PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pixmania Garantiefall


MädBrain
2012-06-04, 18:34:43
Moin zusammen, habe vor Kurzem was da bestellt und es funktioniert nicht mehr.
Würde das Gerät ganz gerne an den Händler und nicht Hersteller zurückschicken.
Habe bereits ergooglet, dass die dann Probleme machen. Alles was ich wissen will ist, wohin ich das Gerät zurückschicken muss. Auf den ganzen Formularqauatsch gehe ich nicht, ein formloses Beschreiben sollte ausreichen.
Danke. :)

Fairy
2012-06-04, 18:48:33
Was heißt vor kurzem?
Um was für ein Produkt handelt es sich?

MädBrain
2012-06-04, 22:21:54
Ist ein Sansa Clip+.
Meine es ist etwa 4 Monate alt.

Heimatsuchender
2012-06-04, 22:32:54
So wie es aussieht, musst du das Ding ggf. nach Frankreich schicken. In Deutschland sind die nicht vertreten. Auf den Kosten wirst du wohl erstmal sitzenbleiben, bzw. Pixmania wird alles versuchen, um nicht bezahlen zu müssen.

Vor dem Rückversand wirst du wohl oder übel doch Kontakt mit denen aufnehmen müssen. Per Mail oder telefonisch.
kundenservice@pixmania.de
01805-003575 (0,14€/Min.)

Bei Google findet man wirklich viel negatives.



tobife

Stormtrooper
2012-06-04, 22:32:56
Immer zum Händler.

Heimatsuchender
2012-06-04, 22:34:10
Immer zum Händler.


Bei dem Händler ist viel Geduld und Spucke erforderlich.



tobife

Stormtrooper
2012-06-04, 22:39:18
Bei dem Händler ist viel Geduld und Spucke erforderlich.

Frist von 2 Wochen setzen, ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn er das Produkt zum Hersteller verschickt und er das Teil austauscht, hat der TE alle Rechte der Gewährleistung verloren.

sei laut
2012-06-04, 22:45:55
Frist von 2 Wochen setzen, ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und du glaubst, Pixmania ist mit so einem Kinderkram zum ersten Mal konfrontiert? Die haben sich ihren guten Ruf hart erarbeitet.

MädBrain
2012-06-05, 00:10:46
Schade, dass man zwar aus Deutschland versenden kann, es also für den Kunden aussieht, als ob man dann im Falle einer Rücksendung auch nach Deutschland zurückschickt. Aber in "Wirklichkeit" wo anders einen "echten" Sitzt hat. Ne Masche eben.
Ich meine, dass ist nicht rechtens, wenn man in D eine Adresse hat, dann zu sagen, dass an dieser Adresse kein Warenempfang stattfinden kann.

Was passiert, wenn man etwas per Fernabsagegesetzt zurückschicken will?

Heimatsuchender
2012-06-05, 00:29:13
Schade, dass man zwar aus Deutschland versenden kann, es also für den Kunden aussieht, als ob man dann im Falle einer Rücksendung auch nach Deutschland zurückschickt. Aber in "Wirklichkeit" wo anders einen "echten" Sitzt hat. Ne Masche eben.
Ich meine, dass ist nicht rechtens, wenn man in D eine Adresse hat, dann zu sagen, dass an dieser Adresse kein Warenempfang stattfinden kann.

Was passiert, wenn man etwas per Fernabsagegesetzt zurückschicken will?


Steht alles hier drin.
http://www.pixmania.de/de/de/bedingungen.html
Du rufst an, zahlst erstmal 14 Cent/Minute aus dem Festnetz und die beauftragen DPD, GLS oder sonstwen mit der Abholung bei dir.
Das scheint aber sehr oft nicht zu funktionieren und es werden weitere Anrufe bei der Hotline fällig.

Edit: Das geht auch über ein Online-Formular. Die Erfolgsaussichten sind genau so gering.


tobife

Dykstra
2012-06-05, 07:39:20
Über die Rückgabe- bzw. Gewährleistungsbedingungen informiert man sich eigentlich vor einem Kauf.

2 Minuten bei google quergelesen und du hättest gewusst, dass es nicht sinnvoll ist, bei pixmania etwas zu bestellen.

Stormtrooper
2012-06-05, 08:11:55
Und du glaubst, Pixmania ist mit so einem Kinderkram zum ersten Mal konfrontiert? Die haben sich ihren guten Ruf hart erarbeitet.
Na und?
Dann beauftrage ich nen Anwalt und übergebe ihm die Sache, die wissen genau das sie zahlen müssen und nicht recht bekommen werden.


Was passiert, wenn man etwas per Fernabsagegesetzt zurückschicken will?
1. Gibts das nicht mehr.
2. Zählt das ganze nur 14 Tage nach Erhalt der Ware.

JaDz
2012-06-05, 10:43:51
Na und?
Dann beauftrage ich nen Anwalt und übergebe ihm die Sache, die wissen genau das sie zahlen müssen und nicht recht bekommen werden.
Bei einem 40-€-Gerät? Meinst du da kommt es zu einer Verhandlung? Bekommt man die Kosten für den Rechtsstreit je wieder rein?

Stormtrooper
2012-06-05, 11:51:49
Bei einem 40-€-Gerät? Meinst du da kommt es zu einer Verhandlung? Bekommt man die Kosten für den Rechtsstreit je wieder rein?
Spielt doch gar keine Rolle wie hoch der Betrag ist, gab sogar schon Fälle da ging es um ein paar Pfennige.
Der Verlierer trägt in der Regel die Kosten und bei einer Rechtschutzversicherung ist das auch kein Problem.

Dykstra
2012-06-05, 12:50:50
Spielt doch gar keine Rolle wie hoch der Betrag ist, gab sogar schon Fälle da ging es um ein paar Pfennige.
Der Verlierer trägt in der Regel die Kosten und bei einer Rechtschutzversicherung ist das auch kein Problem.

Genau diese Denkweise hat dazu geführt, dass man heutzutage meist nur noch Rechtsschutzversicherungen mit durchschnittlich 150 EUR Eigenbeteiligung abschließen kann. Bisher hielt ich das immer für Schwachsinn, aber wenn ich deine Argumentation sehe, kann ichs langsam verstehen.

Stormtrooper
2012-06-05, 14:09:02
Warum sollte man sein Recht nicht einklagen, wenn ich beschissen werde?
Sofern man begründet klagt und gewinnt braucht man auch kein Eigenanteil zahlen.

bleipumpe
2012-06-05, 15:24:39
Genau diese Denkweise hat dazu geführt, dass man heutzutage meist nur noch Rechtsschutzversicherungen mit durchschnittlich 150 EUR Eigenbeteiligung abschließen kann. Bisher hielt ich das immer für Schwachsinn, aber wenn ich deine Argumentation sehe, kann ichs langsam verstehen.
Abgesehen davon muss man heute sehr genau das Kleingedruckte lesen, da z.B. eBay und andere Handelsplattformen komplett ausgeschlossen sind.
Ich persönlich bestelle nur noch bei größeren u/o seriösen Händlern und bezahle lieber ein wenig mehr, habe aber im Fall der Fälle wenig bis keinen Stress.
Warum sollte man sein Recht nicht einklagen, wenn ich beschissen werde?
Sofern man begründet klagt und gewinnt braucht man auch kein Eigenanteil zahlen.
Es wird dich im Zweifelsfall niemand davon abhalten und "dein" Anwalt wird in jedem Fall sein Geld bekommen, d.h. er wird sich der Sache schon annhemen. Aber die Frage lautet: lohnt sich der Aufwand? Ich hätte gar keine Lust darauf. Bei 40€ würde ich die Sache als Lehrgeld abtun und das nächste Mal 5€ mehr ausgegeben und z.B. bei Amazon & co bestellen.

xcv
2012-06-05, 23:20:36
Habe die Lehre auch schon gezogen und bestelle nichts mehr bei P.