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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub normalos vs. schulpflichtige eltern


JesusFreak_83
2012-10-19, 07:19:13
Hallo,

bei meiner neuen Stelle bei meinem AG (öffentlicher Dienst) sehe ich folgendes Problem auf mich zukommen.Meine Vertretung hat 2 schulpflichtige Kinder und nimmt (da sie Halbtagskraft ist und dadurch viel Überstunden anhäufen kann) an fast allen Ferien durchweg Urlaub.
Meine Freundin kann aufgrund ihrers AG nur in den Ferien und 1-2 Wochen außerhalb an vorgegebenen Tagen Urluab nehmen.
Es gibt ja m. E. die Regelung, dass bei Urlaubsplanungen Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorrang haben. In diesem Fall wäre ich gearsch. Das wars mit den Urlauben mit Freundin :(

Ich kann zwar mit der Kollegin gut reden (echt ne liebe), aber ich glaube kaum, dass sie auf ihren "Heimaturlaub" mit den Kindern freiwillig verzichtet bzw. um die hälfte einschränkt.

Wie würdet ihr vorgehen/handen/das Gespräch suchen?

Gruß
JesusFreak

Annator
2012-10-19, 08:07:34
Im Urlaubsgesetzt steht, dass nach "sozialen Gesichtspunkten" entschieden werden muss.
Das heißt aber nicht, dass das du jedes Jahr nicht in den Ferien Urlaub nehmen darfst. Ist das jetzt schon öfters so passiert kannst du auch auf dein Recht pochen.
Wenn du allerdings im letzten Jahr schon Urlaub in den Ferien hattest kannst du es nur mit einer Packung Pralinen versuchen. :)

GBWolf
2012-10-19, 08:08:37
Soviel Urlaub hat doch normal kein Mensch, dass man sämtliche Schulferien nehmen könnte. Wie wärs also mit aufteilen?

ux-3
2012-10-19, 08:11:56
Später, wenn Ihr Kinder habt, dann wirst du in den Genuss dieser Regel kommen. Sieh es als Regel zum Schutz und Vorteil der Kinder.

sei laut
2012-10-19, 08:26:25
Ich kann zwar mit der Kollegin gut reden (echt ne liebe), aber ich glaube kaum, dass sie auf ihren "Heimaturlaub" mit den Kindern freiwillig verzichtet bzw. um die hälfte einschränkt.
Ist auch ein kleiner Unterschied, ob die Hälfte von Ostern oder die von den Sommerferien.

So oder so, du sagst, du hast gerade erst angefangen. Feuerst du schon pro forma oder gibts Grund zum Anlass zur Sorge?

Filp
2012-10-19, 08:32:40
Mit Schulpflichtigen Kinder fährt man ja nicht unbedingt die ganzen Ferien weg in den Urlaub, vielmehr hat man nen Problem mit der Versorgung und Unterbringung, wenn die Kinder eben nicht in der Schule sind, sondern zu Hause sitzen und die Eltern beide arbeiten müssen.

ux-3
2012-10-19, 08:35:13
Mit Schulpflichtigen Kinder fährt man ja nicht unbedingt die ganzen Ferien weg in den Urlaub, vielmehr hat man nen Problem mit der Versorgung und Unterbringung, wenn die Kinder eben nicht in der Schule sind, sondern zu Hause sitzen und die Eltern beide arbeiten müssen.

Exakt. Kindergärten machen da nämlich gerne dicht. ;)

GBWolf
2012-10-19, 08:37:55
Exakt. Kindergärten machen da nämlich gerne dicht. ;)


O_o eigentlich ists genau umgekehrt, Kindergärten haben in der Regel in den Ferien auf.

Aber Schulen sind zu klar, wobei es auch meist 2 Elterteile gibt, also man das auch aufteilen kann. (Machen meine Kollegen so) Desweiteren wie schon gesagt, kein Mensch hat soviel Urlaub wie Schüler außer Lehrer.

V2.0
2012-10-19, 08:40:54
In den Sommerferien sollte auch der Kollege ohne Kinder zum Zuge kommen. 6 Wochen Urlaub am Stück ist eigentlich schon aus Vorsorge gegenüber dem Kollegen nicht zu genehmigen, da er eben sehr lange eine Doppelbelastung fahren muss. 2 Wochen sollten auch für den Kollegen ohne Kinder möglich sein, wenn es nur eine Kollegin gibt und nur diese Kinder hat.

Filp
2012-10-19, 09:05:36
Exakt. Kindergärten machen da nämlich gerne dicht. ;)
Die haben natürlich auch ihre Ferien, wenn auch weniger als Schulen (bei uns 4 Wochen Sommer und 2 Wochen Weihnachten), aber zumindest bei uns gibt es für Kiga-Kinder immernoch ne organisierte Ferienbetreuung, für die man allerdings dann extra zahlen muss. Schulkinder bekommst du aber in der Regel nicht so einfach untergebracht, da ist bei uns gerade die Kirchengemeinde am prüfen wie der Bedarf ist, weil sie es erstmals für nächstes Jahr installieren wollen. Alleinerziehend und arbeiten ohne entsprechendes Netzwerk ist eigentlich kaum möglich.

JesusFreak_83
2012-10-19, 09:22:54
ich bin mit der Kollegin seit jahren in einem Zimmer. Sie macht das Archiv und hat bzw. braucht keine vetretung da die archivsachen liegen bleiben können.
Jedes Quartal können wir 6 Tage Überstunden ansammeln. Macht im Jahr 24 + 29 normalen Urlaub + zusätzlich ggf. 12 Sonderurlaub für die Aufsicht eines erkrankten Kindes. Macht zusammen 66 Tage Urlaub wenn man es gut und geschickt legt.
Und den nimmt sie auch so in Anspruch.
Also habe ich schon vorab bedenken.

Klar habe ich diese Regelung später auch, aber bis dahin gehen Jahre in den Raum. Ich hoffe nur, dass das kein böses Blut gibt

JFZ
2012-10-19, 10:09:49
Also 3 Wochen am Stück in den Sommerferien kriegt die Kollegin auf jeden Fall. Für mehr am Stück muss AFAIK der AG mit zustimmen (Macht er ja eigentlich immer, wenn nichts dagegen spricht). Dass die Kollegin dann 6 Wochen am Stück in den Sommerferien genehmigt kriegt ist dann eher schwierig, es sei denn kein Kollege hat damit ein Problem. Da sie aber mit den Kindern vorgeht, wird es vermutlich drauf hinauslaufen, dass sie auf jeden Fall 4 Wochen kriegt.

Meld an, daß du auch nur in den Ferien Urlaub nehmen kannst, wird aber darauf hinauslaufen, dass du 2 Wochen in den Ferien kriegst und vielleicht noch ne Woche dranhängen müsstest.

hättest du zwei Kolleginen mit Kindern hättest du aber komplett die A-Karte gezogen...

onkel2003
2012-10-19, 16:25:31
ich bin mit der Kollegin seit jahren in einem Zimmer. Sie macht das Archiv und hat bzw. braucht keine vetretung da die archivsachen liegen bleiben können.
Jedes Quartal können wir 6 Tage Überstunden ansammeln. Macht im Jahr 24 + 29 normalen Urlaub + zusätzlich ggf. 12 Sonderurlaub für die Aufsicht eines erkrankten Kindes. Macht zusammen 66 Tage Urlaub wenn man es gut und geschickt legt.
Und den nimmt sie auch so in Anspruch.
Also habe ich schon vorab bedenken.

Klar habe ich diese Regelung später auch, aber bis dahin gehen Jahre in den Raum. Ich hoffe nur, dass das kein böses Blut gibt

diese regel ist für regelurlaub und nicht für urlaub der aufgrund von überstunden zustande gekommen ist.

sie hat 24 tage urlaub nicht mehr nicht weniger wo diese regel greifen würde.

alles andere müsst ihr unter euch ausmachen, wenn das nicht geht den AG einfach dein urlaubswunsch in die hand drücken und abwarten.
Also 3 Wochen am Stück in den Sommerferien kriegt die Kollegin auf jeden Fall. Für mehr am Stück muss AFAIK der AG mit zustimmen (Macht er ja eigentlich immer, wenn nichts dagegen spricht). Dass die Kollegin dann 6 Wochen am Stück in den Sommerferien genehmigt kriegt ist dann eher schwierig, es sei denn kein Kollege hat damit ein Problem. Da sie aber mit den Kindern vorgeht, wird es vermutlich drauf hinauslaufen, dass sie auf jeden Fall 4 Wochen kriegt.

Meld an, daß du auch nur in den Ferien Urlaub nehmen kannst, wird aber darauf hinauslaufen, dass du 2 Wochen in den Ferien kriegst und vielleicht noch ne Woche dranhängen müsstest.

hättest du zwei Kolleginen mit Kindern hättest du aber komplett die A-Karte gezogen...

2 wochen ist gesetzlich nicht 3 wochen

Morale
2012-10-19, 17:02:14
Warum kann deine Freundin nur in der Ferienzeit, Lehrerin?

Sven77
2012-10-19, 17:06:27
Das ist nunmal Pech, wir sind in derselben Situation. Meine Frau leitete bisher einen Hort an einer Schule, der nunmal nur in den Ferien (und selbst da nicht ueber die gesamte Zeit) geschlossen hat. Da die Deadline unserer Projekte meistens in den Herbst fallen ist meist im Sommer Urlaubssperre.

V2.0
2012-10-19, 17:07:08
ich bin mit der Kollegin seit jahren in einem Zimmer. Sie macht das Archiv und hat bzw. braucht keine vetretung da die archivsachen liegen bleiben können.
Jedes Quartal können wir 6 Tage Überstunden ansammeln. Macht im Jahr 24 + 29 normalen Urlaub + zusätzlich ggf. 12 Sonderurlaub für die Aufsicht eines erkrankten Kindes. Macht zusammen 66 Tage Urlaub wenn man es gut und geschickt legt.
Und den nimmt sie auch so in Anspruch.
Also habe ich schon vorab bedenken.

Klar habe ich diese Regelung später auch, aber bis dahin gehen Jahre in den Raum. Ich hoffe nur, dass das kein böses Blut gibt

Beim Überstundenabbau gilt die Vorzugsregel nicht. Dein tariflicher Erholungsurlaub steht über dem Abbau ihrer Überstunden. Und das sie ja nur 29 Tage regulär hat kann sie damit maximal 6 Wochen abdecken. Ergo bleiben Zeiten in den Ferien für Dich frei.

JaDz
2012-10-19, 18:51:42
Beim Überstundenabbau gilt die Vorzugsregel nicht. Dein tariflicher Erholungsurlaub steht über dem Abbau ihrer Überstunden. Und das sie ja nur 29 Tage regulär hat kann sie damit maximal 6 Wochen abdecken. Ergo bleiben Zeiten in den Ferien für Dich frei.
Nur nicht im Sommer, da gehen die Ferien nämlich nur noch sechs Wochen.;(

Der Sandmann
2012-10-19, 18:58:58
Nur nicht im Sommer, da gehen die Ferien nämlich nur noch sechs Wochen.;(

Gingen sie irgendwie noch nie :)

Aber stimmt schon. Dann nimmt sie ihren normalen Urlaub von 29 tagen über die Sommerferien und die Überstundentage über den Rest des Jahres.

Aber dann würden die restlichen Ferien ja durchaus für die Urlaubsplanung gehen.

pr0g4m1ng
2012-10-19, 21:01:32
Wenn sie das Archiv macht und das liegen bleiben kann: Warum kannst Du nicht gleichzeitig (etwas) Urlaub machen?

Wodde
2012-10-20, 01:25:55
WTF, 66 Tage Urlaub???

Ist es nicht so das ein Arbeitnehmer das Recht hat zumidest einen Teil seines Urlaubs selbst zu planen, egal ob das dem Arbeitgeber passt oder nicht?

PHuV
2012-10-20, 04:19:44
Ist es nicht so das ein Arbeitnehmer das Recht hat zumidest einen Teil seines Urlaubs selbst zu planen, egal ob das dem Arbeitgeber passt oder nicht?

Im Prinzip ja, aber dennoch ist ein AG befugt, Urlaub zu gewissen Zeiten zu verbieten, sprich wenn jemand ohne Kinder eben nur als Urlaubsvertretung oder Arbeitskraft zur Verfügung steht muß, oder wenn die Firma aktuell zuviel zu tun hat. Der AG kann aber nicht immer den Urlaub verweigern, aber sehr wohl für ANs ohne Kinder zu den Ferienzeiten. Die Begründung ist auch die, daß ANs ohne Kinder ohne Probleme Urlaub außerhalb von Ferienzeiten machen können. Eltern können eben anderweitig, wenn keine Hortbetreuung oder sonstwas zur Verfügung stehen, Kinder nicht unterbringen. Durch Kinder ist man einfach in der Feriengestaltung unflexibler. Und darauf sollten ein AG schon Rücksicht nehmen, und die ANs ohne Kinder auch.

ANs haben doch auch einen Vorteil, sie können außerhalb der Ferienzeiten flexibel Urlaub nehmen, die meisten Reiseziele sind dann sogar billiger.

Kosh
2012-10-20, 09:29:10
Alles schön und gut,aber dauerhaft alle Ferientermine belegen (mal abgesehen davon,da da die Urlaubstage nicht reichen.) und das Jahr für Jahr, ist auch nicht in Ordnung.

Denke auch nicht,das es eine Regel gibt die besagt,das man ohne Kinder niemals in der Ferienzeit Urlaub machen darf,wenn jemand mit Kindern ständig haben will.

Bevorzugt behandeln heisst ja nicht dauerhaft auch immer alles bekommen.

PHuV
2012-10-20, 16:04:26
Nein, so eine Regel gibt es nicht, sprich ein AN ohne Kinder hat die Arschkarte. Jedoch spricht doch nichts dagegen, sich entsprechend abzusprechen, so daß auch er mal zu Ferienzeiten weggehen kann. Wie gesagt, Eltern können oft hier leider nicht anders, sie können eben nicht mal so flexibel ausweichen, ein AN ohne Kinder aber sehr wohl.

JaDz
2012-10-20, 16:41:13
Gingen sie irgendwie noch nie :)
Doch, zu Friedenszeiten:freak: waren es sieben Wochen.

Die Ferien zusammen wären genau 60 Urlaubstage in 2013 (in Thüringen, dem Land ohne Prominente, außer Fritz (http://www.youtube.com/watch?v=qJe3cdM7f1c) natürlich:rolleyes:). Da hat sie genug angespart.:freak:

ux-3
2012-10-20, 16:43:49
Wie sieht es denn aus, wenn der AN mit einem(er) Lehrer(in) verheiratet ist?

JaDz
2012-10-20, 16:49:13
Wie sieht es denn aus, wenn der AN mit einem(er) Lehrer(in) verheiratet ist?
Dann kann er allein in Urlaub fahren, bei Lehrern ist ja der Job schon der reinste Urlaub.;(

V2.0
2012-10-20, 16:59:35
Nein, so eine Regel gibt es nicht, sprich ein AN ohne Kinder hat die Arschkarte. Jedoch spricht doch nichts dagegen, sich entsprechend abzusprechen, so daß auch er mal zu Ferienzeiten weggehen kann. Wie gesagt, Eltern können oft hier leider nicht anders, sie können eben nicht mal so flexibel ausweichen, ein AN ohne Kinder aber sehr wohl.

Aber ein Kollege mit Kindern kann unmöglich alle Ferienzeiten mit seinem tariflichen Erholungsurlaub abdecken. Und da Erholungsurlaub > Überstundenabbau sollte dies hier für den Threadersteller kein Problem sein.

ux-3
2012-10-20, 17:31:38
Dann kann er allein in Urlaub fahren, bei Lehrern ist ja der Job schon der reinste Urlaub.;(

Die Ehe genießt aber einen besonderen Schutz - ein Urlaub mit dem Ehepartner dürfte dem AN wohl zustehen?

Maorga
2012-10-20, 17:54:25
Er sollte einfach Urlaub beantragen und nicht erst vorher heulen. Gegen 2 Wochen mit deiner Frau/Freundin wird dein Cheffe bestimmt nichts dagegen haben. Einfach den Urlaub zu Jahresbeginn rechtzeitig einreichen und keiner wird dir ans Knie pinkeln.
Bei mir ist es recht lukrativ den Urlaub schon zu Jahresbeginn zu planen. Jeder verschobene Tag bringt mir ein Magnum Mandel ein ;)

Filp
2012-10-20, 18:58:59
Aber ein Kollege mit Kindern kann unmöglich alle Ferienzeiten mit seinem tariflichen Erholungsurlaub abdecken. Und da Erholungsurlaub > Überstundenabbau sollte dies hier für den Threadersteller kein Problem sein.
Am Ende wird es doch in jedem Betrieb anders gemacht und klar kann man dann dagegen auf die Barrikaden gehen, für nen besseres Betriebsklima sorgt das dann aber sicher nicht und das ist garantiert besser als ne Woche Urlaub ;)

maximum
2012-10-20, 19:31:37
Wenn sie das Archiv macht und das liegen bleiben kann: Warum kannst Du nicht gleichzeitig (etwas) Urlaub machen?

Weil dann seine Arbeit liegen bleibt. Und die darf nicht liegen bleiben.

Morale
2012-10-20, 19:39:57
Typisches öD problem, sowenig leute für soviel arbeit einstellen wie es geht.
Halbtagskraft die eh den ganzen tag da ist und dadurch viele überstunden hat statt zwei halbtagskräfte. Dann könnte der te auch gescheit urlaub nehmen.

Lawmachine79
2012-10-20, 23:22:11
Sobald Du in Deutschland keine Handicaps hast, bist Du halt ein Mensch zweiter Klasse. Deal with it. Ich als heterosexueller, weißer, nichtbehinderter Atheist weiss genau wovon Du sprichst. Ich versuche gerade meinen Dienstherrn glaubhaft zu machen, daß ich einer Religion angehöre, in der nur Filetsteaks gegessen werden, sonst ist man unrein. Aber er glaubt mir einfach nicht.

noid
2012-10-20, 23:37:19
Sobald Du in Deutschland keine Handicaps hast, bist Du halt ein Mensch zweiter Klasse. Deal with it. Ich als heterosexueller, weißer, nichtbehinderter Atheist weiss genau wovon Du sprichst. Ich versuche gerade meinen Dienstherrn glaubhaft zu machen, daß ich einer Religion angehöre, in der nur Filetsteaks gegessen werden, sonst ist man unrein. Aber er glaubt mir einfach nicht.

Ich hatte bis auf weiß eigentlich alles invertiert gelesen, warum so explizit? X-D

Zum Thema: ich bin mir sicher, dass man da eine Abmachung mit der Kollegin findet. Sowas sollte eigentlich bei einem guten Team machbar sein. Ahja, rechtlich steht da sicherlich nichts von 100% Blocker, das sollte auch der Chef mit unterstützen, dass sich hier nicht einer die Rosinen herauspickt und der andere Mitarbeiter kein Privatleben mehr hat.

Anderer Job wäre ne Alternative wenn die pot. "Schachtel" so stur und egoistisch ist.

Philipus II
2012-10-21, 02:00:26
Nochmal: Der Überstundenabbau ist kein Urlaub. Das Vorrecht funktioniert daher so:
1. Arbeitnehmer mit Kind und Urlaub
2. Arbeitnehmer ohne Kind und Urlaub
3. Arbeitnehmer mit Kind, ohne Urlaub, mit Überstundenguthaben

Der TS hat daher nicht wirklich ein Problem.

medi
2012-10-21, 07:42:43
Geh doch einfach zu deinem Chef. Schilder ihm/ihr die Lage und du wirst sehn, du machst dir umsonst Sorgen. Reden soll manchmal echt helfen Probleme zu lösen...

Der Fünfte Elefant
2012-10-21, 09:38:10
Nochmal: Der Überstundenabbau ist kein Urlaub. Das Vorrecht funktioniert daher so:
1. Arbeitnehmer mit Kind und Urlaub
2. Arbeitnehmer ohne Kind und Urlaub
3. Arbeitnehmer mit Kind, ohne Urlaub, mit Überstundenguthaben

Der TS hat daher nicht wirklich ein Problem.


Genau so siehts aus.

Außerdem gilt: Einem Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern muß der AG nach Möglichkeit Urlaub in der Ferienzeit gewähren aber nicht in beliebiger Länge; allgemein werden zwei Wochen als ausreichend angesehen. Für darüber hinausgehende Urlaubswünsche genießt der AN mit Schulpflichtigen Kindern keinen Vorrang gegenüber dem AN ohne.

JesusFreak_83
2012-10-21, 10:22:26
Chef bringt nix. Bei uns gibt die Regel: regelt das unter euch. Hauptsache der laden läuft. :-(
aber die sache mit der Überstunden nicht gleich Urlaub ist interessant.

noid
2012-10-21, 10:25:33
Chef bringt nix. Bei uns gibt die Regel: regelt das unter euch. Hauptsache der laden läuft. :-(
aber die sache mit der Überstunden nicht gleich Urlaub ist interessant.

Interessant, dein Chef ist ein Arschloch³ und deine Kollegin wohl die Zicke par excellence. Wenn das in die Hose geht, dann hast du sicherlich "Spass" mit ihr im Büro.

Der Fünfte Elefant
2012-10-21, 11:20:10
Chef bringt nix. Bei uns gibt die Regel: regelt das unter euch. Hauptsache der laden läuft. :-(
aber die sache mit der Überstunden nicht gleich Urlaub ist interessant.
Klar, wo irgend möglich hält sich jeder Chef aus der Urlaubsplanung erstmal raus, das ist ein Wespennest in das man nicht ohne Not reingreifen möchte. Hilft ihm aber im Zweifel nichts. ;)
Ich würde deiner "Kollegin" sagen wann du Urlaub machen möchtest, da Sie sich uneinsichtig zeigen wird reichst du bei deinem AG einfach schriftlich deinen Urlaubsantrag ein - ab da hat dein Chef den schwarzen Peter ob er will oder nicht.
Entweder genehmigt er ihn - dann hast du was du wolltest oder er lehnt ihn ab - das muß er aber begründen. Eine gültige Begründung kann er nicht liefern ---> du kriegst deinen Urlaub so oder so.
Klar sorgt das erst mal für dicke Luft aber bevor du dich Jahr für Jahr ärgerst und auf den gemeinsamen Urlaub verzichten mußt ...

JesusFreak_83
2012-10-21, 18:04:40
Ne keine zickige Kollegin. Hoffe ich zumindest nicht. Aber sie macht diese "Urlaubsplanung" nun mal schon seit 8 Jahren. Da hat sich eine "Gewohnheit" bei ihr eingebürgert. Sobald die neuen Kalender verteilt werden malt sich schonmal vorab ihren Urlaub ein (da sie wie gesagt keine Vertretung benötigt. aber das mim Chef passt :D Er hält sich so gut wie es geht aus unangenehme Personalsachen raus.

Ok, so ich sehe muss ich meiner Kollegin die bittere Wahrheit sagen, dass ihr nunmehr seit 8 Jahre einhergehende Urlaubsplanung so nicht mehr weitergehen kann. Gibt Stunk, aber ok, wie von meinem Vorredner gesagt, besser als Jahre doofen Urlaub.