PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abfindung


fbu
2012-07-30, 22:00:07
Hallo erstmal,

ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt und es kam zu einem arbeitsgerichtlichen Vergleich. In dem wurde die Zahlung einer Abfindung am 31.07.2012 beschlossen. Normal wird mein Gehalt am 15. gezahlt. Würdet ihr noch bis zum 15. August warten oder schon vorher eine Zahlungserinnerung schreiben?

GSXR-1000
2012-07-30, 22:33:52
Hallo erstmal,

ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt und es kam zu einem arbeitsgerichtlichen Vergleich. In dem wurde die Zahlung einer Abfindung am 31.07.2012 beschlossen. Normal wird mein Gehalt am 15. gezahlt. Würdet ihr noch bis zum 15. August warten oder schon vorher eine Zahlungserinnerung schreiben?
Das muss sich aus der gerichtsentscheidung ergeben.
Die Frage ist, wie genau formuliert wurde.
Normalerweise ist eine Abfindung eine abschlusszahlung bei beendigung des ARbeitsverhältnisses. Wenn dieses bis zum 31.07. andauert, so ist die abfindung bestandteil der Lohnabrechnung zum 31.07.2012. Somit gelten dann hierfuer auch die normalen Zahlungsmodalitäten, sprich wenn das abgerechnete Gehalt des vormonats regelmässig am 15. gezahlt wurde, so ist dies auch der Zahlungstermin für die Abfindung.
Anders sieht es aus, wenn das arbeitsverhältnis bereits beendet ist und kein lohn mehr abgerechnet werden muss, sondern lediglich die abfindung. Dann ist bei der formulierung der eigentliche verbindliche Zahlungstermin fuer den Zahlungseingang der 31.07.2012.

basti333
2012-07-30, 22:35:30
Hallo erstmal,

ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt und es kam zu einem arbeitsgerichtlichen Vergleich. In dem wurde die Zahlung einer Abfindung am 31.07.2012 beschlossen. Normal wird mein Gehalt am 15. gezahlt. Würdet ihr noch bis zum 15. August warten oder schon vorher eine Zahlungserinnerung schreiben?

Ich würde aufjedenfall schon jetzt schreiben, denn was hast du zu verlieren. Dann sowieso einschreiben mit rückschein. Danach fragste du deinen anwalt ob er das auch machen kann. Dann darfst du auch nicht vergessen die Kosten für die erinnerung bei deinem ehemaligen arbeitgeber geltend zu machen.

Anschließend -für die absolute sicherheit- meldest du dich noch im Hardwareluxx forum (http://www.hardwareluxx.de/community/forum.php) an und fragst die dortige forengemeinde noch ob du ihrer meinung nach auch alles richtig gemacht hast.

GSXR-1000
2012-07-30, 22:42:49
Ich würde aufjedenfall schon jetzt schreiben, denn was hast du zu verlieren. Dann sowieso einschreiben mit rückschein. Danach fragste du deinen anwalt ob er das auch machen kann. Dann darfst du auch nicht vergessen die Kosten für die erinnerung bei deinem ehemaligen arbeitgeber geltend zu machen.

Anschließend -für die absolute sicherheit- meldest du dich noch im Hardwareluxx forum (http://www.hardwareluxx.de/community/forum.php) an und fragst die dortige forengemeinde noch ob du ihrer meinung nach auch alles richtig gemacht hast.
aeh... moment... wieso soll er jetzt schon schreiben? In keinem fall befindet sich zum jetzigen zeitpunkt irgendjemand in verzug? Unberechtigte zahlungserinnerungen koennen im extremfall den tatbestand von nötigung erfüllen, sind aber zumindest höchst unprofessionell und peinlich. Noch lächerlicher wäre, die kosten fuer eine unberechtigte mahnung geltend zu machen.
Nochmals... selbst wenn der 31.07.2012 der relevante Zahlungstermin WÄRE.... dann ist dieser Valutarisch zu verstehen. Sprich, selbst wenn das Geld mit buchungsdatum 03.08.2012 auf dem konto des inhabers erst am freitag oder montag sichtbar wäre (je nach buchungslauf der Bank) aber mit Wertstellung (valuta) 31.07.2012, was bei Eilzahlungen regelmässig vorkommt, dann hätte sich der AG zu keinem Zeitpunkt in verzug befunden. Denn das einzig relevante ist die Wertstellung. Nicht das Buchungsdatum der Banken.
Jetzt irgendwas anzumahnen (wir haben den 30.07.2012) wäre höchstnotpeinlich.

basti333
2012-07-30, 22:49:16
aeh... moment... wieso soll er jetzt schon schreiben? In keinem fall befindet sich zum jetzigen zeitpunkt irgendjemand in verzug? Unberechtigte zahlungserinnerungen koennen im extremfall den tatbestand von nötigung erfüllen, sind aber zumindest höchst unprofessionell und peinlich. Noch lächerlicher wäre, die kosten fuer eine unberechtigte mahnung geltend zu machen.
Nochmals... selbst wenn der 31.07.2012 der relevante Zahlungstermin WÄRE.... dann ist dieser Valutarisch zu verstehen. Sprich, selbst wenn das Geld mit buchungsdatum 03.08.2012 auf dem konto des inhabers erst am freitag oder montag sichtbar wäre (je nach buchungslauf der Bank) aber mit Wertstellung (valuta) 31.07.2012, was bei Eilzahlungen regelmässig vorkommt, dann hätte sich der AG zu keinem Zeitpunkt in verzug befunden. Denn das einzig relevante ist die Wertstellung. Nicht das Buchungsdatum der Banken.
Jetzt irgendwas anzumahnen (wir haben den 30.07.2012) wäre höchstnotpeinlich.

Ok, meine schuld, aber genau deswegen gibt es das 3! D! Center! Das expertenforum für jedes Thema!

Also gut, von vorne: Wir starten mit hilfe von Computerbase.de, Tierfreunde.de, messerforum.net und spiegel.de eine kampagne auf betterplace.org (http://www.betterplace.org/), ziel ist es dann, das 100.000 menschen einen biref an den ehemaligen arbeitgeber schreiben, mit der aufforderung das geld zu überweisen. Auf die art und weise wir genug druck aufgebaut ohne das der TE sich selber auf dünnes eis bewegt.

fbu
2012-07-30, 22:58:44
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann bis zum 15. warten.

Rooter
2012-07-31, 00:54:53
In dem wurde die Zahlung einer Abfindung am 31.07.2012 beschlossen. Normal wird mein Gehalt am 15. gezahlt.Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Ich würde gnädigerweise bis Montag (6.8.) warten und, wenn an diesem Tag noch immer nichts da ist, das volle Mahnprogramm durchziehen.

MfG
Rooter

Rente
2012-07-31, 01:07:13
Abfindungszahlungen sind laut meinem Anwalt (ich hatte gerade einen ähnlichen Fall) im Rahmen der normalen Lohnzahlungen zu zahlen (schließlich sind da auch noch Steuern abzuführen u. nicht jede Firma hat jederzeit einen festen Mitarbeiter dafür da um solche Zahlungen sofort zu veranlassen), das heißt der 15. wäre der späteste Termin für die Überweisung, danach kannst du mahnen und hoffen.

GSXR-1000
2012-07-31, 02:12:58
Abfindungszahlungen sind laut meinem Anwalt (ich hatte gerade einen ähnlichen Fall) im Rahmen der normalen Lohnzahlungen zu zahlen (schließlich sind da auch noch Steuern abzuführen u. nicht jede Firma hat jederzeit einen festen Mitarbeiter dafür da um solche Zahlungen sofort zu veranlassen), das heißt der 15. wäre der späteste Termin für die Überweisung, danach kannst du mahnen und hoffen.
Korrekt. wobei dabei entscheidend ist, ob zu dem zeitpunkt das regulaere arbeitsverhältnis noch besteht.
Denn wenn das Verhältnis bereits beendet ist, dann muss die abrechnung eh extra gemacht werden... und dann kann man auch die zahlung zur fristsetzung erwarten. Meistens sind die urteile aber auch im wortlaut korrekt formuliert.

Watson007
2012-07-31, 02:45:19
von meiner Abfindung konnte ich damals genau 16% behalten, der Rest ging für Steuern und Anwälte drauf :frown:

erzähl mal wieviel du prozentual behalten darfst im Endeffekt.

fbu
2012-07-31, 12:07:21
Meine Abfindung beläuft sich auf 15000 Euro. Da ich in einer Rechtsschutzversicherung bin, brauchte ich keine Anwaltskosten usw. zahlen. Also bleiben mir nach Steuern etwa 10 bis 11000 Euro. Bei mir wird aber die Fünftelregelung anwendbar sein, so dass ich in etwa 11500 bekomme.

GSXR-1000
2012-07-31, 23:01:44
Meine Abfindung beläuft sich auf 15000 Euro. Da ich in einer Rechtsschutzversicherung bin, brauchte ich keine Anwaltskosten usw. zahlen. Also bleiben mir nach Steuern etwa 10 bis 11000 Euro. Bei mir wird aber die Fünftelregelung anwendbar sein, so dass ich in etwa 11500 bekomme.
sprich im klartext gilt das zusammenballungsprinzip? Also die abfindung die du erhaelst ist höher als das eigentliche bis zum ende des kalenderjahres geflossene gehalt? kann ich mir bei dieser abfindung kaum vorstellen.
Wann bist du denn gekündigt worden? sprich wann ist das arbeitsverhältnis geendet?

fbu
2012-08-01, 06:49:54
sprich im klartext gilt das zusammenballungsprinzip? Also die abfindung die du erhaelst ist höher als das eigentliche bis zum ende des kalenderjahres geflossene gehalt? kann ich mir bei dieser abfindung kaum vorstellen.
Wann bist du denn gekündigt worden? sprich wann ist das arbeitsverhältnis geendet?

ich bin zum 31.07.2012 gekündigt worden

Rooter
2012-08-01, 22:04:39
Abfindungszahlungen sind laut meinem Anwalt (ich hatte gerade einen ähnlichen Fall) im Rahmen der normalen Lohnzahlungen zu zahlen (schließlich sind da auch noch Steuern abzuführen u. nicht jede Firma hat jederzeit einen festen Mitarbeiter dafür da um solche Zahlungen sofort zu veranlassen), das heißt der 15. wäre der späteste Termin für die Überweisung, danach kannst du mahnen und hoffen.Okay, wusste ich nicht.

von meiner Abfindung konnte ich damals genau 16% behalten, der Rest ging für Steuern und Anwälte drauf :frown:Deshalb sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben oder in einer Gewerkschaft sein. ;)

sprich im klartext gilt das zusammenballungsprinzip? Also die abfindung die du erhaelst ist höher als das eigentliche bis zum ende des kalenderjahres geflossene gehalt? kann ich mir bei dieser abfindung kaum vorstellen.Erklär' das bitte mal! Ich dachte die Abfindung richtet sich nach den Jahren der Beschäftigung!?

MfG
Rooter

GSXR-1000
2012-08-02, 00:59:21
ich bin zum 31.07.2012 gekündigt worden
Dann wundert mich die fünftelregelung.
es wuerde ja letztlich heissen, das restliche Jahresgehalt inklusive Sonderzahlungen (sprich beispielsweise weihnachtsgeld) haette unter 15.000 Euro gelegen. Sprich ein gesamt Jahreseinkommen unter 36.000 Euro. Trotzdem hast du anspruch auf eine Abfindung von 15.000 Euro? Das verwundert dann einigermassen. Über wieviel jahre ununterbrochene Betriebszugehörigkeit sprechen wir denn? Aus welchem Grund ist die Abfindung so hoch? Bist du sicher, die Fünftelregelung kommt zum tragen?

GSXR-1000
2012-08-02, 01:00:50
Okay, wusste ich nicht.

Deshalb sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben oder in einer Gewerkschaft sein. ;)

Erklär' das bitte mal! Ich dachte die Abfindung richtet sich nach den Jahren der Beschäftigung!?

MfG
Rooter
es ging um die anwendung der fünftelregelung. die kann nur dann zur geltung kommen, wenn duie abfindung höher ist, als das restliche zu erwartende Gehalt bei nichtbeendigung des arbeitsverhältnisses bis zum ende des kalenderjahres.

fbu
2012-08-02, 12:12:53
Hallo,

mein Bruttoeinkommen im Monat belief sich auf etwa 1400 Euro. Mein Anwalt hat meinem AG wohl etwas Angst gemacht.

GSXR-1000
2012-08-02, 13:43:37
Hallo,

mein Bruttoeinkommen im Monat belief sich auf etwa 1400 Euro. Mein Anwalt hat meinem AG wohl etwas Angst gemacht.
Klingt nicht sehr plausibel... aber wenn du das sagst...