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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis - Arbeitgeber reagiert nicht


Spasstiger
2012-08-18, 22:40:55
Ich fordere jetzt schon seit 2,5 Jahren in unregelmäßiges Abständen bei einem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis für eine Aushilfstätigkeit, die sich über knapp 1 Jahr erstreckt hat, an. Bis heute wurde mir dieses Arbeitszeugnis nicht ausgestellt, ich werde immer nur hingehalten.
Was kann ich tun, um dieses Arbeitszeugnis zu erhalten, ohne dass Kosten auf mich zukommen und ohne dass es zu weiterem Verzug kommt? Oder bleibt letztlich nur der Weg über einen Anwalt?

Gandharva
2012-08-18, 22:47:57
10 Sekunden google:

Der Arbeitgeber will kein Zeugnis ausstellen. Was kann man tun?

Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen (ein Musteranschreiben für eine Zeugnis-Anforderung finden Sie hier (http://www.ra-diedrich.de/faq_arbeitszeugnis_muster2.html)).
Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar 2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis erteilt hat.

Viele Arbeitgeber fühlen sich von der Zeugniserstellung allerdings überfordert, sei es in organisatorischer oder sprachlicher Hinsicht. Daher beschleunigt des den Vorgang erfahrungsgemäß, wenn ein Eigenentwurf eingereicht wird. Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe.

Sollte auch das Einreichen eines Eigenentwurfes keinen Erfolg bringen, folgt die Klage vor dem Arbeitsgericht. Urteilt das Gericht darauf, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis zu erstellen hat, und leistet er diesem Urteil nicht Folge, drohen Zwangsmaßnahmen. Um den Arbeitgeber im Wege der Zwangsvollstreckung dazu anzuhalten, ein schriftliche Zeugnis zu erstellen, kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers ein Zwangsgeld verhängen. Als ultima ratio könnte das Gericht sogar zur Zwangshaft greifen, um das Zeugnis zu erzwingen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Diese bemessen sich am Streitwert, in der Regel wird man hier ein Brutto-Monatsgehalt ansetzen. Da kommen sehr schnell 500 bis 1000 € zusammen. Zusätzlich fallen für den Verlierer die Gerichtskosten an. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Spasstiger
2012-08-18, 22:56:55
Hm, das Einreichen eines eigenen Entwurfs könnte vielleicht tatsächlich helfen, die Sache zu beschleunigen.

Rooter
2012-08-18, 23:04:04
Nachdem ich den Quote von Gandharva gelesen habe würde ich:
- dem AG drohen ihn nach einer Frist von z.B. 2 Wochen auf Schadensersatz wegen erfolgloser Bewerbungen zu verklagen (ich vermute der TS hat noch keinen neuen Job?)
- einen eigenen Entwurf zur Unterschrift einreichen
- mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht drohen

MfG
Rooter

DerEineHades
2012-08-18, 23:29:55
Das Wort "Klage" ist pure Magie. Sollte man in Fällen, die man eh gewinnt, gerne benutzen.

Hayab
2012-08-19, 01:20:44
Auf jeden Fall das einbringen "nach § 109 Gewerbeordnung (GewO)" und Wort "Klage" verwenden und per Einschreiben mit Rueckschein versenden.

Das Arbeitszeugnis ist eh ein Witz in 80% von dem die ich gesehen habe war eh das gleiche drin.

5tyle
2012-08-19, 06:29:51
nicht lange rummachen. gleich zum arbeitsgericht gehen und nicht lang rauszögern. anwalt gibts/braucht man nicht wirklich in so einem fall das geht ausschließlich über arbeitsgericht. kostet idr (in dem fall) rein gar nichts und beraten lassen kann man sich auch kurz. die kümmern sich meist quasi selbst drum. deswegen muss es denke ich nicht gleich zu ner klage kommen. vermutlich schicken die erst mal nen denkzettel. kann aber auch sein dass dein anspruch darauf bereits erloschen ist, wenn das so lange her ist oder gar keiner besteht. ka. ruf dort an oder geh hin und frag nach. so einfache fälle sind meist in 1 satz beantwortet.

Showers
2012-08-19, 07:30:26
nicht lange rummachen. gleich zum arbeitsgericht gehen und nicht lang rauszögern. anwalt gibts/braucht man nicht wirklich in so einem fall das geht ausschließlich über arbeitsgericht. kostet idr (in dem fall) rein gar nichts und beraten lassen kann man sich auch kurz. die kümmern sich meist quasi selbst drum. deswegen muss es denke ich nicht gleich zu ner klage kommen. vermutlich schicken die erst mal nen denkzettel. kann aber auch sein dass dein anspruch darauf bereits erloschen ist, wenn das so lange her ist oder gar keiner besteht. ka. ruf dort an oder geh hin und frag nach. so einfache fälle sind meist in 1 satz beantwortet.

Das Beste ist auch du kannst dir von deinem Ex-Chef, so lange eins machen lassen, bis du glaubst das es deiner "tatsächlichen" Arbeitsleistung entspricht. Passiert in unserem Unternehmen oft. Degenerierte und unzuverlässige Ex-Mitarbeiter klagen so oft ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ein, bis drin steht sie wären gütig wie Jesus, fleißig wie Kinderarbeiter aus Bangladesch und pünktlich wie das Scheißwetter in Deutschland.;D