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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elterngeld


jxt666
2012-09-20, 11:26:49
Ich denke hier passts am Besten rein - wenn nicht einfach verschieben ;)

Vor 4 Wochen bin ich Vater geworden. Nun haben wir die ganzen Anträge langsam fertig, und ich hab gestern mal beim Finanzamt angerufen, wegen Wechsel der Steuerklasse. Überrascht hab ich festgestellt, dass sich der Wechsel ja mal so garnicht lohnen würde!

Was ich bisher nicht wusste, klar es stellte sich ja nie die Frage danach... Elterngeld kriegt man ja steuerfrei, und zwar 65 % des Durchschnittsnettos der letzten 12 Monate, ohne Einmalzahlungen (13. Gehalt, Urlaubsgeld...). Da meine Frau bisher ziemlich gleichviel wie ich verdiente, waren wir ganz normal in der 4/4 als verheiratete Leute. Nun dachte ich, da das Elterngeld ja steuerfrei ist, gehe ich in die 3 für ein Jahr, und kann den Geldverlust ihres Einkommens darüber etwas ausgleichen. Was ich nicht wusste ist, dass sie dadurch automatisch in die 5 rutscht, und das STEUERFREIE Elterngeld am Jahresende dann in der Steuer mit meinem Gehalt aufgerechnet wird!

Das hieße, wenn ich 4/4 bleibe habe ich schon einen Betrag nachzuzahlen, wenn ich in 3/5 gehe ist das noch ein vielfaches mehr! Wieviel genau, kann einem natürlich kein Aas sagen, da das Eltergeld STEUERFREI ist, aber eben der Progression unterliegt - und ich keine Ahnung habe, was das schlussendlich ausmachen würde. Finanzamt berechnet da nix, im Netz find ich nix Gscheites und der Steuerberater der Firma in der ich arbeite weiß es auch nicht (oder halt auch keine Zeit für sowas hat).

Weiß hier einer wie das genau läuft, und wie man sowas berechnen kann? Ich krieg ganz normales Gehalt, hab keine sonstigen Einkünfte und so nen Kram, meine Frau ebenso nicht - die bekommt lediglich das Elterngeld und Kindergeld.

Ich finde es halt toll, dass man durch die wegfallende Erwerbstätigkeit der Frau schon 500 Euro nicht mehr hat jeden Monat, dann aber im Nachhinein noch schön Nachzahlen darf...

Und jetz BITTE keine Diskussion über "Jammern auf hohem Niveau". Wir sind keine Großverdiener - und auch nix von wegen "seid froh, dass es überhaupt was gibt"... blablablub. Es geht nur um die Sache ansich, damit ich mir IRGENDWIE ausrechnen kann, mit welcher Aktion ich bestmöglich rumkomme. Immerhin muss mein Haus auch bezahlt werden weiterhin ;)

GBWolf
2012-09-20, 11:58:52
War aber ja immer so, dass man wenn einer in die gute Steuerklasse geht der andere in die schlechte muss. Aber das hat doch wenn nur du arbeiten gehst mit sicherheit mehr vor als Nachteile, schließlich muss deine Frau ja nix versteuern wenn Sie nicht arbeitet. Also so wie ich das verstehe solltest du dann schon in die 3 gehen.

ux-3
2012-09-20, 12:04:59
Google bekannt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

Erst lesen, verstehen und dann vielleicht(?) aufregen.

Schoof
2012-09-20, 12:18:49
wieviel Du nachzahlen musst, wegen dem Elterngeld, kann Dir nur ein Steuerberater sagen, wenn das Jahr rum ist.
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber am Ende vom Jahr auf das Jährliche Einkommen des Hauses drauf gerechnet. Also muss man was nach zahlen.
Beispiel:
Mann 30 000€
Frau 5 000€ (Elterngeld)
Mann hat schön seine Steuern gezahlt fürs ganze Jahr. Frau natürlich nicht, da ja das Elterngeld Steuerfrei ist.
Zusammen aber, hat Mann und Frau 35 000€ im Jahr verdient. Also, steuer nachzahlen.
Noch besser kommt es wenn Mann noch die 2 Monate Elternzeit nimmt. Mann bekommt auch Elterngeld für 2 Monate Steuerfrei. Am End vom Jahr wieder nachzahlen.

Wechseln auf Steuerklasse 3 solltest auf jedenfall machen. Wieviel Du nächstes Jahr nachzahlen musst (und ob zu zahlen musst) kann Dir nur der Steuerberater sagen. Aber ich würde auf jedenfall bisl was auf Seite legen. Vieleicht 1 000-1 500€.
Wir mussten in einem Jahr mal 1 600€ nachzaheln (Frau Elternzeit und ich 1 Monat in dem Jahr).

Mein Schlusswort:
Ja das Elterngeld ist Steuerfrei, aber wird auf gesammte Einkommen berechnet, also dann doch wieder nicht.....
So sind halt die Gesetze und die Politik.
Merke: der Staat schnekt einem nie was, vorallem kein Geld

jxt666
2012-09-20, 12:30:14
@ ux-3
Wenn ichs verstehen, respektive selber ausrechnen könnte, dann gäbe es den Post nicht ;) es geht mir auch nicht nur darum, mich per se über den Sachverhalt aufzuregen, sondern auch darüber, dass ich keine Zahlen bekomme, um was es sich schlussendlich handelt ;)

@ Schoof
Jo so ungefähr hab ich das gerafft. Nur meinem Vernehmen nach komme ich halt auf ne ganze Ecke mehr als 1000 Euro oder so - und dann würde es sich nicht mehr rechnen. Sagen wir mal so, ich hab was von 3.500 - 4.000 Euro gehört. Steuerberater war bisher ja ein Griff ins Klo, aber ich ruf den nochmal an nachher.

Danke soweit mal.

ux-3
2012-09-20, 13:03:52
@ ux-3
Wenn ichs verstehen, respektive selber ausrechnen könnte, dann gäbe es den Post nicht ;) es geht mir auch nicht nur darum, mich per se über den Sachverhalt aufzuregen, sondern auch darüber, dass ich keine Zahlen bekomme, um was es sich schlussendlich handelt ;)


Mein Link enthält ein komplett vorgerechnetes Beispiel und eine einfache Erklärung. Was verstehst du daran nicht?

Pinoccio
2012-09-20, 13:05:46
Wenn du eine zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 40.000 Euro hast, zahlst du 5699 Euro (=14,25 %) ESt. Kämen da noch 12.000 Euro dazu (12 Monate à 1000 Euro), dann stiege der Steuersatz wegen des Progressionsvorbehaltes auf 17,85 %. Es ergeben sich auf die 40 k€ also 7140 € ESt, also 1441 € Nachzahlung (was, wenn man das aufs Elterngeld rechnen würde, 12 % entspricht).

Sagt der Abgabenrechner des BMF (https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp).

mfg

jxt666
2012-09-20, 13:09:33
@ ux-3
Zum Beispiel ob die Steuerklasse bei dem Rechenbeispiel egal ist, oder berücksichtigt werden muss, oder ob die Zahlen aktuell sind - oder schon Jahre alt... ;) wie gesagt, ich danke Dir ja für den Link - aber er erschien mir halt nicht grade aussagekräftig, wenn die Dame im FA mir sagt sie wüsste keine Möglichkeit, wie ich mir das einfach ausrechnen könne. Vielleicht kam mir das hier schon ZU einfach vor ;) :D

@ Pinoccio
Danke, das leuchtet ein!

GBWolf
2012-09-20, 13:21:14
Die vom Finanzamt dürfen dich leider nicht beraten.

jxt666
2012-09-20, 13:28:33
Dann hat sie gestern aber gegen die Vorschriften verstoßen :D sie ließ sich nur nicht zu konkreten Zahlen bewegen, sonst riet SIE mir ja vom Wechsel in die 3 ab, weil man eben dick nachzahlen müsse. Durch diese Aussage wurde ich ja so verunsichert

JesusFreak_83
2012-09-20, 13:45:53
Wie sieht das ganze bei unverheirateten paaren aus?

jxt666
2012-09-20, 13:51:27
Wahrscheinlich noch komplizierter als bei mir :lol: ooooooder doch einfacher, weil die Frau dann einfach keine Steuern aufs Elterngeld zahlen muss!? :D

ux-3
2012-09-20, 14:19:22
Die Steuerklasse im Jahr selbst spielt für die letztlich zu zahlende Steuer keine Rolle.

Das letzte Nettogehalt scheint eine Rolle zu spielen - also eher mal bei der Elterngeldstelle nachfragen, wie sich ein solcher Wechsel auswirken würde.

jxt666
2012-09-20, 14:52:40
Ok, gut zu wissen, dann kann ichs ja ungefähr ausrechnen.

Dort hatte ich gestern schon angerufen, aber von zwei sehr unfreundlichen Mitarbeitern bekam ich keine näheren Auskünfte ;) daher hab ich dann einfach mal hier reingehauen.

-Duke-
2012-09-20, 15:11:42
Euer Problem ist die Steuerberechnung? oder die Elterngeldberechung? Oo
Elterngeld immer vom durschnittlichen netto der letzten 12 Monate vor Geburt.
Die Steuerberechung ist komplizierter, da mehr parameter darin sind. Mit den üblichen Steuerrechnern, die man ergooglen kann, kann man zumindest die erwartende Steuerlast berechnen. (Die wird durch das gezahlte Elterngeld natürlich höher sein, da Progressionsvorbehalt, d.h. quasi das Elterngeld ist selbst steuerfrei, erhöht aber rechnerisch den Steuersatz auf die Einkünfte)
Da Laien aber immer auf die "Steuererstattung /-nachzahlung gucken und leider nie auf die "Steuerlast" wird die Berechnung noch schlimmer, weil man dazu wissen muss was unterjährig an Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bereits abgeführt wurde.

jxt666
2012-09-20, 15:13:19
Elterngeld is fast klar, bis auf paar Euronen raus oder runter, die nicht ins Gewicht fallen ;) dreht sich nur um die Steuernachberechnung bzw. Progression die dann in der Nachzahlung gipfelt ;)

-Duke-
2012-09-20, 15:17:52
Hier hab ich einen Recner gefunden der das kann.. http://www.n-heydorn.de/steuer.html

in die Spalte Lohnersatzleistungen gehört dann die Summe das im Jahr gezahlten Elterngeldes.

jxt666
2012-09-20, 15:18:49
Ok teste ich gleich mal aus, danke!

-Duke-
2012-09-20, 15:31:00
Was man aber ohne grosses Rechnen sagen kann:

Durch das Elterngeld und damit verbunden Progressionsvorbehalt wird eher eine Nachzahlung rauskommen.. Unabhängig von den Steuerklassen, also auch zb bei einem ledigen.
Wenn du jetzt von IV auf III wechselst, zahlst du unterjährig noch weniger Lohnsteuer voraus. Du zahlst eh schon zuwenig mit Blick auf das Elterngeld. Dh. mit dem Wechsel würdest Du die Nachzahlung am Ende des Jahres noch Erhöhen. (hätest natürlich im einzelnen Monat mehr^^)

An solchen Dingen kannman sehr schön sehen wieviele Millionen Kilometer die "Erklärung auf dem Bierdeckel" noch weg ist ;) und das ist hier ist einfachstes Einkommensteuerrecht. Es gibt aber leider soviel zu beachten, dass man es Laien nichtmal mit normalen Worten erklären kann..
Hm, merkt man dass mein Job manchmal frustet? XD

jxt666
2012-09-20, 15:49:50
Man merkts, mich frustet ja schon das Nachdenken über den Schais hier :lol: und zudem bestätigt mich das darin, seinerzeit keinen Bilanzbuchhalter gemacht zu haben :D

Wurschtler
2012-09-20, 16:54:37
Das mit den Lohnsteuerklassen ist eh nur eine Verarschung für das Dummvolk.
Die Steuerklasse ist total egal, nach der Steuerklärung ist die Steuerlast immer gleich.
Die Steuerklasse legt nur die Höhe der Vorauszahlung fest, d.h. man hat durch eine günstigere Steuerklasse bestenfalls einen Liquiditätsvorteil, aber nicht mehr Geld.

Nur wenn man vor hat gewisse Entgeltersatzleistungen in Anspruch zu nehmen, dann kann es nützlich sein, die Steuerklassen in weiser Voraussicht zu ändern.
Wenn man schon rechtzeitig VOR der Geburt des Kindes für denjenigen, der das Elterngeld überwiegend in Anspruch nehmen wird, die Steuerklasse 3 beantragt, dann erhöht sich dadurch das spätere Elterngeld.
Aber der Zug ist in diesem Fall längst abgefahren.

Tipp fürs nächste Kind: Am besten schon ab dem Zeitpunkt, wo es geplant wird, die Steuerklassen entsprechend umstellen.

ux-3
2012-09-20, 17:04:09
Das mit den Lohnsteuerklassen ist eh nur eine Verarschung für das Dummvolk.


Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie in jede Sache eine VT projiziert wird!

Wurschtler
2012-09-20, 17:09:18
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie in jede Sache eine VT projiziert wird!

Wie kommst du zu dieser Unterstellung?
Bloß weil ich es für eine Verarschung halte, soll das jetzt eine große Verschwörung sein? :confused:
Es halte es für eine Verarschung und für nichts weiter.

ux-3
2012-09-20, 18:55:53
Wie kommst du zu dieser Unterstellung?
Bloß weil ich es für eine Verarschung halte, soll das jetzt eine große Verschwörung sein? :confused:
Es halte es für eine Verarschung und für nichts weiter.


Eine Verarschung bedeutet hier (staatliche) Täuschung mit Absicht. Also VT.

Nur weil man was nicht kapiert, muss die andere Seite noch lange keine böse Absicht haben.

marx
2012-09-20, 22:17:37
Das mit den Lohnsteuerklassen ist eh nur eine Verarschung für das Dummvolk.
Die Steuerklasse ist total egal, nach der Steuerklärung ist die Steuerlast immer gleich.
usw.
korrekt :)

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie in jede Sache eine VT projiziert wird!
:freak: Selbst die vielen Beamten (nicht vom Finanzamt) die ich kenne verstehen nicht nicht den Hintergrund der Steuerklassen, der Normalbürger wird kein bisschen schlauer sein. Und in der Presse wird die Wirkungsweise von Steuerklassen auch nicht korrekt wiedergegeben.
Also: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die KLAPPE halten. :D

Dann hat sie gestern aber gegen die Vorschriften verstoßen :D sie ließ sich nur nicht zu konkreten Zahlen bewegen, sonst riet SIE mir ja vom Wechsel in die 3 ab, weil man eben dick nachzahlen müsse. Durch diese Aussage wurde ich ja so verunsichert
Hat die Frau schon korrekt gemacht, bei allgemeinen Rechtsfragen darf das Amt Auskunft erteilen - nur eine fallbezogene Beratung ist strikt verboten.

Wie wäre es wenn Du mit einem Einkommenssteuerprogramm (auch Testversion) mal deine letzte Erklärung halt mit Elterngeld durchspielst... da siehst Du dann selbst am besten was bei rumkommt.

ux-3
2012-09-20, 22:40:43
:freak: Selbst die vielen Beamten (nicht vom Finanzamt) die ich kenne verstehen nicht nicht den Hintergrund der Steuerklassen, der Normalbürger wird kein bisschen schlauer sein. Und in der Presse wird die Wirkungsweise von Steuerklassen auch nicht korrekt wiedergegeben.

Und das alles geschieht in böser Absicht?

Also: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die KLAPPE halten. :D

Niemand hat dich gezwungen, hier zu posten...

Sumpfmolch
2012-09-20, 23:42:52
Aber schön dran denken: Schwarz/Gelb hat die Steuergesetze so geändert, dass seit diesem Jahr auch Privatpersonen Steuervorzahlungen leisten müssen!

Beispiel: Oktober 2012 erhält man die Steuererklärung für 2011 und muss 600€ nachzahlen.

1. Das Finanzamt fordert eine Steuervorauszahlung für das aktuelle Jahr 2012 von ebenfalls 600€, zahlbar vermutlich November/Dezember 2012
2. Im Jahr 2013 werden ebenfalls nochmal 600€ über das Jahr verteilt (Raten) als Vorauszahlung für die Steuererklärung 2013 fällig.

sun-man
2012-09-21, 08:53:39
Man kann das Elterngeld auch ziehen. Haben wir gemacht. Statt 12 Monate 67% (oder wieviel auch immer) ist meine Frau eh zwei Jahre zu Hause - also haben wir 50% des EG auf Jahr 1 und 50% auf Jahr 2. Wir müssen so nicht so viel nachzahlen. Im ersten Jahr ist es im übrigen zwar erlaubt zu arbeiten, allerdinsg wird das eingenommene Geld 1:1 vom EG abgezogen. 400€ Elterngeld, 200€ Einkommen=200€ Elterngeld. Im zweiten Jahr kannst Du dazuverdienen und es wird nichts abgezogen.

4/4 ist an sich zwar nett da man keine Nachzahlung hat - aber man bekomtm auch keine Zinsen. Bei uns wären es z.B. pro Monat gute 250€-300€ netto weniger. Somit würden wir zwar am Ende des Jahres 2000€ zurückbekommen, aber eben ohne Zinsen. Da lege ich lieber pro Monat 150€ weg um alle 3 Monate Vorauszahlungen zu leisten und kassier für den Rest ein paar Cent Zinsen.

Kurz gesagt: Wozu auf 4/4 dem Staat Zinsfreie Kredite geben? Die monatliche Mehrbelastung durch 4/4 ist höher als das was man weglegen müsste wenn man in 3/5 3monatlich Vorauszahlen muss. Im übrigen, lieber Papa Staat, bei 4/4 ist man NATÜRLICH nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, mit 3/5 schon. Da baut der Staat auf die Faulheit seiner Bürger und wer auf 4/4 ist zahlt in aller Regel IMMER zu viele Steuern.

Pinoccio
2012-09-21, 09:01:06
Tipp fürs nächste Kind: Am besten schon ab dem Zeitpunkt, wo es geplant wird, die Steuerklassen entsprechend umstellen.Bringt natürlich nur was, wenn man nicht schon durch die 1800 Euro Maximalbetrag gedeckelt ist.

mfg

Wurschtler
2012-09-21, 09:36:00
Eine Verarschung bedeutet hier (staatliche) Täuschung mit Absicht. Also VT.


Wenn du meinst.
Die ganze Politik besteht doch überwiegend aus Verarschung.
Ich kenne keinen anderen Berufsstand wo soviel gelogen und betrogen wird.



Man kann das Elterngeld auch ziehen. Haben wir gemacht. Statt 12 Monate 67% (oder wieviel auch immer) ist meine Frau eh zwei Jahre zu Hause - also haben wir 50% des EG auf Jahr 1 und 50% auf Jahr 2. Wir müssen so nicht so viel nachzahlen.

Damit verlegst du nur einen Teil der Steuerlast vom ersten ins zweite Jahr.
Aber dabei sparst du nichts.



Im übrigen, lieber Papa Staat, bei 4/4 ist man NATÜRLICH nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, mit 3/5 schon.

Das sehe ich als Vorteil, eine Pflicht weniger zu haben.
Zumindest kann man sich dann einfacher Zeit lassen, falls man die aus irgendwelchen Gründen braucht.



Bringt natürlich nur was, wenn man nicht schon durch die 1800 Euro Maximalbetrag gedeckelt ist.

mfg

Natürlich, wobei die Mehrheit wahrscheinlich kein Grundgehalt von mehr als 2770€ netto im Monat hat.

sun-man
2012-09-21, 09:59:08
Damit verlegst du nur einen Teil der Steuerlast vom ersten ins zweite Jahr.
Aber dabei sparst du nichts.
Natürlich nicht. Allerdinsg müsste sich das in der Progression doch minimal auswirken ob ich nun 40.000 pro Jahr versteuern (1x) oder zweimal nur 32.000. Sind nur Beispiel da ich keine Zahlen habe. Zudem ist der Vorteil bei uns: 2 Jahre lang Einkommen für meine Frau und im zweiten Jahr kann sie nen 400€ Job machen ohne das wir Abzüge bekommen.

Zumindest kann man sich dann einfacher Zeit lassen, falls man die aus irgendwelchen Gründen braucht.

Wer die Zeit braucht kann es so sicherlich nutzen. Es sind und bleiben trotzdem Kredite für den Staat für die es keine Zinsen gibt. Wenn ich 3 Jahre lang 2000€ zu viel zahle kriege ich 6000€ zurück - angelegt bekomme ich ein paar Kröten kostenfrei obendrauf. Die meisten dürften aber so hinter dem Geld her sein das die Steuerabrechnung im Januar schon zum Amt geht.

PHuV
2012-09-21, 10:47:39
Aber schön dran denken: Schwarz/Gelb hat die Steuergesetze so geändert, dass seit diesem Jahr auch Privatpersonen Steuervorzahlungen leisten müssen!

Das gibts doch schon länger, so eine Nummer wollten die bei mir schon vor 5 Jahren und dazwischen immer wieder durchziehen, weil sie zu blöd zum berechnen waren.

sun-man
2012-09-21, 10:50:34
Also ich hab seit 2005 Steuervorauszahlungen und wir sind einfache Arbeitnehmer oder Nebengeschäfte oder Selbstständigkeit.

ux-3
2012-09-21, 12:51:50
Also ich hab seit 2005 Steuervorauszahlungen und wir sind einfache Arbeitnehmer oder Nebengeschäfte oder Selbstständigkeit.

Sicher sinnlos zu erwähnen, dass das Finanzamt das schon im letzten Jahrtausend so gehandhabt hat. :rolleyes:

@medi: Das dritte Rechenbeispiel wird den Durchbruch erzielen...

medi
2012-09-21, 12:53:45
Ist doch ganz easy. Dein Einkommen+das Elterngeld = Gesamteinkommen. Darüber wird dein Steuersatz ermittelt (also z.B. steigt er dadurch von 35% auf 37%). Dann wird das Elterngeld wieder abgezogen und auf Dein Einkommen (deine Frau hat ja nix weiter) wird dann der 37% Steuersatz angewendet. D.h. du musst für das Jahr 2% mehr Steuern bezahlen als im Jahr davor.
So hats mir mein Kollege vor paar Wochen erklärt den es bisher 2x getroffen hat.

*Nur als Beispiel zu sehen.

sun-man
2012-09-21, 13:13:41
Sicher sinnlos zu erwähnen, dass das Finanzamt das schon im letzten Jahrtausend so gehandhabt hat. :rolleyes:
Wohl war. War aber auf das hier bezogen
Aber schön dran denken: Schwarz/Gelb hat die Steuergesetze so geändert, dass seit diesem Jahr auch Privatpersonen Steuervorzahlungen leisten müssen!
Oder ist da wieder was anderes gemeint? :redface:

ux-3
2012-09-21, 13:40:25
Wohl war. War aber auf das hier bezogen


Meins auch... :)

G A S T
2012-09-21, 14:48:21
korrekt :)

Ja. Der Irrtum ist aber auch durch den starker Unterschied in der Wahrnehmung begründet (Geld erstmal haben - oder nicht haben).

:freak: Selbst die vielen Beamten (nicht vom Finanzamt) die ich kenne verstehen nicht nicht den Hintergrund der Steuerklassen,

Das ist richtig. Allerdings muss man sich auch die Frage Stellen, warum das so ist.
Auch mir läuft jedes mal ein Schauer und Ekel durch Mark und Bein, wenn ich EStG und Co. anfassen muss/soll.
Unser Steurunrecht widert mich von A - Z an. Dazu gesellt sich dann noch die verachtungs- und nach all unseren geltenden rechts-
staalichen Prinzipien höchst fragwürdige Verwaltungspraxis der Ministerien, die die Rechtssprechung einfach aushebelt.

Das Deutsche Steuerrecht ist komplex. Es gibt keinen noch so tollen Experten der es "umfassend" Überblicken kann.
Allein das ist schon eine geistige Bankrotterklärung vor dem selbstgeschaffenen Papierungetüm.
Eine Generalrevision tut hier dringend Not!

Das Deutsche Steuerrecht ist sorgsam gehütetes Spezialwissen.
Nicht zuletzt hat die Finanzverwaltung ihre eigenständigen Studiengänge für die Junggaier.
Als "Gaier" wurden/werden die Steueranwärter hochschulintern bezeichnet.

der Normalbürger wird kein bisschen schlauer sein. Und in der Presse wird die Wirkungsweise von Steuerklassen auch nicht korrekt wiedergegeben.

Muss er das überhaupt? Kann er das denn überhaupt in Anbetracht der oben beschrieben Faktenlage?
Hat ein Durchsnittsbürger mit Mittlerer Reife oder Abitur nicht vielmehr sogar den berechtigten Anspruch auf eine Gesetzgebung und Exekutivpraxis die allerwenigstens den Versuch unternimmt, den Anforderungen eine eine allgemeine Verständlichkeit zu genügen?
Als Geier hochoben im Elfenbeinturm sieht man das naturgemäß anders...

Also: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die KLAPPE halten. :D
Eben nicht. Ich ermuntere stets zum Gegenteil. Und wenn man nur das Maul aufreist um mal darüber Gesprochen zu haben.
Das Steuerrecht geht uns alle an! Nicht nur einen kleinen Kreis "erlauchter Spezialisten".

Einserseit soll der Bürger die Klappe halten, anderseits fordert man von ihm jährlich eine unterschriebene Erklärung von ihm ab,
in der er völlig wider die Realität und fiktional unterschreibt, dass er weiß, was er hier abzugeben und zu unterschreiben hat.
Ich nenne das pervers.

Hat die Frau schon korrekt gemacht, bei allgemeinen Rechtsfragen darf das Amt Auskunft erteilen - nur eine fallbezogene Beratung ist strikt verboten.

Ja und das ist auch der eigentliche Treppenwitz.
Man stelle sich mal kurz vor beim Sozialamt wäre eine "fallbezogene Beratung" strikt verboten. ;D
Auch die Verwaltung ist hier absichtlich auf bürgerfeindlich getrimmt.
Es gibt für dieses Verbot keinen wirklich einleuchtenden Sachgrund.
Abgesehen von der Tatsache, dass das aktive Existenzssicherung für viele Freiberufler (unter Ihnen wiederum viele EX-Komilitonen und Kollegen) ist.

Wie wäre es wenn Du mit einem Einkommenssteuerprogramm (auch Testversion) mal deine letzte Erklärung halt mit Elterngeld durchspielst... da siehst Du dann selbst am besten was bei rumkommt.

Ein guter Vorschlag. Und zugleich die einzige Möglichkeit in Deutschland, die einem den Gang zum teuren Steuerberater erspart.
Setzt aber immer voraus, dass das Programm gut ist. Und das sind die wenigsten.

ux-3
2012-09-21, 15:18:00
Hat ein Durchsnittsbürger mit Mittlerer Reife oder Abitur nicht vielmehr sogar den berechtigten Anspruch auf eine Gesetzgebung und Exekutivpraxis die allerwenigstens den Versuch unternimmt, den Anforderungen eine eine allgemeine Verständlichkeit zu genügen?


Eigentlich tut es genau das. Ich finde es eigentlich sehr einfach, die Grundstruktur meiner Besteuerung nachzuvollziehen. Ich bin aber auch bereit, das Konzept zunächst mal nachzuvollziehen. Und ehrlich gesagt finde ich die Grundidee auch ganz gerecht.

Dass eine Regelung dann irgendwie im Detail umgesetzt werden muss, leuchtet mir auch ein, und dass niemand alle Detailregelungen im Kopf hat, kann ich ebenfalls nachvollziehen. Erstaunlicherweise ergeben aber fast alle mir begegneten Detailregelungen bei genauerer Betrachtung Sinn, so auch der Progressionsvorbehalt und die Lohnsteuerklassen. Sicher könnte man es auch irgendwie anders machen, aber den Zusammenhang zwischen Intention und Ausführung kann ich gut nachvollziehen.

Und ich kann bislang nicht behaupten, dass die für mich bislang zuständigen Finanzämter in irgendeiner Weise bürgerfeindlich gewesen sind.


Einserseit soll der Bürger die Klappe halten, anderseits fordert man von ihm jährlich eine unterschriebene Erklärung von ihm ab,
in der er völlig wider die Realität und fiktional unterschreibt, dass er weiß, was er hier abzugeben und zu unterschreiben hat.

Wo hast Du denn dieses Wissen her?

jxt666
2012-09-26, 14:41:20
Ist doch ganz easy. Dein Einkommen+das Elterngeld = Gesamteinkommen. Darüber wird dein Steuersatz ermittelt (also z.B. steigt er dadurch von 35% auf 37%). Dann wird das Elterngeld wieder abgezogen und auf Dein Einkommen (deine Frau hat ja nix weiter) wird dann der 37% Steuersatz angewendet. D.h. du musst für das Jahr 2% mehr Steuern bezahlen als im Jahr davor.
So hats mir mein Kollege vor paar Wochen erklärt den es bisher 2x getroffen hat.

*Nur als Beispiel zu sehen.

Klingt mir fast zu easy um wahr zu sein :D aber wiederum auch irgendwie logisch, wenn man den Wust ausm Netz vereinfach sieht

-Duke-
2012-09-27, 00:05:44
Genauso funktioniert der Progressionsvorbehalt aber :)
Die Lohnersatzleistungen selbst sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für Deine zu versteuernden Einkünfte.