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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnung von 2010


De[a]mon
2012-09-17, 15:42:20
Guten Tag,

ich habe heute eine Abmahnung einer Rechtsanwältin bekommen die mir einer Forderung von 88 Euro angibt.

Es handelt sich um einen Online Versand bei dem ich eine Schriftliche Rechnung bekommen haben soll. Die erste Mahnung soll per E-mail gesendet worden sein.
Bei der Firma habe ich über einen Längeren Zeitraum immer wieder Artikel bestellt und ganz paar Mails von denen angesammelt. Google Mail hat unter anderem eine Rechnung vom 9.7.10 die Mahnung hätte einen Monat später im E-Mail fach landen müssen. Ist sie aber nicht.

Die 2te Mahnung soll ich ein Einschreiben abgewiesen haben. Würde sie mir auch eine Kopie zukommen lassen. Kann ich mich auch wenn es 2 Jahre ist absolut nicht daran erinnern. Also ich hatte meines wissen bis jetzt noch nie eine Sendung bei der ich Unterschreiben sollte, diese dann aber verweigerte. Wozu auch! Das macht mich besonders Stutzig. Hat sie mir zumindest so am Telephon bestätigt.

Bei der Bank habe ich angerufen der Monat als Ausdruck würde mich 10 Euro Kosten. Hätte ich mal auf meine Mum gehört und das immer fein Säuberlich abgeheftet :rolleyes:

Erste Frist war der 24.09.2012 dies hab ich nun bis zum 1.10.2010 verlängert.

Tja irgendwie ist es schon komisch ich schwanke halt zwischen misst ich hab was verbockt oder da will mich wer über den Tisch ziehen.

CoconutKing
2012-09-17, 16:31:39
mon;9466719']
Die 2te Mahnung soll ich ein Einschreiben abgewiesen haben. Würde sie mir auch eine Kopie zukommen lassen. Kann ich mich auch wenn es 2 Jahre ist absolut nicht daran erinnern.



warum lässt du dir das nicht zuschicken? wird bestimmt weniger als 10€ kosten und vl. wirste dadurch schlauer.

De[a]mon
2012-09-17, 17:50:16
Ja auf den Trichter bin ich auch schon gekommen. Aber erst als ich den Text hier fürs Forum aufgesetzt habe.
Wollte erst einmal drüber nachdenken bevor ich überhaupt irgend etwas unternehme.
Werde die Gute morgen noch einmal anrufen.

KinGGoliAth
2012-09-17, 21:26:19
meine kontoauszüge gehen 5 jahre zurück. ;)


die auszüge von der bank holen dürfte die schnellste und einfachste möglichkeit sein, um zu zeigen, dass du (nicht :tongue:) gezahlt hast.
deine kosten kann man den leuten dann sicherlich irgendwie aufs auge drücken, wenn die forderung unberechtigt ist.