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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Willkür des Chefs, oder bindend? (Krankheitsfall)


sChRaNzA
2012-09-18, 09:33:14
Hey alle.

Ich bin schon seit einigen Jahren Soldat, aber bei dem Thema bin ich dann auch überfordert.

Mich hat es am Wochenende, nach langer Zeit, mal wieder erwischt und ich hab mir eine Erkältung eingefangen. War am Montag direkt beim Arzt, der mich dann krank geschrieben hat.

Soweit sogut, als ich meinem Chef dann aber sagte, er müsse diese Woche wohl auf mich verzichten, legte er mir noch einen Zettel zum unterschreiben vor, auf dem einige ''Hinweise'' für meinen Aufenhalt zu Hause, aufgrund der Erkrankung, standen.

Inhalt sind Informationen wegen Trennungsgeld, Fahrtkosten bei folgenden Terminen beim Arzt, ABER auch der Hinweis das ich meinen, weiter unten angegebenen, Aufenhaltsort für die Dauer der Krankheit nicht verlassen dürfe.
Bei mir, da ich flach im Bett liege, ist das auch nicht weiter tragisch, allerdings muss dieser ''Wisch'' von jedem unterschrieben werden.

Was ist mit Leuten, die anderweitig krank werden aber nicht ans Bett gefesselt sind? Ist dieser Hinweis nicht etwas zu allgemein?

MfG :smile:

Frucht-Tiger
2012-09-18, 09:43:13
Hmm, du schreibst ja das du Soldat bist, da treffen für dich ja keine normalen Arbeitnehmerregelungen zu. Ruf doch einfach mal einen Typen vom Bundeswehrverband an wenn du es genau wissen willst wie die Regelungen bei KzH sind. Irgendwie kann ich auch nicht ganz glauben, dass du seit Jahren Soldat bist und nicht weißt wie das abläuft :|

GSXR-1000
2012-09-18, 09:43:48
Hey alle.

Ich bin schon seit einigen Jahren Soldat, aber bei dem Thema bin ich dann auch überfordert.

Mich hat es am Wochenende, nach langer Zeit, mal wieder erwischt und ich hab mir eine Erkältung eingefangen. War am Montag direkt beim Arzt, der mich dann krank geschrieben hat.

Soweit sogut, als ich meinem Chef dann aber sagte, er müsse diese Woche wohl auf mich verzichten, legte er mir noch einen Zettel zum unterschreiben vor, auf dem einige ''Hinweise'' für meinen Aufenhalt zu Hause, aufgrund der Erkrankung, standen.

Inhalt sind Informationen wegen Trennungsgeld, Fahrtkosten bei folgenden Terminen beim Arzt, ABER auch der Hinweis das ich meinen, weiter unten angegebenen, Aufenhaltsort für die Dauer der Krankheit nicht verlassen dürfe.
Bei mir, da ich flach im Bett liege, ist das auch nicht weiter tragisch, allerdings muss dieser ''Wisch'' von jedem unterschrieben werden.

Was ist mit Leuten, die anderweitig krank werden aber nicht ans Bett gefesselt sind? Ist dieser Hinweis nicht etwas zu allgemein?

MfG :smile:


Solange du nicht genau die Formulierung wiedergibst, kann dir keiner wirklich was genaues dazu sagen. Vor allem die Definition von "Aufenthaltsort" wäre relevant.
Ohne genaue Kenntnis der exakten Formulierung kann dir keiner was eindeutiges dazu sagen.

Gandharva
2012-09-18, 09:44:06
Imho nicht rechtens dieser Wisch. Du darfst wenn du z.B. Grippe hast spazieren gehen (frische Luft tut gut), einkaufen etc... da kann dir niemand einen Strick drehen. Ich glaube der Passus geht so: "Man darf alles machen was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet."

pest
2012-09-18, 09:50:36
wenn man nach "krankzuhause" googelt, landet man hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=311190) :freak:

V2.0
2012-09-18, 09:51:13
Kann eine Regelung für die Erreichbarkeit sein. Ohne den exakten Wortlaut unmöglich zu beurteilen. Bundeswehr kennt ja Dinge wie Mobilmachung etc.

sChRaNzA
2012-09-18, 09:52:58
Solange du nicht genau die Formulierung wiedergibst, kann dir keiner wirklich was genaues dazu sagen. Vor allem die Definition von "Aufenthaltsort" wäre relevant.
Ohne genaue Kenntnis der exakten Formulierung kann dir keiner was eindeutiges dazu sagen.

O-Ton, leider aber auch nicht viel mehr sagend:

Auf Vorschlag vom Truppenarzt erteile ich Ihnen die Gehnemigung, sich vom xx bis einschließlich xx an dem u.g. Ort aufzuhalten. Sie wurden vom Arzt ''Krank zu Hause'' geschrieben und dürfen diesen Aufenhaltsort nur auf Anordnung des Arztes oder Disziplinarvorgesetzen verlassen.

Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Telefon



Und wie Gandharva schon sagte

Imho nicht rechtens dieser Wisch. Du darfst wenn du z.B. Grippe hast spazieren gehen (frische Luft tut gut), einkaufen etc... da kann dir niemand einen Strick drehen. Ich glaube der Passus geht so: "Man darf alles machen was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet."

Der Meinung bin ich auch.

Hmm, du schreibst ja das du Soldat bist, da treffen für dich ja keine normalen Arbeitnehmerregelungen zu. Ruf doch einfach mal einen Typen vom Bundeswehrverband an wenn du es genau wissen willst wie die Regelungen bei KzH sind. Irgendwie kann ich auch nicht ganz glauben, dass du seit Jahren Soldat bist und nicht weißt wie das abläuft :|

Natürlich weiß ich wie das abläuft, ich geh zum Arzt, der schreibt mich krank, ich geh nach Hause, ende.

Neu ist eben allerdings dieser Wisch und seine ''Folgen''. Denken wir nicht an Erkältung, sondern gebrochenem Finger oder Arm. Darf ich dann nicht im Park spazieren gehen, Kaffee trinken oder einkaufen? Da ich in meiner Einheit als Vertrauensperson tätig bin, interessiert mich diese Regelung eben besonders. Leider habe ich erst jetzt davon erfahren. Der Bundeswehrverband will mich da nicht beraten, da ich kein Mitglied mehr bin, den könnte ich erst in Anspruch nehmen, wenn sich ein Mitglied darüber beschwert.

Commander Keen
2012-09-18, 10:22:37
Sei doch froh, dass du überhaupt kzH geschrieben wurdest. Bei uns damalstm war kaS (krank auf Stube) schon das beste, was man rausschlagen konnte. KzH wurde nie jemand geschrieben, schon gar nicht wegen einer "Erkältung".

sChRaNzA
2012-09-18, 10:24:58
Sei doch froh, dass du überhaupt kzH geschrieben wurdest. Bei uns damalstm war kaS (krank auf Stube) schon das beste, was man rausschlagen konnte. KzH wurde nie jemand geschrieben, schon gar nicht wegen einer "Erkältung".

Eher schlecht, wenn man keine ''Stube'' in der Kaserne haben darf.

derpinguin
2012-09-18, 10:25:46
Bei uns gabs diese Formulierung auch beim KzH. War aber so gemeint, dass du deinen Wohnort nicht verlassen darfst um eben erreichbar zu sein. Mal rausgehen, einkaufen etc. berührt das nicht. Wie soll man auch sonst überleben? Lebensmittel bei Amazon bestellen?

sChRaNzA
2012-09-18, 10:30:50
Bei uns gabs diese Formulierung auch beim KzH. War aber so gemeint, dass du deinen Wohnort nicht verlassen darfst um eben erreichbar zu sein. Mal rausgehen, einkaufen etc. berührt das nicht. Wie soll man auch sonst überleben? Lebensmittel bei Amazon bestellen?

Genau das war ja die Frage. Eine Kameradin wurde, mir ihrem gebrochenem Bein, im Kaffee ''erwischt'' und auf diesen Schrieb hingewießen. :rolleyes:

derpinguin
2012-09-18, 10:40:43
Das ist IMHO Bullshit. Als würde es dem Bein was machen, wenn sie in ein Café geht. Wenn sie eh nen Innendienstposten (KpFü o.Ä.) hat, dann kann man natürlich die Frage stellen, ob sie mit dem Gips nicht auch im Büro sitzen kann. Als Außendienstler stellt sich die Frage gar nicht, da gehört sie nach Hause und dort darf sie auch mal raus gehen.
Bei ner Erkältung ist das natürlich etwas anders gelagert. Eine Erkältung die so massiv ist, dass sie ein KzH rechtfertigt (gabs bei uns nebenbei für ne Erkältung nie), wird kaum in einem Café besser werden. Da gehörst du in der Tat ins Bett. Aber einkaufen und ein kleiner Spaziergang ist da auch drin. Da wird dich auch kein Dienstvorgesetzter für maßregeln. Zumindest haben wir/ich das so gehandhabt. Bei uns sind auch die KaS Soldaten zum Essen rüber gegangen und haben damit strenggenommen ihre Stubenpflicht verletzt.

rotkäppchen
2012-09-18, 13:15:48
wenn man vom arzt nicht "bettlägerig geschrieben" wurde, darf man zB spazieren gehen.
einkauf muss ja auch erledigt werden.

wenn man zB ein Gipsbein hat, darf man auch in die kneipen und clubs/discos gehen ohne dass cheffe oder kollegen da etwas gegen machen können.

FeuerHoden
2012-09-19, 20:54:56
Beim Militär gelten doch die zivilen Grundsätzlichkeiten nicht. Krank zu Hause bedeutet in dem Fall zu Hause. Kann doch nicht so schwer sein auf den Weg nach Hause für 3-4 Tage einzukaufen oder du nimmst halt Dosenbrot vom Stützpunkt mit. ;)
Bei uns in Ö hatte ich bei meiner Erkältung vom Truppenarzt den Befehl nicht an Reinungsarbeiten in Nassräumen beteiligt zu sein, was der Arzt sagt ist Gesetz, so ist das bei uns. Überhaupt waren bei uns alle Ärzte Oberst oder Major (Pseudodienstgrad der seine Wirkung erfüllt), da konnte dann kaum ein Vorgesetzter was sagen wenn man so einen Wisch dabei hatte.

Frische Luft gibts auch am Fenster, dafür muss man keine Befehlsverweigerung begehen. ;)

(del)
2012-09-19, 21:12:59
Bei uns in Ö hatte ich bei meiner Erkältung vom Truppenarzt den Befehl nicht an Reinungsarbeiten in Nassräumen beteiligt zu sein, was der Arzt sagt ist Gesetz, so ist das bei uns. Überhaupt waren bei uns alle Ärzte Oberst oder Major (Pseudodienstgrad der seine Wirkung erfüllt), da konnte dann kaum ein Vorgesetzter was sagen wenn man so einen Wisch dabei hatte.
Das ist bei der Bundeswehr ähnlich aber doch anders. Hier gelten die Atteste des Sanitätspersonals nur als Empfehlung, die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt beim Disziplinarvorgesetzten (ab Einheitsebene).

Weyoun
2012-09-19, 21:16:19
Ich wäre da etwas vorsichtig mit "Einkaufen gehen". Wenn man in einer Verfassung ist, Einkaufen zu gehen, dann ist man auch in der Verfassung eine Waffe zu tragen. Ich hätte euch wieder zum Dienst geschickt.

ux-3
2012-09-19, 21:27:06
Ich wäre da etwas vorsichtig mit "Einkaufen gehen". Wenn man in einer Verfassung ist, Einkaufen zu gehen, dann ist man auch in der Verfassung eine Waffe zu tragen. Ich hätte euch wieder zum Dienst geschickt.

Tragen alleine reicht aber nicht! :biggrin:

derpinguin
2012-09-20, 11:52:08
Ich wäre da etwas vorsichtig mit "Einkaufen gehen". Wenn man in einer Verfassung ist, Einkaufen zu gehen, dann ist man auch in der Verfassung eine Waffe zu tragen. Ich hätte euch wieder zum Dienst geschickt.
500m zum Supermarkt laufen und 2,5kg Lebensmittel kaufen ist also das gleiche wie 40km marschieren mit mehr als dem zehnfachen Gepäck? :freak:

Annator
2012-09-20, 13:10:14
Ich wäre da etwas vorsichtig mit "Einkaufen gehen". Wenn man in einer Verfassung ist, Einkaufen zu gehen, dann ist man auch in der Verfassung eine Waffe zu tragen. Ich hätte euch wieder zum Dienst geschickt.

Im Kriegsfall stimme ich dir zu. Sonst nicht.

V2.0
2012-09-20, 13:26:08
Lebensmittel einkaufen ist wohl immer möglich. Sei es nur, dass man Erkältungstee und Medikamente braucht.

Poekel
2012-09-20, 15:07:30
Hier gelten die Atteste des Sanitätspersonals nur als Empfehlung, die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt beim Disziplinarvorgesetzten (ab Einheitsebene).
Hmm, wenn ich mich recht entsinne, ist bei medizinischen Fragen der Arzt (an sich auch schon das Sanitätspersonal) dem Einheitskommandeur vorgesetzt und eben auch befehlsbefugt.

(del)
2012-09-20, 18:29:07
Hmm, wenn ich mich recht entsinne, ist bei medizinischen Fragen der Arzt (an sich auch schon das Sanitätspersonal) dem Einheitskommandeur vorgesetzt und eben auch befehlsbefugt.
Er ist ihm nach § 2 VorgV in seinem Fachbereich vorgesetzt. Allerdings hat das Attest dennoch nur einem empfehlenden Charakter, da es eben nur ein Befund mit empfohlenem Heilungsweg und kein Befehl darstellt. D.h. der Einheitsführer hat die rechtliche Handhabe eine ärztliche Empfehlung auf eigenes Risiko auszuschlagen - praktisch wird sich allerdings kaum einer versuchen daran die Finger zu verbrennen.