BodyLove
2012-10-27, 11:55:05
hallo zusammen,
ich war gestern beim AppleStore. Ich hatte 2 anliegen. Zum einen mein Iphone, welches ich hab fallan lassen. Display und Rückseite zersprangen. Zum anderen mein MAcBookAir. Das Iphone wurde sofort umgetauscht, auch ohne Garantie für 140€. Bekam ein neues. Super. Für das MacBook Air haben Sie nichts machen können, da die Garantie bereits abgelaufen ist. Er hat mich aber für den Gewährleistungsanspruch zu einem Reseller geschickt. Anschließend war ich beim Reseller meiner Wahl. Dort hat ein MA das Gerät geöffnet, die Spannung entfernt, und nochmal neu aufgesetzt. Leider ohne Erfolg. Er meinte, das gesamte TopCase muss ausgetauscht werden. Ich wollte dort ein Gewährleistunganspruch beantragen, wie der MA aus dem AppleStore mir empfahl, da ich aber nicht der Erstkäufer war, meinte Sie, dass sie das nicht durchführen können und fügten hinzu, ich solle wieder zum Shop zurück gehen. Dort soll ich explizit sagen, dass ich mich auf das EU-Verbraucherschutz gesetzt beziehe und fügte hinzu, dass in solchen Fällen vom GSX empfohlen wird, das Gerät anzunehmen. Ich müsse den Verbraucherschutz erwähnen.
Ich habe kommende Woche nochmal ein Termin veranlasst und werde dies so versuchen. Ich finde es unter aller Sau, dass ein Gerät, was 1 Jahr und 4 Monate alt ist, die Tastatur völlig rumspinnt, dies auch noch ein wirtschaftlicher Totalschaden sei, frage ich mich, wo die Qualität von Apple bleibt? Wenn nicht qualität, dann erwarte ich zumindest hier Kulanz.
So, jetzt meine Frage: Funktioniert das mit der Erwähnung des Verbraucherschutzes?
ich war gestern beim AppleStore. Ich hatte 2 anliegen. Zum einen mein Iphone, welches ich hab fallan lassen. Display und Rückseite zersprangen. Zum anderen mein MAcBookAir. Das Iphone wurde sofort umgetauscht, auch ohne Garantie für 140€. Bekam ein neues. Super. Für das MacBook Air haben Sie nichts machen können, da die Garantie bereits abgelaufen ist. Er hat mich aber für den Gewährleistungsanspruch zu einem Reseller geschickt. Anschließend war ich beim Reseller meiner Wahl. Dort hat ein MA das Gerät geöffnet, die Spannung entfernt, und nochmal neu aufgesetzt. Leider ohne Erfolg. Er meinte, das gesamte TopCase muss ausgetauscht werden. Ich wollte dort ein Gewährleistunganspruch beantragen, wie der MA aus dem AppleStore mir empfahl, da ich aber nicht der Erstkäufer war, meinte Sie, dass sie das nicht durchführen können und fügten hinzu, ich solle wieder zum Shop zurück gehen. Dort soll ich explizit sagen, dass ich mich auf das EU-Verbraucherschutz gesetzt beziehe und fügte hinzu, dass in solchen Fällen vom GSX empfohlen wird, das Gerät anzunehmen. Ich müsse den Verbraucherschutz erwähnen.
Ich habe kommende Woche nochmal ein Termin veranlasst und werde dies so versuchen. Ich finde es unter aller Sau, dass ein Gerät, was 1 Jahr und 4 Monate alt ist, die Tastatur völlig rumspinnt, dies auch noch ein wirtschaftlicher Totalschaden sei, frage ich mich, wo die Qualität von Apple bleibt? Wenn nicht qualität, dann erwarte ich zumindest hier Kulanz.
So, jetzt meine Frage: Funktioniert das mit der Erwähnung des Verbraucherschutzes?