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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unzulässige Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag


Undertaker
2012-07-29, 08:47:00
Hallo,

Freundin hat kürzlich ihren neuen Arbeitsvertrag erhalten. Darin gibt es eine Klausel, die mich auf Anhieb verwunderte:

Der Arbeitgeber könne innerhalb von 4 Wochen kündigen, der Arbeitnehmer nur innerhalb von 3 Monaten.

Kurzes Googlen ergab: Das ist unzulässig. Nun ist aber die Frage: Welche der beiden Fristen würde, wenn es wirklich zur Kündigung von einer Seite käme, die korrekte sein? Ihr gefällt die Stelle wirklich gut, darum ist das zunächst nur eine theoretische Frage, aber es wäre natürlich schön, darüber dennoch Bescheid zu wissen. :) Den Arbeitgeber darauf hin zu weisen wäre natürlich möglich, aber wir denken, dass dies noch vor Arbeitsantritt sicherlich nicht den besten Eindruck hinterlässt. ;)

FeuerHoden
2012-07-29, 08:55:47
Ich weiß ja nicht welche Branche das ist aber solche Punkte zu besprechen gehört zu den normalen Vertragsverhandlungen dazu. Steht im Arbeitsvertrag weiters dass der Vertragsinhalt, insbesondere das Gehalt, nicht den Kollegen mitgeteilt werden darf? Wenn ja kannst du dir sicher sein dass jeder Mitarbeiter seine eigenen Konditionen bekommt und da gehört die Kündigungsfrist genau so dazu wie die Arbeits- und Urlaubszeiten.

Aus meinem Umfeld kenne ich es so dass bei solche Verträgen meist einvernehmlich gekündigt wird. Das heißt meist Kündigungsfrist 1 Monat und in der Zeit soll gleich der Resturlaub verbraucht werden und wenn der Mitarbeiter dann noch krank wird interessant das niemanden.
Das man durch die einvernehmliche Kündigung andere Nachteile hat interessiert den Arbeitgeber, und den Arbeitnehmer wenn er wirklich so weit ist dass er von sich aus kündigen will, eher weniger.

Maorga
2012-07-29, 09:22:17
Na die gesetzliche Frist, somit 4 Wochen. Da die Kündigungsfrist unverhältnismässig ist AG zu AN ist sie unwirksam.

Surrogat
2012-07-29, 09:32:31
check mal ab ob die salvatorische Klausel überhaupt mit drin ist, ansonsten ist nämlich der ganze Vertrag für den Müll :wink:

Undertaker
2012-07-29, 09:47:14
check mal ab ob die salvatorische Klausel überhaupt mit drin ist, ansonsten ist nämlich der ganze Vertrag für den Müll :wink:

Die gibt es immerhin. Dafür fehlen andere Details, z.B. wie viele Tage pro Woche für die Urlaubsberechnung angesetzt werden (muss nicht automatisch 5 sein, da auch Schichtdienste). Da müssen wir wohl doch nochmal nachhaken. ;)

Na die gesetzliche Frist, somit 4 Wochen. Da die Kündigungsfrist unverhältnismässig ist AG zu AN ist sie unwirksam.

Alles klar, danke. :)