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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiedliche Einkommen, Frage zur Kranken- und Sozialversicherung


DerEineHades
2012-06-29, 13:46:49
Hallo,

ich bekomme gerade den absoluten Horror vor der nächsten Steuererklärung und stehe jetzt schon vor dem großen Problem, wie die Beiträge bei meiner Krankenversicherung auszusehen haben. Vermutlich sollte ich mir einen Steuerberater nehmen, aber für den ist gerade kein Geld da. Das große Fragezeichen entstand, als ich mich bei meiner Versicherung (Barmer) ummelden wollte, weil ich keinen Studentenstatus mehr hatte.

Die haben mich dann nach meinen Einkünften gefragt, ich habe denen korrekt gesagt, dass meine Einkünfte sich aus...

1. Unterhalt (das, was aus Versicherungen noch für mich gezahlt wird) und Erspartem
2. Ehrenamtlicher Tätigkeit bei einem religiösen Träger, bei der ich nie sagen kann, ob ich eingesetzt werde oder nicht
3. Freiberuflicher Tätigkeit
4. und vernachlässigbaren Einnahmen aus meinen Veröffentlichungen zusammensetzt

Sprich: Ich könne nicht sagen, wie hoch mein Einkommen im Monat wäre und eine Schätzung sei bei so extremen Schwankungen nicht möglich. Habe dann gefragt, ab wann ich mich als Selbstständiger versichern müsste, da wurde mir dann gesagt, das hinge an der ArbeitsZEIT, nicht an dem Einkommen, und ich wäre eh freier Mitarbeiter. Ich wurde dann auf den niedrigsten Satz gestuft, der sich alleinig aus meinem Unterhalt berechnete. Das dürfte nur insgesamt nicht stimmen, mir wurde gesagt, ich solle mich melden, wenn sich etwas ändert. Aber es kann doch wohl kaum so sein, dass ich nun jeden Monat in die Barmer-Filiale rennen muss, oder?

Nun habe ich gerade zwei recht große Aufträge reinbekommen, die insgesamt definitiv die Jahreseinnahmen knacken, die ich haben muss, um mich in der Künstlersozialkasse versichern zu können. Das ist unheimlich praktisch. Ist aber wiederum mit Problemen verbunden, die hier erläutert werden: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/ausnahmen/krankenundpflegeversicherung.php

Da steht kurz und knapp drin, dass sich die Versicherungspflichten je nach ArbeitsZEIT und ENTGELT bemessen.


Grob meine ich, das verstanden zu haben. Da ich am Berufsanfang stehe, kann ich mich bei der KSK so oder so von der Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen. Jetzt kommt die nächste mögliche Komplikation: Ich stehe möglicherweise ab September/Oktober in dem Äquivalent einer Halbtagsbeschäftigung an der Uni. Aber wenn die Auftragslage so weitergeht (was natürlich nicht sein muss), werde ich in dem Beruf, den die KSK versichern würde, weit mehr einnehmen. Das hat mit der Arbeitszeit aber nicht unbedingt etwas zu tun.

Bin ich jetzt quasi a) nachweispflichtig über meine Arbeitszeiten im Beruf, der durch die KSK gedeckt wird und b) nach welchem Kriterium wird denn dann nun entschieden? Zeit oder Geld? Das ist schlussendlich die große Frage. Die KSK sagt, ich soll bei der Krankenversicherung nachfragen, die zucken mit den Schultern und sagen, ich soll mich melden, wenn sich etwas ändert. Soll ich das dann nachträglich für das Jahr berechnen lassen und anschließend zahlen?

Und wie ich das zum Schluss dem Finanzamt erkläre, wüsste ich auch gerne, weil zumindest meine Einnahmen aus dem Ehrenamt steuerfrei sein sollten, wenn ich mich recht entsinne.

Ich weiß, es ist einfach nur wirr, und niemand hat Lust, da die Probleme eines anderen auch noch zu begutachten, aber ich wäre sehr dankbar für jeden Hinweis, ich stehe zum ersten Mal vor so einer komplizierten Zusammensetzung. Ich habe aber keine Lust, im Fettnäpfchen der Steuerhinterziehung und des Sozialbetrugs zu stehen.

ux-3
2012-06-29, 14:04:51
Und wie ich das zum Schluss dem Finanzamt erkläre, wüsste ich auch gerne, weil zumindest meine Einnahmen aus dem Ehrenamt steuerfrei sein sollten, wenn ich mich recht entsinne.

Beschaff dir ein Nachschlagewerk (digital), dass (berufsprofilbezogene) Informationen zum Steuerrecht enthält. Und dann überfliege alles, was für dich momentan konkret wichtig ist. Lies die relevanten Sachen gründlich, denn es könnte doch um eine Menge Geld gehen. Und mach das, bevor du anfängst, Unkosten zu erzeugen.

Wenn du dann noch Dinge wissen willst, kannst du dich ans Finanzamt wenden. Hast du in deinem Leben schon mal eine Steuererklärung abgegeben?

Zur Krankenkasse kann ich dir leider nichts sagen.

DerEineHades
2012-06-29, 14:08:52
Beschaff dir ein Nachschlagewerk (digital), dass (berufsprofilbezogene) Informationen zum Steuerrecht enthält. Und dann überfliege alles, was für dich momentan konkret wichtig ist. Lies gründlich, denn es könnte doch um eine Menge Geld gehen. Und mach das, bevor du anfängst, Unkosten zu erzeugen.

Wenn du dann noch Dinge wissen willst, kannst du dich ans Finanzamt wenden. Hast du in deinem Leben schon mal eine Steuererklärung abgegeben?


Jo, da ging es aber um Rückzahlungen der Rentenversicherung, weil mich das Land angemeldet hat, obwohl keine Pflicht bestand und ich Widerspruch eingelegt habe. Also noch keine so richtige. Und die fand ich schon schlimm genug, weil mich das Finanzamt gleich um 300 Euro gebracht hat, die mir zustanden. Aber der Einspruch kam dann zu spät. So ein Steuerberater rechnet sich, kann das sein?

ALTAY
2012-06-29, 14:44:39
Als Selbständiger ist die Gesetzliche häufig teurer, die nehmen dich dort aus (die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoumsatzes!) - Geh doch in eine Private (HanseMerkur), mit knapp 200 €/monatlich bist du dabei.

DerEineHades
2012-06-29, 14:52:14
Als Selbständiger ist die Gesetzliche häufig teurer, die nehmen dich dort aus (die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoumsatzes!) - Geh doch in eine Private (HanseMerkur), mit knapp 200 €/monatlich bist du dabei.

Ich würde wieder in die Private wechseln, aber mich nimmt bestimmt keine mehr. Die Entscheidung stünde mir auch bei Eintritt in die KSK wieder bevor, und auch wenn ich ab von einer Sache die Konstitution eines Bullen hab, muss das bestimmt nicht so bleiben. Kann mir gerade ein gutes Bild davon machen, wie Kassenpatienten behandelt werden. Dennoch: Nope, die nehmen mich ganz sicher nicht mehr.

Bleibt für mich trotzdem die Frage der doppelten (und hier dreifachen) Beitragsberechnung: Wie hoch ist der Betrag denn nun in privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen, und zu welchen Teilen werden da welche Einnahmen mit welchen Abzügen berechnet?

Frucht-Tiger
2012-06-29, 14:56:22
Schon ein bissel komplizierter, ich würde da einen Steuerberater hinzuziehen. Regeln wälzen ist schön und gut, aber das korrekt auf den eigenen Fall anzuwenden ist schon schwerer. Außerdem weiß der Steuerberater wo man einfach mal niedrige Zahlen(beim Einkommen) angeben kann ohne das einem später jemand auf die Füße tritt.

Oder du sagst das der Anteil deiner Freiberuflichen Tätigkeit hoch genug ist um dich als Selbständiger zu versichern. Dann könntest du, wenn die Kohle wirklich knapp ist bei dir, in die Private wechseln und kämst deutlich günstiger weg als der GKV Mindestsatz(...als junger gesunder Mann mit einem Tarif mit wenigen Leistungen). Damit holst du dir natürlich die Risiken einer privaten KV ins Haus, das muss natürlich abgewogen werden.

Edit: Zu langsam... PKV kommt ja nicht mehr in Frage

ux-3
2012-06-29, 15:07:29
Ich würde keinen Steuerberater heranziehen, sofern ich mit einem digitalen Steuerberater klar komme. Ein Steuerberater ist zwar bequemer, aber viele Dinge muss man wissen, bevor die Kosten entstehen, nicht erst, wenn man sie geltend machen will. Daher mache ich meine (nicht ganz einfache) Steuererklärung lieber selber.

Da ich deine Situation nicht wirklich kenne, kann ich Dir eigentlich nur raten, es zumindest mal selbst zu probieren. Wenn du das Gefühl hast, trotz Indernetz und digitalem Nachschlagwerk auf dem Schlauch zu stehen, dann lass es lieber. Aber das kann auch eine sportliche Herausforderung werden. Die Steuererklärung ist das einzige Computerspiel, wo ich bislang echtes Geld gewonnen habe.

DerEineHades
2012-06-29, 15:13:30
Die Steuererklärung ist das einzige Computerspiel, wo ich bislang echtes Geld gewonnen habe.

EPIC. ;D

mercutio
2012-06-29, 15:43:44
Eine private KV ist am Anfang natürlich verlockend, gerade auch weil man mit hohem Selbstbeteiligungs-Anteil den monatlichen Beitrag drücken kann. Wenn dann was teures passiert (zB neue Kauleiste bei Fahrradunfall), hat man halt Pech.

Aber: mit zunehmendem Alter steigen auch die jährlichen Beiträge. So ein Beitrag kann bis zum 60ten schonmal auf 800-900 pro Monat steigen. Man sollte sich das gezielt von der PKV vorrechnen lassen, was die natürlich nur ungern machen.

Das nächste: Thema Familienplanung. Bei ner privaten KV zahlt man pro Versichertem einen Beitrag, heißt also, jeweils ein Beitrag pro Familienmitglied, auch Kinder und Ehefrau. Auch diese Beiträge steigen mit zunehmendem Alter, auch dies sollte man sich gezielt vorrechnen lassen. Die gesetzliche stuft Dich nach Deinen Schätzungen erstmal ein und verlangt dann ggf. Vorlage der Steuererklärung im nächsten Jahr. Es kann schon sein, dass man dann was nachzahlen muss.
Bei uns hat die gesetzliche das aber nie verlangt. Mittlerweile ist meine Frau auch angestellt und da das anteilig mehr ist, als die freiberufliche Tätigkeit, ist die Kasse mit dem KV-Beitrag "als Angestellte" zufrieden.

Wenn die Möglichkeit der Wahl noch besteht, würde ich in jedem Fall eine gesetzliche Versicherung vorziehen. Da kann mit einem Beitrag die gesamte Familie mitversichert werden.

Übrigens ist der Leistungskatalog privater Kassen nicht identisch mit dem gesetzlichen. Sprich: jede Kasse kann versichern was sie will. Es könnte zB durchaus sein, eine PKV zahlt keine Herztransplantation, die andere schon. Die gesetzliche aber immer. Da muss man den Vertrag und Leistungskatalog genau lesen und vergleichen.
Das Thema wird auch politisch kritisiert und ich glaub Friedrich März ist der einzige, der sich traut zu sagen, dass ein neues Gesetz für die privaten Kassen her muss - die Versicherungslobby ist aber klar stärker.

Zu Steuern allgemein: Wenn man ein gewisses Grundverständnis von dem Thema hat, empfehle ich unbedingt das Programm WISO Steuersparbuch. Kostet nur 30,- und spart den Steuerberater, wenn man nicht gerade ne GmbH oder AG ist.
Damit mache ich die ESt-Erklärung von meiner Frau (angestellt und freiberuflich) und mir (angestellt). Seit Jahren schon ohne Beanstandungen.
Bei der Buchführung gibst auch helfende Programme, zB "Easy Cash & Tax" - für freiberufliche Tätigkeiten völlig ausreichend.

caLi
2012-06-29, 16:53:34
Was ich momentan nicht ganz verstehe ist: Bist du Künstler oder Publizist in einer freiberuflichen Tätigkeit?

Dann wärst du ja nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 SGB V bereits nach dem KSVG pflichtversichert.

Ansonsten ist für das ganze noch mehr Detail erforderlich. Was genau sind das für Tätigkeiten, etc.

Für die Beitragsbemussung ist im Regelfall nur das Gehalt relevant, um jedoch erstmal festzustellen in welche "Sparte" der Versicherung du reingehörst, ist auch die Arbeitszeit von Relevanz. Denn es gelten halt für verschiedene Gruppen auch verschiedene Beiträge. Deshalb muss erst genau festgestellt werden, was du denn nun genau bist und dazu zählt in bestimmten Bereichen auch die Arbeitszeit.

Darüber hinaus sollte die GKV als Auskunfts- und Informationsstelle eigentlich dazu in der Lage sein, dir genauere Auskünfte zu geben. Verpflichtet dazu sind sie in jedem Falle.

Mylene
2012-06-29, 17:38:19
Was ich momentan nicht ganz verstehe ist: Bist du Künstler oder Publizist in einer freiberuflichen Tätigkeit?

Dann wärst du ja nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 SGB V bereits nach dem KSVG pflichtversichert.
Watt?! Bitte lies richtig, was du liest, und schreibs dann auch richtig.

"Versicherungspflichtig sind [...]Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes [...]"

Pflichtversicherung ist nicht die Versicherungspflicht.

ALTAY
2012-06-29, 18:15:19
Eine private KV ist am Anfang natürlich verlockend, gerade auch weil man mit hohem Selbstbeteiligungs-Anteil den monatlichen Beitrag drücken kann. Wenn dann was teures passiert (zB neue Kauleiste bei Fahrradunfall), hat man halt Pech.

Aber: mit zunehmendem Alter steigen auch die jährlichen Beiträge. So ein Beitrag kann bis zum 60ten schonmal auf 800-900 pro Monat steigen. Man sollte sich das gezielt von der PKV vorrechnen lassen, was die natürlich nur ungern machen.


Deshalb sollte man sich von diversen Lockanbietern nicht blenden lassen, bei der HanseMerkur werden zum einen die Kunden sehr genau ausgesucht, zum anderen werden hohe Rücklagen gebildet, um den steigenden Beiträgen gegen zu wirken.

Aber 200-300 € monatlich sollte der TS für ne PKV schon einplanen - Die Gesetzliche käme mich deutlich teurer.

DerEineHades
2012-06-29, 18:35:03
Was ich momentan nicht ganz verstehe ist: Bist du Künstler oder Publizist in einer freiberuflichen Tätigkeit?

Dann wärst du ja nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 SGB V bereits nach dem KSVG pflichtversichert.

Das ist mir bewusst. Das, was tatsächlich genuin mit "Kunst" zu tun hat, verbuche ich ja unter Posten 4, den Einkünften aus bereits erfolgten Publikationen, die sind ziemlich mau. Für die wissenschaftlichen Artikel sehe ich quasi überhaupt kein Geld mehr.

Was jetzt im Endeffekt über die KSK geregelt werden müsste, sind Übersetzung und Lektorat. Wir reden nicht von Bedienungsanleitungen, sondern von Schrift/Bildwerken, die tatsächlich in der Buchhandlung stehen.

In dem Fall halte ich wohl besser gleich mal akribisch die Arbeitszeit fest...da wünscht man sich ja glatt die Stechuhr her...

caLi
2012-06-29, 19:41:38
Watt?! Bitte lies richtig, was du liest, und schreibs dann auch richtig.


Pflichtversicherung ist nicht die Versicherungspflicht.



Du solltest lieber nochmal nachlesen...

Mylene
2012-06-30, 12:48:54
Du solltest lieber nochmal nachlesen...
OK, nochmal extra für dich, denn du hast dich falsch ausgedrückt: Das eine ist die Pflicht, sich zu versichern (= versicherungspflichtig). Das andere ist die Versicherung selbst (= pflichtversichert). Du berufst dich auf einen Absatz aus dem SGB, der lediglich benennt, wer denn alles versicherungspflichtig ist. Und nur, weil man versicherungspflichtig ist, bedeutet das nicht, dass man automatisch nach diesem Gesetzesausschnitt auch bereits pflichtversichert wäre.

Desweiteren: Um nach KSVG pflichtversichert zu sein, muss ein Antrag bei der KSK gestellt werden. Es wird im SGB in dem von dir benannten Absatz ja auch ausdrücklich darauf hingewiesen: "nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes" - es müssen auch die Voraussetzungen passen, um dort überhaupt angenommen zu werden. Nachzulesen auf den Seiten der KSK.

Nach allem, was er bisher geschrieben hat, ist er im Moment "lediglich" freiwillig versichert.

caLi
2012-06-30, 14:37:49
OK, nochmal extra für dich, denn du hast dich falsch ausgedrückt: Das eine ist die Pflicht, sich zu versichern (= versicherungspflichtig). Das andere ist die Versicherung selbst (= pflichtversichert). Du berufst dich auf einen Absatz aus dem SGB, der lediglich benennt, wer denn alles versicherungspflichtig ist. Und nur, weil man versicherungspflichtig ist, bedeutet das nicht, dass man automatisch nach diesem Gesetzesausschnitt auch bereits pflichtversichert wäre.


Nett von dir, dass du dir die Mühe machst, aber das ändert leider nichts an der Tatsache, dass das von dir Beschriebene inkorrekt ist.

Unmittelbar mit dem Vorliegen der in § 5 Abs. 1 SGB V normierten tatbestandlichen Voraussetzungen sind Betroffene pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Versicherungsverhältnis entsteht unabhängig von Kenntnis und Willen des Betroffenen ipso iure (kraft Gesetzes). Freiwillig pflichtversichert zu sein ist in der gesetzlichen Krankenversicherung NICHT möglich und auch völlig abstrus.


Darüber hinaus bin ich mir bewusst, dass in der von mir genannten Norm nur auf das KSVG verwiesen wird, dort aber im Prinzip nur Ausschlussgründe von einer etwaigen Versicherungspflicht - wie eben z.B. nur vorübergehende Ausübung der Tätigkeit etc. - genannt werden.

Mylene
2012-07-01, 11:33:01
Unmittelbar mit dem Vorliegen der in § 5 Abs. 1 SGB V normierten tatbestandlichen Voraussetzungen sind Betroffene pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die KSK ist für selbständig erwerbstätige Künstler und Publizisten gedacht, und nach allen bisherigen Informationen erfüllt er den Tatbestand der selbständigen Erwerbstätigkeit als Künstler und/oder Publizist zum jetzigen Zeitpunkt nicht, und damit ist auch das KSVG zum jetzigen Zeitpunkt für ihn irrelevant. Er ist aufgrund seiner momentanen, persönlichen Situation also korrekterweise freiwillig versichert. Damit ist es auch nicht richtig, dass er lt. KSVG bereits pflichtversichert wäre. Und noch eine Anmerkung zur Pflichtversicherung: Der Abschluss dieser muss auch von jemand ausgeführt werden - sei es durch Arbeitgeber, einen sonstigen Verantwortlichen oder den Betroffenen selbst. Man glaubt es kaum, dass das heutzutage nach unserer Gesetzeslage noch möglich ist, aber ich habe es schon oft genug erlebt, dass jemand versicherungspflichtig gewesen wäre, aber noch nicht pflichtversichert war. Natürlich wurde das rückwirkend nachgezogen, aber die Fälle gibt es nunmal; daher kommt meine Aussage "versicherungspflichtig = nicht automatisch pflichtversichert" nicht von ungefähr. Selbstverständlich ist aber richtig, dass die Versicherungspflicht die sonst allgemein gültige Vertragsfreiheit aufhebt, und somit die Pflichtversicherung in Kraft treten muss, sobald die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, gleichgültig, ob der Betroffene will oder nicht. In der Praxis kursiert daher auch der Begriff "zwangsversichert".

Freiwillig pflichtversichert zu sein ist in der gesetzlichen Krankenversicherung NICHT möglich und auch völlig abstrus.
Richtig. Habs schon editiert, da hab ich noch halb geschlafen. Er ist freiwillig versichert; so ist es korrekt.

Darüber hinaus bin ich mir bewusst, dass in der von mir genannten Norm nur auf das KSVG verwiesen wird, dort aber im Prinzip nur Ausschlussgründe von einer etwaigen Versicherungspflicht - wie eben z.B. nur vorübergehende Ausübung der Tätigkeit etc. - genannt werden.
Künstler sind grundsätzlich als Sonderfälle zu betrachten, sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der SV. Da gibt es scheinbar mögliche und unmögliche Kombinationen. Grundsätzlich geht man ja davon aus, dass die SV der Steuerart folgt, bzw. umgekehrt. Kann man bei einem Künstler aber pauschal nicht sagen. Ich kenne auch Fälle mit Lohnsteuerpflicht, aber SV-Freiheit; oder aber Lohnsteuerfreiheit (natürlich aber einkommenssteuerpflichtig) und SV-Pflicht.
So einfach es in der Theorie klingen mag, ist es in der Praxis dann halt leider doch wieder nicht - dank sei dem Gesetzesdschungel. So ist es möglich, dass Künstler XY beim einen Auftraggeber lt. KSVG beurteilt wird, beim anderen Auftraggeber aber lt. den "üblichen" Bestimmungen des SGB. Es ist möglich, dass das ein oder andere Gesetz für oder wider einer Einschätzung spricht, aber bei einer Antrags- oder Betriebsprüfung der zuständige SV-Träger aufgrund weiterer Bestimmungen eine ganz andere Entscheidung trifft. Es ist möglich, dass man Anträge gestellt hatte, um die Versicherungsart prüfen zu lassen, um sich abzusichern, aber bei einer Betriebsprüfung dennoch dieser Beurteilung widersprochen wird. Auch bei der Steuerart ist es möglich, dass z.B. das zuständige FA des Auftraggebers auf deren Antrag eine gegensätzliche Entscheidung zum Antrag des Auftragnehmers bei seinem FA trifft. Oder aber es sind solche wie o.a. Fälle von "Zwitterstellungen" möglich. Und so weiter.
Es ist also unter all diesen Umständen genauso abstrus, zu behaupten "du bist ja Künstler/Publizist, also wärst du doch lt. Gesetz XY sowieso schon so oder so pflichtversichert." Das kann man gerade einem Laien gegenüber nicht einfach so darstellen. Es ist im Regelfall bei dieser Berufssparte eine von-Fall-zu-Fall-Entscheidung.

dreas
2012-07-01, 11:50:30
ich würde über empfehlungen einen steuerberater der lohnsteuerhilfe deiner region hinzuziehen. dein einkommen lässt einen finanzierbaren betrag sicherlich zu. sicherlich kann man mit fachwissen die steuererklärung selbst erledigen, allerdings haben die steuerberater in der regel einen kurzen draht und guten kontakt zu den finanzämtern. das kann echtes geld sparen helfen. gerade wenn es um verrechnungen von einnahmen und steuerlast geht, ist der steuerberater mit kurzem draht zum finanzbeamten die erste wahl. bei deinen verschiedenen einkünften ist das vermutlich der fall.

den selfmadesteuerberater geben ist sicherlich total cool hat aber auch nachteile. selbst nachrechnen kann man ja immer. später kann man dann eventuell die sache wieder selber in die hand nehmen. aber als steuererklärungsanfänger würde ich professionelle hilfe in anspruch nehmen.

caLi
2012-07-01, 12:09:55
Die KSK ist für selbständig erwerbstätige Künstler und Publizisten gedacht, und nach allen bisherigen Informationen erfüllt er den Tatbestand der selbständigen Erwerbstätigkeit als Künstler und/oder Publizist zum jetzigen Zeitpunkt nicht, und damit ist auch das KSVG zum jetzigen Zeitpunkt für ihn irrelevant.

Darum war mein post auch nicht sonderlich auf den Fall bezogen, denn ohne genauere Informationen kann niemand in dem Wust von Normen und Regelungen irgendwelche konkreten Lösungsansätze geben (auch aufgrund der grob geschätzt 1000 Ausnahmen). Ich meinte lediglich, dass die in § 5 genannten Fallgruppen bei Vorliegen der TB-voraussetzungen jederzeit grundsätzlich pflichtversichert sind. (Auch wenn das in der Praxis teilweise dauern mag usw., rechtlich gesehen sind sie ab Tag 1 pflichtversichert).



Mir ging nur deine Art in deinem ersten post ein wenig gegen den Strich. Wir können uns auch einigen, denn wir meinen beide das Gleiche - grundsätzlich.

Für die praktischen Erfahrungen bin ich dir allerdings dankbar, denn im Studium gibt es halt immer nur Theorie...:redface: