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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EUGH erlaubt Gebrauchthandel von Software


Flusher
2012-07-03, 12:09:45
Es kommt selten vor, aber tatsächlich hat die EU hier mal etwas richtig gemacht:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Der europäische Gerichtshof erlaubt ausdrücklich den Gebrauchthandel von Software. Damit dürfte auch endlich der Weiterverkauf von Spielen in der EU ausdrücklich erlaubt sein (war ja nie offiziell verboten). Fraglich ist wie die Publisher reagieren. Ob sich Valve mit Steam und EA mit Origin diesem "Gesetz" irgendwie entziehen werden? Oder ob zukünftig Steam und Origin einen "Weiterverkaufen"-Button bekommen.

LadyWhirlwind
2012-07-03, 12:53:20
Die Frage ist, wie es bei Spielen mit Abonnements aussieht. Sprich bei spielen mit befristetem Nutzungsrecht.

Ohh, und dann können die Hersteller immer noch Papierkram verlangen. E.g das zwischen dem Orginalbesitzer und dem zukünftigne besitzer ein schriftlicher Vertrag über den Verkauf der Lizenz abgeschlossen wird, welcher dann Steam etc. - möglichst notariel beglaubigt - in the USA vorzulegen ist. Erst dann überträgt Steam die Lizenz im entsprechenden Benutzerkonto.

Oder man gewährt beim online kauf eine auf 6 Monate befristete Lizenz und duldet die Nutzung vom Origianlkäufer auch nach dieser Zeit.

Fraglich auch, ob Steam und Co dazu gezwungen werden können, die Lizenz auf einen anderen Account zu übertragen, bzw. das zu ermöglichen.

Xilavius
2012-07-03, 13:01:16
Interessant wäre dann wenn die Händler ihre "Altlasten" als Gebrauchtware noch veräußern und ggf Pakete bündeln.
Beispielsweise Betriebssysteme welche dann nicht mehr an irgendwelchen Preisen des Herstellers gebunden sind da als "gebraucht" zu verkaufen.

sei laut
2012-07-03, 13:53:00
Ob sich Valve mit Steam und EA mit Origin diesem "Gesetz" irgendwie entziehen werden? Oder ob zukünftig Steam und Origin einen "Weiterverkaufen"-Button bekommen.
Ernsthaft, warum sollten sie? Das ist eine völlig andere Sachlage.
Anders formuliert: Bei einer Oracle Lizenz reden wir von tausenden von € und nicht über einen Steam-Account. Wer also sollte das Geld investieren, um sich das Recht zu erklagen, sein Zeug weiterverkaufen zu können?

StarGoose
2012-07-03, 15:12:03
irgend jemand?
gibt bestimmt genügend anwälte die sich dafür interessieren und genügend gamer/menschen/väter die kohle genug haben um so einen anwalt bezahlen zu können
oder/und genügend gebrauchtsoftwareanbieter bei denen es um ihre existenzgrundlage geht

ich mache mir da keine sorgen ob es da klagen gegen einzelne geben wird sondern eher wie lange es dauert bis die durch die instanzen geboxt sind und dann wiederum wie lange derjenige braucht um es umzusetzen

ein noch höheres gericht kann in der EU nicht mehr zum thema angerufen werden
damit sind sämmtliche diskussionen ob man seine lizensen weitergeben bzw. seine gebrauchtsoftware/spiele weiterverkaufen kann oder darf hinfällig
der rechtsgrundsatz auch in dland das man "eigentum" an der sache erlangt hat sich also durchgesetzt

wenn das ein anbieter verhindert verstößt er gegen geltendes recht und wird schadenersatzpflichtig

falls steam/origin &.Co die weitergabe einzelner spiele nun implementieren könnten sie vielleicht! auch in mir einen kunden bekommen
bis dahin bleib ich lieber bei den retail verpackungen ohne online zwang ausm laden ;)

deekey777
2012-07-03, 17:49:24
Deutlich besserer Artikel:
EuGH: Klares Ja zum Weiterverkauf gebrauchter Software (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html)

So lange der EuGH kein Wort zur Produktaktivierung verliert, ist der Verkauf von gebrauchter Software eher theoretisch, wenn sie zu an ein Account gebunden ist.
Zumindest macht der EuGH keinen Unterschied zwischen verkörperter Software und heruntergeladenen.

CrashOberbreit
2012-07-03, 21:27:48
Ich weiß nicht, aber verstehe ich da was nicht ganz richtig, man möge mir helfen:

Steam (als umsatzträchtiges Musterbeispiel, der reguläre Boxed-Handel ist ja in Dland eh völlig hinüber) verbietet aktuell ja den Weiterverkauf einer Lizenz. Gut. Das dürfen sie dann nicht mehr. Aber müssen sie es dir möglich machen? Davon lese ich in dem Urteil nämlich recht wenig. Einzige Möglichkeit die sich mir daraus bisher erschließt: Sie dürfen dich nicht mehr bannen, wenn du deinen Acc verscherbelst an den ein Spiel gebunden ist. Mehr aber auch nicht. Oder?

LadyWhirlwind
2012-07-04, 02:27:25
Ich weiß nicht, aber verstehe ich da was nicht ganz richtig, man möge mir helfen:

Steam (als umsatzträchtiges Musterbeispiel, der reguläre Boxed-Handel ist ja in Dland eh völlig hinüber) verbietet aktuell ja den Weiterverkauf einer Lizenz. Gut. Das dürfen sie dann nicht mehr. Aber müssen sie es dir möglich machen? Davon lese ich in dem Urteil nämlich recht wenig. Einzige Möglichkeit die sich mir daraus bisher erschließt: Sie dürfen dich nicht mehr bannen, wenn du deinen Acc verscherbelst an den ein Spiel gebunden ist. Mehr aber auch nicht. Oder?

Nein, sie müssen es dir nicht ermöglichen. Ist das Produkt mit einer Produktaktivierung oder ähnlihes geschützt, kannst du das Produkt nicht weiter verkaufen, weil Steam etc, nicht dazu gezwungen werden können, das Produkt erneut zu aktivieren. Ob der Steamaccount und eine Lizenz zwei seperate Dinge sind, weiss ich nicht, ich gehe aber mal davon aus. In dem Fall können sie dir immer noch die Übertragung des Accounts an dritte verbieten.

PacmanX100
2012-07-04, 06:41:33
Nationale Rechte sind höhergestellt. Geschäftsbedingungen sind nichts weiter als ein Blatt Papier (könnte von einem Praktikant erstellt sein).
Es kann alles mögliche in AGBs stehen, es ist gleichgültig wenn sich über Gesetze hinweg gesetzt wird. Sowohl Valve als auch EA wurden bereits zu Änderungen gezwungen, was heißen soll, ihre Bedingungen waren schon mehrfach nichtig.
Ohnehin sehe ich bei Steam nicht die geringsten Probleme. Bei der Anmeldung gibt man lediglich Benutzername und Passwort ein. Wie wollen sie nachvollziehen, das ein Account den Besitzer wechselte? Die IP ist maximal ein Indiz, sie werden keinen Zugriff auf Vorratsdaten erhalten. Bei ebay boomt der Handel und so lang es kein Gesetz gibt, so lang werden die User keinerlei Strafen zu befürchten haben, ganz einfach.
dass die Weiterveräußerung online gekaufter und gebrauchter Software nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt.
den Weiterverkauf jedenfalls auf faktischer Ebene wirksam und zulässig ausschließen kann.

Urheberrechte wird man also nicht verletzen können. Praktisch können sie nur den Verkauf (erheblich) erschweren. Mehr als einen Account sperren geht also nicht. Ein Musterprozess gegen die eigenen Kunden wird diese Firma kaum führen und wenn sie es versucht, kann sie damit nur auf die Schnauze fallen. ;)
Man stelle sich vor, eine Firma maßt sich an einen Account *einzuziehen* in dem 250,- Echtgeld gebunkert wurden. Welches Gesetz gibt ihnen das Recht, jemanden zu 'enteignen'? Selbst bei Accountsperrung wäre eine Auszahlung Pflicht, der Entzug der Nutzungsrechte ist bloß eine Sache. Sie können entscheiden wen sie beliefern, aber nicht fremdes Hab und Gut einziehen.

Palpatin
2012-07-04, 11:19:32
Man stelle sich vor, eine Firma maßt sich an einen Account *einzuziehen* in dem 250,- Echtgeld gebunkert wurden. Welches Gesetz gibt ihnen das Recht, jemanden zu 'enteignen'? Selbst bei Accountsperrung wäre eine Auszahlung Pflicht, der Entzug der Nutzungsrechte ist bloß eine Sache. Sie können entscheiden wen sie beliefern, aber nicht fremdes Hab und Gut einziehen.
Also Blizzard macht das bei Cheater/Bottern etc. genau so. Eine Accountsperre ist ja faktisch nichts anderes.

Xilavius
2012-07-04, 11:25:20
Also Blizzard macht das bei Cheater/Bottern etc. genau so. Eine Accountsperre ist ja faktisch nichts anderes.

Seit wann denn?

Bei Blizzard kann man Geld auf sein Konto aufladen, mit welchem man Spiele usw kaufen kann. Das Geld was auf dem Konto bei Blizzard ist wird nicht wieder ausgezahlt weil bei Einzahlung ein Vertrag geschlossen wurde welchen das "Echtgeld" in Virtuelles Blizzard Geld umwandelt.
Vergleichbar wäre dies mit einem Gutschein, ausbezahlt werden muss ein Gutschein auch nicht nach Ablauf der Zeit oder zB wie bei Gewinnen.
Gewinne kann man vergleichen dann mit dem Verkäufen aus dem D3 AH als beispiel, denn man hat selber nie etwas eingezahlt.

Rajin the troll
2012-07-04, 13:43:08
Man stelle sich vor, eine Firma maßt sich an einen Account *einzuziehen* in dem 250,- Echtgeld gebunkert wurden. Welches Gesetz gibt ihnen das Recht, jemanden zu 'enteignen'? Selbst bei Accountsperrung wäre eine Auszahlung Pflicht, der Entzug der Nutzungsrechte ist bloß eine Sache. Sie können entscheiden wen sie beliefern, aber nicht fremdes Hab und Gut einziehen.

Sich einen passenden Staatsanwalt suchen der den account wegen verdachts aufGeldwäsche sperren lässt?

Dazu kommt dann natürlich noch die genaue Vertragliche ausgestalltung.

LadyWhirlwind
2012-07-04, 14:43:54
Wenn ein Account auf Grund verletzter Bedingungen des Nutzungsvertrags gesperrt wird (hier mal vorausgesetzt das die entsprechenden Paragraphen vom Gericht nicht beanstandet werden), kann der Dienstleister unter umständen den Account entschädigungslos sperren. Weil er ist ja seinen vertraglichen Verpflichtungen nach gekommen und hat dafür einen gewissen Aufwand betrieben.

Auch ein verkaufter Account kann der Dienstleister sperren, wen er nachweisen kann das der Account den Besitzer gewechselt hat. Vorausgesetzt beim entsprechenden Account besteht ein seperater Nutzungsvertrag. Der Dienstleister kann kaum verpflichtet werden, eine dritt Person als Vertragspartner zu akzeptieren.

Faktisch wirds wohl darauf herauslaufen das auf der Pakung oder der Webseite darauf hingewiesen ist, das die Software für den Betrieb komponenten einer Software eines drittanbieters verwendet und das dafür ein seperaten (aber kostenlosen) Nutzungsvertrag abgeschlossen werden muss.

CrashOberbreit
2012-07-06, 09:49:04
Faktisch wirds wohl darauf herauslaufen das auf der Pakung oder der Webseite darauf hingewiesen ist, das die Software für den Betrieb komponenten einer Software eines drittanbieters verwendet und das dafür ein seperaten (aber kostenlosen) Nutzungsvertrag abgeschlossen werden muss.
So etwas gibt es doch schon jetzt bei Steam-Bound Titeln :)

LadyWhirlwind
2012-07-11, 01:16:07
Joa, und in Zukunft heisst es dann:

Zur verwendung dieses Spieles ist ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag mit einem Onlineanbieter nötig.

Und auf der forderseite der Verpackung: inklusive Voucher für den Nutzungsvertrag mit dem Onlineanbieter. Der Vertrag ist dann wahrscheinlich auf 3 Jahre oder so begrenzt, damit der Anbieter dann die Server offline nehmen kann, wann er will.

Ausserdem werden wir statt der heutigen recht konfortablen Variante von 1x kaufen pro Account für alle Geräte, Apps für jeden PC einzeln kaufen müssen, ebenso wird es keine gratis upgrades mehr geben. Es kommt dann halt öfters eine neue Version die man dann neu kaufen muss.

Im schlimmsten Fall ist die Lizenz auf 18 Monate begrenzt und nach 15 Monaten kommt der nachfolger heraus den man dann auch kaufen muss.

Die Anbieter werden schon zu ihrem Geld kommen. Wer was anderes glaubt ist naiv.

CrashOberbreit
2012-07-12, 11:45:52
Und damit dürfte sicher anfängliche Jubel (der interessanterweise hier, wo das Niveau doch vergleichsweise gehoben ist, nahezu ausgeblieben ist), den man in diversen Foren und in zig Kommentaren auf unzähligen Websites gefunden hat, wohl erstmal legen:

http://www.pcgamesn.com/article/valve-dont-have-plans-change-after-european-court-justice-ruling-offers-perspective-uk-steam-game