mittagszeit
Übergang zur Tram, keine Ampel
eine Gruppe läuft los, wie eine Herde, ohne den Motorradfahrer zu beachten, der von links um die Ecke kommt.
Er bremst hart
hupt
die Herde trottet zornig murmelnd weiter

Das ist Deutschland :|

radi
2012-05-29, 21:30:05
Für mich is Streife fahren mehr als Verkehrssicherheit. Das is auch "Präsenz zeigen". Ist hier im Rhein-Main-Gebiet nicht zu unterschätzen....

Ich wart nur drauf dass mich jemand beim Abbiegen über die durchgezogene Linie vor meiner Wohnung mal anhält. Die kriegen von mir sowas von was erzählt ...

derpinguin
2012-05-29, 21:32:12
Mich nervt ja nicht die Aktion per se. Mich nervt, dass sie bei sowas immer zur stelle sind, wenn sie aber wirklich gebraucht werden kein Fahrzeug frei ist oder sie alle zeit der Welt haben.

Morale
2012-05-29, 21:37:58
Für mich is Streife fahren mehr als Verkehrssicherheit. Das is auch "Präsenz zeigen". Ist hier im Rhein-Main-Gebiet nicht zu unterschätzen....

Ich wart nur drauf dass mich jemand beim Abbiegen über die durchgezogene Linie vor meiner Wohnung mal anhält. Die kriegen von mir sowas von was erzählt ...Wenn man dann aber mal von so einem behindert wird, der das gleiche macht wie du wird gleich geschimpft ;)
Und ja Präsenz zeigen ist wichtig, aber wenn man zwischendurch was für die Statistik machen kann und die Sicherheit warum nicht.
Mich nervt ja nicht die Aktion per se. Mich nervt, dass sie bei sowas immer zur stelle sind, wenn sie aber wirklich gebraucht werden kein Fahrzeug frei ist oder sie alle zeit der Welt haben.
Ja das ist leider so, wobei ich das von München zum Glück nicht kenne.
Wobei ich in einigen Landesteilen von de nichtmal für eine Million Jahresgehalt Polizist wäre.

radi
2012-05-29, 21:45:07
Wenn man dann aber mal von so einem behindert wird, der das gleiche macht wie du wird gleich geschimpft ;)
Und ja Präsenz zeigen ist wichtig, aber wenn man zwischendurch was für die Statistik machen kann und die Sicherheit warum nicht.
[...]
Mit dem Unterschied, ich behindere niemand ;) Hier ist mehr als genug Platz. Früher war die Straße sogar 4-spurig. Das wurde vor 20 Jahren mal geändert auf 3. Keine Ahnung warum, da war ich noch in der Grundschule und hab da noch nicht gewohnt :)

Edit: Dazu muss ich sagen, dass ich das nur mache, wenn das verkehrsaufkommen gering ist. Wenn dem nicht so ist, fahr ich regulär.

Morale
2012-05-29, 22:01:14
Dann erklär mal Hans Peter der dich zehn mal dabei gesehen hat und das dann auch macht aber wen behindert warum er dann eine Strafe bekommt. Eben entweder man bestraft alle gleich oder nicht. Klar bei Gefährdung kommt nochmal was oben drauf. Ist auch nicht so als ob ich nicht schonmal so Kleinkram gemacht habe, aber wen ich erwischt werde dann eben zu recht.

ux-3
2012-05-29, 22:03:53
Ist auch nicht so als ob ich nicht schonmal so Kleinkram gemacht habe, aber wen ich erwischt werde dann eben zu recht.

Wenn wirklich niemand sonst da ist, wirst du ja auch nicht erwischt. :)

Stormtrooper
2012-05-30, 08:02:20
Mein Gott, er ist mit dem Fahrrad abgebogen wo er nicht dürfte, hat niemanden gefährdet oder behindert. Was solls. Gibt auch richtige Straftaten da draußen.

Stimmt, bei Gefährund oder Behinderung wäre das Bußgeld erheblich höher.

GSXR-1000
2012-05-30, 11:13:56
Es ist auch ein Rotlichverstoß, wenn man eine rote Ampel umfährt. Also bspw. über einen Tankstellenhof und auf der anderen Seite wieder raus. Asyan hat hier die Fußgängerampel umfahren. Zumal ja auch der zu kreuzende Gegenverkehr anscheinend grün hatte.

Abzocke: Verkehrsregeln gelten nunmal auch für Fahrradfahrer! Hätte ein entgegenkommendes Auto ihn umgenietet, dann wäre der Fahrer jetzt der Depp, obwohl er nichts falsch gemacht hat :mad:
Genau das ist der Punkt.
Das "umfahren" einer roten Ampel ist ebenfalls ein qualifizierter Rotlichtverstoss.
Das ist bereits mehrfach gerichtlich festgestellt worden. Beispielsweise im o.g. Tankstellenbeispiel.
Fakt ist: das grün galt eindeutig NUR für die leute die geradeaus fahren wollten. Diejenigen, die die strasse kreuzen wollten (wie der TS) hatten rot.
Es sind letztendlich 2 vergehen. Rotlichtverstoss durch "umfahren" und verbotswidriges abbiegen. In einer solchen Tateinheit kommt letztlich das schwerere Vergehen zum tragen. Also der Rotlichtverstoss. Da gibt es eigentlich keinen weiteren Grund zur diskussion.

CokeMan
2012-05-30, 23:25:18
Hallo,

hier mal eine Tabelle des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.). Im Bußgeldkatalog steht alles genau beschrieben.
ADFC Tabelle: http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer
Zweite Tabelle: http://www.fahrrad-xxl.de/cms/beratung/sicherheit/stvo-stvzo-bussgelder/bussgelder/

Wichtig: Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg.
[U]Kurz und knapp:[/I] Alles was mit Ampeln, Zebrastreifen, Bahnübergängen zu tun hat wird teuer und gibt Punkte. Daher besser unterlassen oder Gas geben.

Alkohol auf dem Fahrrad
Ein Radfahrer begeht eine Straftat, wenn er mit 1,6 Promille und mehr noch fährt. 1,5 Promille sind also noch ok :ubeer:
Hier der aktuelle Bericht des MDR dazu.
http://www.mdr.de/umschau/fahrrad160.html Video

----------------

@ Asyan
Der 1 Punkt und die 45€ sind also korrekt. Leider :(

Stormtrooper
2012-05-31, 06:25:05
Der 1 Punkt und die 45€ sind also korrekt. Leider :(
Was heißt hier leider?
Eigentlich sollte der Bußgeldkatalog für Radler gleich mit dem für Kraftfahrer sein.

WhiteVelvet
2012-05-31, 13:11:03
Hier in Frankfurt gilt die StVO eh nicht für Radfahrer. Die fahren hier alle bei Rot über Kreuzungen... müsste dann ja bedeuten, dass die die Kriminalität noch nicht so richtig im Griff haben ;)

sei laut
2012-05-31, 13:22:26
Hier in Frankfurt gilt die StVO eh nicht für Radfahrer. Die fahren hier alle bei Rot über Kreuzungen...
In Frankfurt gelten doch eh andere STVO. (z.B. fahr 20 km/h schneller als erlaubt)

WhiteVelvet
2012-06-01, 08:52:23
Mir kam gestern tatsächlich ein Radfahrer im Kreisverkehr entgegen :D Ich meine, ich bin ja selbst Radfahrer, aber so bekloppt wie hier hab ich das noch nirgends gesehen. Selbst in Münster wird gesitteter gefahren...

Spasstiger
2012-06-01, 09:14:57
Mir kam gestern tatsächlich ein Radfahrer im Kreisverkehr entgegen :D Ich meine, ich bin ja selbst Radfahrer, aber so bekloppt wie hier hab ich das noch nirgends gesehen. Selbst in Münster wird gesitteter gefahren...
Ich werd ja schon schief angeschaut, wenn ich mit dem Fahrrad regulär in einen Kreisverkehr einfahre.
Ich sehe eher rücksichtslose Autofahrer als rücksichtslose Radfahrer. Was mir schon mehrfach passiert ist: Ich halte mit dem Rad an einer Kreuzung, weil ich dem Auto aus der Seitenstraße rechts vor links gewähre. Genau in dem Moment überholt mich der Hintermann und nimmt dem anderen Fahrer die Vorfahrt. Auch ein interessantes Phänomen ist, dass man auf dem Rad mit 30-40 km/h in einer 50er-Zone eher überholt wird als mit 10-20 km/h. Wenn man halbwegs schnell fährt, wird man manchmal auch richtig gefährlich überholt. Erst letzten Monat bin ich innerorts rund 30 km/h gefahren, als mich einer trotz Gegenverkehr überholt hat. Kaum war er mit der Wagenlänge an mir vorbei, zieht er rechts rüber, bremst scharf und fährt in eine Einfahrt rein. Und ich muss in den Gegenverkehr ausweichen. :rolleyes:

Mars81
2012-06-01, 09:58:51
Ich werd ja schon schief angeschaut, wenn ich mit dem Fahrrad regulär in einen Kreisverkehr einfahre.
Ich sehe eher rücksichtslose Autofahrer als rücksichtslose Radfahrer. Was mir schon mehrfach passiert ist: Ich halte mit dem Rad an einer Kreuzung, weil ich dem Auto aus der Seitenstraße rechts vor links gewähre. Genau in dem Moment überholt mich der Hintermann und nimmt dem anderen Fahrer die Vorfahrt. Auch ein interessantes Phänomen ist, dass man auf dem Rad mit 30-40 km/h in einer 50er-Zone eher überholt wird als mit 10-20 km/h. Wenn man halbwegs schnell fährt, wird man manchmal auch richtig gefährlich überholt. Erst letzten Monat bin ich innerorts rund 30 km/h gefahren, als mich einer trotz Gegenverkehr überholt hat. Kaum war er mit der Wagenlänge an mir vorbei, zieht er rechts rüber, bremst scharf und fährt in eine Einfahrt rein. Und ich muss in den Gegenverkehr ausweichen. :rolleyes:

Einigen wir uns doch auf folgendes:
Es gibt genug Arschlöcher im Straßenverkehr. Die einen sind mit dem Auto oder Motorrad, die anderen mit dem Fahrrad und wieder andere zu Fuß unterwegs.

Ich hätte vor ein paar Jahren um Haaresbreite jemanden getötet. Der meinte tatsächlich es sei in Ordnung mitten in der Nacht auf einer unbeleuchteten Landstraße in schwarzer Kleidung ohne Licht nebeneinander mit seinem Kumpel Fahrrad zu fahren. Ich konnte gerade im letzten Moment ausweichen.

Viele Fahrradfahrer denke leider, dass Verkehrsregeln nur für Fahrzeuge gelten für die man einen Führerschein braucht.