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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als "Privatmensch" Dienstleistung ausführen und Rechnung schreiben?


The Dude
2012-06-13, 09:52:19
Hallo Leute,
ich bin Angestellter und habe zudem ein Gewerbe am laufen. Nun soll ich für eine wiederum ganz andere Tätigkeit ein Angebot schreiben, diese Dienstleistung (ganz grob: 1000 Euro, weiß es selber noch nicht genau) hochwahrscheinlich dann ausführen und eine Rechnung schreiben.

Ich will hierfür noch kein Gewerbe melden, weil ich in der nächsten Zeit nicht großartig Aufträge erwarte.

Darf ich das als Privatmensch unter meiner bisherigen Steuernummer machen? Oder darf ich nur Gutschriften annehmen? (Ich kann diese Dienstleistung nicht in mein bestehendes Gewerbe reinnehmen, weil es sich um was ganz anderes handelt)


Greez, Dude

ALTAY
2012-06-13, 12:11:32
Wenn du bereits ein Gewerbe hast, mit Umsatzsteuerpflicht oder ohne (Kleinunternehmer), dann kannst du problemlos eine Rechnung für eine erbrachte Leistung ausstellen, natürlich bist du dann in der Steuerpflicht, ggfls. auch Umsatzsteuer.

Ein paar Infos wären natürlich hilfreich, Dienstleistungen welche einer Zulassung benötigen, fallen natürlich raus, wenn du diese nicht besitzt.

Alternativ beim Steuerberater anfragen. ;)

GSXR-1000
2012-06-13, 22:46:57
Hallo Leute,
ich bin Angestellter und habe zudem ein Gewerbe am laufen. Nun soll ich für eine wiederum ganz andere Tätigkeit ein Angebot schreiben, diese Dienstleistung (ganz grob: 1000 Euro, weiß es selber noch nicht genau) hochwahrscheinlich dann ausführen und eine Rechnung schreiben.

Ich will hierfür noch kein Gewerbe melden, weil ich in der nächsten Zeit nicht großartig Aufträge erwarte.

Darf ich das als Privatmensch unter meiner bisherigen Steuernummer machen? Oder darf ich nur Gutschriften annehmen? (Ich kann diese Dienstleistung nicht in mein bestehendes Gewerbe reinnehmen, weil es sich um was ganz anderes handelt)


Greez, Dude
Was spricht dagegen?
Natürlich kannst du auch eine vom eigentlichen geschäft abweichende Leistung über dein Hauptgewerbe abrechnen. Ist nicht unüblich und wenn es sich um einzelfälle handelt auch kein Problem. Deine Gewerbeanmeldung beschreibt deine übliche Geschäftstätigkeit. Das besagt nicht, das du im Rahmen dieses Geschäfts nicht auch punktuell andere Leistungen erbringst.
Es gibt keinen Grund der dagegen spricht. Versteuern musste die Sache so oder so.

cartman5214
2012-06-13, 23:29:34
Es gibt keinen Grund der dagegen spricht.

Einwilligung vom Arbeitgeber? Fürs Nebengewerbe an sich müsste er sie schon haben. Frage ist nur ob sich diese andere Tätigkeit auch weit genug von der Angestelltentätigkeit unterscheidet.

The Dude
2012-06-13, 23:59:21
Danke für eure Comments, GSXR-1000 und ALTAY.
@catman: Thx für den Hinweis, aber es geht nur um die richtige Art und Weise, das ganze Steuerlich richtig zu machen. Der Rest ist schon geklärt.

Ich werde konkreter: Bei meinem bislang gemeldeten Gewerbe handelt es sich um "musikalische Dienstleistungen" - so steht es in der Beschreibung der Tätigkeit in der Anmeldung. Bei der Tätigkeit, die ich nun zusätzlich als Dienstleistung ausführen will - zumindest mal jetzt einen kleinen Auftrag - handelt es sich um: Rendering/Animationen. Sprich: Was ganz was anderes.

Meint Ihr tatsächlich, dass dies kein Problem darstellt? Ich meine, ich schreibe bislang Rechnung wo draufsteht: € xy für Dienstleistung "Drums spielen" in PLZ xy. Und jetzt würde ich dann ne Rechnung schreiben: € xy für 3d-Modeling, Rendering und Animation. Meint ihr, dass da tatsächlich niemand vom Finanzamt kommt und fragt was das jetzt soll?

Wenn nein, dann könnte ich ja auch die Software, die ich gekaufte habe, absetzen?


übrigens: Ja, ich mache eine umfassende Steuererkärung mit allem Drum und Dran.

GSXR-1000
2012-06-14, 01:10:41
Danke für eure Comments, GSXR-1000 und ALTAY.
@catman: Thx für den Hinweis, aber es geht nur um die richtige Art und Weise, das ganze Steuerlich richtig zu machen. Der Rest ist schon geklärt.

Ich werde konkreter: Bei meinem bislang gemeldeten Gewerbe handelt es sich um "musikalische Dienstleistungen" - so steht es in der Beschreibung der Tätigkeit in der Anmeldung. Bei der Tätigkeit, die ich nun zusätzlich als Dienstleistung ausführen will - zumindest mal jetzt einen kleinen Auftrag - handelt es sich um: Rendering/Animationen. Sprich: Was ganz was anderes.

Meint Ihr tatsächlich, dass dies kein Problem darstellt? Ich meine, ich schreibe bislang Rechnung wo draufsteht: € xy für Dienstleistung "Drums spielen" in PLZ xy. Und jetzt würde ich dann ne Rechnung schreiben: € xy für 3d-Modeling, Rendering und Animation. Meint ihr, dass da tatsächlich niemand vom Finanzamt kommt und fragt was das jetzt soll?

Wenn nein, dann könnte ich ja auch die Software, die ich gekaufte habe, absetzen?


übrigens: Ja, ich mache eine umfassende Steuererkärung mit allem Drum und Dran.
Generell ist es kein Problem, wenn du ohnehin Dienstleistungen erbringst, eben auch Dienstleistungen anderer Art zu erbringen. Das Finanzamt interessiert das erstmal garnicht.
In deiner Gewerbemeldung sollte der Geschäftsinhalt stehen, der den Hauptbestandteil deiner Tätigkeit darstellt.
Nehmen wir mal ein simples beispiel: eine autowerkstatt repariert ja per definition erstmal autos. Vielleicht lässt der meister sich aber einfallen, da es immer wieder phasen gibt, wo der betrieb nicht ausgelastet ist, paralell dazu kaputte autos günstig anzukaufen, diese aufzubereiten und wieder zu verkaufen.
Oder: ein ganz blödes beispiel: er verkauft in seiner butze für die leute die warten auch noch getränke (kleingeschäft, aber egal). Cola verkaufen hat erstmal nix mit autoreperatur zu tun... da sind wir uns einig, oder?
In dem falle den du nennst passt das doch sogar noch von der grundtendenz zusammen. sind beides künstlerische dienstleistungen. Es ist doch erstmal garnicht infrage zu stellen bei der rechnungsstellung ob das nicht beides zusammenhängt... ob du nicht vielleicht animationen zu deinen musikalischen darbietungen erstellst im auftrag.
Wie auch immer... es gibt keinen grund für moegliche probleme.
Mit der software, nunja, das ist die Frage der anerkennung durch das finanzamt, im zweifel eine einzelfallentscheidung und somit frage wie gut das dargelegt werden kann.
Grundsätzlich gilt: anschaffungen die du AUSSCHLIESSLICH zum zwecke der verwendung für deine erwerbstätigkeit tätigst sind abzusetzen (im falle von software, je nach anschaffungspreis als anlagevermögen über mehrere jahre). Die Frage die sich dann eben stellt ist, wie gut kannst du die berufliche notwendigkeit begründen? Gerade bei Software (oder auch multimediageräten) stellt das FA in aller regel recht hohe huerden, weil erfahrungsgemäss diese dinge oft auch privat und zu hobbyzwecken benutzt werden und die gewerbsmässige nutzung eher nachrangig ist. Für einen einzelnen auftrag also wird das FA die abschreibung eher verneinen. Versuchen kann mans aber auf jeden fall, mehr als nicht anerkannt kanns nicht werden.
Du solltest aber an einem Punkt aufpassen: lies dir in jedem Falle die nutzungsbedingungen der software durch... oft besagen diese, das fuer eine gewerbliche nutzung andere (höhere) lizenzgebühren und/oder bedingungen gelten. Das ist ein stolperstein, der schnell ziemlich teuer werden kann.

The Dude
2012-06-14, 11:32:49
Generell ist es kein Problem, wenn du ohnehin Dienstleistungen erbringst, eben auch Dienstleistungen anderer Art zu erbringen. Das Finanzamt interessiert das erstmal garnicht.
In deiner Gewerbemeldung sollte der Geschäftsinhalt stehen, der den Hauptbestandteil deiner Tätigkeit darstellt.
Nehmen wir mal ein simples beispiel: eine autowerkstatt repariert ja per definition erstmal autos. Vielleicht lässt der meister sich aber einfallen, da es immer wieder phasen gibt, wo der betrieb nicht ausgelastet ist, paralell dazu kaputte autos günstig anzukaufen, diese aufzubereiten und wieder zu verkaufen.
Oder: ein ganz blödes beispiel: er verkauft in seiner butze für die leute die warten auch noch getränke (kleingeschäft, aber egal). Cola verkaufen hat erstmal nix mit autoreperatur zu tun... da sind wir uns einig, oder?
In dem falle den du nennst passt das doch sogar noch von der grundtendenz zusammen. sind beides künstlerische dienstleistungen. Es ist doch erstmal garnicht infrage zu stellen bei der rechnungsstellung ob das nicht beides zusammenhängt... ob du nicht vielleicht animationen zu deinen musikalischen darbietungen erstellst im auftrag.
Wie auch immer... es gibt keinen grund für moegliche probleme.
Mit der software, nunja, das ist die Frage der anerkennung durch das finanzamt, im zweifel eine einzelfallentscheidung und somit frage wie gut das dargelegt werden kann.
Grundsätzlich gilt: anschaffungen die du AUSSCHLIESSLICH zum zwecke der verwendung für deine erwerbstätigkeit tätigst sind abzusetzen (im falle von software, je nach anschaffungspreis als anlagevermögen über mehrere jahre). Die Frage die sich dann eben stellt ist, wie gut kannst du die berufliche notwendigkeit begründen? Gerade bei Software (oder auch multimediageräten) stellt das FA in aller regel recht hohe huerden, weil erfahrungsgemäss diese dinge oft auch privat und zu hobbyzwecken benutzt werden und die gewerbsmässige nutzung eher nachrangig ist. Für einen einzelnen auftrag also wird das FA die abschreibung eher verneinen. Versuchen kann mans aber auf jeden fall, mehr als nicht anerkannt kanns nicht werden.
Du solltest aber an einem Punkt aufpassen: lies dir in jedem Falle die nutzungsbedingungen der software durch... oft besagen diese, das fuer eine gewerbliche nutzung andere (höhere) lizenzgebühren und/oder bedingungen gelten. Das ist ein stolperstein, der schnell ziemlich teuer werden kann.

Thanks!
Dann werde ich das so mal machen. Vielen Dank!
Zwecks Software: Habe die offizielle Vollversion für teures Geld gekauft(Cinema4d)

GSXR-1000
2012-06-14, 12:10:17
Thanks!
Dann werde ich das so mal machen. Vielen Dank!
Zwecks Software: Habe die offizielle Vollversion für teures Geld gekauft(Cinema4d)
Lies dir trotzdem einfach nochmal die bestimmungen durch. Gerade bei Kreativsoftware sind häufig im kleingedruckten nochmal einschränkungen, die besagen, das diese Versionen entweder explizit gewerbliche nutzung ausschliessen, oder aber bei gewerblicher nutzung bestimmte zuschläge fordern.

Und zur absetzbarkeit: wie gesagt, bei einem auftrag wirds schwer, aber wenns regelmässiger ist, wuerd ichs in jedem fall versuchen. Schaden kanns kaum.