PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszug - raffgierige Vermieterin u. nachträgliche Reinigung


Commander Keen
2012-05-30, 13:13:22
Ich bin anfangs des Monats aus meinem Wohnklo ausgezogen. Natürlich habe ich die Wohnung frisch gestrichen, alles gereinigt und daneben auch noch die Küche des Vormieters welche ich übernommen hatte sowie einige Schäden des Vormieters auf Verlangen der Vermieterin beseitigt. Ich habe der Vermieterin in einem Schreiben einen genauen Zeitplan mitgeteilt, damit sie rechtzeitig neu annoncieren kann usw. Kurz gesagt: Ich denke ich habe mich mehr als korrekt verhalten.

Nun kam es aber, für mich wenig überraschend, weil es bislang bei jedem anderen Auszug anderer Parteien genauso war, zu Ärger bei der Übergabe. Die Dusche (Duischkabine aus Alu und Plastik) sei ihr zu verkalkt. Das stimmt auch, die Dusche ist wirklich verkalkt. Ich habe also die Übergabe abgebrochen und nochmal nachgereinigt. Ich habe es allerdings mit meinen begrenzten hausmännischen Fähigkeiten und meinen körperlichen Einschränkungen nicht geschafft die Dusche in einen Zustand zu versetzen, von dem ich ausgehen konnte, dass die Vermieterin damit zufrieden ist. Wir haben hier Wasserhärtegrad 3 und die so richtig regelmäßig gereinigt hab ich die Kabine zugegebenermaßen nicht (konnte ich auch nur unter Schmerzen, außerdem alles sehr beengt).

Nun hab ich ihr bei der letzten Übergabe daher angeboten einfach eine Pauschale für die Reinigung von der Kaution abzuziehen und gut soll es sein. Wollte sie aber nicht, sie fing schon damit an die Kabine müsse gewechselt werden. Daraufhin lachte ich nur, da die Kabine 16 Jahre alt ist. Ich sagte ihr also das könne sie ja gerne machen, aber auf ihre eigenen Kosten, da die Nutzungsdauer einer Duschkabine aus Kunststoff 15 Jahre beträgt. Ich muß dazu sagen, dass alles an der Wohung 16 Jahre alt ist, gewechselt wurde da noch rein gar nichts seit das Haus steht.

Wie auch immer, ich machte ihr also klar, dass ich für eine neue Kabine ganz sicher nicht aufkommen werde (sollte rechtlich mMn auch kein Problem sein), meine Vorschlag der Reinigungspauschale wurde ja abgelehnt. Sie meinte dann ich solle mich selber um eine Reinigungskraft kümmern, die sich dann bei ihr meldet, weil sie bei der letzten Übergabe natürlich auch die Schlüssel bekam. Damit ist die Übergabe von meiner Warte allerdings an sich gelaufen, sie hat den Schlüssel, ich hab ihr das Ableseprotokoll von Wasser-/Strom gegeben, Ende. Nachdem ich für sie die Küche ausgebaut und entsorgt sowie Schäden des Vormieters beseitigt hab ("steht nicht im Übergabeprotokoll, machen sie das weg") und außerdem sie für eine raffgierige, verlogene Frau halte (in der Annonce beschreibt sie das Wohnklo als Luxusappartement und hat gleich mal ein paar m² dazugerechnet...), sehe ich eigentlich nicht ein überhaupt noch was zu machen. Sie hat die Schlüssel und die Wohnung damit abgenommen.

Was meint ihr? Nochmal aus goodwill Putzkraft engagieren oder einfach abwarten was passiert? Sollte sie etwas von der Kaution abziehen, was über einen angemessenen Betrag der Reinigung der Dusche hinausgeht (womöglich sogar ganz einbehalten mit der Begründung neue Kabine, s.o.) werde ich jedenfalls dagegen vorgehen. Chancen müssten gut stehen, oder nicht? Ich wollte das ganze wirklich friedlich in beiderseitigen Einverständnis lösen und den Gang zum Anwalt nur antreten, wenn sie mir keine andere Wahl lässt. Oder doch gleich zum Anwalt?

Argo Zero
2012-05-30, 13:28:36
Was machst du dir unnötig Arbeit? Die Wohnung muss "besenrein" übergeben werden. Wenn du Miete bezahlst für Dusche, Küche, Scheißhaus und so weiter, musst du die Kosten für evtl. Abnutzungserscheingungen nicht tragen.
Auf Ideen die Leute doch kommen. Schlimm genug, dass du mit der Renovierung überhaupt angefangen hast.

Commander Keen
2012-05-30, 13:31:21
Was machst du dir unnötig Arbeit? Die Wohnung muss "besenrein" übergeben werden. Wenn du Miete bezahlst für Dusche, Küche, Scheißhaus und so weiter, musst du die Kosten für evtl. Abnutzungserscheingungen nicht tragen.
Auf Ideen die Leute doch kommen. Schlimm genug, dass du mit der Renovierung überhaupt angefangen hast.

Ich hab mich gezwungenermaßen die letzten Tage und Wochen etwas in die Thematik eingelesen. Besenrein hat die Wohnung nur zu übergeben werden, wenn im Mietvertrag nichts anderweitiges vermerkt ist. Dort steht aber, dass die Wohnung renoviert und gereinigt übergeben werden muß. Das ist mWn auch rechtens, außer man hat dort nur ein paar Monate oder so gewohnt, so dass eine Renovierung nicht notwendig ist.

Masterp
2012-05-30, 13:36:44
Ich hab mich gezwungenermaßen die letzten Tage und Wochen etwas in die Thematik eingelesen. Besenrein hat die Wohnung nur zu übergeben werden, wenn im Mietvertrag nichts anderweitiges vermerkt ist. Dort steht aber, dass die Wohnung renoviert und gereinigt übergeben werden muß. Das ist mWn auch rechtens, außer man hat dort nur ein paar Monate oder so gewohnt, so dass eine Renovierung nicht notwendig ist.

Wie ? Die Wohnung muss renoviert werden bei Auszug ? Theoretisch könnte die Frau ja die komplette Renovierung von Dir verlangen. Geh mal mit dem Mietvertrag zum Mieterschutzbund und lass mal klären ob der Vertrag überhaupt rechtens ist. Normalerweise reicht die Bude besenrein abzugeben. Das Du die Hütte schon gestrichen hast, ist in meinen Augen auch schon sehr kulant von Dir.

GBWolf
2012-05-30, 13:36:45
Da du die Reinigung schon zugesagt hast würde ich auch jemanden damit beauftragen. Ist doch klar, dass es sonst Ärger gibt.

Grundsätzlich hätte ich das aber von vornerein abgelehnt, dafür ists aber ja nun zu spät.

Argo Zero
2012-05-30, 13:38:58
Autsch, billiger kommt man ja wohl nicht an eine Rennovierung als Vermieter. Solche Klauseln sind sehr dehnbar und nicht selten freut sich der Anwalt über neue Mandanten. Ich weiß ja nicht, wie hoch die Kaution ist aber bei einer Duschkabine bist du locker 400€ los exkl. verlorene Zeit. Falls die Dame sich quer stellt, entweder als Lehrgeld verbuchen oder auf einen längeren Streit eingestellt sein, wobei mir hier Geld und Zeit zu schade wären.
Für die Zukunft: Vorher Verträge durchlesen und verstehen.

Commander Keen
2012-05-30, 13:53:15
Da du die Reinigung schon zugesagt hast würde ich auch jemanden damit beauftragen. Ist doch klar, dass es sonst Ärger gibt.

Grundsätzlich hätte ich das aber von vornerein abgelehnt, dafür ists aber ja nun zu spät.

Naja, wenn ich zu dem Schluß komme das nicht zu machen, dann kostet mich das einen Anruf oder eben einen Brief - also kein Weltuntergang.

caLi
2012-05-30, 13:55:45
Ich hab mich gezwungenermaßen die letzten Tage und Wochen etwas in die Thematik eingelesen. Besenrein hat die Wohnung nur zu übergeben werden, wenn im Mietvertrag nichts anderweitiges vermerkt ist. Dort steht aber, dass die Wohnung renoviert und gereinigt übergeben werden muß. Das ist mWn auch rechtens, außer man hat dort nur ein paar Monate oder so gewohnt, so dass eine Renovierung nicht notwendig ist.



Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung, unabhängig von Zustand, vor Auszug in jedem Falle renoviert werden muss, so ist diese Klausel unwirksam. Letztendlich hast du nur für Schönheitsreperaturen aufzukommen, sofern diese nötig waren. Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass alle x Jahre bestimmte Dinge neu gemacht werden müssen, so ist auch das unwirksam.

Ohne deinen Mietvertrag zu kennen, würde ich dir einfach nur sagen - tu nichts mehr, warte ab und bestehe darauf, dass du deine Kaution in voller Höhe wiederbekommst. Man muss immer wissen, wie viel Ärger einem "Recht" wert ist.

Masterp
2012-05-30, 13:56:24
Falls die Dame sich quer stellt, entweder als Lehrgeld verbuchen oder auf einen längeren Streit eingestellt sein, wobei mir hier Geld und Zeit zu schade wären.

Davon würd ich persönlich abraten. Lieber vorher mit dem Vertrag zum Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt und den Vertrag prüfen lassen.
Das wäre auf jeden Fall die bessere Alternative denn diese Spacken von Vermieter, die solch Verträge aufsetzen, spekulieren doch nur darauf dass man genervt dem zustimmt!


Für die Zukunft: Vorher Verträge durchlesen und verstehen.

Das sollte sowieso geschehen.

sun-man
2012-05-30, 14:02:20
Hi,

hier kommt es tatsächlich auf den genauen Vertrag an.
Die Endrenovierung ist meist nicht zulässig. Hast Du feste Renovierungstermine ist der Vertrag eh hinfällig.
Es gibt aber tatsächlich gültige und rechtlich einwandfreie Renovierungsklauseln. Aber, wie gesagt, hier zählt der Vertrag und nicht die eine Frage.

ALTAY
2012-05-30, 14:05:38
Kleiner Tipp, besorg dir "Por Cöz" - Damit beseitigst du selbst "hartnäckigste" Verkalkungen, ein völlig verkalkter Wasserkocher ist innerhalb einer Minute "freigeätzt". :D

Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Atemschutz - Das Zeug in eine Sprühflasche und rauf auf die Kabine - 5 Minuten einwirken lassen und die Kabine ist wie neu, natürlich dabei ordentlich lüften und alles abspülen.

Bei der Anwendung nicht wundern, wenn es brodelt und dampft - Das gehört sich so, wichtig ist auf jeden Fall durchlüften und die Dämpfe nicht einatmen.

Aber Vorsicht bei der Anwendung, das Mittel hat es in sich und wurde mittlerweile auch verboten - Naja, im Urlaub kann man sich wieder paar Flaschen auf Vorrat mitbringen.

PS: "Yag Cöz" gibt es auch, damit kriegt man entsprechend Fettreste komplett entfernt, dickste Fettschichten werden innerhalb von Sekunden verseift. :D

PHuV
2012-05-30, 14:08:24
Gut, aber eine verkalkte Duschkabine ist definitiv ein Verschleißteil, was der Vermieter zu tragen hat, und nicht der Mieter, genau wie Armaturen oder Batterien (die Wasserhähne), Boiler etc.

cartman5214
2012-05-30, 14:15:29
Gut, aber eine verkalkte Duschkabine ist definitiv ein Verschleißteil, was der Vermieter zu tragen hat, und nicht der Mieter, genau wie Armaturen oder Batterien (die Wasserhähne), Boiler etc.

Definiere "verkalkt"! Siffige Scheiben und Griffe sind kein Verschleiß, Kalk in Scharnieren, Hohlräumen und Korrosion sind keine mangelnde Wartung. Dazwischen ist alles fließend. Aber ein Totalschaden an der Kabine ist Schwachsinn und selbst wenn mit 90% Abzug zu bewerten. Die Diskussion hatte ich letztes Jahr mit meinem Vermieter auch. Ging da nur sauberer von der Bühne da a) sauberes Übergabeprotokoll und b) gute Haftpflichtversicherung vorhanden waren...

Commander Keen
2012-05-30, 14:18:12
Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung, unabhängig von Zustand, vor Auszug in jedem Falle renoviert werden muss, so ist diese Klausel unwirksam. Letztendlich hast du nur für Schönheitsreperaturen aufzukommen, sofern diese nötig waren. Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass alle x Jahre bestimmte Dinge neu gemacht werden müssen, so ist auch das unwirksam.

Ohne deinen Mietvertrag zu kennen, würde ich dir einfach nur sagen - tu nichts mehr, warte ab und bestehe darauf, dass du deine Kaution in voller Höhe wiederbekommst. Man muss immer wissen, wie viel Ärger einem "Recht" wert ist.

Das ist mir bekannt ;) Ich habe allerdings 6 Jahre drin gewohnt so dass Renovierungsarbeiten schon notwendig waren. Der Vermieter darf nur nicht festlegen dass nach 3 Jahren Bad, Küche, nach 5 Jahren WZ, nach 7 Jahren Flure usw. gestrichen werden müssen - er darf die Klausel höchstens als "im allgemeinen" formulieren. Ob dann tatsächlich renoviert werden muß hängt vom tatsähclichen Zustand ab.

Wie auch immer: Darum geht es doch gar nicht.

Philipus II
2012-05-30, 14:18:39
Rechtsschutzversicherung rulez.

Commander Keen
2012-05-30, 14:19:34
Hi,

hier kommt es tatsächlich auf den genauen Vertrag an.
Die Endrenovierung ist meist nicht zulässig. Hast Du feste Renovierungstermine ist der Vertrag eh hinfällig.


Nein, durch die salvatorische Klausel wird nur der Teil des Vertrages unwirksam, der unwirksam ist. Denke ich jedenfalls.

Philipus II
2012-05-30, 14:21:26
Das sehen Gerichte oft anders. Der ganze Abschnitt zu Renovierungen ist dann meist für die Tonne.

caLi
2012-05-30, 14:26:48
Wie auch immer: Darum geht es doch gar nicht.

Darum geht es schon. Wenn keine Arbeiten außer Schönheitsreperaturen zu erledigen sind, dann ist die Dusche hinfällig. Fertig aus.

Commander Keen
2012-05-30, 14:33:01
OK, also auch ohne eine Rechtsberatung von einem Profi einzuholen, werd ich dann wohl erstmal gar nichts mehr machen. Sollte sie unberechtigterweise einen Teil oder die ganze Kaution einbehalten, gehts ab zum Anwalt und fertig.

sun-man
2012-05-30, 14:35:39
Gut, aber eine verkalkte Duschkabine ist definitiv ein Verschleißteil, was der Vermieter zu tragen hat, und nicht der Mieter, genau wie Armaturen oder Batterien (die Wasserhähne), Boiler etc.

Falsch - aber egal. Alles was Du als Mieter anfassen kannst ist Deins (naja, nicht alles). Beispiel. Dir bricht von der Klospülung der Hebel außen ab -> Sache des Mieters wenn Schönheits bzw Kleinreps vereinbart sind. Bricht der Hebel in der Wasserschüssel -> Vermietersache da von Dir nicht direkt benutzt. Grundsätzlich hat der Vermieter aber in Vorkasse zu treten und liegt die Rep 1Cent über der vereinbarten Summe ists Essig. Also immer schön auf Märchensteuer etc achten ;).

Zudem entsteht Kalk nicht einfach so. Ist der Wasserhahn undicht musst Du das dem Vermieter melden damit er es beseitigt. Meldest Du es nicht kannst Du auch mit dabei sein. Eine verkalkte Spüle müsstest Du auch selber tragen. Nicht aber z.B. eine kleine unscheinbare Ecke weil Dir mal eine Pfanne in die Spüle gefallen ist.

Mein Ex-Vermieter hat alles mögliche versucht. Ich hab das ganze stumpf an den Mieterschutz gegeben. Zum Schluß wollte er mir noch einen reinwürgen weil er IN den Heizungen Staub gefunden hat :freak:

Nein, durch die salvatorische Klausel wird nur der Teil des Vertrages unwirksam, der unwirksam ist. Denke ich jedenfalls.

Mein Fehler. Bei mir wurde viele ungültig weil der Vermieter zu blöd war das Wasserdicht zu machen. Einzeln gesehen sind jeweils die Abschnitte unwirksam geworden und nicht das Gesamtwerk. Sorry.

Masterp
2012-05-30, 14:43:36
OK, also auch ohne eine Rechtsberatung von einem Profi einzuholen, werd ich dann wohl erstmal gar nichts mehr machen. Sollte sie unberechtigterweise einen Teil oder die ganze Kaution einbehalten, gehts ab zum Anwalt und fertig.

Mieterschutzbund hingehen und fertig.

sun-man
2012-05-30, 14:45:30
Der macht auch nichts ohne das man Mitglied ist. Außerdem treten deren Anwälte auch erst nach 3 Monaten Schutzfrist in Aktion. Beratung würde es aber gleich geben.

ilPatrino
2012-05-30, 14:46:13
Nein, durch die salvatorische Klausel wird nur der Teil des Vertrages unwirksam, der unwirksam ist. Denke ich jedenfalls.
ja, nämlich der komplette teil mit den renovierungsklauseln. besenrein und fertig.

PHuV
2012-05-30, 15:23:46
Falsch - aber egal. Alles was Du als Mieter anfassen kannst ist Deins (naja, nicht alles).

Das kommt darauf an, so einfach ist das nicht. Nach der Argumentation könntest Du sehr wohl die Mischbatterien oder Boiler komlett auf Mieterkosten tauschen lassen. Und so was wie eine Duschwand, die trotz normaler Reinigung irgendwann man verkalkt und verschleist, ist IMHO Vermietersache


http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/muss-der-mieter-die-duschkabine-bezahlen-245553

Nach § 535 BGB hat der Vermieter die gemietete Sache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die auf einen vertragsmäßigen Gebrauch zurückgehen, hat der Mieter gemäß § 538 BGB nicht zu vertreten. Aus diesen beiden Vorschriften folgt, dass die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung vom Vermieter zu tragen sind. Zum Begriff der Instandhaltung gehören dabei solche Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten). Instandsetzung ist demgegenüber die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (z. B. Reparatur einer beschädigten Sache). Die dem Mieter nach § 276, § 278, § 823, § 831 BGB obliegende Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen der Mietsache wird von der gesetzlichen Regelung über die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht nicht tangiert.

Bei mir war es bisher so, daß in den Badewannen mit Duscheinheit bisher keine Wand oder Schutz vorhanden war, und ich eh selbst dafür sorgen mußte. Nach dem Auszug wurde es ausgebaut, und fertig wars.

Zwergi
2012-05-30, 15:32:30
Also sachema, du sollst eine Duschkabine ersetzen, die schon 10 Jahre alt war, als du eingezogen bist, seriously? :|

Commander Keen
2012-05-30, 15:45:34
Also sachema, du sollst eine Duschkabine ersetzen, die schon 10 Jahre alt war, als du eingezogen bist, seriously? :|

Nein, ganz sicher nicht (bitte lesen!). Ich hatte ihr als Zugeständnis und um die Sache zu einem Ende zu bringen angeboten die Kosten für die Reinigung zu tragen (so Größenordnung 2x10€ Arbeitszeit + Material = maximal 30-40€), aber vmtl. werde ich jetzt nicht mal das machen.

Zwergi
2012-05-30, 16:48:57
Nein, ganz sicher nicht (bitte lesen!). Ich hatte ihr als Zugeständnis und um die Sache zu einem Ende zu bringen angeboten die Kosten für die Reinigung zu tragen (so Größenordnung 2x10€ Arbeitszeit + Material = maximal 30-40€), aber vmtl. werde ich jetzt nicht mal das machen.

Ich habs gelesen. Die Dusche war also schon 10 Jahre alt, als du eingezogen bist. Du zahlst Miete um die Wohnung "ableben" zu dürfen. Dass sich im Lauf der Zeit Kalk festsetzt (Antikal funzt eigentlich ganz gut. Auf Plastik ist das aber keine so gute Idee) ist ja wohl nix neues und auch eine Reinigung musst du nicht bezahlen. Obwohl das nett von dir ist, hast du das mit den Mietzahlungen schon erledigt.

5tyle
2012-05-30, 17:36:56
Oder doch gleich zum Anwalt?

Nein. Sofort zum Anwalt. Alles dokumentieren soweit möglich paar Zeugen holen usw. Brief vom Anwalt mit Ziel aussergerichtliche Einigung aufsetzen lassen, vielleicht kann man so im Zweifelsfall noch Vorteile rausholen.

Gar nicht lange rummachen. Uralte Story schon tausend mal gehört. Ich würde mich da auf gar keinen Fall irgendwie verarschen lassen, das sehr ernst nehmen und sofort reagieren. Wenn du nichts unternimmst entstehen möglicherweise nur noch größere Nachteile.

Nichts zu tun wäre vermutlich nicht richtig.

maximum
2012-05-30, 19:04:39
Mieter müssen sowieso nur nur Reparaturen bis knapp 80€ zahlen. Ist eine Reparatur teurer muss der Vermieter komplett zahlen:

http://m.welt.de/article.do?id=%252Ffinanzen%252Farticle3857269%252FDer-Mieter-muss-Kleinreparaturen-selbst-zahlen.html

Also wenn es wirklich Abnutzung im normalen Rahmen ist.

Commander Keen
2012-07-10, 20:21:09
Mal ein kleines Update, womöglich hilft es dem einen oder anderen, der mal in eine ähnliche Situation kommt.

Auf Anraten meines Anwalts hab ich der Vermieterin zunächst eine Frist zur Zahlung der Kaution gesetzt (Einschreiben). Daraufhin kam die Antwort sie habe das Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr einzubehalten. Das ist natürlich völliger Nonsens (dafür bräuchte ich nicht mal einen Anwalt), das kann sie nur machen, wenn noch berechtigte Forderungen bestehen. Sie könnte auch einen angemessenen Teil der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten (Betonung auf angemessen), da ich jedoch noch Geld bei der letzten Jahresabrechnung rausbekommen hab...

Wie auch immer, nach einem Schreiben von meinem Anwalt ist nun der größte Teil wieder daheim bei Papa. Jedoch hat sie, ohne das näher aufzuschlüsseln, gut 100-120€ einbehalten (genau kann ich das mangels exakter Kenntnis der Verzinsung nicht sagen). Das heisst sie wird wieder Post bekommen und evtl. auch noch die Anwaltskosten tragen dürfen.

Kurzum: Lasst euch nicht verarschen beim Auszug, ein Anwalt lohnt sich.

kiX
2012-07-10, 20:27:50
Mal ein kleines Update, womöglich hilft es dem einen oder anderen, der mal in eine ähnliche Situation kommt.

Auf Anraten meines Anwalts hab ich der Vermieterin zunächst eine Frist zur Zahlung der Kaution gesetzt (Einschreiben). Daraufhin kam die Antwort sie habe das Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr einzubehalten. Das ist natürlich völliger Nonsens (dafür bräuchte ich nicht mal einen Anwalt), das kann sie nur machen, wenn noch berechtigte Forderungen bestehen. Sie könnte auch einen angemessenen Teil der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten (Betonung auf angemessen), da ich jedoch noch Geld bei der letzten Jahresabrechnung rausbekommen hab...

Wie auch immer, nach einem Schreiben von meinem Anwalt ist nun der größte Teil wieder daheim bei Papa.
Das ist doch schonmal gut (y)
Jedoch hat sie, ohne das näher aufzuschlüsseln, gut 100-120€ einbehalten (genau kann ich das mangels exakter Kenntnis der Verzinsung nicht sagen). Das heisst sie wird wieder Post bekommen und evtl. auch noch die Anwaltskosten tragen dürfen.

Kurzum: Lasst euch nicht verarschen beim Auszug, ein Anwalt lohnt sich.
Das versteh ich jedoch nicht. Einbehalten darf sie ja, den Rest kriegst du dann bei der Nebenkostenjahresrechnung (ggf) wieder.
Aber wieso soll sie jetzt 'evtl. die Anwaltskosten tragen müssen'?

Philipus II
2012-07-10, 20:29:24
Weil sie im Verzug ist.

Commander Keen
2012-07-10, 20:30:56
Weil sie im Verzug ist.

Du sagst es.

kiX
2012-07-11, 07:33:18
Hast du denn (sorry, falls überlesen) eine Frist gesetzt, die sie nicht eingehalten hat?
Anders könnt ich mir das nicht erklären.

GBWolf
2012-07-11, 08:38:18
Mal ein kleines Update, womöglich hilft es dem einen oder anderen, der mal in eine ähnliche Situation kommt.

Auf Anraten meines Anwalts hab ich der Vermieterin zunächst eine Frist zur Zahlung der Kaution gesetzt (Einschreiben). Daraufhin kam die Antwort sie habe das Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr einzubehalten. Das ist natürlich völliger Nonsens (dafür bräuchte ich nicht mal einen Anwalt), das kann sie nur machen, wenn noch berechtigte Forderungen bestehen. Sie könnte auch einen angemessenen Teil der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten (Betonung auf angemessen), da ich jedoch noch Geld bei der letzten Jahresabrechnung rausbekommen hab...

Wie auch immer, nach einem Schreiben von meinem Anwalt ist nun der größte Teil wieder daheim bei Papa. Jedoch hat sie, ohne das näher aufzuschlüsseln, gut 100-120€ einbehalten (genau kann ich das mangels exakter Kenntnis der Verzinsung nicht sagen). Das heisst sie wird wieder Post bekommen und evtl. auch noch die Anwaltskosten tragen dürfen.

Kurzum: Lasst euch nicht verarschen beim Auszug, ein Anwalt lohnt sich.
Hast du denn (sorry, falls überlesen) eine Frist gesetzt, die sie nicht eingehalten hat?
Anders könnt ich mir das nicht erklären.


O_o

kiX
2012-07-11, 15:25:22
O_o
da steht nirgendwo, dass sie die Frist nicht eingehalten hat, nur:
Wie auch immer, nach einem Schreiben von meinem Anwalt ist nun der größte Teil wieder daheim bei Papa.

Und dass sie einen angemessenen Betrag für die Nebenkostenabrechnung einbehalten hat, sehe ich als vollkommen in Ordnung an. Üblich sind 3-4 Monatsnebenkosten, also gut in den 100-200€ drin. Dagegen kannst du trotz Rückzahlung im letzten Jahr wohl nicht erfolgreich gegenangehen.

Bleibt nur noch zu Klären, ob die Vermieterin die Frist hat verstreichen lassen und damit (sofern die Frist gültig war, davon gehe ich aber aus) in Verzug geraten ist.

edit: und solltest du für die Forderung der sofortigen Auszahlung der "100-200€" auch einen Anwalt einschalten, vermute ich, dass du zumindest auf diesen Kosten sitzen bleibst.

Commander Keen
2012-07-11, 15:52:17
Da die Frist zur Rückzahlung der Kaution verstrichen ist und stattdessen nur der oben erwähnte Brief zurückkam, ist sie in Verzug geraten. Ich meinte, das sei aus dem obigen Text herauszulesen.

Den Rest laß ich mal die Sorge meines Anwalts sein, der macht das schon.