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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenabrechnung


BlackF0g
2012-06-12, 17:50:02
Ich war mir ja sicher das ich einiges an Heizkosten zurück bekomm,so sparsam wie ich war.Als ich heute die Abrechnung sah wurde mir ganz anders:

http://img6.imagebanana.com/img/r0bo1uim/kosten.jpg

Google sagt das zumindest die "Verwaltungskosten" nicht zulässig sind.Welche kosten sind ebenfalls nicht ganz Koscher? 90 cent für einen Aufkleberentferner?

ux-3
2012-06-12, 18:32:52
Die ist ja lustig! Werf erst einmal einen Blick in deinen Mietvertrag. Welche NK sind dort aufgeführt.

Sieht aus als hätte da jemand versucht, Reparatur- und Modernisierungskosten mit unterzumischen. Sperrmühl hat auch was.

G A S T
2012-06-12, 19:23:53
Ich war mir ja sicher das ich einiges an Heizkosten zurück bekomm,so sparsam wie ich war.Als ich heute die Abrechnung sah wurde mir ganz anders:

http://img6.imagebanana.com/img/r0bo1uim/kosten.jpg

Google sagt das zumindest die "Verwaltungskosten" nicht zulässig sind.Welche kosten sind ebenfalls nicht ganz Koscher? 90 cent für einen Aufkleberentferner?

Herzlichen Glückwunsch!

Dein Vermieter/Hausverwalter ist entweder dumm, ein Arschloch oder ein dümmliches Arschloch. ;D

Grundsätzlich musst du nur diejenigen umlagefähigen Betriebskosten bezahlen, die in deinem Mietvertrag enthalten sind. Den maximal zulässigen Rahmen hierfür gibt die BetrKV (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html) vor;


§ 1 Betriebskosten

(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

[... -> klick einfach den BetrKV-Link oben!]

Sofern in deinem Mietvertrag ein Verweis auf die BetrKV enthalten ist, ist damit alles klar und abschließend geregelt.
Sind weitere Dinge geregelt, ist zu prüfen, ob diese überhaupt rechtswirksam vereinbart sind.
Stehen die zusätzliche Betriebskosten nicht explizit im MV drin, musst du sie im Regelfall auch nicht bezahlen.
§ 2 Nr. 17 BetrKV ist jedenfalls kein Auffangtatbestand für den Ideenreichtum des Vermieters.

Und da kommen wir schon zum Hauptproblem. So eine Abrechnung vorzulegen ist schlichtweg äußerst dreist.
Die Posten "Verwaltungskosten" und "Bankspesen/ -gebühren" und "Abrechnungsservice" kann er sich komplett in die Haare schmieren.
Die sind absolut unzulässig, denn die muss er grundsätzlich selbst tragen (siehe oben).

Weitere aufgeführte Posten würde ich unter dem passenden Oberbegriff "WTF???" zusammenfassen.

Das fängt beim "Sperrmühl" ;D;D;D an und hört bei "Hausmülldeponie" auf.
Ihr habt also eine eigene Deponie? Aha! Ist das überhaupt zulässig und wie funktioniert das? :P
Sämtliche Kosten die er angibt, müssen genau spezifiziert sein.
Wenigstens du als Mieter solltest verstehen, was damit gemeint ist.
Was sind das für Versicherungen? Was ist "Anhänger Arbeitsbühne"? etc.

Alle Reinigungskosten (da kann auch der ominöse "Aufkleber Entferner" drunter fallen) die Kosten für den Garten, sowie die normalen Müllbeseitigungskosten sind hingegen prinzipiell in Ordnung.
Auch notwendige Sonderreinigungen oder Sonderentsorgungskosten (z. B. im Falle eines asozialen Ex-Mitmieters) die die Allgemeinflächen betreffen sind in Ordnung.

Alles klar so weit?
Kannst ja im Zweifel auch kurz den entsprechenden Teil über die Betriebskosten aus deinem Mietvertrag posten.
Dann hab ich vermutlich gleich nochmal was zum Lachen. :D

Das das meiste aber eh nur Pippikackbeträge sind, würde ich dir empfelen.
Streich ihm doch einfach die drei o. g. eindeutig unzulässigen Posten aus der Abrechnung raus und frag
bei den beiden Versicherungen nochmal nach, welche das genau sind. Sind die i. O. bezahlst du sie natürlich auch.
Wegen ein paar Kröten lohnt sich ein Aufstand wirklich nicht.

ux-3
2012-06-12, 19:56:55
Auch notwendige Sonderreinigungen oder Sonderentsorgungskosten (z. B. im Falle eines asozialen Ex-Mitmieters) die die Allgemeinflächen betreffen sind in Ordnung.

Bist du sicher, das die anderen Mieter z.B. die Kosten für eine Entrümpelung über das Balkongeländer zu zahlen haben?

Lustig auch, das Gartenpflege mal nach Parteien und mal nach Wohnfläche umgelegt wird!

Spasstiger
2012-06-13, 14:43:03
Lustig auch, das Gartenpflege mal nach Parteien und mal nach Wohnfläche umgelegt wird!
Wäre mal interessant, die Nebenkostenabrechnungen der anderen Mietparteien zu sehen, vielleicht rechnet der Vermieter je bei dem einen Mieter so und bei dem anderen anders, um eine höhere Gesamtsumme zu kassieren.

P.S.: Zum Vergleichen: http://www.mieterbund.de/betriebskostenspiegel.html.

BlackF0g
2012-06-13, 20:19:51
Danke für eure Einschätzung.Sieht so aus als ob ich um einen Anwalt nicht herum komm.Da scheint einiges nicht ganz rechtens zu sein.

G A S T
2012-06-13, 23:41:34
Danke für eure Einschätzung.Sieht so aus als ob ich um einen Anwalt nicht herum komm.Da scheint einiges nicht ganz rechtens zu sein.

Wie gesagt - das lohnt nicht. Der Anwalt wird dir garantiert auch nichts anderes sagen und kostet nur Geld.
Mach's doch wie ich gesagt habe - streiche ihm die drei Posten raus, frag wegen den Versicherungen nach und bezahle dann den Rest.
Willst du wegen den anderen Witzbeträgen echt 'nen Rechtsstreit vom Zaun brechen?
Bist wohl ein richtiger Deutscher? :wink:

ux-3
2012-06-14, 07:14:39
Was nichts kostet und sehr lustig werden kann ist Rechnungseinsicht. Die würde ich an deiner Stelle nehmen. Kann schon mal passieren, das einige Dinge unter der Hand gemacht wurden und gar keine Rechnungen da sind.