Wurschtler
2012-08-08, 11:11:48
Ich hatte vor kurzem verschiedene Steuerfragen im Bezug auf Fahrkosten, die ich leider nicht sicher beantworten konnte.
Folgende (fiktive) Fälle:
Frage 1: Angenommen man hat zwei regelmäßige feste Arbeitsorte A und B. Heimatort = C
Standort A: Arbeit an 3 Tagen in der Woche
Standort B: Arbeit an 2 Tagen in der Woche
http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/praxisfalle-die-keine-regelmasige-arbeitsstatte-begrunden/
Wie ist es für einen Arbeitnehmer, der mit seinem eigenen Auto (kein Dienstwagen) zu den beiden Orten fahren muss, steuerlich am besten?
- Zwischen C und A für jeweils 3 Tage/Woche die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer
- Zwischen C und B für jeweils 2 Tage/Woche als Dienstreise für 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also doppelte Entfernungskilometer)
Oder wäre alternativ noch das denkbar?
- Zwischen C und A für jeweils 5 Tage/Woche die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer
- Zwischen A und B für jeweils 2 Tage/Woche als Dienstreise für 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also doppelte Entfernungskilometer)
Und davon abgesehen, wie man es absetzt: In welcher Form erwartet das Finanzamt einen Nachweis?
Frage 2: Angenommen man arbeitet über einen Werkvertrag (mit befristeter Laufzeit) dauerhaft in den Räumlichkeiten einer Fremdfirma und immer am selben Standort. (ähnlich wie Leiharbeit)
Das Arbeitsverhältnis selbst ist jedoch unbefristet.
Man hat aber keine regelmäßige Arbeitsstätte in der eigenen Firma.
http://www.ulm.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/Lohnsteuer/688380/Regelmaessige_Arbeitsstaette_ausserhalb_der_betrieblichen_Einric.html
http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/zur-regelmasigen-arbeitsstatte-bei-auswartiger-tatigkeit-%C2%A7-9-estg/
Nach diesen Links würde ich das so interpretieren, dass man in diesem Fall sämtliche Arbeitswege, auch wenn es immer der selbe Standort ist, als Dienstreise (und damit die real gefahrene Strecke Hin und Zurück) abgesetzt werden kann.
Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
Wenn ja, welchen Nachweis erwartet das Finanzamt hierfür?
Frage 3: Angenommen man hat eine 6-Tages-Woche.
Bei einer 5-Tageswoche erkennen Finanzämter i.d.R. pauschal 230 Arbeitstage an, ohne irgendwelche Nachweise zu verlangen.
Wie sieht es bei einer 6-Tageswoche aus?
Dazu habe ich nur viele widersprüchliche Infos im Netz gefunden.
Folgende (fiktive) Fälle:
Frage 1: Angenommen man hat zwei regelmäßige feste Arbeitsorte A und B. Heimatort = C
Standort A: Arbeit an 3 Tagen in der Woche
Standort B: Arbeit an 2 Tagen in der Woche
http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/praxisfalle-die-keine-regelmasige-arbeitsstatte-begrunden/
Wie ist es für einen Arbeitnehmer, der mit seinem eigenen Auto (kein Dienstwagen) zu den beiden Orten fahren muss, steuerlich am besten?
- Zwischen C und A für jeweils 3 Tage/Woche die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer
- Zwischen C und B für jeweils 2 Tage/Woche als Dienstreise für 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also doppelte Entfernungskilometer)
Oder wäre alternativ noch das denkbar?
- Zwischen C und A für jeweils 5 Tage/Woche die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer
- Zwischen A und B für jeweils 2 Tage/Woche als Dienstreise für 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also doppelte Entfernungskilometer)
Und davon abgesehen, wie man es absetzt: In welcher Form erwartet das Finanzamt einen Nachweis?
Frage 2: Angenommen man arbeitet über einen Werkvertrag (mit befristeter Laufzeit) dauerhaft in den Räumlichkeiten einer Fremdfirma und immer am selben Standort. (ähnlich wie Leiharbeit)
Das Arbeitsverhältnis selbst ist jedoch unbefristet.
Man hat aber keine regelmäßige Arbeitsstätte in der eigenen Firma.
http://www.ulm.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/Lohnsteuer/688380/Regelmaessige_Arbeitsstaette_ausserhalb_der_betrieblichen_Einric.html
http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/zur-regelmasigen-arbeitsstatte-bei-auswartiger-tatigkeit-%C2%A7-9-estg/
Nach diesen Links würde ich das so interpretieren, dass man in diesem Fall sämtliche Arbeitswege, auch wenn es immer der selbe Standort ist, als Dienstreise (und damit die real gefahrene Strecke Hin und Zurück) abgesetzt werden kann.
Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
Wenn ja, welchen Nachweis erwartet das Finanzamt hierfür?
Frage 3: Angenommen man hat eine 6-Tages-Woche.
Bei einer 5-Tageswoche erkennen Finanzämter i.d.R. pauschal 230 Arbeitstage an, ohne irgendwelche Nachweise zu verlangen.
Wie sieht es bei einer 6-Tageswoche aus?
Dazu habe ich nur viele widersprüchliche Infos im Netz gefunden.