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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pendlerpauschale, Km-Geld und Co.


Kira
2012-08-29, 20:41:09
Hallo Zusammen,

ich fange die Tage bei einem Großunternehmen an. Einstieg über eine Zeitarbeitsfirma, da es schnell gehen muss und der richtige Vertrag seitens der Firma erst in einigen Monaten kommt, sprich es muss im Ausland (Hauptsitz) genehmigt werden.

Der Arbeitsweg von mir zur Arbeit: 30km (einfache und kürzeste Fahrt).

Ich kriege KM-Geld seitens der Zeitarbeit. Habe ich noch Anspruch auf die Pendlerpauschale? Ich habe diese nie genutzt und kenne mich damit nicht aus.

Wenn ja, wie mache ich diese geltend? Kriege ich die erst Ende des Jahres? Monatlich?

Danke für alle hilfreichen Antworten. Wer sinnlos spammen und nicht helfen möchte --> bitte Spielwiesen.

SergioDeRio
2012-08-29, 20:52:47
Die Pendlerpauschle bekommst wenn du deine Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr machst. Vorab bekommst du keine Pendlerpauschale, mußt quasi durch deine gezahlte Lohnsteuer erstmal in Vorleistung gehen.

Kira
2012-08-29, 20:55:39
ah ok, ich versteht. steht mir denn überhaupt etwas zu, wenn der AG (in dem fall die zeitarbeit) meinen lohn durch km-geld pusht? machen sie ja gern damit ich auf mehr geld komme...

vielleicht hatte ja jemand schon die ein oder andere erfahrung.

[dzp]Viper
2012-08-29, 20:58:04
Gannzzz wichtig

Ist es richtige Zeitarbeit, also Arbeitnehmerüberlassung? Oder ist es ein Werksvertrag der dort zwischen den beiden Firmen vorhanden ist?

Wenn ersteres der Fall ist, kannst du über das Finanzamt Hin- und Rückweg abrechnen.
Ist zweiteres der Fall, kannst du nur die normale Pendlerpauschale beantragen.

Im ersten Fall wäre das Schlagwort dann "Einsatzwechseltätigkeit". Unter diesem Begriff wirst du alles finden.

ah ok, ich versteht. steht mir denn überhaupt etwas zu, wenn der AG (in dem fall die zeitarbeit) meinen lohn durch km-geld pusht? machen sie ja gern damit ich auf mehr geld komme...

vielleicht hatte ja jemand schon die ein oder andere erfahrung.
Kommt drauf an wieviel KM-Geld du von der Firma bekommst...

Ist es weniger als du vom Finanzamt bekommen hättest (oder eben durch die Einsatzwechseltätigkeit), dann steht dir natürlich vom Finanzamt noch etwas zu.
Ist es genauso viel wie vom Finanzamt, dann steht dir natürlich nichts zu...

Kira
2012-08-29, 21:06:42
ok ich gehe vom ersten aus, kriege morgen übermorgen aber genauer bescheid. danke für die infos!

ok das heißt, ich kann dann rechnen, wie viel ich vom AG pro km erhalte. angenommen das wären 20ct pro km. vom finanzamt würde ich glaube ich 36ct kriegen, dem zu folge stehen mir dann noch 16ct zu, richtig? (zahlen können variieren, mir geht es um das prinzip).

ux-3
2012-08-29, 21:19:10
vom finanzamt würde ich glaube ich 36ct kriegen, dem zu folge stehen mir dann noch 16ct zu, richtig? (zahlen können variieren, mir geht es um das prinzip).
Das Finanzamt zahlt dir gar nichts! Du musst den Teil deines Einkommens, den du für die Fahrt zur Arbeit aufwenden musstest, nicht versteuern. Wenn du z.B. 15% Steuern zahlst, bekommst du auch 15% von der Pendlerpauschale beim Steuerausgleich zurück. Also bei 36 Cent sparst du dann 5,4 Cent an Steuern.

Wurschtler
2012-08-29, 21:25:27
Ich kriege KM-Geld seitens der Zeitarbeit. Habe ich noch Anspruch auf die Pendlerpauschale?


Wenn der Arbeitgeber KM-Geld zahlt und dieses pauschalversteuert wird, dann kann man dabei nichts weiter absetzen. (also keine Pendlerpauschale)
Ist aber so die bessere Lösung.

Schlupp
2012-08-30, 07:18:20
Die Pendlerpauschle bekommst wenn du deine Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr machst. Vorab bekommst du keine Pendlerpauschale, mußt quasi durch deine gezahlte Lohnsteuer erstmal in Vorleistung gehen.

Man kann sich den Arbeitsweg in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Dann wird das Einkommen, direkt monatlich geringer versteuert. Am Ende vom Jahr gibts dann aber keinen Ausgleich.

Kira
2012-08-30, 17:00:37
Man kann sich den Arbeitsweg in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Dann wird das Einkommen, direkt monatlich geringer versteuert. Am Ende vom Jahr gibts dann aber keinen Ausgleich.

das ist ja mal ein tipp! dankeschön! werde morgen alles weitere beim AG mal erfragen... vielleicht hat sie ja noch einen tipp für mich

Kira
2012-08-31, 19:46:36
Man kann sich den Arbeitsweg in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Dann wird das Einkommen, direkt monatlich geringer versteuert. Am Ende vom Jahr gibts dann aber keinen Ausgleich.

hey, ich werde das wohl machen! weißt du was ich dazu machen muss? montag direkt zum finanzamt und die machen das dann oder wie läuft das ab?