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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man übertriebene Preise reklamieren?


GTX999
2012-08-24, 19:59:35
Hallo,

zu erst mal zum Sachverhalt:

Ich habe jemanden einen Laptop und einen Drucker verkauft sowie Vor Ort aufgestellt (zzgl. diverse Einstellungen etc.).
An dem ganzen habe ich 200€ verdient dies ich jedoch nicht seperat deklariert habe sondern einfach in die Gesamtsumme einfließen lies.

Nun der Kunde ist zufrieden.. nur hat er per Mail geschrieben das es doch "VIEL ZU TEUER GEWESEN WÄRE".
Darauf hin habe ich zurückgeschrieben das es alleine seine Entscheidung war und er ausserdem noch vor dem Kauf über die Summe informiert wurde.

Also von meiner Seite aus gibt es da garantiert kein "Geld zurück" ... mir kommt das alles ein wenig "komisch" vor.
Der Kunde hat mir ausserdem unterschrieben / bestätigt das alles "ordnungsgemäß durchgeführt wurde" und der Kaufvertrag abgeschlossen ist.
Ein Zurücktreten ist somit aus meiner Sicht nicht möglich.

1337
2012-08-24, 20:10:31
http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher

Was heißt verdient? War das die Dienstleistung an sich die mit eingeflossen ist und den Preis in die Höhe trieb? Hast du eine Notsituation ausgenutzt? ;)

Ohne beim Sachverhalt in die Tiefe zu gehen würde ich sagen, er kann dir nichts. Den Kaufvertrag nachträglich anfechten weil man erkannt hat dass man im Vergleich zur Konkurrenz zu viel gezahlt hat wird erfolglos bleiben.

Franconian
2012-08-24, 20:15:59
Angebot, Annahme, fertig. Nix mit Wucher in diesem Fall.

GTX999
2012-08-24, 20:21:11
War das die Dienstleistung an sich die mit eingeflossen ist und den Preis in die Höhe trieb?

Ja

Den Kaufvertrag nachträglich anfechten weil man erkannt hat dass man im Vergleich zur Konkurrenz zu viel gezahlt hat wird erfolglos bleiben.

Die Konkurrenz interessiert mich wenig bis gar nicht - Die haben sowieso kein Fixpersonal oder Mitarbeiter die Kundenbezogen arbeiten.
Die Namen derer Mail Adressen ändern sich quartalsmäßig und für die paar Euro Gehalt bekommen die auch keine motivierten Mitarbeiter.

Ich werde privat immer wieder angesprochen und als IT Berater involviert da es ganz einfach kaum gute IT Betriebe gibt.

ps.: Reine Vertriebsschleudern sind keine IT Betriebe - das sind Supermärkte ohne Gewähr.

Lord Wotan
2012-08-24, 22:06:40
Also von meiner Seite aus gibt es da garantiert kein "Geld zurück" ... mir kommt das alles ein wenig "komisch" vor.
Der Kunde hat mir ausserdem unterschrieben / bestätigt das alles "ordnungsgemäß durchgeführt wurde" und der Kaufvertrag abgeschlossen ist.
Ein Zurücktreten ist somit aus meiner Sicht nicht möglich.
Bist du Gewerblicher Händler? War das eine Online/Telefon Bestellung des Kunden?
Bei zwei mal ja, kann er natürlich ohne Nennung eines Grundes von Kauf zurücktreten. Es gibt da ein 14tägiges Wiederrufrecht.
Da kannst du dich dann Kopf stellen, dein Kunde wäre in recht. Und da du deine Dienstleistung des Aufbau und Installieren nicht separat aufgelistet hast, hast du wohl die sogenannte A Karte. Er bekommt denn gesamt Preis und du die Hardware zurück.

Shaft
2012-08-24, 23:12:36
Hier wäre genauere Auflistung der Kondition interessant.

Laptop und Drucker aufstellen, das kann man in 10 Minuten machen. Allerdings weiß ich nicht, was unter etlichen Einstellungen noch weiteres vorgenommen wurde.

Ist die Rechnung unverhältnismäßig hoch zu anderen Regionalen Dienstleister, sollte er nicht verpflichtet sein, die gesamte Rechnung in voller höhe zu begleichen, sondern einen angemessenen Betrag.

GTX999
2012-08-25, 00:25:32
Bist du Gewerblicher Händler? War das eine Online/Telefon Bestellung des Kunden?
Bei zwei mal ja, kann er natürlich ohne Nennung eines Grundes von Kauf zurücktreten. Es gibt da ein 14tägiges Wiederrufrecht.
Da kannst du dich dann Kopf stellen, dein Kunde wäre in recht. Und da du deine Dienstleistung des Aufbau und Installieren nicht separat aufgelistet hast, hast du wohl die sogenannte A Karte. Er bekommt denn gesamt Preis und du die Hardware zurück.

Wäre mir neu das man erbrachte Dienstleistungen im Nachhinein reklamieren kann ausser sie sind nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Da der Kunde (und alle anderen auch) jedoch meine "Dienstleistung" unterschrieben "zur vollen Zufriedenheit :D" abgenommen hat gibt es da rein gar nichts anzufechten.

Ist die Rechnung unverhältnismäßig hoch zu anderen Regionalen Dienstleister, sollte er nicht verpflichtet sein, die gesamte Rechnung in voller höhe zu begleichen, sondern einen angemessenen Betrag.

Meiner Ansicht nach kann man verlangen was man will - nur ob es einem jemand bezahlt ist eine andere Frage.
Ich kann auch Rechnungen schreiben für das "anstecken" eines USB Sticks in der Höhe von 2000€.
Du als Kunde kennst den Preis ja schon im Vorhinein ... ist ja nicht so das ich im Nachhinein den Kunden über die Kosten informiere.
Ob du das Geld ausgeben willst oder nicht ist rein deine Entscheidung.

Ich mache sowieso immer einen Kostenvoranschlag (für private genauso wie für Betriebe).

Bist du Gewerblicher Händler?

unter anderem auch - ich arbeite für 1 grosse Firma (paar tausend Mitarbeiter) .. 1 kleinere .. und nebenbei auch noch selbständig (aber nur wenn sehr gut bezahlt und alleine durchführbar sowie ausschließlich per Vorkasse).

Laptop und Drucker aufstellen, das kann man in 10 Minuten machen

So etwas kostet bei anderen Betrieben in der Umgebung pro Stunde ~70€ aufwärts... und 10 Minuten reichen nicht. (Anfahrtsweg/Nebenkosten).
Desweiteren werden in der Regel mindestens 150€ verrechnet.


Mag sein das du bei MyHammer jemanden findest der bereits Multimillionär ist und für 15€ kommt XD

Cubitus
2012-08-25, 03:53:09
Ist doch ganz einfach!

Du hast ein Angebot gemacht
Kunde hat akzeptiert.
Du hast das Geld für deine Leistungen bekommen, fertig!

Wenn du den Kunden behalten willst, kannst du ihm auf Kulanz entgegen kommen, oder du schenkst ihm irgend ne Kleinigkeit. Z.b einen Toner oder ne kleine Maus zu dem Laptop, Tasche etc..

Wodde
2012-08-25, 04:37:55
Alleine die Überschrift des Threads (übertriebene Preise) klärt recht genau über deine Preisgestaltung auf ;)

Ich denke auch nicht das er dir was kann.
Dennoch ist es gelinde gesagt eine Frechheit (und sehr nahe an Wucher) 200€ dafür zu verlangen einen Drucker und einen Laptop aufzustellen, das kann nämlich schon ein 10jähriges Kind.

Aber der Kunde heutzutage ist halt dumm...

Falls du einen Anfahrtsweg von über 100km hast habe ich natürlich nichts gesagt.

medi
2012-08-25, 06:48:32
Alleine die Überschrift des Threads (übertriebene Preise) klärt recht genau über deine Preisgestaltung auf ;)

Ich denke auch nicht das er dir was kann.
Dennoch ist es gelinde gesagt eine Frechheit (und sehr nahe an Wucher) 200€ dafür zu verlangen einen Drucker und einen Laptop aufzustellen, das kann nämlich schon ein 10jähriges Kind.

Aber der Kunde heutzutage ist halt dumm...

Falls du einen Anfahrtsweg von über 100km hast habe ich natürlich nichts gesagt.

Richtig lesen...

Preis = Drucker + Laptop + Aufstellung und Einrichtung

Morale
2012-08-25, 07:04:21
Richtig lesen...

Preis = Drucker + Laptop + Aufstellung und Einrichtung
Nope, er hat 200 verdient (=Gewinn gemacht), die er in die Gesamtsumme hat einfließen lassen.

200 Euro finde ich für Laptop und Drucker aufstellen (vermutlich auch installieren oder nur anschließen?) auch recht viel, je nach Fahrt oder so wirds aber auf Wucher nicht rauslaufen.

FeuerHoden
2012-08-25, 10:33:44
Sittenwidrigkeit: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/138.htm

Lord Wotan
2012-08-25, 11:53:54
Ist doch ganz einfach!

Du hast ein Angebot gemacht
Kunde hat akzeptiert.
Du hast das Geld für deine Leistungen bekommen, fertig!

Wenn du den Kunden behalten willst, kannst du ihm auf Kulanz entgegen kommen, oder du schenkst ihm irgend ne Kleinigkeit. Z.b einen Toner oder ne kleine Maus zu dem Laptop, Tasche etc..

Nee soeinfach ist das nicht http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde den Kauf rückabwickelen.

Deshalb meine Frage nach Gewerbe und Bestellung über Telefon und Online!

Auszug

Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.

GTX999
2012-08-25, 14:36:20
Dennoch ist es gelinde gesagt eine Frechheit (und sehr nahe an Wucher) 200€ dafür zu verlangen einen Drucker und einen Laptop aufzustellen, das kann nämlich schon ein 10jähriges Kind.

also ohne kundenerfahrung und führerschein sowie souveränen auftreten kannst du so arbeiten nicht durchführen.
bei vor ort angelegenheiten wird niemand unter 5 jahren erfahrung und einem mindestalter von ~22-23-24 jahren genommen.
bei montagearbeiten (internet etc.) eher 30 jahre+ (IT lehre/studium inklusive und bevorzugt auch noch mit eigenem werkzeug).
welcher unternehmer lässt bitte nen führerschein neuling ohne kundenerfahrung einfach so aufträge abklappern? :freak:
ohne perfekten englisch kannst du das auch vergessen ... gibt nämlich viele kunden die kaum deutsch sprechen (bei der telekom habe ich 3..4..5.. kunden pro tag).

so und selbst wenn du "perfekt" bist und alles kannst ... fahr mal den ganzen tag in der stadt spazieren.
das kann auch nicht jeder ... ein profi braucht von a nach b in der stadt 20-30 minuten ... wenn du 60 minuten benötigst kannst du am montag schon deine sachen packen.

sorry aber um die eigentliche arbeit geht es kaum - das du die können musst ist sowieso klar... die nebenfaktoren spielen jedoch eine genauso grosse rolle und das wissen viele "nicht".

ich hatte im beisein meines vorgesetzten schon 20-30 leute für einen posten über den sommer hinweg (probezeit ist bei uns 1 woche) und gerade einer könnte diese arbeit wirklich durchführen... der jetzt in nem serverraum anfängt. wobei ... wenn er das nicht innerhalb von 1-2 wochen rafft dann kann auch der die sachen packen.

FeuerHoden
2012-08-25, 14:42:54
also ohne kundenerfahrung und führerschein sowie souveränen auftreten kannst du so arbeiten nicht durchführen.
bei vor ort angelegenheiten wird niemand unter 5 jahren erfahrung und einem mindestalter von ~22-23-24 jahren genommen.
bei montagearbeiten (internet etc.) eher 30 jahre+ (IT lehre/studium inklusive und bevorzugt auch noch mit eigenem werkzeug).
welcher unternehmer lässt bitte nen führerschein neuling ohne kundenerfahrung einfach so aufträge abklappern?
ohne perfekten englisch kannst du das auch vergessen ... gibt nämlich viele kunden die kaum deutsch sprechen (bei der telekom habe ich 3..4..5.. kunden pro tag).

so und selbst wenn du "perfekt" bist und alles kannst ... fahr mal den ganzen tag in der stadt spazieren.
das kann auch nicht jeder ... ein profi braucht von a nach b ...20-30 minuten ... wenn du 60 minuten benötigst kannst du am montag schon deine sachen packen.

sorry aber um die eigentliche arbeit geht es kaum - das du die können musst ist sowieso klar... die nebenfaktoren spielen jedoch eine genauso grosse rolle und das wissen viele "nicht".

Hast du auf den falschen Beitrag geantwortet oder wo ist die Rechtfertigung für deine Preise? Du bist älter als 30, arbeitest seit 5+ Jahren in dem Gewerbe und kannst englisch, und? Und wenn du 30 Minuten gebraucht hast beläuft sich dein Stundensatz auf 400€?

GTX999
2012-08-25, 14:43:57
Hast du auf den falschen Beitrag geantwortet oder wo ist die Rechtfertigung für deine Preise? Du bist älter als 30, arbeitest seit 5+ Jahren in dem Gewerbe und kannst englisch, und? Und wenn du 30 Minuten gebraucht hast beläuft sich dein Stundensatz auf 400€?

weil viele immer meinen "auf weiter drücken per remote control ist alles" und keine ahnung von dem aufgabengebiet haben was da noch alles auf sie zu kommt O_o.

ich hab keine zeit für 10€ einen drucker vor ort zu installieren und nen laptop zu konfigurieren - deswegen komm ich privat auch unter 150€ nicht. geht auch gar nicht da ich für 2 firmen arbeite und mein eigenes gewerbe nur "nebenbei" betreibe.

Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde den Kauf rückabwickelen.

und wer zieht wegen ner kaufsumme von ~700€ vor gericht? der kunde kann maximal den verbraucherschutz kontaktieren.

Fernabsatzverträgen

ist keiner, ich hab keinen "versandhandel" - bei mir heisst das auftragsvertrag.
ich verschick doch nicht hardware, mach für hardwarefirmen werbung bzw. promote sie und verdiene dann heisse drei euro an ner intel cpu.
ne danke, um mit reinem hardwareverkauf was zu verdienen musst du paar hunderttausend euro pro quartal umsetzen.

x-force
2012-08-25, 14:51:35
ja klar... wir alle haben hier noch nie internet eingerichtet, geschweige denn einen pc selbst zusammengebaut.

lass mich raten du warst dafür bei media markt? ;)

GTX999
2012-08-25, 15:13:24
lass mich raten du warst dafür bei media markt?

was soll ich dort?
bei media markt kauf ich maximal ne tastatur oder ne maus :D

ja klar... wir alle haben hier noch nie internet eingerichtet, geschweige denn einen pc selbst zusammengebaut.

erfahrungsgemäß muss ich dir leider mitteilen das geschätzte 80% der kunden vor nem laptop/macbook sitzen.
pc frikeln gibt es kaum noch (3/4 wird bei defekt einfach neu gekauft).

ein neuer halbwegs vernünftiger laptop kostet ~500€ ... dein gebrauchter alter laptop hat noch einen restwert von etwa 200-300€.
lohnt einfach nicht zu "frikeln".

die ganzen pc buden satteln doch alle um auf allgemeine elektronik artikel .. neben pcs gibt es eben auch kaffeemaschinen und an der kaffeemaschine wirst du mehr verdienen als bei nem "pc".
die lagerkosten für pcs sind auch wesentlich höher .. laptops nehmen weniger platz weg.

zukünftig werden sich da nur noch die ganz grossen wie dell, apple, hp, samsung am reinen pc markt durchschlagen können.

FeuerHoden
2012-08-25, 15:29:24
Ich meine 50-60€ wären für die reine Konfiguration (anschließen, Software Installation) vertretbar gewesen. Hast du die Geräte im Auftrag des Kunden gekauft? Dann könnte ich mit 100-120€ leben, aber du liegst da nochmal ums Doppelte drüber und da sehe ich nicht wie das zu rechtfertigen wäre außer durch Extraservices wie Support aber den machst du eher nicht denke ich.

Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, da sehe ich kein Problem. Ich kann die Preisgestaltung nur nicht nachvollziehen, das kann ich aber bei so manchem nicht. ;)

GTX999
2012-08-25, 15:40:06
Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, da sehe ich kein Problem. Ich kann die Preisgestaltung nur nicht nachvollziehen, das kann ich aber bei so manchem nicht.

also 50-60€ wären (sofern ich zeit habe!!) drin wenn der kunde zu mir kommt... sicher nicht vor ort.

rechtfertigen wäre außer durch Extraservices wie Support aber den machst du eher nicht denke ich.


doch... aber nicht ewig. in den ersten monaten bin ich "gratis" verfügbar. wobei ich alles so einrichte das sich im prinzip kein mensch meldet da eh alles funktioniert.

Wodde
2012-08-25, 15:56:40
Sorry, aber selbst wenn du Atomphysiker bist rechtfertigt das keine 200€ für aufstellen eines Laptops + Druckers.
Wenn du einen enormen Anfahrtsweg hast, oder den Druckertreiber auf Linux selbst kompilieren müsstest, ok.
Für mich bleibt das eine Frechheit.

Dennoch ist der Kunde selbst schuld, er hätte sich ja vorher informieren können wieviel man dafür so verlangen kann.

Lord Wotan
2012-08-25, 16:03:49
ist keiner, ich hab keinen "versandhandel" - bei mir heisst das auftragsvertrag.
ich verschick doch nicht hardware, mach für hardwarefirmen werbung bzw. promote sie und verdiene dann heisse drei euro an ner intel cpu.
ne danke, um mit reinem hardwareverkauf was zu verdienen musst du paar hunderttausend euro pro quartal umsetzen.
Das spielt keine Rolle, Du hast ein Gewerbe und der Kunde hat bei dir Online oder per Telefon ein Laptop mit Drucker gekauft. Und richtig schon greift das 14. Tage Wiederrufrecht. Der Kunde kann komplett von Vertrag zurücktreten. Und Vertrag wäre Null und Nichtig. Und der Kunde hat das recht dazu, das zu tun.

GTX999
2012-08-25, 16:04:30
Sorry, aber selbst wenn du Atomphysiker bist rechtfertigt das keine 200€ für aufstellen eines Laptops + Druckers.
Wenn du einen enormen Anfahrtsweg hast, oder den Druckertreiber auf Linux selbst kompilieren müsstest, ok.
Für mich bleibt das eine Frechheit.

die preisgestaltung bleibt jedem frei überlassen .. aber wenn es bezahlt wird; warum sollte ich es nicht verlangen?
ich pegel das maximal mögliche aus und schaue ob es die kunden noch immer bezahlen. solange dies der fall ist bleib ich dabei.
bei der hohen inflation muss man überall so viel verlangen wie möglich - die geldentwertung ist enorm.

Und der Kunde hat das recht dazu, das zu tun.

will er doch gar nicht.
der kunde ist mit dem ganzen zufrieden. nur der preis erscheint ihm im "nachhinein" doch zu hoch, obwohl vorher informiert!

ps.: ordnungsgemäß durchgeführte dienstleistungen können nicht reklamiert werden.
schliesslich wurde ich vom kunden beauftragt (A4 papier "hiermit beauftrage ich blablabla" unterschrift: mustermann).

Lord Wotan
2012-08-25, 16:09:13
und wer zieht wegen ner kaufsumme von ~700€ vor gericht? der kunde kann maximal den verbraucherschutz kontaktieren.



Du verstehst es nicht. Wenn du ein Gewerbe betreibst und PC Hardware Verkaufst wie in Fall. Muss du auf jeden Fall zwei Jahre bei Neuware Gewährleistung bieten und du musst selbstverständlich das 14 tägige Rückgaberecht einräumen.
Und ja er kann dich verklagen wenn du gegen diese Rechte verstößt.
Und er kann zusätzlich zum Verbraucherschutz gehen. Das Gewerbeaufsichtsamt einschalten und und und.

GTX999
2012-08-25, 16:27:33
Und ja er kann dich verklagen wenn du gegen diese Rechte verstößt.
Und er kann zusätzlich zum Verbraucherschutz gegen. Das Gewerbeaufsichtsamt einschalten und und und.

kann kann kann :confused: .. macht doch sowieso kein mensch.

Muss du auf jeden Fall zwei Jahre bei Neuware Gewährleistung bieten und du musst selbstverständlich das 14 tägige Rückgaberecht einräumen.

wenn ein hardwaredefekt vorliegt kann der kunde das notebook zum hersteller oder zu mir schicken.
das weiss der kunde auch schon im vorhinein.

gewährleistung / garantie ist nicht das selbe.
die gewährleistung übernehme ich ... garantie aber nur durch den hersteller.

es ist aber effizienter wenn sich der kunde selbst beim hersteller meldet und deswegen machen dies in der regel auch alle so.

Lord Wotan
2012-08-25, 16:30:45
kann kann kann :confused: .. macht doch sowieso kein mensch.
Das machen sehr viele. Ansonsten gebe es keine Urteile zu diesen Sachen.


ne - 2 jahre gewährleistung durch hersteller ... steht bei mir ganz fett auf der rechnung :-)

Es gibt keine Gewährleistung durch Hersteller. Hersteller geben freiwillig Garantie.
Du als Verkäufer der Ware musst aber Gewährleistung geben.
Egal was auf deiner Rechnung steht, als Gewerblicher kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen.

Wenn ich dich höre, wäre es wohl besser gewesen du besuchst erst mal einen Kurz über Verbraucherrechte, bevor du ein Gewerbe anmeldest. Und Hardware verkaufst.
Du scheinst deine Pflichten nicht zu kennen. Und du scheinst denn Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht zu kennen.

Mr.Magic
2012-08-25, 16:33:45
das 14 tägige Rückgaberecht

Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht. Es gibt höchstens ein Widerrufsrecht, das nur für Versandhandel gilt.

Lord Wotan
2012-08-25, 16:40:42
Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht. Es gibt höchstens ein Widerrufsrecht, das nur für Versandhandel gilt.
Das gilt wenn immer ich per Telefon oder Online was bestelle. Punkt.
Informiere dich bitte richtig.

Themenstarter hat ein Gewerbe und Verkauft Hardware mit Zusatzleistungen wie Installation.

Und selbstverständlich hat er dann ein 14. tägiges Wiederrufsrecht mit Rückgabe der Hardware einzuräumen.

Und er kann eben nicht die Gewährleistung ausschließen. Das geht nur als Privat Verkäufer.

Nur der Themenstarter hat Gewerblichen Handel betrieben, das streitet er ja nicht ab in besagten Fall.

Ist halt nicht, das er für einen Kumpel mal eben einen Rechner zusammen stellt als Privatmann.

Hier fanden Gewerbliche Handelstätigkeiten statt!!!!!!!!!!!!!!!

Und dann greifen voll die Besagten Verbraucherrechte.
Und er kann auch nicht sagen, das er das nicht wusste. Wenn man Gewerblich mit Computerteilen Handelt, muss man sich halt über die Gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Pinoccio
2012-08-25, 16:44:49
Ich versteh die Aufregung auch nicht. Wenn der Kunde das Angebot angenommen hat und die Dienstleistung und Hardware vereinbarungsgemäß war, kann er nicht im Nachhinein den Preis drücken. Schon aus Prinzip würde ich da nicht nachgeben.

Und an einem Paket aus Hardware und Aufbauservice vor Ort 200 Euro plus zu machen (wovon ja auch wieder Abgaben und Fixkosten [nehme ich an]) abgehen ist nun wahrlich nicht unverschämt viel.

mfg

Mr.Magic
2012-08-25, 16:51:09
Das gilt wenn immer ich per Telefon oder Online was bestelle. Punkt.
Informiere dich bitte richtig.

Das solltest du mal machen.
Der Grund für die Einführung des Fernabgabegesetz war die nichtgegebene Möglichkeit sich das Produkt vor dem Kauf anzusehen. Das ist bei Direktkauf (in diesem Fall Aufbau + Vorführung + Unterschrift) nicht gegeben.

ps: Mit der Hausiererklausel kommt der Kunde da auch nicht raus.

Lord Wotan
2012-08-25, 16:51:10
Ich versteh die Aufregung auch nicht. Wenn der Kunde das Angebot angenommen hat und die Dienstleistung und Hardware vereinbarungsgemäß war, kann er nicht im Nachhinein den Preis drücken. Schon aus Prinzip würde ich da nicht nachgeben.

Und an einem Paket aus Hardware und Aufbauservice vor Ort 200 Euro plus zu machen (wovon ja auch wieder Abgaben und Fixkosten [nehme ich an]) abgehen ist nun wahrlich nicht unverschämt viel.

mfg
Ihr wollt es nicht verstehen. Sein Kunde kann den kompletten Deal Rückabwickeln und zwar hat er dafür 14 tage zeit. Und nein er braucht es nicht mal begründen.

GTX999
2012-08-25, 16:51:16
Wenn ich dich höre, wäre es wohl besser gewesen du besuchst erst mal einen Kurz über Verbraucherrechte, bevor du ein Gewerbe anmeldest. Und Hardware verkaufst.
Du scheinst deine Pflichten nicht zu kennen. Und du scheinst denn Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht zu kennen.

doch ich habs auch gleich ausgebessert ... es kennen übrigens auch sehr grosse firmen oft den unterschied nicht oder verwechseln ihn.

mich interessiert papierkram nicht grossartig und da ich sowieso 2 gute jobs habe und dies nur nebenbei mache ist mir das ziemlich banane was am A4 zettel steht :)

zufriedene kunden und paar hundert euro extra pro monat reichen mir vollkommen - kurs? in was? wie man den ganzen tag auf dem papier verschwendet? sorry ich investiere lieber zeit in produktive angelegenheiten und dazu zählen keine AGBs oder §.

Ihr wollt es nicht verstehen. Sein Kunde kann den Kompletten Deal Rückabwickeln und zwar hat er dafür 14 tage zeit. Und nein er braucht es nicht mal begründen.

... macht bei mir aber niemand und ist auch noch nie vorgekommen.
ich mach privat etwa 20-30 pro jahr bei 2.000-6.000€ gewinn.
für diese peanuts soll ich jetzt einen kurs besuchen? lol!
einen kurs würde ich besuchen bei 40.000-60.000€ gewinn pro jahr .. da können wir drüber reden!

ps.: ich hab doch sowieso kaum zeit für das ganze.

so ich bin jetzt wieder raus weil heute samstag ist ... bye bye :comfort2:

Commander Keen
2012-08-25, 16:52:27
200€ fürs Aufstellen eines Laptops und Druckers verlangen und sich dann wundern, wenn sich der Kunde über den Preis beschwert :|

Laß mich raten: Du hast ihm vorher einen Pauschalpreis für alles genannt und hinterher steht auf der Rechnung (falls du sowas überhaupt ausstellst) die 200 € als Stundensatz. Oder er hat mal geschaut, was die Hardware kostet und hat sich das selber ausgerechnet. Wie auch immer: 200€ für maximal eine Stunde ist schon so fürstlich, dass das für diese Dienstleistung, die auch ein 14-Jähriger machen könnte, sicherlich nicht angemessen ist.

Trotzdem bin ich auch der Meinung, dass die Sache gelaufen ist und da nichts mehr kommt. Selbst wenn rechtlich was drin wäre, so würde der Streitwert einen Rechtsstreit nicht lohnen.

Lord Wotan
2012-08-25, 16:52:28
Das solltest du mal machen.
Der Grund für die Einführung des Fernabgabegesetz war die nichtgegebene Möglichkeit sich das Produkt vor dem Kauf anzusehen. Das ist bei Direktkauf (in diesem Fall Aufbau + Vorführung + Unterschrift) nicht gegeben. Er hat die Ware Online oder Telefonisch bestellt beim Themenstarter. Richtig und dann greift das Wiederrufrecht. Ansonsten hättest du ja bei Amazon oder Online bei Media Markt auch kein Recht, wenn du da ein Plasma TV oder Waschmaschine Bestellst, Liefern, Aufbauen und Anschließen lässt. Überlege doch mal. Natürlich hast du Trotz Lieferung, Aufbau und Anschluß das Widerufsrecht.
Fakt ist er betreibt Gewerblichen Hardware Verkauf. Das unterschiedet ihn dann nicht von anderen. Außer in der Größe!

Mr.Magic
2012-08-25, 16:55:50
Er hat den Service Online bestellt. Der Kauf wurde direkt getätigt.
Das ist wie wenn du bei einem Laden anrufst/Online reservierst, und das dann abholst. Da kommst du auch nicht raus. Fehlkauf? Pech gehabt!

Der Fünfte Elefant
2012-08-25, 17:02:19
Ihr wollt es nicht verstehen. Sein Kunde kann den kompletten Deal Rückabwickeln und zwar hat er dafür 14 tage zeit. Und nein er braucht es nicht mal begründen.

Der Kunde hat zwei Dinge bestellt und bekommen:
1) Die Hardware
2) Die Dienstleistung der Installation dieser Hardware.

Die Installation wurde offenbar ordnungsgemäß und vollständig erbracht, damit ist ein Rücktritt selbstverständlich nicht mehr möglich. Bestenfalls ist jetzt noch ein Rücktritt vom Kauf der Geräte möglich.
Das gleiche gilt selbstverständlich wenn man sich eine Waschmaschine, Möbel oder sonst etwas liefern aufbauen und installieren läßt - die Ware kann unter Umständen zurückgegeben werden bei der Dienstleistung ist das nciht möglich, diese kann dann natürlich in Rechnung gestellt werden.

Lord Wotan
2012-08-25, 17:07:48
sorry ich investiere lieber zeit in produktive angelegenheiten und dazu zählen keine AGBs oder §.
Es spielt keine Rolle ob du das nur als Neben Job betreibst. Du Verkaufst Hardware und Dienstleistungen als Gewerbe. Und somit musst du dich an die Gesetzte und Bestimmungen halten. Und deine AGB muss Rechtskronform sein. Ansonsten bist du schnell am ende, wenn jemand mal seine Rechte einklagt. Dazu bedarf es nicht viel. Nur eine Rechschutzversicherung mit Vertragsrecht.

GTX999
2012-08-25, 17:09:04
Er hat die Ware Online oder Telefonisch bestellt beim Themenstarter. Richtig und dann greift das Wiederrufrecht. Ansonsten hättest du ja bei Amazon oder Online bei Media Markt auch kein Recht, wenn du da ein Plasma TV oder Waschmaschine Bestellst, Liefern, Aufbauen und Anschließen lässt. Überlege doch mal. Natürlich hast du Trotz Lieferung, Aufbau und Anschluß das Widerufsrecht.

kannst dir ja ne waschmaschine aufstellen/anschliessen lassen und dann bei media markt ordentlich auf den tisch hauen das dir die liefer/aufstell/anschlusskosten nicht erstattet werden bei einer rückgabe. ;D
nach 10 minuten kommt die security und stellt dich vor die tür... danach gibts hausverbot und dein anschliessendes § beschwerdefax an die geschäftsleitung wandert in den müll.

waschmaschinen werden geliefert (lieferkosten extra) .. aufstellen/anschliessen (kostete auch extra) und diese kosten bekommst du NIE zurück!

Lord Wotan
2012-08-25, 17:11:28
Bestenfalls ist jetzt noch ein Rücktritt vom Kauf der Geräte möglich.

Genau so ist es. Da aber seine Dienstleistung in der Rechnung nicht als Dienstleistung ausgewiesen wurde. Muss er bei Wiederruf den vollen Preis erstatten. Denn die Rechnung geht nur über den Kaufpreis.

Lord Wotan
2012-08-25, 17:13:50
kannst dir ja ne waschmaschine aufstellen/anschliessen lassen und dann bei media markt ordentlich auf den tisch hauen das dir die liefer/aufstell/anschlusskosten nicht erstattet werden bei einer rückgabe. ;D
nach 10 minuten kommt die security und stellt dich vor die tür... danach gibts hausverbot und dein anschliessendes § beschwerdefax an die geschäftsleitung wandert in den müll.

waschmaschinen werden geliefert (lieferkosten extra) .. aufstellen/anschliessen (kostete auch extra) und diese kosten bekommst du NIE zurück!
Ich bekommen den Kaufpreis beim Widerruf natürlich zurückerstattet.
Kaufpreis ist aber wenn extra Ausgewiesen nicht Lieferpreis. Was in deinen Fall aber nicht greift. Da du nur eine Rechnung über den Kaufpreis erstellt hast. Und es gibt Firmen da ist das alles Kostenlos. Also Lieferung, Ausstellen und Anschließen.

Da du das nicht separat ausgepresst hast, musst du natürlich beim Widerruf den vollen Preis erstatten.

Betrachte das einfach als Lehrgeld. Beim Gewerbe sollte man seinen Schriftkram eben nicht vernachlässigen und alles aus den Schuhkarton regeln. Wie regelst du eigentlich dein Gewerbe beim Finanzamt? Wenn du mit Schriftgramm nichts am Hut hast?

GTX999
2012-08-25, 17:20:53
Kaufpreis ist aber wenn extra Ausgewiesen nicht Lieferpreis. Was in deinen Fall aber nicht greift. Da du nur eine Rechnung über den Kaufpreis erstellt hast.

jo das stimmt .. dann werde ich das zukünftig besser vertuschen und mit * sowie schriftgröße 1 arbeiten :D

Lord Wotan
2012-08-25, 17:26:16
Entschuldige, ich will dir nichts böses. Du hast das Problem und hast hier gefragt.
Ich mache dich nur auf deine Pflichten aufmerksam.

Was du tust ist mir aber unter den Strich egal. Nur deine Dienstleistung werde ich wohl verständlicher weise nicht nutzen. ;D

Flyinglosi
2012-08-25, 17:28:43
jo das stimmt .. dann werde ich das zukünftig besser vertuschen und mit * sowie schriftgröße 1 arbeiten :D
ich wollte ja eigentlich den etwas höheren Preis rechtfertigen, da es eben nicht nur drauf ankommt, welche Tätigkeit durchgeführt wurde. Man stelle sich vor man würde eine Tätigkeit anbieten, welche eine gewisse Einarbeitungszeit benötigt. Wenn man diese berücksichtigt und dem Kunden im Vorhinein einen höheren Kostenvoranschlag stellt muss dass doch OK sein. Der Kunde könnte sich ja weiter umsehen um jemanden zu finden, welcher die Arbeit günstiger erledigt.

Oder: Nur weil eine chinesische Arbeiterin für 10C/h arbeitet muss doch eine deutsche Schneiderin nicht den gleichen Lohn verlangen...

Aber: Mit diesem blöden Kommentar zeigt sich wiederholt, dass du bewusste Bauernfängerei betreibst. Ob dies legal ist weiß ich nicht, aber moralisch ist es unter aller Sau.

Wodde
2012-08-25, 17:33:09
Das hat er schon mit der Threadüberschrift bewiesen, wenn er seine eigenen Preise als übertrieben bezeichnet :D

Ich hoffe ja das sein Kunde den Komsumentenschutz einschaltet.
Wenn er denen auch arrogant kommt, wird er sein Gewerbe nicht lange ausführen ;)

Lord Wotan
2012-08-25, 17:34:03
Aber: Mit diesem blöden Kommentar zeigt sich wiederholt, dass du bewusste Bauernfängerei betreibst. Ob dies legal ist weiß ich nicht, aber moralisch ist es unter aller Sau.


Genau das ist das Problem, eine saubere Rechung wo alle Posten drin steh. Eine saubere AGB mit Hinweis zum Wiederufsrecht. Und saubere Hinweise zur Gewährleistung.

Wenn er die drei Sachen nicht beherzigt, wird er irgendwann sicher ein Fall bei Gericht.

Argo Zero
2012-08-25, 17:38:22
Du lässt dich wegen einer E-Mail so aus dem Ruder werfen?
Als ich noch im Inet-Marketing tätig war, kamen jeden Tag solcher Mails rein geflattert.
Die Leute sind heutzutage einfach total bemonkt und wollen Beratung vor Ort zu Internetpreisen.
Spanne der Geräte + Anfahrt + Dienstleistung vor Ort = 200€?

Das ist völlig okay. Achte nur darauf, wie du deine Rechnungen schreibst damit die Monks erst gar nicht auf die Idee kommen...
Soll heißen, wenn du 200€ verdienen willst, verteilst du das Geld sinnvoll auf die einzelnen Posten.

DELIUS
2012-08-25, 17:42:56
Ich habe jemanden einen Laptop und einen Drucker verkauft sowie Vor Ort aufgestellt (zzgl. diverse Einstellungen etc.).
An dem ganzen habe ich 200€ verdient dies ich jedoch nicht seperat deklariert habe sondern einfach in die Gesamtsumme einfließen lies.


Sorry, aber:
Warum sollte man so einem Abzocker hier noch eine Beratung geben?
Kopfschüttel!

GTX999
2012-08-25, 18:11:04
Sorry, aber:
Warum sollte man so einem Abzocker hier noch eine Beratung geben?
Kopfschüttel!

wenn du in nem zelt am camping platz wohnst dann kannst du dich ja bei der technischen tafel als mitarbeiter melden und für 1€ pro stunde anfangen.

ich hab nen haus .. ne wohung .. und nen auto .. das alles kostet geld und ich habe keinerlei interessen zugunsten des kunden auch nur in irgendeiner weise meinen "lebensstandard" zurück zu schrauben.
bei den 2 anderen firmen wo ich hauptberuflich arbeite werden auch stetig die preise hochgeschraubt.
da hast du nen (IT) schaltschrank mit paar kabel installiert und auf der rechnung steht 4.300€.
das ding kostet wenns hoch kommt 800-1.000€.


wenn du läppische 200€ heutzutage als wucher für eine vor ort dienstleistung bezeichnest dann lebst du eindeutig nicht im jahre 2012!
200€ ist nichts .. gar nichts .. die ganzen installateurbetriebe in der umgebung verlangen das schon fast rein nur für die anfahrt (unter 150€ fixkosten wirst du keinen installateur finden der zu dir ins badezimmer kommt ausser der betrieb ist um die ecke).
und für nen grösseren kostenvoranschlag werden auch gleich mal 50-100€ fällig. etc.

Soll heißen, wenn du 200€ verdienen willst, verteilst du das Geld sinnvoll auf die einzelnen Posten.

jep ich mach das immer schon so ... mal da, mal da, mal da was "unaufällig" hochrechnen .. unterm strich dann mit mind. 150€+ aussteigen.

Flyinglosi
2012-08-25, 18:16:58
wenn du läppische 200€ heutzutage als wucher bezeichnest dann lebst du eindeutig nicht im jahre 2012!
200€ ist nichts .. gar nichts ..

ohne zu sagen wofür die 200€ ausgegeben werden ist diese Aussage aber sowas von für den *****

Commander Keen
2012-08-25, 18:28:36
wenn du in nem zelt am camping platz wohnst dann kannst du dich ja bei der technischen tafel als mitarbeiter melden und für 1€ pro stunde anfangen.

ich hab nen haus .. ne wohung .. und nen auto .. das alles kostet geld und ich habe keinerlei interessen zugunsten des kunden auch nur in irgendeiner weise meinen "lebensstandard" zurück zu schrauben.


OK, TS ist ein arroganter Abzocker, der die Dummheit der Kunden bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Telemarketing @ home quasi. Case closed.

GTX999
2012-08-26, 03:32:02
OK, TS ist ein arroganter Abzocker, der die Dummheit der Kunden bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Telemarketing @ home quasi. Case closed.

dann dürftest du aber gar nichts kaufen.

bist sicher ein spezialist der sich eine razer maus für 90€ gekauft hat die in der produktion samt entwicklung und shipping gerade mal 2€ kostet.
gz ! bist ein mann vom fach ;D

die spritpreise gehen natürlich auch in ordnung und die immobilienspekulation stellt auch kein problem dar... genauso wie der hochversteuerte kaffee oder das 700€ iphone etc.

wenn aber jemand hart arbeitet ist er auf einmal ein "abzocker" wenn er "mehr" verlangt als andere. oder glaubst du ich hab das alles in den a. geschoben bekommen?

ich mach nur ne inflationsanpassung genauso wie alle anderen auch - die neben und lebenskosten steigen und steigen und steigen.
es wird alles teurer - somit muss man mehr verlangen .. ganz einfache rechnung!

mit 20€ hast du bei aldi nicht viel in der tasche und beim letzten essen zu viert haben wir 130€ bezahlt.
so viel zum €u... T€uro. das ist DKT geld. wer meint das der euro nen wert hat sollte das mal ein wenig hinterfragen.
200€ heute sind nächstes jahr nur noch rund 180€ wert.
10% verlusst auf bares pro jahr musst du rechnen.

ps.: du vergisst auch das ich ne neutrale hardware beratung mache und produkte empfehle wo nicht die grösste marge sondern das P/L verhältniss im bezug zum einsatzgebiet stimmt (inkl. qualität).
die ganzen media markt und angeblichen "computerfachgeschäft" kunden haben zum grossteil die falschen computersysteme.
da haben gelegenheitssurfer ne 5xxM nvidia karte im laptop und grafiker sitzen vor nem 100€ TN schirm.

ne im grossen und ganzen waren 100% meiner kunden auch wirklich 100% zufrieden... aber das kostet eben.

FeuerHoden
2012-08-26, 10:37:26
Mit deiner jämmerlichern rausrederei machst dus nur noch schlimmer, das ist erbärmlich. Du bist ein arroganter Abzocker, ein moralischer Betrüger. Du solltest mal einsehen dass DU ein schwarzes Schaf in der Branche bist und wenn du dir deinen erträumten Lebensstandard nicht leisten kannst ohne andere abzuzocken hast du dein Leben verplant.

Commander Keen
2012-08-26, 11:00:40
Mit deiner jämmerlichern rausrederei machst dus nur noch schlimmer, das ist erbärmlich. Du bist ein arroganter Abzocker, ein moralischer Betrüger. Du solltest mal einsehen dass DU ein schwarzes Schaf in der Branche bist und wenn du dir deinen erträumten Lebensstandard nicht leisten kannst ohne andere abzuzocken hast du dein Leben verplant.

Abgesehen davon kenne ich die Preise der Branche. Und nein, da kostet keiner 200€ die Stunde (bzw. 400€, wenn er sogar nur ne halbe Stunde gearbeitet hat). Wir reden hier ja auch nicht von irgendwas ultra-speziellem, wo es in ganz Deutschland vllt. 10 Experten für gibt, die das beherrschen, sondern von einer simpelsten Basisaufgabe. Das wäre, wie wenn man bei Aldi auf einmal 150% Aufschlag zahlen müsste, weil heute der Filialleiter selber an der Kasse sitzt.

Es gibt nun einmal branchenübliche Preise für branchenübliche Dienstleistungen +- 10-20%. Wer 100-200% mehr verlangt, den darf man getrost und zu Recht als Abzocker bezeichnen.

Flyinglosi
2012-08-26, 11:03:20
Den festgesetzten Preis mit dem eigenen Lebensstandard zu rechtfertigen ;D

Neulich beim Fleischer: "Die Wurstsemmel kostet dann bitte 3458€, ich fahre seit einigen Wochen Ferrari und irgendwer muss den ja bezahlen" ;D

Ich bin ja generell auch der Meinung: Wenn man jemanden findet, der einem die verlangte Summe bezahlt, ist die Arbeit auch soviel Wert. Allerdings setzt dies voraus, dass der Kunde in der Lage war Preise zu vergleichen. Nutzt man hier also das Unwissen des Kunden aus, hat man zwar nen Dummen gefunden, aber mehr auch nicht.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn du PC und Drucker ebenfalls gekauft hast agierst du hier ja ebenfalls quasi als Händler und könntest hier einen Teil des Gewinns rechtfertigen. Da du aber vermutlich selbst im Einzelhandel einkaufst, kommen dabei natürlich viel zu hohe Preise raus.

Nach diesem Thread muss ich mir aber mal schön langsam über meine eigenen Gehaltsvorstellungen Gedanken machen. Wenn man für ne knappe Stunde moderner Hilfsarbeit (anders kann man das Einrichten von PC und Drucker ja heute nicht mehr nennen) schon 200€ verlangen kann, wo darf ich mich dann erst einreihen ;D

kiX
2012-08-26, 11:52:29
jetzt kommt hier mal runter von eurem heuchlerischen hohen Ross.
Er macht in seiner Freizeit Arbeiten, die er auch hauptberuflich macht, als Nebentätigkeit. Er kauft Geräte und richtet diese ein, hat dabei einen Anfahrtsweg und Arbeitsaufwand. Er setzt einen Dienstleistungsvertrag auf, der Kunde akzeptiert diesen. Er wird nicht von einem übergeordneten Arbeitgeber dafür bezahlt sondern muss selbst sehen, wo er finanziell bleibt. Für ein Nullsummenspiel macht keiner das.
Wo zur verfi**kten Hölle kommt also euer Butthurt her??


Nebenbei hat auch das FAG hier überhaupt keine Position, der Kunde unterzeichnet einen Vertrag, alles ohne Widerrufsrecht.

Das Einzige, was man ihm ankreiden kann, ist die Auszeichnung der Preise. Hier hat er geschlampt, das macht ihn aber bei weitem nicht zu einem "arroganten Abzocker" oder "moralischen Betrüger".

Also kriegt euch mal wieder ein, ihr Pussies. :tongue:

FeuerHoden
2012-08-26, 12:07:12
Nach seinen eigenen Aussagen 'schlampt' er nicht sondern verschleiert bewusst um seine Kunden übern Tisch zu ziehen und das trägt er uns allen noch offen vor. Die Begrifflichkeiten die ich gewählt habe waren vl. nicht ganz passend aber man will ja wegen so einem keine Punkte kassieren. ;)

ux-3
2012-08-26, 12:07:35
wenn du läppische 200€ heutzutage als wucher für eine vor ort dienstleistung bezeichnest dann lebst du eindeutig nicht im jahre 2012!

Bei mir war unlängst ein Techniker wegen meiner Geschirrspülmaschine:

Aufgeschraubt, Schalter ausgebaut, weggefahren, neuen Schalter geholt, eingebaut. Das Ganze hat mich keine 40 Euro gekostet. Dazu gabs eine saubere Rechnung, bei der ich die (im Haus erbrachte) Dienstleistung beim Finanzamt zu 20% erstattet bekomme.

Also erzähl keinen Quatsch! Dein Kunde kann die Kosten für deine Dienste ja nicht mal beim Finanzamt einreichen, es sei denn, das Ding zählt als Arbeitsmittel.

Wodde
2012-08-26, 14:15:26
Ich hoffe ja für den TS das sein Vermieter ab dem nächsten Monat nicht plötzlich die Miete verdreifacht, weil Inflation und so :D
Abzocke bleibt Abzocke, da gibt es nichts schön zu reden.

Und harte Arbeit ist was anderes Herr Spezialist, aber ganz sicher nicht wofür du 200€ verlangst!
Es gibt da ein Zauberwort, und das heisst Relation!!!

Oder zahlst du für einen simplen Haarschnitt 200€ + Materialkosten?
Oder für einen Cheeseburger 30€?

medi
2012-08-26, 14:29:55
Nope, er hat 200 verdient (=Gewinn gemacht), die er in die Gesamtsumme hat einfließen lassen.

200 Euro finde ich für Laptop und Drucker aufstellen (vermutlich auch installieren oder nur anschließen?) auch recht viel, je nach Fahrt oder so wirds aber auf Wucher nicht rauslaufen.

Ok, das ist dann wirklich heftig. Wohl normalen Bruttostundenlohn angesetzt aber den dann schwarz kassiert .... nicht die feine englische ...

GTX999
2012-08-26, 16:07:12
Oder zahlst du für einen simplen Haarschnitt 200€ + Materialkosten?

also ne frau legt bei uns im einkaufszentrum beim friseur 100€+ auf den tisch (ohne extras).
ich bezahle für nen männerhaarschnitt (ohne extras) 35€ ... und ich bin mir sicher! das er nächstes jahr 40€ kosten wird.

Nach diesem Thread muss ich mir aber mal schön langsam über meine eigenen Gehaltsvorstellungen Gedanken machen. Wenn man für ne knappe Stunde moderner Hilfsarbeit (anders kann man das Einrichten von PC und Drucker ja heute nicht mehr nennen) schon 200€ verlangen kann, wo darf ich mich dann erst einreihen

hilfsarbeit? muahaha .. du hast echt keinen plan.
so kleinigkeiten sind ja nur ein winziger teil vom grossen aufgabengebiet.

Er macht in seiner Freizeit Arbeiten, die er auch hauptberuflich macht, als Nebentätigkeit.

hauptberuflich mach ich wesentlich mehr aber das sind andere aufträge.
ich hab ne bohrmaschine genauso in der hand wie glasfaserkabel in serverräumen.
bin an div. serverconsolen. kümmer mich um private und firmenkunden. zieh leitungen ein .. richte sämtliche netzwerk-spots ein .. mach clienten konfigurationen ... mache personaleinschulungen für firmen... störungsdienst etc. etc. etc. etc.

wir machen alles alleine und deswegen werden wir auch überdurchschnittlich bezahlt.
damals machten so arbeiten 2....3.. leute ... heutzutage musst du das alleine machen.

wie gesagt ... bei uns werden von 100 probemitarbeitern (lehre oder studium) ~5 involviert und von denen bleiben dann 2...3.. über.

wenn man hart arbeitet (du kannst auch sonntags arbeiten) ... dann kommt man schon auf ~2000-3000€+ netto im monat.
je nach leistung eben.
man kann sich auch in andere gebiete versetzen lassen (man ist nicht regional gebunden).

Flyinglosi
2012-08-26, 16:13:10
also ne frau legt bei uns im einkaufszentrum beim friseur 100€+ auf den tisch (ohne extras).
ich bezahle für nen männerhaarschnitt (ohne extras) 35€ ... und ich bin mir sicher! das er nächstes jahr 40€ kosten wird.

35€ für ca. 15min Arbeit, wobei da bereits Miete fürs Geschäftslokal, Verbrauchsmaterialien und Steuern inkludiert sind. Als Friseurin muss man eine 3 jährige Ausbildung abschließen. Einen Drucker kann hingegen jeder 15 jährige installieren.

Nebenbei bezahle ich seit 5 Jahren immer 25€ beim im Vergleich zur restlichen Stadt teuren Friseur. Eine von dir prognostizierte Preissteigerung von 15% pro Jahr halte ich also für etwas übertrieben.

Und wenn deine Frau bei einem scheinbar x-beliebigen Friseur (Einkaufszentrum klingt zumindest danach) 100€ spendet, dürfte sie mit deinen Kunden einiges gemein haben ;-)

Im Prinzip ist es ja ganz simpel: Sag deinen Kunden in Zukunft, dass du 400€/h + Material (also das erwähnte Notebook, Drucker,...) verlangst. Wenn sie dann noch zustimmen, bist du soviel wert.

mfg Stephan

Wodde
2012-08-26, 16:25:31
Es geht darum das du für das aufstellen eines Druckers 200€ verlangst, nicht darum was du alles sonst noch kannst.
Nach deiner Logik müsstest beim Friseur das dreifache zahlen wenn der Chef des Ladens dir die Haare schneidet, und zwar für exakt denselben Schnitt wie der normale Angestellte ;)

Oder bist du tatsächlich der Meinung das der Auftrag den du da durchgeführt hast, spezielle Kentnisse oder Ausbildungen erfordert?
Hätte dein Kunde das Teil beim Mediamarkt gekauft, wäre er für dieselbe Leistung vermutlich um 150€ billiger gefahren.

GTX999
2012-08-26, 17:57:10
Einen Drucker kann hingegen jeder 15 jährige installieren.

aha ... ich konnte als 10 jähriger autoreifen montiern .. kfz mechaniker sind echte hilfsarbeiter!

du zahlst bei nem kfz mechaniker für das montieren der scheibenblätter genau denselben stundenlohn wie für ne motorwäsche.
nur weil einige nebenarbeiten anscheinend "hilfsarbeiten" sind heisst das noch lange nicht das der gasamte beruf einem hilfsarbeiter gleichzustellen ist.

Oder bist du tatsächlich der Meinung das der Auftrag den du da durchgeführt hast, spezielle Kentnisse oder Ausbildungen erfordert?

so wie es aussieht schon denn sonnst würde man mich nicht weiterempfehlen/vermitteln und regelmässig beauftragen.

wie gesagt .. unter 150€ komme ich privat nicht.
entweder der kunde zahlt diese mindestsumme oder er soll jemand anderen rufen.
ganz einfach!
bevor ich nen samstag nachmittag für läppische 50€ opfer genieße ich lieber meiner freizeit.

in meinen 2 hauptberufen wird über kosten gar nicht diskutiert.

ps.: aus nächstes bin ich privat diese woche nach der arbeit ein headset einrichten für 70€ ... passt :D

Commander Keen
2012-08-26, 18:04:59
wie gesagt .. unter 150€ komme ich privat nicht.


Dann sag das deinen Kunden auch so und verschleiere dein Honorar nicht im Gesamtpreis :rolleyes: :facepalm:

Mal ehrlich, du machst hier einen auf IT-Profi mit Gütesiegel A++ und verstehst nicht mal simpelste kaufmännische Abläufe. Das passt einfach nicht zusammen und ist hochgradig unseriös, womit du als Dienstleister durchgefallen bist.

Flyinglosi
2012-08-26, 18:12:18
aha ... ich konnte als 10 jähriger autoreifen montiern .. kfz mechaniker sind echte hilfsarbeiter!

du zahlst bei nem kfz mechaniker für das montieren der scheibenblätter genau denselben stundenlohn wie für ne motorwäsche.
nur weil einige nebenarbeiten anscheinend "hilfsarbeiten" sind heisst das noch lange nicht das der gasamte beruf einem hilfsarbeiter gleichzustellen ist.

Nein, Mechaniker sind keine Hilfsarbeiter, aber wenn sie Hilfsarbeiten ausführen kosten sie auch weniger. Fürs Reifenumstecken zahl ich hier in der Gegend 10€. Das dauert zusammen mit dem Luftdruckmessen knapp 15min. Für 60€/h bekomm ich hier aber keine Stunde Werkstatt wenn am Fahrzeug auch wirklich gearbeitet wird.


wie gesagt .. unter 150€ komme ich privat nicht.
entweder der kunde zahlt diese mindestsumme oder er soll jemand anderen rufen.
ganz einfach!
bevor ich nen samstag nachmittag für läppische 50€ opfer genieße ich lieber meiner freizeit.

Im Prinzip ist es ja ganz simpel: Sag deinen Kunden in Zukunft, dass du 400€/h + Material (also das erwähnte Notebook, Drucker,...) verlangst. Wenn sie dann noch zustimmen, bist du soviel wert.

GTX999
2012-08-26, 18:12:35
und verstehst nicht mal simpelste kaufmännische Abläufe.


mein kaufmännischer ablauf ist ganz einfach ... maximaler netto gewinn.
was gibt es da viel zu rechnen :confused:

warum sollte ich ne arbeit für 50€ machen wenn auch 100€ möglich sind?

bei meinem privaten headset auftrag in der kommenden woche ging man von 35€ aus ... puste kuchen .. am telefon hab ich gleich geklärt das ich für 70€ komme ... schlussendlich passt das auch. ich bekomme 70€ und nicht 35€ (punkt!).
das ist mit dem auto von mir etwa 10 minuten entfernt.


Fürs Reifenumstecken zahl ich hier in der Gegend 10€.

bei so nem war ich auch mal ... bin dann halt mit fast 3 bar reifendruck herumgefahren und hatte auch viel zu fest angezogene schrauben (die können abreissen) .. seitdem bin ich bei ner anderen werkstatt die 30€ verlangt und da passt alles (die wuchten auch gleich die reifen).

Flyinglosi
2012-08-26, 18:26:25
bei so nem war ich auch mal ... bin dann halt mit fast 3 bar reifendruck herumgefahren und hatte auch viel zu fest angezogene schrauben (die können abreissen) .. seitdem bin ich bei ner anderen werkstatt die 30€ verlangt und da passt alles (die wuchten auch gleich die reifen).

Ich soll also jetzt die Werkstatt wechseln, weil sie faire Preise anbieten ;D

Und dass die Reifen bei 30€ auch gewuchtet werden ist wohl auch selbstverständlich. Dann wurde aber auch um einiges mehr gearbeitet, was den Mehrpreis rechtfertigt.

Aber egal: Du verlangst hohe Preise, zeichnest die Kosten nicht sauber aus, kassierst Beschwerden, aber hast natürlich trotzdem immer recht!

Wodde
2012-08-26, 18:30:19
Einfach episch....

Du wirst deinen Nebenewerb nicht mehr lange haben, das kannst du mir glauben :D
Keine Ahnung vom Gewerbe haben, aber sich als IT Guru aufführen der sich für was besseres hält, weil er einfachste Basics macht, die jeder Hauptschüler um 10€ durchführt.

Aber nochmal: der Kunde ist selber schuld, da stimme ich zu.
Dennoch ist deine Arroganz den Kunden gegenüber absolut lächerlich.

Commander Keen
2012-08-26, 18:36:57
Das böse Erwachen wird spätestens kommen, wenn das Finanzamt einen sauberen Jahresabschluss inkl. Belege sehen will :biggrin:

Nach deinen letzten Postings denke ich aber sowieso, dass du nur trollst.

Lord Wotan
2012-08-26, 18:45:55
Ich glaube mittlerweile nicht mal das er ein ordentliches Gewerbe angemeldet hat.

Commander Keen
2012-08-26, 19:03:04
Ich glaube mittlerweile nicht mal das er ein ordentliches Gewerbe angemeldet hat.

Gut möglich bzw. sogar sehr wahrscheinlich. Jemand, der seinen Job ernst nimmt und seriös betreibt, würde anders handeln.

Fireblade
2012-08-26, 19:37:05
Hab ich das richtig gelesen?
Das Geschäftsmodell des OP ist es Wucherpreise für seine "Leistung" in den Einzelpreisen der verkauften Ware zu verstecken anstatt sie ordentlich auf der Rechnung zu verbuchen und seine Preiskalkulation setzt sich daraus zusammen, dass er 1) teuren Lebensunterhalt hat und 2) seine Frau zu nem Wucherfriseur geht der auch bald seine Preise erhöht.
Und das ganze dreht er dann Ahnungslosen Leuten an.

Entweder troll oder einfach nur ****

GTX999
2012-08-26, 19:43:03
Du wirst deinen Nebenewerb nicht mehr lange haben, das kannst du mir glauben.
Das böse Erwachen wird spätestens kommen, wenn das Finanzamt einen sauberen Jahresabschluss inkl. Belege sehen will .

also darüber kann ich nur lachen weil das amt sagte das es als nebenerwerb bis (ich glaub es waren 11.000€ pro jahr!) in ordnung ist.
da ich im nebenerwerb aber unter diesem limit dazuverdiene kann mir niemand was.
ich hatte diesbezüglich noch nie probleme mit dem famt .. und es wird auch weiterhin keine geben.

Keine Ahnung vom Gewerbe haben, aber sich als IT Guru aufführen der sich für was besseres hält, weil er einfachste Basics macht, die jeder Hauptschüler um 10€ durchführt.

der einzige hilfsarbeiter hier bist du weil du selbst noch die 10€ unterbieten würdest.

viel plan hast du nicht von der arbeitswelt ... entweder bist du hartzer oder ein verkappter unterbezahlter schreibtisch-akademiker.

10€ für 2 stunden aufwand + nebenkosten ... lol ... ne deinen betrieb möchte ich sehen ... ne lehmhütte am stadtrand wo man barfuß zum kunden maschiert mit ner flasche wasser in der hand. ;D

http://www.natur-aachen.de/pics/Lehmhuette.jpg

MarcWessels
2012-08-26, 19:54:53
die gewährleistung übernehme ich ... garantie aber nur durch den hersteller.

es ist aber effizienter wenn sich der kunde selbst beim hersteller meldet und deswegen machen dies in der regel auch alle so.Und wenn der Kunde es für effizienter hält, direkt von Dir als seinem Geschäftspartner ein originalverpacktes neues Gerät zu bekommen im Rahmen der Gewährleistung? Dann guckste aber. :tongue:

jep ich mach das immer schon so ... mal da, mal da, mal da was "unaufällig" hochrechnen .. unterm strich dann mit mind. 150€+ aussteigen.Betrüger.

Wodde
2012-08-26, 19:57:01
Und das von jemandem der seinen Wucheraufschlag im Gerätepreis versteckt?
Das dies unter aller Sau und wahrscheinlich strafbar ist, ist dir aber schon klar?
Ich leite übrigens einen Betrieb mit jährlich 500.000 Besuchern, und bin kein Hartzer.


Wenn du ein Gewerbe hast, bist du verpflichtet eine Rechnung zu schreiben, in der alle Kosten aufgeschlüsselt sind, ob dir das nun passt oder nicht.
Mach das mal, dann bin ich gespannt wieviele deiner zufriedenen Kunden noch übrig bleiben :D

Btw: ich kenne jemanden der auch der Meinung war "das Finanzamt kann mir gar nix"
Der sitzt wegen Steuerbetrugs 3 Jahre ab :D

FeuerHoden
2012-08-26, 19:57:38
Und es gibt dir kein Bisschen zu denken was die Leute hier von dir und deinen schäbigen Methoden halten?

Btw. kennst du diese Geschichte: http://www.lustigestories.de/stories/frustabbau.php :)

GSXR-1000
2012-08-26, 19:59:18
also darüber kann ich nur lachen weil das amt sagte das es als nebenerwerb bis xyz (ich glaub es waren 13.000) euro in ordnung ist.
da ich im nebenerwerb aber unter diesem limit dazuverdiene kann mir niemand was.
n.
Aeh nein. das ist definitiv falsch.
Und das gleich in mehrfacher hinsicht.
Ich denke du meinst vielleicht, das du bis zu einer grenze von 17.000 Euro !UMSATZ! im Jahr wahlfreiheit bei der Umsatzsteuer hast (Kleinstunternehmerregelung) auf die grundsätzliche steuerliche anrechenbarkeit deiner Ertraege hat das jedoch keinen einfluss. Ausserdem bist du natuerlich bei einer gewerbsmaessigen taetigkeit zu einer "ordnungsgemaessen" buchführung verpflichtet.
Du sprichst selbst von einem jaehrlichen !gewinn! von 2000-6000 euro. Rechnet man also den Umsatz hoch und geht von einer durchschnittlichen Marge von 10-15% aus (auch die geräte die du ein- und verkaufst fliessen natuerlich in den umsatz ein) duerftest du sogar deutlich über der kleinstunternehmerregel liegen. Sprich umsatzsteuerpflichtig sein. Weist du in deinen Rechnungen umsatzsteuer aus?
Hast du ueberhaupt einen funken kaufmaennischer bildung um eine ansatzweise korrekte buchführung zu machen? Die ZWINGEND notwendig ist? bist du bei einer IHK/HK angemeldet? Hast du ueberhaupt ein echtes gewerbe angemeldet? Wie steht es mit der haftungsfrage?

Sven77
2012-08-26, 20:03:50
Hast du ueberhaupt einen funken kaufmaennischer bildung um eine ansatzweise korrekte buchführung zu machen? Die ZWINGEND notwendig ist? bist du bei einer IHK/HK angemeldet? Hast du ueberhaupt ein echtes gewerbe angemeldet? Wie steht es mit der haftungsfrage?

Offensichtlich nicht.. jetzt lacht er noch ;D

GSXR-1000
2012-08-26, 20:09:37
Offensichtlich nicht.. jetzt lacht er noch ;D
letztendlich bezichtigt er sich hier offen selbst des betreiben eines schwarzen gewerbes. ich habe das gefühl, das ist ihm nicht ganz klar?

Wodde
2012-08-26, 20:18:45
Der Typ muss doch trollen.
Oder er hat tatsächlich keinerlei Ahnung was für ein Rattenschwanz an Problemen auf ihn zukommen kann, wenn ihn mal einer seiner zufriedenen Kunden anschwärzt ;D

GTX999
2012-08-26, 20:20:06
Weist du in deinen Rechnungen umsatzsteuer aus?

also mein berater verbucht dies als nicht gewerbliche "nachbarschaftshilfe".

wie gesagt mache ich dies aber nur "nebenberuflich" nach lust und laune (sofern lukrativ genug :D).

FeuerHoden
2012-08-26, 20:21:03
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9196671&postcount=28
Kommt auf 4.000-5.000€ im Monat, vor Steuern nehme ich mal an. ;)

GTX999
2012-08-26, 20:23:00
Ich glaube von dem werden wir ne ganze Weile nichts mehr hören.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulle...1&postcount=28
Kommt auf 4.000-5.000€ im Monat, vor Steuern nehme ich mal an.


...och nöööööö

FeuerHoden
2012-08-26, 20:25:28
Was hast du denn da editiert? ;)

GTX999
2012-08-26, 20:33:13
also das stimmt so nicht ganz ... ich zahl schon alibi-steuern.
hab auch ne normale alibi-versicherung und nen alibi-postfach.

das ist keine schwarzarbeit ... ist ne legale grauzone.

da mittlerweile eine große firma mit im spiel ist geht schwarz sowieso nichts ... das ist dann eben grau.
alle milliardenkonzerne (das ist einer) tricksen wo es nur geht.

so richtig korrekt sind nur mittelbetriebe ... kleine und sehr sehr grosse firmen bewegen sich immer in einer grauzone.

GSXR-1000
2012-08-26, 20:33:51
also mein berater verbucht dies als nicht gewerbliche "nachbarschaftshilfe".

wie gesagt mache ich dies aber nur "nebenberuflich" nach lust und laune (sofern lukrativ genug :D).
du schnallst es wirklich nicht. oder?
Es gibt kein "nebenberuflich" oder "privat" wenn man etwas gewerbsmässig (sprich zum zwecke des gelderwerbs und regelmässig) tut. Das verpflichtet zur Buchführung, entsprechender besteuerung, und meldewesen haftpflichversicherungen, Innungsmitgliedschaften etc etc.
Das kannst du dir nicht irgendwie zurechtdefinieren, das ist ganz klar vom gesetz her definierst. Offensichtlich stellst du ja auch noch offen rechnungen aus. Na dann halleluja. Ich wuerd schon mal anfangen hohe ruecklagen zu bilden.
Unfassbar.

Nochmal die Frage: weist du in den Rechnungen an deine Kunden Mehrwertsteuer aus, ja oder nein?

Argo Zero
2012-08-26, 20:36:14
Sobald der Fiskus um ein paar Cents erleichtert wird kommen sie aus ihren Löchern gekrochen, während im Hintergrund der Torrent/Usenet mit 10mb/s läuft :freak:

FeuerHoden
2012-08-26, 20:40:51
Sobald der Fiskus um ein paar Cents erleichtert wird kommen sie aus ihren Löchern gekrochen, während im Hintergrund der Torrent/Usenet mit 10mb/s läuft :freak:
Ich glaube da gehts um einige Tausend Euro, das kriegst du mit nem Torrent nicht so schnell hin.

Wodde
2012-08-26, 20:41:28
Also bist du nicht nur ein Wucherer, sondern auch noch ein Betrüger?
Ich glaube ich schicke dem Finanzamt mal kurz den Link dieses Threads, mal sehen ob denen auch so grosskotzig kommst ;D

Das hier verdient eine Nominierung zum Epic Fail des Jahres..

GSXR-1000
2012-08-26, 20:42:48
Sobald der Fiskus um ein paar Cents erleichtert wird kommen sie aus ihren Löchern gekrochen, während im Hintergrund der Torrent/Usenet mit 10mb/s läuft :freak:
hmm. 6000 euro unversteuerter gewinn bei einem anzunehmendem grenzsteuersatz jenseits der 30%.... sind fuer mich etwas mehr als ein paar cent.
zudem die nicht abgeführte USt. nochmal 19% auf den umsatz.
Zudem wuerde ich behaupten das du hier niemanden finden wirst der die genannten torrents zu gewerbsmässigen zwecken laufen laesst. ein kleiner aber feiner unterschied... gell?

GTX999
2012-08-26, 20:46:17
Ich wuerd schon mal anfangen hohe ruecklagen zu bilden.

wozu? hatte noch nie probleme mit dem finanzamt und hab dort schon öfter mal nachgefragt wenn ich hilfe brauchte.
wenn mir niemand was "nachweisen" "beweisen!" kann ... pech gehabt.

Nochmal die Frage: weist du in den Rechnungen an deine Kunden Mehrwertsteuer aus, ja oder nein?

wenns ohne rechnung geht .. mach ich das natürlich gleich ohne rechnung.

wenn ich eine rechnung ausstelle dann steht da selbstverständlich die mwst drauf und diesen ganzen misthaufen an rechnungen und zetteln gebe ich dann quartalsmässig meinem steuerberater in die hand (bilanz).

hab wie gesagt für nicht produktive gewinnbringende arbeiten keine zeit... umso weniger zettel, desto besser!

Wodde
2012-08-26, 20:47:57
Sobald der Fiskus um ein paar Cents erleichtert wird kommen sie aus ihren Löchern gekrochen, während im Hintergrund der Torrent/Usenet mit 10mb/s läuft :freak:


Ich glaube es ist ein kleiner Unterschied ob man sich für Privatzwecke was runterlädt, oder ob man sich am Staat vorbei an der Ahnungslosigkeit seiner "Nachbarn" bereichert.

GSXR-1000
2012-08-26, 20:49:49
wozu? hatte noch nie probleme mit dem finanzamt und hab dort schon öfter mal nachgefragt wenn ich hilfe brauchte.
wenn mir niemand was "nachweisen" "beweisen!" kann ... pech gehabt.



wenns ohne rechnung geht .. mach ich das natürlich gleich ohne rechnung.
jede einzelne rechnung die du bisher gestellt hast... ist ein beweis gegen dich. Und die finanzaemter pruefen quer. das es dich bisher nicht erwischt hat... glueck. Willst du dich darauf verlassen?
Nochmal: weist du auf deinen Rechnungen USt aus?
Entsprechen diese Rechnungen ueberhaupt den Rechnungslegungsvorschriften? Ist die Steuernummern angegeben? Leistungszeitraum? Erzaehl doch mal... du bist doch so sicher das das alles okay ist. Oder doch nur ein troll?

Wodde
2012-08-26, 20:52:17
Edit: doppelpost

Wodde
2012-08-26, 20:53:14
wenn mir niemand was "nachweisen" "beweisen!" kann ... pech gehabt.


Und glaubst tatsächlich das in einem Nerdforum niemand auf die Idee kommen könnte den Thread hier den Steuerbehörden zu melden?
Denkst du tatsächlich das du hier anonym surfst? ;D

GTX999
2012-08-26, 21:09:46
jede einzelne rechnung die du bisher gestellt hast... ist ein beweis gegen dich.

kapier doch endlich mal das mir niemand was beweisen kann.

ich hab grünes licht vom famt
ich hab grünes licht von den kunden
ich hab grünes licht durch den berater
ja selbst der grosshändler führt mich schon seit 11 jahren...

... geh mir nicht auf den keks mit deiner selbsternannten justizfunktion die du nicht hast.

Und glaubst tatsächlich das in einem Nerdforum niemand auf die Idee kommen könnte den Thread hier den Steuerbehörden zu melden?

lol... und? bis auf ne bezirks-ip und ein paar vermutungen keinerlei daten/fakten in der hand.
das reicht nicht mal für ne vorladung.

FeuerHoden
2012-08-26, 21:10:32
Dann zeig doch mal wie so eine Rechnung von dir aussieht.

GTX999
2012-08-26, 21:18:36
Dann zeig doch mal wie so eine Rechnung von dir aussieht.

http://cdn-2.industriemagazin-verlag.at/10740/high/Rechnung_falsch/Fotolia_36385312_Subscription_XXL.jpg

GSXR-1000
2012-08-26, 21:22:05
kapier doch endlich mal das mir niemand was beweisen kann.

ich hab grünes licht vom famt
ich hab grünes licht von den kunden
ich hab grünes licht durch den berater
ja selbst der grosshändler führt mich schon seit 11 jahren...

... geh mir nicht auf den keks mit deiner selbsternannten justizfunktion die du nicht hast.



.
Uhm.
-Wie und in welcher Form kann dir ein "Finanzamt grünes Licht" geben? Das wäre mir vollkommen neu, das ein Finanzamt eine solche Funktion gegenüner einem Steuerzahler jemals haette.
- Wie und welcher Form kann dir "ein kunde gruenes licht" geben??? Ich meine... der Kunde gibt dir gerne gruenes licht eine Rechnung ohne USt oder gleich alles ohne rechnung zu machen. Das ist dann fuer dich also der beweis das es Legal ist? oh mein gott.
Du bist bei einem Grosshändler registriert... was also bedingt das du gewerbetreibender bist.
Du kennst aber weder
- Umsatzsteuerpflicht
- ordentliche Buchführungspflicht
- Rechnungslegungsvorschriften
- Steuerpflichten fuer gewerbetreibende
- Zwangsmitgliedschaften bei Innungen
- Haftpflichtvorschriften

und und und.
Und das bei selbst erwähnten !Gewinnen! von 6.000 euro pro jahr.
Entweder du bist der groesste troll den ich je im forum hier gesehen habe, oder der abgebruehteste Abzocker der mir begegnet ist, oder aber das naivste, unwissende etwas was ich je gesehen habe. Suchs dir aus.

GTX999
2012-08-26, 21:36:54
Du kennst aber weder
- Umsatzsteuerpflicht
- ordentliche Buchführungspflicht
- Rechnungslegungsvorschriften
- Steuerpflichten fuer gewerbetreibende
- Zwangsmitgliedschaften bei Innungen
- Haftpflichtvorschriften

kannst du lesen? ich lade den mistsack mit klopapier (rechnungen) regelmässig beim steuerberater ab.
da der auch ne vollmacht hat bekomm ich von finanzamt nichts mit... interessiert mich auch nicht die bohne.

FeuerHoden
2012-08-26, 21:38:55
Warum hast du das Jesus Bild editiert? :(

Argo Zero
2012-08-26, 21:39:40
Klopapier?
Sorry, ich muss es einfach posten!

http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&NR=1&v=mItVioBwa3k

Wodde
2012-08-26, 21:40:09
Und du glaubst das rettet dich, wenns Probleme gibt??


Looooooooooooool :freak:;D:biggrin:

Sven77
2012-08-26, 21:41:34
Wenn ein Steuerberater die komplette Buchführung übernimmt ist das unglaublich teuer.. Und wenn er kacke baut ist man trotzdem dran

GSXR-1000
2012-08-26, 21:52:38
Wenn ein Steuerberater die komplette Buchführung übernimmt ist das unglaublich teuer.. Und wenn er kacke baut ist man trotzdem dran
Lasst ihn. es ist offensichtlich ein extremer troll.

Flyinglosi
2012-08-26, 21:58:13
Wenn ein Steuerberater die komplette Buchführung übernimmt ist das unglaublich teuer.
Na deswegen muss der Threadstarter ja ordentlich abcashen. Er hat uns ja schon erklärt wie teuer das Leben für ihn ist.

GTX999
2012-08-26, 21:58:18
Wenn ein Steuerberater die komplette Buchführung übernimmt ist das unglaublich teuer.. Und wenn er kacke baut ist man trotzdem dran

laut wodde kann das doch jeder 16 jährige für 10€?
... ist doch nur eine hilfsjobtätigkeit.

http://de.brandwatch.com/wp-content/uploads/brandwatch/troll.jpg

GTX999
2012-08-31, 21:59:37
Also bist du nicht nur ein Wucherer, sondern auch noch ein Betrüger?

ich hab für diese nebentätigkeit einen eigenen raum mit 25m^2 (kostet geld)
nen haufen verpackungsmaterial dies zu entsorgen ist (kostet geld und benötigt platz!)
administrativen aufwand (kostet geld)
benötige ein auto (kostet geld.. verwende ich auch privat - aber trotzdem entstehen mehrkosten)
und noch etliche weitere kleine "grundkosten" - dazu zählt zb.: speicherplatz.

alles in allem kostet mich der spass als "kleine" nebentätigkeit rund 300€ fix pro monat.

wenn kunden diese grundkosten nicht bezahlen möchten jene für service/dienstleistungen benötigt werden dann mach ich statt dem arbeitsraum eben einen fitnessraum... und lass die "geiz ist geil" spacken im regen stehen (machte ich sowieso schon immer).

AlfredENeumann
2012-09-03, 13:05:16
Nee soeinfach ist das nicht http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde den Kauf rückabwickelen.

Deshalb meine Frage nach Gewerbe und Bestellung über Telefon und Online!

Auszug

Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.

Gilt nicht wenn der Kunde Gewerbetreibender ist!!!!!!!

medi
2012-09-03, 14:38:29
Gilt nicht wenn der Kunde Gewerbetreibender ist!!!!!!!

Oder eine Sonderanfertigung oder eine Dienstleistung ist, die bereits begonnen wurde.

kiX
2012-09-03, 14:43:52
Oder eine Sonderanfertigung oder eine Dienstleistung ist, die bereits begonnen wurde.
Oder der Kunde einen Auftrag unterschreibt. Wie üblich Ausnahmsweise schreibt LW also Müll...

Lord Wotan
2012-09-03, 15:00:14
Oder der Kunde einen Auftrag unterschreibt. Wie üblich Ausnahmsweise schreibt LW also Müll...
Ist kein Müll, da es eine Telefon/Online Bestellung von Hardware war. Und da greift das 14. tägige Wiederruffrist! Ist alles auch sauber in der Aktuellen PC Games Hardware 10/2012 ab Seite 24 bis 28 erklärt. Wer lesen kann ist klar in Vorteil.


In besagten Fall hier in Thread wurde ein Drucker und Laptop bestellt. Also normale Sachen keine Sonderanfertigungen. Und klar hätte der Kunde wegen der Online /Telefon Bestellung das Wiederrufrecht.

Wie es mit der Dienstleistung: Installation und OS Einrichtung aussieht ist eine andere Sache. Da aber der Themenstarter meinte er ist Oberschlau und hat besagte Dienstleistung nicht gesondert und Detailliert in der Kaufrechnung seines Kunden ausgewiesen. Müsste er beim Widerspruch seines Kunden eben den vollen Preis erstatten.

Das der Kunde ein Widerspruchsrecht hat, ist denke ich, somit unstrittig.

Lord Wotan
2012-09-03, 15:07:18
Gilt nicht wenn der Kunde Gewerbetreibender ist!!!!!!!
Da hättest du recht. Themenstarter tat aber so, das sein Kunde eine Privatperson wäre.

GTX9999
2012-09-03, 19:57:23
Und da greift das 14. tägige Wiederruffrist!

hab heute nen kunden beglückt und es haben sich aus seinem bekanntenkreis zwei weitere gemeldet die auch was von mir wollen - hatte mit der dämlichen "wiederruffrist" noch nie probleme da sowieso niemand bei mir "wiederrufen" will.
auch mein topic start beinhaltet ja nicht das der kunde "wiederrufen" will sondern .. der will einen pauschalen betrag zurück haben.
wobei dies auch schon vergangenheit ist - er hat den preis ja bereits vor dem kauf akzeptiert.
somit bekommt er 0 cent zurück.
und widerrufen will er nicht da er sonnst sein system los ist mit dem er zufrieden ist .. dann stünde er nämlich mit null da und kann sich nen neuen tech fuzzi suchen.

Müsste er beim Widerspruch seines Kunden eben den vollen Preis erstatten.

interessiert mich nicht die bohne, da bei mir niemand widerrufen will .. nein im gegenteil ich werde sogar "weitervermittelt"

mag sein das in den kindergartenbuden wo die 10 jährigen bestellen die RMA abteilung "heiß" läuft .. aber auf sowas hab ich keinen bock .. dementsprechend sind meine preise und demetsprechend zufrieden sind auch meine kunden.

wenn was nicht zufriedenstellend verläuft kann man mir ne mail schreiben .. ich kümmer mich schon drum; keine sorge.



tschö!!!!

=Silence=
2012-09-05, 22:33:54
zu dem thread fällt mir nur das ein : :freak:

das ist ja unglaublich... ;D;D

kiX
2012-09-05, 23:06:06
Ist kein Müll, da es eine Telefon/Online Bestellung von Hardware war. Und da greift das 14. tägige Wiederruffrist! Ist alles auch sauber in der Aktuellen PC Games Hardware 10/2012 ab Seite 24 bis 28 erklärt. Wer lesen kann ist klar in Vorteil.
Nicht, wenn der Online-/Telefon-Bestellung ein unterschriebener Auftrag folgt. Dann fällt die komplette Widerrufsgeschicht ins Wasser.

Lord Wotan
2012-09-07, 13:40:48
Nicht, wenn der Online-/Telefon-Bestellung ein unterschriebener Auftrag folgt. Dann fällt die komplette Widerrufsgeschicht ins Wasser.nein, wenn ich z.b. Bei k&m online bestelle und zur Abholung in laden vor Ort den Kaufvertrag unterschreibe habe ich trotzdem ein Wiederrufsrecht, da Online Bestellung.

Mr.Magic
2012-09-07, 14:12:01
nein, wenn ich z.b. Bei k&m online bestelle und zur Abholung in laden vor Ort den Kaufvertrag unterschreibe habe ich trotzdem ein Wiederrufsrecht, da Online Bestellung.

Da sieht man mal wie oft du, und deine Bekannten, bei KM einkaufen. Nämlich garnicht.

Lord Wotan
2012-09-07, 14:30:56
Da sieht man mal wie oft du, und deine Bekannten, bei KM einkaufen. Nämlich garnicht.
Ich bin Stammkunde bei K&M! Und bevor man andere Diest sollte man die Gesetze und Rechte lieber kennen mein best Frend! ;)
Aber danke für deinen schlauen Beitrag zum Thema!

iloveyou
2012-09-08, 02:12:00
Ich bin Stammkunde bei K&M!

du vergleichst K&M mit jemanden der dies nebenberuflich macht? :upicard:

nein, wenn ich z.b. Bei k&m online bestelle und zur Abholung in laden vor Ort den Kaufvertrag unterschreibe habe ich trotzdem ein Wiederrufsrecht, da Online Bestellung.

ich bin aber ein spezialisierter berater/vor ort it dienstleister und keine abholbude für nerds die oft mehr wissen als k&m mitarbeiter selbst.

wenn ich mir nen herd samt anschluss in die küchenzeile einbauen lasse dann kostet das auch mehr als ein "selbstfrikel herd von ikea".

du kannst dir auch ne sat anlage einfach nur bestellen oder eben von nem fachbetrieb montieren lassen.

selbige gilt für die EDV... erklär mal als chef eines kfz betriebs dem lagermitarbeiter das er sich um den neuen bei ebay bestellten billig-wifi drucker selbst zu kümmern hat. viel spass mit deiner firma!
lagermitarbeiter:"eh watt? wifi drucker .. menno... kenn isch nisch"

tja und genau dafür braucht man so leute wie mich und wer das nicht bezahlen will muss sich eben ohne dienstleistungsanspruch zufrieden geben. wenn man immer nur auf den preis schaut hat man das problem mit gerichtsständen im ausland bei zb.: paypal und 90% der LTD unternehmen.
otto versand > discountmarkt > ebay > amazon interessieren mich nicht (ist das so schwer zu begreifen :ubash2:?)
mich interessieren auch keine verkaufsagenten (strohmänner) bei ebay .. 60jähriger hobbykleingärtner die gebrauchte grafikkarten verkaufen .. ist nicht mein niveau und wird es auch nie sein weil da vergeht mir der spass an dem ganzen sehr sehr sehr schnell.

ich schau auf so seiten quasi gar nicht weil wenn jemand bei ebay 60.000 elektronik produkte verkauft hat und am paypal konto 3500€ sein eigen nennt dann gehört er in die psychiatrie.

Mr.Magic
2012-09-08, 11:52:18
Ich bin Stammkunde bei K&M!

Beweise? Rechnung + Bescheinigung, die du beim "Widerruf" bekommen hast. Danke!

Lord Wotan
2012-09-08, 13:20:46
Beweise? Rechnung + Bescheinigung, die du beim "Widerruf" bekommen hast. Danke!
Ich werde ihr sicherlich nicht meine persönlichen Daten Posten.
Hallo geht es dir noch gut?


Da du scheinbar keine Ahnung von Thema Wiederauferstehe hast, kaufe dir einfach die Aktuelle PC Games Hardware 10/2012 ab Seite 24 bis 28 werden dir dann ganz klar deine Fragen erklärt.

Und daran muss sich nun mal jeder halten. Und wie gesagt, ich hatte noch nie beim Kauf Probleme dieses Recht einzufordern. Auch nicht bei K&M oder JE oder sonst einen Laden in Berlin oder bei Ebay, wo ich Online bestellt habe.


Also was willst du von mir?


Da du ja der Meinung bist das es bei K&M kein Wiederrufsrecht gibt.


http://www.kmcomputer.de/avoidance/0/0/0/0/index.html?amp;anchorText=widerrufsbelehrung.html


Zum Thema genau so was muss der Threadstarter bei Online Bestellungen von normaler Hardware seinen Kunden auch einräumen.