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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollkasko - Wertminderung


JesusFreak_83
2012-08-16, 08:04:41
Hallo,

ich habe mit meinem Auto einen kleinen Unfall gebaut. Die Heckstange musste bei mir ausgetauscht werden. Dies habe ich der Versicherung gemeldet.

Jetzt hat mein Bruder gemeint, dass bei einem Unfall, der bei seinem Auto verursacht wordenist, die gegnerische Partei für die Wertminderung (da dies ein Unfallwagen ist) einsteht.

Wie sieht das in meinem Fall aus? Steht meine Vollkasko (rechtlich) auch für meine eigene Wertminderung ein?
Klar könnte ich anrufen, aber ich rufe ungern ohne Vorwissen an (alá in den Blumenladen gehen und nach einem Wäschetrockner fragen).

Grund meiner Frage ist, dass ich ein mein Auto mit einer 3-Wege-Finanzierung bezahlt habe und nach den 4 Jahren abgeben möchte.

Gruß
JesusFreak

Shink
2012-08-16, 10:18:28
Steht meine Vollkasko (rechtlich) auch für meine eigene Wertminderung ein?
Klar könnte ich anrufen, aber ich rufe ungern ohne Vorwissen an (alá in den Blumenladen gehen und nach einem Wäschetrockner fragen).
- Ob du es glaubst oder nicht, ich kenne deinen Kasko-Vertrag nicht. Es gibt aber durchaus Versicherungen, die die Wertminderung zahlen - gerade in Verbindung mit einem Leasingvertrag macht das Sinn: Manche Kunden können sich die Wertminderung nicht leisten. Natürlich kann man die an die Mangel nehmen - einfacher ist es, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorzuschreiben.
- Wozu glaubst du, dass die Typen von der Versicherung gut sind?
- Ich weiß nicht, was eine 3-Wege-Finanzierung ist.

cartman5214
2012-08-16, 10:43:32
Hallo,

ich habe mit meinem Auto einen kleinen Unfall gebaut. Die Heckstange musste bei mir ausgetauscht werden. Dies habe ich der Versicherung gemeldet.

Jetzt hat mein Bruder gemeint, dass bei einem Unfall, der bei seinem Auto verursacht wordenist, die gegnerische Partei für die Wertminderung (da dies ein Unfallwagen ist) einsteht.

Wie sieht das in meinem Fall aus? Steht meine Vollkasko (rechtlich) auch für meine eigene Wertminderung ein?
Klar könnte ich anrufen, aber ich rufe ungern ohne Vorwissen an (alá in den Blumenladen gehen und nach einem Wäschetrockner fragen).

Grund meiner Frage ist, dass ich ein mein Auto mit einer 3-Wege-Finanzierung bezahlt habe und nach den 4 Jahren abgeben möchte.

Gruß
JesusFreak
Kurze Antwort: grundsätzlich nein, Ausnahmen regelt der Versicherungsvertrag.

-|NKA|- Bibo1
2012-08-16, 10:52:01
Ist nur die Stoßstange ausgetauscht worden? Also kein Blechschaden dahinter?
Wenn ja, was soll denn dann für eine Wertminderung entstanden sein?

Dykstra
2012-08-16, 10:54:44
Kurze Antwort: grundsätzlich nein, Ausnahmen regelt der Versicherungsvertrag.

Und den kennt wer am besten? Der zuständige Versicherungsvertreter. In der Zeit, in der du den Post geschrieben hast, hättest auch anrufen und die Sache abschließend klären können. Musst du jetzt trotzdem machen...

Iceman346
2012-08-16, 11:23:28
Ist nur die Stoßstange ausgetauscht worden? Also kein Blechschaden dahinter?
Wenn ja, was soll denn dann für eine Wertminderung entstanden sein?

Eventuell andere Spaltmaße, eventuell abweichende Lackierung und allgemein ist der Wagen nun ein Unfallwagen und allein durch dieses Attribut, egal wieviel gemacht wurde, weniger wert.

derpinguin
2012-08-16, 11:48:24
Ob er ein Unfallwagen ist lässt sich so nicht sagen. Das hängt von der schadenshoehe ab.

1337
2012-08-16, 12:19:54
Ob er ein Unfallwagen ist lässt sich so nicht sagen. Das hängt von der schadenshoehe ab.

..und allgemein ein sehr dehnbarer Begriff :rolleyes:

Iceman346
2012-08-16, 12:49:37
Na jo, bei modernen Fahrzeugen ist der Austausch einer Stoßstange ja durchaus im vierstelligen Bereich. Kann ich aus eigener Erfahrung berichten, nach einer leichten Kollision mit einem Fahrradfahrer wurden bei meinem Auto Motorhaube (Delle auf ausgeformter Rille, nicht ziehbar) und Frontschürze (Riss durch das Pedal) ersetzt. Hat mich dank Vollkasko zum Glück nur 300€ anstatt schlanke 2500€ gekostet.

Falk
2012-08-17, 08:43:38
Es gibt aber durchaus Versicherungen, die die Wertminderung zahlen - gerade in Verbindung mit einem Leasingvertrag macht das Sinn

Genau, das Ganze nennt sich "GAP-Deckung" und macht bei einem Leasing Sinn, ist bei einigen Unternehmen automatisch dabei oder gegen Aufpreis möglich. Tritt meines Wissens aber nur bei Verlust oder Totalschaden ein, würde dem Threadersteller also nix bringen.

Shink
2012-08-17, 10:12:43
Tritt meines Wissens aber nur bei Verlust oder Totalschaden ein, würde dem Threadersteller also nix bringen.
Öhm... Verlust oder Totalschaden sollte doch jede Vollkasko abdecken, oder?

Falk
2012-08-17, 10:16:53
Öhm... Verlust oder Totalschaden sollte doch jede Vollkasko abdecken, oder?

Klar, eine bei einem Leasing-Fahrzeug zum Teil nicht unerhebliche Lücke durch Wertminderung im Falle eines Totalschaden oder Verlustes ist aber nur durch die GAP-Deckung zu vermeiden. Der Versicherer zahlt den Wiederbeschaffungswert, der reicht dann bezüglich der Forderung durch den Leasing-Geber aber häufig nicht aus, ergo entsteht eine finanzielle Lücke die dann falls vereinbart durch die GAP-Deckung ersetzt wird.