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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto verkauft heute - was tun mit Steuer und Versicherung?


Craig
2012-09-16, 14:41:08
Hi,

habe heute einen Gebrauchtwagen von mir verkauft.

Muss ich dies nun umgehend meiner Versicherung melden bzw. dem Kfz-Steueramt?

Und wie schaut es aus mit Rückerstattungen?

Rush
2012-09-16, 14:43:08
Läuft alles automatisch ab. Zurücklehnen und warten! ;)

PedarPan
2012-09-16, 14:45:51
Hi,

habe heute einen Gebrauchtwagen von mir verkauft.

Muss ich dies nun umgehend meiner Versicherung melden bzw. dem Kfz-Steueramt?

Und wie schaut es aus mit Rückerstattungen?


An Privat verkauft? Ist der Wagen noch auf dich zugelassen?

[dzp]Viper
2012-09-16, 15:16:32
An Privat verkauft? Ist der Wagen noch auf dich zugelassen?
Wenn ja

Das macht man nicht! Man sollte das Auto immer voher abmelden um vielen Problemen (die auftreten können) aus dem Weg zu gehen.

Lethargica
2012-09-16, 15:23:43
Ach hab ich bis jetzt immer so gehandhabt, und weder als Käufer noch als Verkäufer Probleme gehabt. Das wird ja normal auch alles vertraglich geregelt.

Ric
2012-09-16, 15:35:13
Das wird ja normal auch alles vertraglich geregelt.

Das ist egal, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet. Solange es noch auf den Verkäufer zugelassen ist, ist er gegenüber Dritten voll in der Haftung (Gefährdungshaftung). Steuern und Versicherung sind ebenso bis zur Abmeldung zu zahlen.

sun-man
2012-09-16, 17:25:21
Zudem sollte jeder Verkäufer im eigenen Interesse im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit und das Datum, wann das Fahrzeug dem Käufer übergeben wurde, notieren. Das schützt vor ungerechtfertigten Regressforderungen und Bußgeldern. “Setzen Sie eine Frist, in der das Auto umgemeldet werden muss”, empfiehlt Schweda, und “melden Sie den Verkauf umgehend der zuständigen Zulassungsbehörde.”


Datum+Zeit in den Vertrag. Ist zwar auch nichts 100%iges, aber ein Anfang.

Beliebte Masche: "Ich lasse Ihnen den Fahrzeugschein da. Sobald ich umgemeldet habe schicken Sie mir den" (oder das ganze mit Geld, also Anzahlung und Rest kommt so). Als wenn in Polen oder bei den Russen jemand die Deutsche Zulassung juckt :D

Skorpion
2012-09-16, 17:57:28
Selbst bei nem Deutschen bringt dir das nix, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist und er nen Teil bezahlt hast. Eh du die Zwangsvollstreckung durch hast vergehen Jahre...

IchoTolot
2012-09-16, 18:53:30
+Threadstarter

Ich hab meinen Wagen auch vor Monaten an jemanden entsorgt und hab das dann meiner Versicherung gemeldet und bin zur Zulassung mit meinem Fahrzeugschein und den Wagen hab dann abgemeldet. Mehr war nicht nötig, nicht mal der Brief. Rückerstattungen hab ich dann automatisch erhalten.

Craig
2012-09-16, 19:34:23
+Threadstarter

Ich hab meinen Wagen auch vor Monaten an jemanden entsorgt und hab das dann meiner Versicherung gemeldet und bin zur Zulassung mit meinem Fahrzeugschein und den Wagen hab dann abgemeldet. Mehr war nicht nötig, nicht mal der Brief. Rückerstattungen hab ich dann automatisch erhalten.

Also muss ich nun doch etwas machen und mich nicht zurücklehnen, dass dies der Käufer durch die Anmeldung übernimmt?

Craig
2012-09-16, 19:35:42
An Privat verkauft? Ist der Wagen noch auf dich zugelassen?

Doppel ja!

IchoTolot
2012-09-16, 19:38:52
Naja, es liegt ja in der eigenen Verantwortung und Selbstschutz, den Wagen abzumelden, wenn man nicht mehr der Besitzer ist, oder? Alleine deswegen würde ich das schon machen. Ist ja auch keine große Sache. Du brauchst natürlich die Nummernschilder, die hast du doch, oder?

Craig
2012-09-16, 22:24:27
Naja, es liegt ja in der eigenen Verantwortung und Selbstschutz, den Wagen abzumelden, wenn man nicht mehr der Besitzer ist, oder? Alleine deswegen würde ich das schon machen. Ist ja auch keine große Sache. Du brauchst natürlich die Nummernschilder, die hast du doch, oder?

Die Nummernschilder hat er. Er darf doch lt. Gesetz da eine Woche mit rumfahren?

Rolsch
2012-09-16, 22:45:11
Die Nummernschilder hat er. Er darf doch lt. Gesetz da eine Woche mit rumfahren?

Versicherung und KFZ-Stelle im Bürgerbüro solltest du den Verkauf melden. Wenn der Käufer brav alles ummeldet geschieht das automatisch, wenn nicht kriegst du sonst Probleme. Jeder brauchbare Standard Privat-Kaufvertrag hat die Abschnitte dafür eigentlich enthalten. Ich hoffe du hast Datum und Uhrzeit der Übergabe darin verewigt.

Edit: man muss das Auto nicht selber abmelden, gerade um den Käufer rote Nummern etc. zu ersparen ist das so geregelt. Ab im Kaufvertrag dokumentierter Übergabe hat der Käufer eine temporäre Versicherung (übernimmt die Versicherungsanstalt des Verkäufers) und man selbst haftet nicht mehr.

(del)
2012-09-16, 22:46:58
Nur kurz zum Mitmeißeln, du hast dem Käufer deinen Wagen inkl. Unterlagen und Kennzeichen plus Versicherungsschutz überlassen, im guten Glauben er wird die Karre schon zügig ummelden?

Man, wie naiv kann man eigentlich sein...

Craig
2012-09-17, 11:37:28
Nur kurz zum Mitmeißeln, du hast dem Käufer deinen Wagen inkl. Unterlagen und Kennzeichen plus Versicherungsschutz überlassen, im guten Glauben er wird die Karre schon zügig ummelden?

Man, wie naiv kann man eigentlich sein...

Genau so lief es bei meinem Kauf auch ab.

bleipumpe
2012-09-17, 12:38:24
Ein Freund hat das in gutem Glauben auch gemacht - bis ein paar Wochen später die ersten Bußgeldbescheide eintrudelten.....aber abgesehen davon würde ich so etwas nicht machen.
Gefühlt wird die Bevölkerung im Schnitt immer rücksichtsloser & asozialer.

ALTAY
2012-09-17, 12:45:00
Von einem solchen Verkauf an einer nicht bekannten Personen ist dringend abzuraten, jedoch kannst du den Wagen zwangsabmelden lassen, wenn der Käufer den Wagen nicht innerhalb der vertraglich geregelten Fristen abmeldet.
Ein guter Kaufvertrag hierzu ist der vom ADAC.

soLofox
2012-09-17, 13:46:52
Von einem solchen Verkauf an einer nicht bekannten Personen ist dringend abzuraten, jedoch kannst du den Wagen zwangsabmelden lassen, wenn der Käufer den Wagen nicht innerhalb der vertraglich geregelten Fristen abmeldet.
Ein guter Kaufvertrag hierzu ist der vom ADAC.

yep, das hatte mein vadder gerade durch vor ein paar monaten.

"isch suche günstige auto für misch und meine familie, wir wollen in urlaub fahren... mehr als 1000EUR kann ich nicht zahlen." (1300EUR waren abgemacht am telefon)

im guten glauben dann den wagen für 1100EUR mitgegeben, nummernschilder wollte er zurückschicken und den wagen am nächsten tag abmelden.

nächsten tag guckt mein vadder aus spaß bei ebay rein, da sieht er sein (ex-)auto, seine bilder vom auto und einen text in dem unter anderem steht : das auto ist noch angemeldet und kann jederzeit probegefahren werden.

auch nach einer woche noch. dann kam die zwangsabmeldung, um die er sich natürlich kümmern musste.

die nummernschilder hat er natürlich nie wiedergesehen ;)

im kaufvertrag stand gott sei dank, dass der käufer sich verpflichtet, den wagen innerhalb 3 tagen abzumelden.

MartinRiggs
2012-09-17, 13:55:40
Genau aus diesem Grund habe ich mein Auto noch, weil ein penetranter Feilscher an einem Samstag Abend! drauf bestand, entweder ich gebe ihm mein Auto angemeldet mit oder er lässt es.
Ich habe ihm dann gesagt das er dann halt Pech hat, der Verkauf eilt nicht und drängen lasse ich mich schon überhaupt nicht.

Es gibt einfach zuviele Freaks als das ich jemanden im guten Glauben mein Auto angemeldet mitgeben würde.

Ich übergebe Autos definitiv nur abgemeldet, wie der Verkäufer das Auto holt ist mir dann ehrlich gesagt sch.... egal.

Cherry79
2012-09-17, 14:01:42
Ein Freund hat das in gutem Glauben auch gemacht - bis ein paar Wochen später die ersten Bußgeldbescheide eintrudelten.....aber abgesehen davon würde ich so etwas nicht machen.
Und, wo ist das Problem? Abgesehen vom Aufwand, den Widerspruch zu schreiben?

Sobald du da per Kaufvertrag (Datum/Uhrzeiz) nachweisen kannst, seit wann du nichtmehr Eigentümer der Karre bist, hast du keinen Streß mehr.

Martin, hat das vor paar Jahren auch schonmal durchgemacht, inkl. Anzeige wegen Körperverletzung, weil der Idiot von Käufer da bei einem Dorffest jemandem nen Bierkrug übern Schädel gezogen hat.

[dzp]Viper
2012-09-17, 14:05:59
Also für mich wäre es schon Stress und Aufwand sowas überhaupt erstmal machen zu müssen...

Man hat ja automatisch Stress eben weil man dann handeln muss und dem "Typ" hinterherrennen muss, damit er die Rechnungen bezahlt. Super :udown:

Cherry79
2012-09-17, 14:51:01
Nein, du mußt niemandem hinterherrennen. Wenn irgendjemand was von dir will, zeig ihm den Kaufvertrag, mit Datum/Uhrzeit der Übergabe und Addresse des Käufers. Dann wendet der andere sich mit seinen Forderungen an den Käufer und gut ist.

Mein oller Polo ist damals entgegen der Abmachung noch mindestens 6 Wochen mit meinen Kennzeichen rumgefahren. Da ich aber die Zulassungsstelle (und diese meine Versicherung) über den Kauf informiert hatte, war mir das völlig egal. Irgendwann kam mal nen Schriebs von der Versicherung, daß der Übergang-versicherungsschutz für die Karre jetzt auch von deren Seite aus beendet wäre, und später hab ich dann nebenbei mitbekommen, daß die Kiste zur Fahndung ausgeschrieben war wegen Zwangsstillegung (das Verfahren wurde nach dem Ende des Versicherungsschutzes automatisch eingeleitet).

Ansonsten hatte der Typ wie gesagt eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten, die erstmal auf mich kam, weil der Anzeigende nur das Kennzeichen vom Auto hatte. Bei der Bullerei den Kaufvertrag gezeigt, fertig. 2 Tickets wegen Speeding kamen noch, auch hier: Widerspruch: "Ich wars nicht", als Nachweis Kaufvertrags-Kopie dazu, fertig. Nie wieder was davon gehört.

Klar, das ist vermeidbarer Aufwand. Andererseits ist es für den Käufer auch scheiße, wenn er sich erstmal Übergangkennzeichen besorgen muß, anstatt seinen Neuerwerb gleich mitnehmen zu können. Von daher bin ich netter Mensch, und erspare ihm den Streß mit den Übergangskennzeichen, in der Annahme, daß er auch mir keinen Extraaufwand macht. Und in den allermeisten Fällen klappt das ja auch so.

Und wenn dann eben doch mal einer Mist baut, wie der Polo-Käufer bei mir, ist letzten Endes immer noch er derjenige, auf den alles zurückkommt, solange man jedenfalls einen ordentlich ausgefüllten Kaufvertrag hat.

Martin

[dzp]Viper
2012-09-17, 14:58:47
Nein, du mußt niemandem hinterherrennen. Wenn irgendjemand was von dir will, zeig ihm den Kaufvertrag, mit Datum/Uhrzeit der Übergabe und Addresse des Käufers. Dann wendet der andere sich mit seinen Forderungen an den Käufer und gut ist.
Wie gesagt, dass wäre für mich schon unnötiger Stress. Ich müsste einen Brief schreiben und das ganze Ringeldingel hinten dran... ne danke ;)

IchoTolot
2012-09-17, 18:17:24
Edit: man muss das Auto nicht selber abmelden, gerade um den Käufer rote Nummern etc. zu ersparen ist das so geregelt. Ab im Kaufvertrag dokumentierter Übergabe hat der Käufer eine temporäre Versicherung (übernimmt die Versicherungsanstalt des Verkäufers) und man selbst haftet nicht mehr.

Interessant, das wusste ich auch noch nicht, wenn es so ist.


Ich übergebe Autos definitiv nur abgemeldet, wie der Verkäufer das Auto holt ist mir dann ehrlich gesagt sch.... egal.

Mache ich auch nur noch so. Dann ist man auf der sicheren Seite. Und so ein Kurzzeitkennzeichen kostet auch nicht die Welt für denjenigen, wenn es dann in die Versicherungsbeiträge eingerechnet wird. Ist doch für alle Seiten bequemer. ich hab mein erstes Auto aber auch noch angemeldet mitgenommen und dann so schnell wie möglich umgemeldet. Ist einfach ein besseres Gefühl, wenn man weiß, das Auto läuft nicht noch auf jemand anderen und man riskiert Stress im Falle eines Zwischenfalls. Also Stress im Sinne von "sich um bürokratische Dinge kümmern". Ich hab im Moment 6 oder 7 Punkte und bin in der verlängerten Probezeit, ich muss eh erst mal den Ball flach halten..^^ Noch eine wirkliche Verfehlung und ich bin den Führerschein erst mal los.

bleipumpe
2012-09-17, 19:07:39
Und, wo ist das Problem? Abgesehen vom Aufwand, den Widerspruch zu schreiben?

Sobald du da per Kaufvertrag (Datum/Uhrzeiz) nachweisen kannst, seit wann du nichtmehr Eigentümer der Karre bist, hast du keinen Streß mehr.

Martin, hat das vor paar Jahren auch schonmal durchgemacht, inkl. Anzeige wegen Körperverletzung, weil der Idiot von Käufer da bei einem Dorffest jemandem nen Bierkrug übern Schädel gezogen hat.
Ich muss mich bereits täglich seitenweise mit Bürokratie beschäftigen und das nicht nur bei einer geregelten 38h Woche. Ich habe überhaupt keinen Bock, privat auch nur noch irgend etwas zu schreiben. Da verzichte ich liebend gerne auf ein paar hundert Euro im Verkauf und wähle einen anderen Käufer. Und spätestens bei einer schwerwiegenden Sache kommt man mit Sicherheit nicht mit einem kurzen Schreiben davon.

Xilavius
2012-09-18, 07:59:47
Also ich habe bis dato genau 12 Autos von mir und meiner Frau privat verkauft. Alle mit Standardvertrag und Brief/Schein bzw Teil 1 und 2 wie es heute heißt im Tausch gegen Unterschrift und Geld.

Wobei ich erwähnen möchte das ich immer bei den Verträgen eine Uhrzeit neben dem Datum notiere für Eventualitäten wie direkt Blitzen nach Kauf usw. Klar es ist keine 100 % Sicherheit aber die Käufer merken es schon.

Hatte bis dato auch noch nie Probleme außer das einer mal das gekaufte Auto erst 1 1/2 Wochen später abmeldete, ansonsten haben sie alle ordentlich abgemeldet. Käufer waren auch aus allen Schichten und Ländern vertreten, selbst mein alter Passat, der meinte auf einem Spargelacker Purzelbäume schlagen zu müssen wurde nach Afrika verkauft, auch das hat mit den ganzen Behördenkram für den Käufer wohl reibungslos geklappt und ich hatte mit dem Finanzamt und der Versicherung keinerlei Probleme.

Also nicht immer nur denken das alle Leute einen betrügen wollen, denn ein wenig Vertrauen sollte man schon in die Mitmenschen haben, aber leider dank Bild und etwaigen anderen Medien wird das Einsiedlerleben immer mehr befürwortet.

1337
2012-09-25, 14:08:25
Ich platz hier mal rein:

Habe heute mein Motorrad von Voll auf Saison umgemeldet, denn im Winter fahre ich eh nicht. Nun habe ich von der Versicherung vorher die Bestätigung geben lassen, umgemeldet ist auch alles. So, nun trat ich mit Versicherung Steuer ja in Vorleistung.
Einfache Frage: Muss ich die nun anhauen oder krieg ich die anteilige Steuer und Versicherung automatisch, wie in #2 beschrieben bei der Abmeldung, wieder?

Danke.

[dzp]Viper
2012-09-25, 14:22:19
Bekommst du automatisch 1-2 Monate später zurückerstattet. Brauchst du nix machen :)

1337
2012-09-25, 17:15:48
Viper;9477524']Bekommst du automatisch 1-2 Monate später zurückerstattet. Brauchst du nix machen :)

Mal abwarten, ich danke dir!

IchoTolot
2012-09-25, 17:17:17
Kann ich bestätigen! Ich hab nach Abmeldung des Wagens auch kurze Zeit später automatisch die Rückerstattung vom Finanzamt bekommen. Da war kein Zutun von meiner Seite notwendig. Also keine Sorge. :) Das ist dann wieder die deutsche Gründlichkeit in den deutschen Ämtern. ^^