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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Kaufbetragsrückerstattung (voll OffTopic)


nemesiz
2012-07-18, 10:20:38
Hallo Community,

kennt sich damit jemand aus und kann mir da einfach mal nen Verhaltenstip geben (ich würde ja spätestens heute anrufen un Fragen ob se mal in die Puschen kommen).

Es geht um eine kaufvertragsrückabwicklung nach über 1,5 Jahren, alles rechtens alles oki.

Letzter Stand war,
Ware abholen lassen, Belege unterschreiben und (so per Email gesagt) diese Belege direkt Faxen dann wird die Zahlung angewiesen*.

* Das angewiesen nicht sofort auszahlen heisst ist mir klar.

Auf direkte Anfrage beim Faxen (per Email die Frage) wann ich damit rechnen kann kam, Beleg empfangen, Zahlungsanweisung weitergeleitet, Zahlung nach AGBs

4.2.2 Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


So, die Aktion mit Abholung, Beleg Faxen und Antwormail war 12.06 bzw. 13.06

So alles richtig oder sind die nicht im Verzug?

Aussage des Kundensupports am vergangenen Freitag war:

Zahlung angewiesen, geht mit einer Sammelüberweisung irgendwann raus, wann kann man mir nicht sagen.

nemesiz
2012-07-19, 14:23:01
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
hm niemand ?

Sind die nun schon im Verzug oder nicht? Bin mir da nicht schlüssig. Da das ganze durch eine spedition läuft wäre eigentlich für mich der Empfang der Sache sobald die Spedition das Zeug lädt und mir die Beladung und Abholung bestätigt, dies ist ja so erfolgt. Selbst wenn sie meinen dass die Ware real dort ankommt (wird sie nicht, das Zeug fliegt zu 100% in den Container) wären wir sicher schon drüber, ausserdem Zählen Tage nicht Werktage.

sei laut
2012-07-19, 14:41:02
für uns mit deren Empfang.
Natürlich heißt das, wenn du den Schrott los bist. Was auch sonst. :freak:
Haben die dir überhaupt den Empfang der Ware bestätigt, damit du weißt, wann die Frist beginnt?

ALTAY
2012-07-19, 14:55:34
Greift hier denn überhaupt das Widerrufsrecht? Es handelt sich doch um eine Wandlung oder nicht?

nemesiz
2012-07-19, 15:47:53
Nja, Bestätigung gibts, steht doch im Posting dass die auch direkt wie gewünscht zugefaxt wurde.

Ja, der komplette Vertrag wurde Rückabgewickelt. 3x Rep. mit jeweils neuen Mängeln und 1x Termin mit falscher Ware...

Ergebnis: Rücktritt und Widerruf des Vertrages... wobei Wandlung eigentlich auch.

Naja hab jetzt mal gemailt wann sie denn gedenken, die Aussage ich muss auf die Sammelüberweisung warten ist auch Quatsch, ich meine, dann verstoßen Sie gegen ihre AGBs... egal, die sind im Verzug und nu binsch sauer.

sei laut
2012-07-19, 16:15:57
So eine Sammelüberweisung ist normal einmal im Monat, meist irgendwann am Ende davon. Hilft dir jetzt nicht weiter, wollts nur gesagt haben.

Wg. Bestätigung, dazu steht in deinem Posting nichts - oder es ist versteckt. Oder wir meinen 2 Dinge.

nemesiz
2012-07-19, 17:43:37
So eine Sammelüberweisung ist normal einmal im Monat, meist irgendwann am Ende davon. Hilft dir jetzt nicht weiter, wollts nur gesagt haben.

Wg. Bestätigung, dazu steht in deinem Posting nichts - oder es ist versteckt. Oder wir meinen 2 Dinge.

Letzter Stand war,
Ware abholen lassen, Belege unterschreiben und (so per Email gesagt) diese Belege direkt Faxen dann wird die Zahlung angewiesen*.

* Das angewiesen nicht sofort auszahlen heisst ist mir klar.

Auf direkte Anfrage beim Faxen (per Email die Frage) wann ich damit rechnen kann, kam, Beleg empfangen, Zahlungsanweisung weitergeleitet, Zahlung nach AGBs

:freak: lesen du musst, dann sehen du wirst :-)

Das mit der SÜ ist mir klar nur bin ich not very amüsiert wenn die ihre 30 Tage nach Lust und Laune rechnen :-)

Hach habs a immer mit so Spezisachen zu tun.. wenn ich da nur an meinen Philips (aktuell) denke wird mir schon wieder ganz ganz schwummrig.

sei laut
2012-07-19, 18:57:08
Das mit der SÜ ist mir klar nur bin ich not very amüsiert wenn die ihre 30 Tage nach Lust und Laune rechnen :-)
Du hast nicht kapiert, was ich sagen wollte. Du musst draufrechnen, dass die Buchhaltung deine Forderung nicht gleich sofort bekommen hat.

Das einzige, was du machen kannst, dich zur Buchhaltung durchstellen zu lassen und nachzuhaken, ob die deine Forderung auf dem Tisch haben und wann eben die Sammelüberweisung rausgeht.
Sinnfrei beim Support rumstänkern ist wohl Zeitverschwendung.
Edit: Wegen dem anderen, war nicht ersichtlich, dass das Fax von denen war.

nemesiz
2012-07-19, 22:10:45
Du hast nicht kapiert, was ich sagen wollte. Du musst draufrechnen, dass die Buchhaltung deine Forderung nicht gleich sofort bekommen hat.

Das einzige, was du machen kannst, dich zur Buchhaltung durchstellen zu lassen und nachzuhaken, ob die deine Forderung auf dem Tisch haben und wann eben die Sammelüberweisung rausgeht.
Sinnfrei beim Support rumstänkern ist wohl Zeitverschwendung.
Edit: Wegen dem anderen, war nicht ersichtlich, dass das Fax von denen war.

Ne ne du liest immer noch nicht richtig! :-) issn bissl blöed getippselt ich weiss.

Tag 1:
Ware abgeholt
Bestätigung bekommen
Angerufen wie es weitergeht
Bestätigung auf Verlangen zugefaxt

Tag 2:
Email bekommen dass Bestätigung erhalten
Zahlung an Buchhaltung weitergeleitet


Kurz vor meinem Posting angefragt mit Information..
Buchaltung kann man sich nicht durchstellen lassen, Information beim Support ist dass Bestätigung erhalten und Zahlung direkt am nächsten Tag angewiesen wurde und diese per Sammelüberweisung kommt, wann weiss man nciht genau (glatt gelogen)


naja hab eben jetzt mal druck gemacht dass sie in Verzug sind, bin mal gespannt.

nemesiz
2012-07-26, 18:17:32
So, aktueller Stand, nichts passiert!
13.06
Abholung der Ware, Empfang und Übergabe bestätigt. Bestätigung zugefaxt.

14.06
Email vom Unternehmen
Erhalt der Bestätigung bestätigt, Zahlung angewiesen

13.07
Anruf beim Unternehmen
Zahlung angewiesen! Kommt anfang der Woche da Sammelüberweisung!

20.07
Email auf Anfrage und Beschwerde erhalten:
Emailauszug: Nochmals Anweisung an Rechnungsabteilung weitergegeben! Die Erstattung erfolgt in der kommenden Woche.


26.07
Anruf beim Unternehmen
Zahlung wurde angewiesen, man erkannte auch dass ich diese Aussage einen Tag nach Rücksendung und Übergabe der Ware an das georderte Speditionsunternehmen und zusendung des Abholbelegs schonmal bekommen habe



Mitteilung meinerseits ans Unternehmen, die Sache wurde mit Abholung und Bestätigung durch die Spedition an das Unternehmen übergeben, somit hat das Unternehmen die Sache erhalten und die gesetzte First laut deren AGB von 30 Tagen beginnt.

Soweit verstehe ich es!

Somit ist das Unternhemen in für mich in Verzug.

Eigentlich sollte man mich heute noch direkt informieren wann das Geld denn nun überwiesen wurde bzw. überwiesen wird, also ein Datum wollte ich genannt haben. Man bat mich um gedult da die Rechnungsabtielung nicht erreichbar ist und wollte mich heute noch per Email oder telefonisch informieren.

Dies ist nicht geschehen.

Soweit ichs sehe sind sie eben in Verzug selbst wenn das Geld morgen kommen sollte.. jetzt mal die Communityfrage,

Missverstehe ich da was?
Wenn nein und das Geld morgen nicht da ist.. wie vorgehen?

Anwalt wäre jetzt nciht so das Problem, richtige Weg wenns morgen nicht da ist?

nemesiz
2012-07-27, 12:32:03
So, kein Geldeingang bis jetzt...

Telefonischer Kontakt brachte heute...

Chef ist nicht im Haus, somit nicht erreichbar!
Buchhaltung kann (will?) man mich nicht durchstellen!
Ansprechpartnerin seit Kauf wird mir nichts anderes mitteilen (kann man mich heute auch nicht durchstellen!)

Angerufen hat natürlich bis jetzt von denen auch niemand.

Ergo, soll halt warten, ist ja angewiesen.. jo ne is kla.

Montag gehts ab nen Beratungsschein holen und dann mal nen Anwalt suchen (weiss jemand zu was für einem man wegen sowas geht?).

Kann ja bis dahin Montags aufm Weg immerhin "Smartphone machts möglich" den Kontostand abfragen.