PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Thema Hausrecht


schreiber
2012-07-29, 11:36:48
In einer Einrichtung für psychisch Kranke(u.a. Traumabehandlung) sind Beziehungen untereinander, also zwischen den Patienten, verboten. Da stelle ich mir die Frage, kann man so eine Regel überhaupt aufstellen (offenbar gedeckt durch Hausrecht)? Verstößt das nicht gegen Persönlichkeitsrechte oder ähnliches?

Unioner86
2012-07-29, 12:12:33
Wird wohl in jeder Einrichtung ein wenig anders gehandhabt,also direkt vor Ort informieren.Beziehungen werden in der Regel in solchen Einrichtungen nicht gerne gesehen,da sie angeblich (eine negative) Beeinflussung der Therapie darstellt,bzw. sich andere Mitpatienten davon gestört fühlen,die bspw. gerade eine Trennung hinter sich haben etc. .

raschomon
2012-07-29, 13:09:11
Sind sie echt verboten oder nur "nicht erwünscht"? Welche Sanktionen bei Zuwiderhandlung droht denn die Leitung an? - Ich kann es sogar verstehen, wenn die Mediziner dadurch den Therapieerfolg als gefährdet ansehen.

bleipumpe
2012-07-29, 13:32:38
Sind sie echt verboten oder nur "nicht erwünscht"? Welche Sanktionen bei Zuwiderhandlung droht denn die Leitung an? - Ich kann es sogar verstehen, wenn die Mediziner dadurch den Therapieerfolg als gefährdet ansehen.
In der Regel mit Abbruch der (stationären) Therapie, da vorher definierte Regeln gebrochen wurden.

noid
2012-07-29, 13:43:47
In einer Einrichtung für psychisch Kranke(u.a. Traumabehandlung) sind Beziehungen untereinander, also zwischen den Patienten, verboten. Da stelle ich mir die Frage, kann man so eine Regel überhaupt aufstellen (offenbar gedeckt durch Hausrecht)? Verstößt das nicht gegen Persönlichkeitsrechte oder ähnliches?

Wenn du den Therapievertrag(!) und das Hausrecht gelesen hättest, dann müsstest du eine solche Frage jetzt nicht stellen - oder?

schreiber
2012-07-29, 13:50:49
Wenn du den Therapievertrag(!) und das Hausrecht gelesen hättest, dann müsstest du eine solche Frage jetzt nicht stellen - oder?
Wenn du das Eingangsposting gelesen hättest, müsstest du sowas nicht fragen...

Es geht um die gesetzliche Grundlage dafür.

noid
2012-07-29, 13:56:31
Wenn du das Eingangsposting gelesen hättest, müsstest du sowas nicht fragen...

Es geht um die gesetzliche Grundlage dafür.

Leitet sich aus dem Grundrecht ab, außerdem hast du (oder jemand anders mit Störungen) wohl einen Vertrag(!) abgeschlossen (in dem sicherlich steht, dass die Therapie beendet wird wenn die zu behandelnde Person so etwas tut).

Sprich: Therapievertrag, der sagt du hast zu gehen bei sowas. Hausrecht, das sagt zur Not in Handschelln.

Was gibt es hier noch zu fragen? Vllt sollte sich die Person auf die Therapie und nicht das Rumfummeln konzentrieren, da diese Liebschaft sicherlich außerhalb dieses Elfenbeinturmes keinen Bestand hat.

schreiber
2012-07-29, 14:11:53
Vllt sollte sich die Person auf die Therapie und nicht das Rumfummeln konzentrieren, da diese Liebschaft sicherlich außerhalb dieses Elfenbeinturmes keinen Bestand hat.
Steht außer Frage. Aber problematisch wirds bei der Überwachung dieser Regel UND wenn es offizielle Ausnahmen gibt. Da sollte man diese Regel besser ganz abschaffen.

noid
2012-07-29, 14:22:51
Wir haben schon ein Problem uns an Regeln zu halten? Oha, jetzt gibt es noch eine Ausnahme.
Wie grausam und grau die Welt doch ist.

Nochmal, wenn in dem Therapievertrag (und um den wird es hauptsächlich gehen) dies so notiert ist, dann hat man keine Handhabe. Die Ausnahme wird sicherlich gut begründet sein (Ehepaar?).

PS: Überwachung... so blind wie Frischverliebte sind fällt das sicherlich _jedem_ auf.

Zwergi
2012-07-29, 14:57:22
Es ist verboten, weil man durch seine Erkrankung entscheidungseingeschränkt ist, auch durch Medikamente. Deswegen wird ja auch darauf hingewiesen, während einer Therapie keine wichtigen Entscheidungen zu treffen, was Beziehungen auch mit einschliesst. Des Weiteren ist eine Liebschaft unter Patienten tatsächlich gefährlich für die den Therapieerfolg, man ist zu sehr abgelenkt, fühlt sich fälschlicherweise besser, obwohl das Problem nicht behoben ist. Somit kam es in der Vergangenheit oft zu Therapieabbrüchen und nach ein paar Wochen, wenn die rosa Zeit wieder vorbei ist, geht es den Betreffenden noch schlechter.

Es hat also durchaus einen vernünftigen Hintergrund und ist zum Wohle des Patienten. Nach der Therapie, wenn sich die Patienten immernoch gut verstehen und eine Beziehung eingehen möchten, steht dem natürlich nichts im Weg.

Ausserdem wird eigentlich mehr auf Verlegung der Patienten gesetzt, als auf einen Rauswurf. Die Leute sind ja trotzdem behandlungsbedürftig und so einfach kann und darf auch eine Psychiatrie keine Patienten rauswerfen.